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Belehrung über die Verschwiegenheitspflicht sowie über die Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Pflicht

Ich bestätige hiermit, darüber informiert worden zu sein, dass ich als Praktikant/Hospitant des Universitätsklinikums, soweit ich von personenbezogenen Daten, insbesondere Patienten- geheimnissen, Kenntnis erlange, zur Verschwiegenheit verpflichtet bin.

Unter Patientengeheimnisse fallen sämtliche den Patienten betreffenden Daten (d.h. z. B., dass der Patient sich überhaupt zur Behandlung im Klinikum befindet, wer ihn begleitet hat, Angaben, die der Patient zu seiner Person, seiner Versicherung, seiner Erkrankung macht, Befundungen durch Ärzte usw.); mit anderen Worten, all das, was der Patient Mitarbeitern des Klinikums anvertraut oder was diesen aus Anlass der Behandlung des Patienten bekannt wird. Danach gleichgestellt sind Kenntnisse, die ich aus wissenschaftlicher Tätigkeit und Forschungsarbeiten erhalte. Die Ausführungen beziehen sich auch auf Daten von Toten.

Mir ist bekannt, dass ich diese Daten nicht unbefugt Dritten offenbaren darf. Auf die im Fall einer Zuwiderhandlung eintretenden Rechtsfolgen - z.B. Strafbarkeit wegen Verletzung der

Schweigepflicht nach § 203 StGB, Konsequenzen für die Fortsetzung der Tätigkeiten im Klinikum, persönliche Inanspruchnahme durch den Patienten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld - bin ich hingewiesen worden.

Auch die unbefugte Speicherung, Veränderung, Verschaffung sowie insbesondere die

Übermittlung personenbezogener Daten ist nach dem Datenschutzgesetz mit Strafe bewertet.

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass der ordnungsgemäße Umgang mit personenbezogenen Daten zu meinen Pflichten gehört und die Verletzung dieser Pflichten zu Konsequenzen führen kann.

Diese Verschwiegenheitspflicht endet nicht mit dem Einsatz am Universitätsklinikum.

Eine Mehrausfertigung dieser Belehrung habe ich erhalten.

Magdeburg, den

Name Praktikant Unterschrift

Name Erziehungsberechtigter Unterschrift

Pflegedirektorat

Dipl. Pflegewirt (FH)

Rick Pieger

Pflegedirektor

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