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GVU-Newsletter. Nutzen Sie die neuen Vertriebschancen Das neue Bürgerentlastungsgesetz. Aus dem Inhalt. Ausgabe 3/2009 November. Neue Vertriebschancen

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GVU-Newsletter

Ausgabe 3/2009 · November

GVU – Gesundheit-Vertriebsunterstützung

Aus dem Inhalt

• Neue Vertriebschancen

Das neue Bürgerentlastungsgesetz

• Splitter – Wichtiges in Kürze

• Direktabschlüsse gezielt genutzt

Blockpolicen und Online-Abschlüsse für den schnelleren Abschluss

Unsere Tarife mit Direktabschlussmöglichkeit im Überblick

Nutzen Sie die neuen Vertriebschancen

Das neue Bürgerentlastungs- gesetz

Das kommende Jahr könnte Bares bringen: Der Gesetz- geber musste eine neue steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträgen um- setzen, wovon die Versicherten nun profitieren. Zum 01.01.2010 treten die neuen Regelungen zur verbesser- ten steuerlichen Absetzbarkeit der Kranken- und Pflege- versicherungsbeiträge in Kraft. Was das genau bedeu- tet, lesen Sie hier.

Ab 2010 können neben den Beiträgen zum Basisschutz der Krankversicherung und den vollen Beiträgen zur Pfle- gepflichtversicherung des Versicherten auch die seines Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners und der mitversicherten Kinder geltend gemacht werden. Und das bei angehobenen Höchstgrenzen und für die Basis- versorgung sogar über diese Höchstgrenzen hinaus.

PKV-Tarife werden zukünftig auf ihre Basisleistungen her- untergerechnet, um die Absetzbarkeit zu bestimmen.

Diese Basisleistungen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf Sozialhilfeniveau (Versicherungsschutz abzüglich KT sowie die volle Pfle- gepflichtversicherung).

Zur Feststellung der Basisleistung müssen vom Gesamt- beitrag die Beitragsanteile, die sogenannte Mehrleistun- gen darstellen (Heilpraktiker, Einbettzimmer, Chefarzt und/oder Zweibettzimmer, Mehrleistungen für Zahner-

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satz/Implantologie und Kieferorthopädie) und alle vorhandenen Nachlässe, der volle Arbeitgeberzu- schuss sowie eine im Steuerjahr ausgezahlte Bei- tragsrückerstattung (in Höhe des auf die Basislei- stungen entfallenden Teils) abgezogen werden. Der verbleibende Beitragsanteil kann steuerlich abge- setzt werden.

Sind die Mehrleistungen in Zusatztarifen versichert (z. B. MediNatura, MediClinic, SE) so können diese Tarife komplett nicht steuerlich abgesetzt werden.

Sind sie im Tarif versichert (z. B. Chefarztbehandlun- gen in MAX), so gilt: Die einzelnen Mehrleistungen werden aus den Tarifen rausgerechnet. Dafür wurden verbandseinheitlich Abschläge definiert.

Absetzbarkeit auch über die Höchstsätze hinaus Liegen nach Abzug der Mehrleistungen die Beiträge für die Pflegeversicherung und die Basisleistungen

der Krankenversicherung über den Höchstsätzen, so können sie unbegrenzt, also auch über die Höchst- sätze hinaus, abgesetzt werden.

Liegen die Beiträge für die Pflegeversicherung und die Basisleistungen der Krankenversicherung unter den Höchstsätzen, können weitere sonstige Vorsor- geaufwendugen angesetzt werden (auch Kranken-/

Pflegezusatzversicherungen oder Mehrleistungen).

Wer steuerlich stark belastet wird, kann aufgrund der neuen Regelungen auch stärker entlastet werden;

wer nicht oder kaum belastet wird, wird weniger stark entlastet. Zudem werden Versicherte insbesondere dann von den neuen Regelungen profitieren, wenn sie höhere Beiträge für die Basisleistungen zur Kran- ken- und Pflegeversicherung zu zahlen haben.

