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Protokoll der Sitzung des Preisgerichts am 17.05.2018 im Technischen Rat- haus der Stadt Ostfildern, Stadtteil Ruit

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Vorlage 135/2018

Ältestenrat 15.10.2018 nicht öffentlich Beratung

Ausschuss für Technik und Umwelt 24.10.2018 öffentlich Beratung

Gemeinderat 14.11.2018 öffentlich Beschluss

Thema

Entwicklungsbereich "Nellingen-West", Ergebnis des städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs mit Überarbeitungen und weiteres Vorgehen

Beschlussantrag

1. Der Gemeinderat beschließt, der Empfehlung des Preisgerichts vom 17.05.2018, einschließlich der vom Preisgericht gegebenen ergänzenden Planungshinweise und Empfehlungen (Anlage 1 zum Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 17.05.2018), Folge zu leisten:

Die Arbeit mit der Tarnzahl 1006 (H2R Architekten und Stadtplaner BDA, München, Markus Roos, Landschaftsarchitektur, München, Robert Ulzhöfer, Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH, München - Planunterlagen, Erläuterungen und Berechnungen vom 24.04.2018), einschließlich der wei- teren Teil-Überarbeitungen dieser Arbeit vom 28.06.2018 und vom 07.09.2018 wird der weiteren Ent- wicklung des Areals zugrunde gelegt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfasser der o. g. Arbeit mit der Ausarbeitung eines städtebauli- chen Rahmenplans zu beauftragen, der Lösungsvorschläge in Varianten für alle relevanten Teilaspekte der Planung umfasst.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die interessierte Bürgerschaft im Rahmen einer öffentlichen Ver- sammlung über den Stand der Planung zu informieren.

Bolay gez. Bader gez. Jansen

Oberbürgermeister Bürgermeisterin Fachbereich 3

Fachbereich 3

Geschäftszeichen: FB 3-Ja/Ra 11.09.2018

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- 2 -

Erläuterungen

Für den städtebaulichen Entwicklungsbereich „Nellingen-West“ wurde Ende 2017/ Anfang 2018 ein städte- baulich-landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb durchgeführt, der in der ersten Beurteilungsrunde (Jury- sitzung vom 19.01.2018) noch kein eindeutiges Ergebnis erbrachte: Zwei Arbeiten (die Tarnzahlen 1003 und 1006) wurden gleichrangig bewertet und jeweils mit einem 2. Preis bedacht, die Arbeit mit der Tarnzahl 1001 erhielt einen 3. Preis, eine weitere Arbeit (Tarnzahl 1005) wurde aufgrund einiger lobend erwähnter planerischer Detailvorschläge mit einer Anerkennung ausgezeichnet.

In der Folge wurden die Bearbeiter der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gebeten, eine Überarbeitung ihrer Beiträge zu erstellen, die erneut dem Preisgericht zur Beurteilung vorzulegen waren.

Die Beurteilungssitzung über die eingereichten Überarbeitungen wurde am 17.05.2018 durchgeführt. Das Preisgericht empfahl mit einem Stimmenverhältnis von 9:2 Stimmen, die Arbeit 1006 der weiteren Ausar- beitung der Planungsaufgabe zugrunde zu legen, jedoch unter zwingender Beachtung erneut gegebener Planungshinweise und Empfehlungen, die in Anlage 1 zum Protokoll der Jurysitzung dokumentiert sind.

Mit den Überarbeitungen der Planverfasser, die der Verwaltung am 28.06.2018 und am 07.09.2018 vorge- legt wurden, wurde der Nachweis erbracht, dass den Planungsempfehlungen der Jury Folge geleistet wer- den konnte, ohne dass dadurch der Entwurf an Klarheit und Prägnanz eingebüßt hätte – einer Qualität die- ses Konzepts, die von der Jury ausdrücklich hervorgehoben wurde.

Der Gemeinderat wird daher gebeten, das städtebauliche Konzept der Entwurfsverfasser H2R Architekten und Stadtplaner BDA, München, Markus Roos, Landschaftsarchitektur, München, Robert Ulzhöfer, Pla- nungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH, München, einschließlich der weiteren Teilüberarbeitungen, der weiteren Ausarbeitung der Planungsaufgabe zugrunde zu legen.

Es ist vorgesehen, einen städtebaulichen Rahmenplan erstellen zu lassen, der Lösungsvorschläge in Varian- ten für alle relevanten Teilaspekte der Planung umfasst.

Anlagen:

1. im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens überarbeitete Fassung der Arbeit mit der Tarnzahl 1006 vom 24.04.2018 (4 Pläne, Verkleinerungen A3, o. M., mit Erläuterungstext und Berechnungen, A4)

2. Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 17.05.2018 mit Anlagen

3. Planungsvarianten der Verfasser für den Nordteil des Entwicklungsbereichs vom 28.06.2018 (3 Pläne, Verkleinerungen A3, o. M.)

4. Überlagerung der zuvor erstellten Varianten vom 07.09.2018

1. Visualisierungen des städtebaulichen Konzepts (3D-Darstellung des Gesamtareals, 2 Perspektiven, A4 quer, o. M.)

Finanzielle Auswirkungen

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Erläuterungen Nellingen

Verkehrskonzept Bauquartier Nord:

Umlegung der Kreuzbrunnenstraße und Ausbildung von Kreisverkehren

Kreisverkehr Nord in länglicher Form ermöglicht größere Rückstaulängen bei geschlossener

Bahnschranke

Kreisverkehr Süd ersetzt vorhandene, flächenfressende Kreuzung

Weitestgehende Vermeidung von Fahrverkehr im Quartiersinneren Das Quartier Nord wird in 5 unabhängigen Bauabschnitten entwickelt.

