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BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

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BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

des Ausschusses für Landwirtschaft und Naturschutz (5. Ausschuß)

gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern

Situation der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern

A. Problem

Ebenso wie die Küsten- und Binnenfischerei ist auch die Hochseefischerei ein historisch ge- wachsener Erwerbszweig im Küstenland Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Beschluß des Landtages vom 27.05.1992 zu Drucksache 1/1864, der eine Landesbeteiligung in Höhe von 25,1 % des Gesellschaftskapitals der Mecklenburger Hochseefischerei vorsieht, hat sich das Land zur Hochseefischerei bekannt. Die gegenwärtig anstehenden Entscheidungen über die Aufteilung der Fangquoten unter den Unternehmen der deutschen Hochseefischerei sowie die in Aussicht gestellte Begrenzung der Fangmengen in bislang nicht quotierten Gebieten erfor- dern eine Einflußnahme des Landes auf die diesbezüglichen Entscheidungsprozesse.

B. Lösung

Der Ausschuß für Landwirtschaft und Naturschutz legt vor diesem Hintergrund gemäß Artikel 33 Absatz 2 Landesverfassung dem Landtag eine Beschlußempfehlung vor, in der die Landes- regierung beauftragt wird, neben der Erstellung eines schriftlichen Berichtes zur Situation der Mecklenburger Hochseefischerei auch Initiativen gegenüber der Bundesregierung und der EU bezüglich einer gerechten Verteilung der Fangquoten durchzuführen. In dem Bericht sollen Aussagen zur Perspektive der Küsten- und Binnenfischer sowie die Nutzung von Fördermög- lichkeiten in diesem Bereich (PESCA) einbezogen sein.

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C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine

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Beschlußempfehlung

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. bis zur Landtagssitzung im Monat April 1996 dem Landtag einen schriftlichen Bericht über die bisherigen Ergebnisse ihrer Initiativen gegenüber der Bundesregierung und der Europäi- schen Union zur Herbeiführung einer ausgeglichenen und gerechten Aufteilung der Fang- quoten zwischen den Unternehmen der deutschen Hochseefischerei vorzulegen.

2. bis Ende Mai 1996 einen umfassenden schriftlichen Bericht zur Perspektive der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen.

3 die Erfahrungen der Landesregierung bei der Umsetzung des EU-Programmes "PESCA"

darzulegen sowie Aussagen dazu zu treffen, in welcher Form alle Möglichkeiten der Inve- stitions- und Strukturförderung in der Vergangenheit genutzt worden sind bzw. gegenwär- tig genutzt werden, um den Erwerbszweig der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern zu stabilisieren und wirtschaftlich zu beleben.

Schwerin, den 22. Februar 1996

Der Ausschuß für Landwirtschaft und Naturschutz

Backhaus

Vorsitzender und Berichterstatter

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Bericht des Abgeordneten Backhaus

I. Allgemeines

Auf Grund der bevorstehenden Entscheidung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh- rung (BLE) über die Verteilung der Grundfischquote der Bundesrepublik Deutschland auf die einzelnen Hochseefischereiunternehmen sowie der in Aussicht gestellten Quotierung bislang quotenfreier Fanggründe der Mecklenburger Hochseefischerei GmbH hat die Fraktion der SPD im Ausschuß für Landwirtschaft und Naturschutz den Antrag gestellt, diesen Beratungsgegen- stand im Rahmen des Gesamtkomplexes der Fischerei in der 21. Sitzung auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen.

Im Ergebnis der Beratung hat der Ausschuß einvernehmlich bei Enthaltung der Fraktion der PDS beschlossen, in Ausübung seines Initiativrechtes gemäß Artikel 33 Absatz 2 Landesver- fassung eine Beschlußempfehlung zur Situation der Fischerei vorzulegen.

II. Zu den einzelnen Inhalten der Beschlußempfehlung

Seitens der Landesregierung wurde im Ausschuß dargelegt, daß die derzeitige Verteilung der Grundfischquoten unter den Unternehmen der deutschen Hochseefischerei die Mecklenburger Hochseefischerei GmbH, an der das Land Mecklenburg-Vorpommern zu 25,1 % am Gesell- schaftskapital beteiligt ist, gegenüber anderen Mitbewerbern stark benachteiligt. Weiter wurde herausgestellt, daß alle bisherigen auf eine den anteiligen Fangkapazitäten entsprechende ge- rechte Zuteilung von Quoten gerichteten Aktivitäten der Landesregierung erfolglos geblieben sind.

Der Ausschuß hat beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, dem Landtag im Monat April schriftlich über ihre Initiativen und deren Ergebnisse zu berichten.

Weitere Schwerpunkte der Beratungen in der 21. Ausschußsitzung war die Situation der Kut- ter- und Küstenfischer sowie der Binnenfischerei Mecklenburg-Vorpommerns. Der Ausschuß konnte zur Kenntnis nehmen, daß sich die Erträge der Kutter- und Küstenfischerei auf deutlich höherem Niveau stabilisiert haben. Im Ergebnis dessen sei eine höhere Investitionsbereitschaft sowie eine geringere Inanspruchnahme von Stillegungsprämien festzustellen.

Der Ausschuß hat daraus das Erfordernis abgeleitet, Aussagen über die zukünftige Entwick- lung dieses Wirtschaftszweiges abzuleiten. Dieses soll im Rahmen eines schriftlichen Berichtes der Landesregierung erfolgen, der Ende Mai dem Landtag vorzulegen ist.

Im Zusammenhang mit der zunehmenden Investitionsbereitschaft im Fischereibereich wurde im Ausschuß die Frage nach der Ausnutzung der Möglichkeiten des Programmes "PESCA" der Europäischen Union gestellt, das für den Zeitraum 1994 bis 1999 Initiativen zur Verbesserung der Wirtschaftsstrukturen in fischereiabhängigen Gebieten unterstützt.

Der Ausschuß hat es als notwendig angesehen, in dem unter Ziffer 2 geforderten Bericht auch die Erfahrungen bei der Inanspruchnahme des Programmes "PESCA" sowie der Möglichkeiten der Investitions- und Strukturförderung mit einzubeziehen.

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Der Ausschuß hat die Beschlußempfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einver- nehmlich angenommen. Die Stimmenthaltung der Opposition wurde damit begründet, daß mit einem Berichtsersuchen an die Landesregierung keine Änderung der derzeitigen Situation und keine Problemlösung für die betroffenen Unternehmen erwirkt werden könne.

Es wurden weitere parlamentarische Aktivitäten der Fraktionen nach Vorlage der Berichte in Aussicht gestellt.

Schwerin, den 22. Februar 1996

Backhaus

Berichterstatter

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