Bei gesetzlich Versicherten gilt: Je höher das Arbeits- einkommen und je höher dadurch der Beitrag zur ge- setzlichen Krankenversicherung ist, desto höher sind die absetzbaren Beiträge. Dabei ist es unerheblich, ob im Rahmen der Familienversicherung weitere Per- sonen mitversichert sind.

Bei privat Versicherten ist der Beitrag unabhängig vom Arbeitseinkommen. Sie werden insbesondere dann entlastet, wenn Ehegatten/Lebenspartner und Kinder mitversichert sind oder hohe Beiträge zu zah- len sind. Die zunehmende Zahl der versicherten Per- sonen lässt den Gesamtbeitrag steigen und damit verbunden auch den Beitragsanteil für die Basisleis - tungen, die nun auch für die Angehörigen unbegrenzt abgesetzt werden können.

Doch die Neuregelung kommt auch jenen zugute, die durch Arbeitgeberzuschüsse, Selbstbeteiligungen oder Beitragsrückerstattungen aufgrund gesunder Le- bensweise Beiträge sparen und deshalb die Höchst- Beispielhafte Darstellung des absetzbaren Anteils

des Tarifbeitrags:

Ambulante Leistung ohne Heilpraktiker 54,60 (Basisschutz)

Heilpraktiker (Mehrleistung) 1,69

Stationäre Regelleistungen ohne 15,11 Wahlleistungen (Basisschutz)

Einbettzimmer (Mehrleistung) 3,64

Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer 9,24 (Mehrleistung)

Zahnärztliche Leistungen ohne Mehrleistungen 9,88 bei Zahnersatz, implantologischen Leistungen und Kieferorthopädie (Basisschutz)

Mehrleistungen Zahnersatz und 5,58

implantologische Leistungen (Mehrleistungen)

Kieferorthopädie (Mehrleistungen) 0,26 79,59 20,41

Einheitlich definierte Abschläge für Wahlleistungen:

Neue Höchstsätze:

Leistungen Punkte Ab-

schlag Tarif-

bei- trag

Vollversicherungsschutz inkl. Pflegepflicht, stationäre Ergänzung, Krankentagegeld Abzugsfähiger

Anteil KV-Basisleistungen

(GKV-Niveau) und Pflegepflicht

Nicht abzugsfähiger Anteil d. h. Mehrleistungen

BRE, AG-Anteil, Nachlässe

Familienstand Höchstsatz ab 1.1.2010

Arbeitnehmer Single 1.900 EUR

verheiratet 3.800 EUR

Selbstständige Single 2.800 EUR

verheiratet 5.600 EUR

Veranschaulichung der Absetzbarkeit über und bis zu den Höchstsätzen:

4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0

Beispiel 1

Basis- leistungen von 3.600 EUR

500 EUR

Basis- leistungen von 1.400 EUR Höchstsatz von 1.900

sonstige

Vorsorgeaufwendungen und Luxuskrankenschutz können zusätzlich abgesetzt werden (bis zum Höchstsatz)

Single; AN

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sätze unterschreiten: Sie profitieren von den angeho- benen Höchstsätzen, indem sie die Differenz zwi- schen ihrer günstigen Krankenversicherung und dem Höchstsatz mit sonstigen Vorsorgeaufwendungen fül- len können.

Informationen für Ihre Kunden

Ende 2009 bekommen Ihre Kunden eine Bescheini- gung der steuerlich abzugsfähigen Beiträge. Mit die- ser Bescheinigung kann der Arbeitgeber/Dienstherr Ihres Kunden die Beiträge für die Basisleistungen der privaten Krankenversicherung und die begünstigten Beiträge für die private Pflegepflichtversicherung be- reits im Lohnsteuerabzugsverfahren steuermindernd berücksichtigen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Maklerbetreuer oder Verkaufsleiter Gesundheit.

Chancen durch das Bürgerentlastungsgesetz:

• Höchstsätze für sonstige Vorsorgeaufwendungen werden erhöht

• KV-Basisleistungen und Beiträge für die private Pfle- gepflichtversicherung sind auch über die Höchstsätze hinaus absetzbar

• Beiträge des Ehe- bzw. Lebenspartners und der Kin- der können mit abgesetzt werden

• Bei PKV: Besonders lohnenswert für Personen mit hohen Beiträgen und/oder vielen VP

• Wechsel von der GKV in die PKV wird insbesondere für Familien attraktiver

• Für GKV-Versicherte gilt zusätzlich: Durch Steuerent- lastung freiwerdende Mittel können für Ergänzungs - tarife genutzt werden

Berechnungsbeispiel

Situation

Familie: • Mann 45 Jahre, Arbeitnehmer, versichert nach MediVita, Bruttojahreseinkommen 65.000 EUR

• Frau 42 Jahre, Arbeitnehmerin, GKV-versichert, Bruttojahreseinkommen 18.000 EUR

• Beitragsbemessungsgrenze 45.000 EUR (in 2009: 44.100 EUR)

• 2 Kinder bei Mann mitversichert nach MediVita Anteil Basisschutz:

Tarif (berücksichtigungs - fähiger Beitragsanteil

Monatsbeitrag inkl. GZ

Jahresbeitrag gesamt

Anteil Basisschutz

MediVita500 (100 %) 445,41 EUR 5.344,92 EUR 5.344,92 EUR

MediVita Z70 (62,85 %) 98,26 EUR 1.179,12 EUR 741,08 EUR

MediClinic (0 %) 57,01 EUR 684,12 EUR 0,00 EUR

MediNatura (0 %) 25,59 EUR 307,08 EUR 0,00 EUR

PVN (100 %) 18,70 EUR 224,40 EUR 224,40 EUR

Gesamt 644,97 EUR 7.739,64 EUR 6.310,40 EUR

2010 2009

Steuerentlastung:

* keine Anrechnung möglich, da steuerlich anrechnungsfähiger Basisbeitrag bereits über Höchstsatz von 3.800 EUR liegt

** Steuerliche Absetzbarkeit über den Höchstsatz von 3.800 EUR hinaus, da KV-Basisleistungen zu 100 % absetzbar sind

*** Kappung auf gemeinsamen Höchstsatz 2009 (3.000 EUR)

Fazit:

In diesem Beispiel hat der Kunde im Jahr 2010 eine reine Steuerentlastung von 527 EUR.

Durch die Veränderung im Sozialversicherungsrecht zum Jahreswechsel (Erhöhung Beitragsbemessungsgrenze und da- durch Erhöhung des max. Arbeitgeberzuschusses) verändert sich dieser Betrag im obigen Beispiel. Faktisch hat der Kun- de aufgrund des um 72 EUR gestiegenen max. Arbeitgeberzuschusses anstatt 527 EUR 599 EUR mehr in der Tasche!

Beitrag Bezugsgröße (Basisschutz bzw. Jahresbeitrag) 6.310 EUR 7.740 EUR

– AG-Anteil 3.589 EUR 3.517 EUR

= steuerlich anrechnungsfähiger Basisbeitrag Mann/Kinder 2.721 EUR 4.223 EUR + Beitrag Mehrleistungen (Jahresbeitrag-Basisschutz) 0,00 EUR* Keine Anrechnung

+ Basisschutz GKV+SPV Frau 2.970 EUR 3.078 EUR

= steuerlich anrechnungsfähiger Basisbeitrag gesamt 5.691 EUR 7.301 EUR

– AG-Anteil Frau 1.436 EUR 1.436 EUR

= steuerlich absetzbarer Beitrag gesamt vor Höchstbeitragsabgleich 4.255 EUR 5.865 EUR

Höchstbeitrag 3.800 EUR 3.000 EUR

= steuerlich absetzbarer Beitrag gesamt 4.255 EUR** 3.000 EUR***

Entlastung bei Beispiel-Steuersatz 42 % 1.787 EUR 1.260 EUR

Steuerliche Entlastung 527 EUR

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„Splitter“ – Wichtiges in Kürze

• SAD-Roadshow wieder ein voller Erfolg

Die SAD-Roadshows der GKR sind in diesem Jahr mit einer neuen Rekord- teilnehmerzahl von 668 Teilnehmern zu Ende gegangen. Auszug aus der Auswertung der Feedbackbögen:

Der Bitte diverser Teilnehmer der Roadshow in Berlin, im nächsten Jahr einen Tagungsort in Norden der Stadt zu wählen, werden wir gerne nachkommen.

• „GUT“ für Gothaer Kranken

Assekurata vergibt der Gothaer Kranken im Rahmen des Folge-Ratings 2009 wiederum ein A. Dies ent-

spricht einem guten Urteil aus Kundensicht.

In den Teilkrite- rien „Beitrags - stabilität“ und

„Wachstum/

Attraktivität im Markt“ wurde im Vergleich zum Vorjahr eine bessere Bewertung er- reicht. Es zeigt sich, dass die Gothaer Kranken sehr gut aufgestellt ist.

• TOP-Einsteigerschutz

Mit Noten von 1,65 (Männer) und 1,85 (Frauen) er- hielt der Tarif MediStart eine hervorragende Bewer- tung in einer Focus-

Money-Untersuchung über Einsteigertarife für Kostenbewusste. Bei der Beurteilung der Tarife wurden die Teilbereiche Beitragshöhe,

Leistungs umfang und -qualität sowie Finanz-

stärke des Anbieters bewertet und zu einer Gesamt- note zusammengefasst.

Hervorzuheben ist insbesondere der gute Leistungs- umfang (Einzelnote 1,5), der überwiegend über dem der verglichenen Tarife der Mitbewerber liegt.

• Prospekt zum Gothaer Firmenservice neu aufgelegt Komplett überarbeitet steht Ihnen der Flyer zum

Gothaer Firmenservice Gesundheit (112303) ab sofort zur Verfügung. Ne- ben den Inhalten zu den MediGroup-Produkten und dem Aufbau des Firmen- services Gesundheit ist auch ein neues Vorwort von Herrn Dr. Görg, Vor- standvorsitzender des Go- thaer Konzerns, zu finden.

Mit guten Argumenten ausgestattet, schaffen Sie sich so die entscheidenden Vorteile für Ihr nächstes Kundengespräch im Bereich Kollektivversicherung.

• Marktvergleich neu aufgelegt

Die Marktvergleiche MediStart (111243) und MediVi- ta (113825) wurden neu aufgelegt und können ab sofort bei Jürgen Kickmeier (GVU) bestellt werden. In dem übersichtlichen Prospekt können Leistungen auf einem Blick verglichen werden. Zudem sind zur besseren Orientierung die Bereiche, in denen die GKR besser aufgestellt ist als der Markt, markiert.

99,14 % der Teilnehmer bewerteten die Veranstaltung insge- samt als sehr gut oder gut

98,5 % beurteilten die Themen der Veranstaltung als sehr interessant/eher interessant

Gesamtergebnis 2009

(anteilig)

Sicherheit (5 %) Sehr gut

Kundenorientierung (25 %) Gut Beitragsstabilität (35 %) Sehr gut (+)

Erfolg (25 %) Sehr gut

Wachstum/Attraktivität am Zufriedenstellend (+) Markt (10 %)

Jürgen Kickmeier, Tel.: 0221 308-22521, Mail: jürgen_kickmeier@gothaer.de

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Direktabschlüsse gezielt nutzen

Vertriebsvorteile durch Blockpolicen und Online-Abschlüsse

Weitere Informationen rund um die Online-Abschlüsse und Blockpolicen erhalten Sie bei Aneta Philipps (GVU), Tel.: 0221 308 22519 oder aneta_philipps@gothaer.de

Einfacher und bequemer geht es nicht. Mittels der Direktabschlüsse als Blockpolice oder Online-Ab- schluss bieten die Tarife MediDent, MediTravel und MediPrävent komfortable Möglichkeiten, um schnell guten Versicherungsschutz zu bekommen.

Der Direktabschluss macht es möglich: Der Kunde füllt ein paar Details aus, unterschreibt bzw. klickt sich durch und hat seinen Versicherungsschutz. Kun- denfreundlicher geht es kaum. Die Gothaer Kranken- versicherung bietet zwei Arten der Direktabschlüsse:

Als Blockpolice in Form eines Druckstücks und mittels Online-Antrag.

Blockpolicen:

Neben Tarifinformationen und den rechtlich notwen- digen Unterlagen, die der Kunde beim Vertragsab- schluss erhalten muss, enthalten die Blockpolicen auch Informationen zum Ausfüllen des Antrags. So ist es sehr leicht, einen formgerechten Antrag zu erstel- len. Nach dem Ausfüllen hat der Kunde seinen Versi- cherungsschutz bereits in der Hand. Durch die vorein- gedruckte Versicherungsnummer und die zur Verfü- gung gestellten Unterlagen sind für den Kunden kei- ne weiteren Schritte mehr notwendig. Lediglich der Antrag muss noch an die Gothaer geschickt werden.

Online-Abschlüsse:

Den Online-Abschluss kann jeder Kunde individuell oder in Zusammenarbeit mit Ihnen durchführen.

Auch hier werden den Kunden mittels Download alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt. Mit ein paar Klicks ist der Kunde am Ziel und erhält im Anschluss eine Versicherungsbestätigung, die er sich bequem ausdrucken kann. Nach dem Abbuchen des Beitrags erhält der Kunde auf seinem Kontoauszug seine Versicherungsscheinnummer. Auch hier geht dem Kunden kein gesonderter Versicherungsschein zu.

Sie haben die Möglichkeit, die Online-Abschlüsse auf Ihrer Homepage zu implemetieren, so dass Ihre Kun- den den Online-Abschluss direkt über Sie vornehmen können. Die Verträge werden Ihnen in diesem Fall auch direkt zugeordnet. Der Vorteil gegenüber der Blockpolice oder anderen Anträgen in Papierform ist, dass eben diese nicht mehr bestellt, bezahlt und vor- rätig gehalten werden müssen. Zusätzlich sparen Sie die Portokosten. Die Online-Abschlüsse werden se- kundenschnell übertragen und damit auch schneller policiert. Nutzen Sie die Online-Abschlüsse. Schnel- ler und einfacher geht es nicht.

Die Blockpolicen und ihre Druckstücknummer

MediDent: 215250

MediTravel: 209678 MediPrävent: 209714

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Hier finden Sie uns:

Gothaer Krankenversicherung AG Gesundheit – Vertriebsunterstützung Arnoldiplatz 1

50969 Köln

E-Mail gvu@gothaer.de Redaktion/Konzeption:

Unsere Tarife mit Direktabschlussmöglichkeit im Überblick

Zahnersatz (inkl. Inlays)

100 %der in Rechnung gestellten Kosten, sofern kei- ne privatzahnärztlichen Vergütungsanteile be- rechnet werden

80 % der in Rechnung gestellten Kosten, wenn die Rechnung vollständig oder teilweise privat- zahnärztliche Vergütungsanteile enthält und eine ununterbrochene zehnjährige Vorsorge nachgewiesen wird (sonst 75 % bzw. 70 %) Höchstsätze in den ersten 3 Jahren

100 Prozent der Aufwendungen bei Reisen bis zu sechs Wochen (gegen Beitragszuschlag ausdehnbar auf bis zu zwölf Wochen) für folgende Leistungen:

• Ärztliche Behandlungen

• Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

• Krankenhausbehandlung

• Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus

• Schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllun- gen in einfacher Ausführung sowie einfache Repa- raturen zur Wiederherstellung der Funktionsfähig- keit von Zahnersatz

• Medizinisch notwendige Rücktransporte ein- schließlich der Kosten für eine medizinisch not- wendige Begleitperson

• Such-/Rettungs- oder Bergungskosten bis zu 2.500 EUR im Falle eines Unfalls der versicherten Person

• Überführungs- oder Beisetzungskosten im Ausland bei Tod der versicherten Person

Zusätzlich: Notfalltelefonnummer mit umfangreicher Beratung und organisatorischer Unterstützung:

0049 221 8277534.

Für Familien bieten wir einen besonders günstigen Familienbeitrag an

Leistungen ab 0 Jahre

• 1 x Neugeborenen-Hör-Check

• 2 x Hör-Check für Kinder und Jugendliche

• 1 x Augen-Check für Kinder und Jugendliche

• 2 x Schielvorsorge

• 1 x Erweiterte Kindervorsorge U9a

• 1 x Erweiterte Kindervorsorge U9b

• 1 x Jugendlichenvorsorge J2 Leistungen ab 18 Jahre

• Lifestyle-Check alle drei Jahre bis 35 Jahre

• Individuelle Zahnprophylaxe, jährlich

• Hautkrebsvorsorge alle drei Jahre

• Schilddrüsen-Check alle zwei Jahre Zusätzliche Leistungen bei Schwangerschaft

• 1 x Ultraschalluntersuchung des Fötus

• 1 x Triple-Test Leistungen ab 35 Jahre

• Großer Gesundheits-Check alle drei Jahre

• Ergänzende Krebsvorsorge für Frauen alle zwei Jahre

• Individuelle Zahnprophylaxe, jährlich

• Hautkrebsvorsorge alle drei Jahre

• Schilddrüsen-Check alle zwei Jahre Leistungen ab 45 Jahre

• Großer Gesundheits-Check alle drei Jahre

• Ergänzende Krebsvorsorge für Männer alle zwei Jahre

• Ergänzende Krebsvorsorge für Frauen alle zwei Jahre

• Individuelle Zahnprophylaxe, jährlich

• Hautkrebsvorsorge alle drei Jahre

• Schilddrüsen-Check alle zwei Jahre

• Grüner-Star-Vorsorge alle drei Jahre

• Osteoporose-Vorsorge alle drei Jahre Leistungen ab 55 Jahre

• Großer Gesundheits-Check alle drei Jahre

• Ergänzende Krebsvorsorge für Männer alle zwei Jahre

• Ergänzende Krebsvorsorge für Frauen alle zwei Jahre

• Individuelle Zahnprophylaxe, jährlich

• Hautkrebsvorsorge alle drei Jahre

• Schilddrüsen-Check alle zwei Jahre

• Grüner-Star-Vorsorge alle drei Jahre

• Osteoporose-Vorsorge alle drei Jahre

• Schlaganfall-Vorsorge alle drei Jahre

• Hirnleistungs-Check alle drei Jahre

Zusätzliche Leistungen für alle Altersgruppen

• 1 x Hauttypbestimmung und Sonnenlichtberatung Zusätzliche Leistungen ab 18 Jahre:

• 2x Helicobacter-pylori-Besiedlungstest (Verursacher von Magengeschwüren und verschiedenen Magen- krebsformen)

Gothaer MediDent Umfassende

Zahnzusatzversicherung

Gothaer MediPrävent Umfassende

Präventionsleistungen in jedem Lebensalter

Gothaer MediTravel Auslandsreise- krankenversicherung

Referenzen

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