Bauabschnitt A (im Norden)

ist im Inneren komplett autofrei. Sämtliche Stellplätze und die TG-Zufahrten sind nördlich der Schallschutzbebauung an der Hauptstraße positioniert

Bauabschnitt B (an A südlich angrenzend)

Erhält die TG-Zufahrt und Besucherstellplätze östlich der Schallschutzbebauung an der Hauptstraße Im Quartiersinneren liegen an einer Stichstraße die Stellplätze für den Verdichteten Flachbau und die Übergabestation für die Unterflurparker der Punkthäuser

Bauabschnitt C (an B südlich angrenzend) Analolog zu B

Bauabschnitt D (an C südlich angrenzend)

Die TG der Hofbebauung (für Altenwohnungen und Pflegeheim) wird von außen erschlossen.

Für Besucherparken und Anlieferung wird ein Teil des Hofes verwendet

Die Bauabschnitte A-D sind im Inneren mit Fuß- und Radwegen so vernetzt, dass sehr rationelle, flächensparende „Überläufe“ für Notfahrzeuge (Feuerwehr, Müll) möglich sind >>>Skizze

Bauabschnitt E (Kindergarten mit darüberliegender Wohnbebauung)

Wird von der südlichen Straße (Hauptzufahrt zum Bauquartier Süd) angefahren

BA Süd:

Entwicklung der Erschließung entsprechend der Bauabschnitte von Nord nach Süd, „Überlauf“

zum Häuser Weg

Bestandsbauten (bei bestehender Kreuzung) erhalten breitere Zufahrt mit Senkrechtparkern

Parkierung

Die Parkierung folgt dem Grundgedanken, dass zukünftig andere Verkehrsmittel (ÖPNV, Fahrräder, E-Roller etc.) mehr an Gewicht gewinnen sollten, d.h.

Der ruhende Verkehr wird in Tiefgaragen, im Wesentlichen unter der Lärmschutzbebauung

untergebracht. Diese Garage werden so konzipiert, dass sie umnutzbar sein könnten (z.B. für subkulturelle Nutzung)

Oberirdisch werden Besucherstellplätze unter Bäumen angeboten

Einzelne Punkthäuser erhalten Unterflurparker, die keinen zusätzlichen Boden versiegeln (vgl.

Punkt Ökologie) und eine sinnvolle Basis für „Carsharing“ und „selbstfahrende Autos“ sind („Bereitstellung der PKW über Computer bei Verlassen der Wohnung“)

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Nur einzelne EFH parken „konventionell“ am /im Haus – Häuser für Grundstücksbesitzer, deren Wohlwollen für das zukunftsträchtige Konzept „erkauft“ werden muss.

Lärmschutzkonzept

Die Zusammenlegung von Kreuzbrunnenstraße und Rinnenbachstraße führt zu sehr hohem Verkehrsaufkommen und notwendigen Lärmschutzmaßnahmen

Im Neubau: Grundrissentwicklung, die auf den Lärmschutz ausgerichtet ist

Weiterhin langfristig möglich: Im östlichen Bestand (optional):

Zusätzliches Baurecht für die Randbebauung, wobei dieses durch Grundstücksarrondierungen („Geschenke“) begünstigt werden kann

Städtebauliche Entwicklung und deutliche Baurechtsmehrung bei Nachbarn Nordost (korrespondierend mit Stärkung ÖPNV)

Grünkonzept

Erhalt und Einbindung bestehender Baumreihen

Baumreihe Kreuzbrunnenstraße begleitet Fahrradweg und endet am Marktplatz

Baumreihe Nord wird gedoppelt und „bedacht“ Besucherparkplätze

Bebauung

BA Nord

Durchgehende Schallschutzbebauung mit wechselnden Gebäudehöhen,

Die in der Überarbeitung angebotene Variante – als nördlicher Abschluss des „verdichteten Flachbaus“ zu sehen - reduziert die Dichte und somit Massivität der Bebauung

Punktförmige Geschoßbauten als Übergang zur freien Landschaft im Westen

a) Typ mit förderfähigen Geschoßwohnungen

b) Typ mit „luxuriösen“ Maisonettewohnungen mit Lufträumen (diese Wohnungen könnten

bei Bedarf geschoßweise getrennt werden)

In der Überarbeitung erfolgte eine Reduzierung der Gebäudehöhe >> unkompliziert in Bezug auf Feuerwehrzufahrten

Verdichtete EFH im Innenbereich, die als Mehrgenerationenhäuser ausgebildet werden

können

Wohnhof mit Familienwohnungen über eingeschossigem Kindergarten

Altenpflegeheim mit angegliederten Altenwohnungen (auch Alten-WG´s) und adäquaten

Sondernutzungen im EG nördlich des Quartiersplatzes

Hochpunkt (z.B. Hotel oder Wohn-/Geschäftshaus oder Studentenwohnen) im NO – im Dialog

mit dem Bestand und dem ÖPNV

Bebauung BA Süd

Punktförmige Geschoßbauten als Übergang zur freien Landschaft im Westen

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(Verdichtete) EFH als Übergang zur Bestandsbebauung im Osten

Geringfügige Erhöhung des Typs „EFH“ (für jetzige Grundstücksbesitzer)

Das Kunstobjekt „Four-Part-Piece“

verbleibt am Standort und wird gestärkt als zentraler vermittelnder Ort zwischen

Retentionswiese

Marktplatz

Verkehrsknoten (Kreisverkehr Süd)

Man könnte darüber nachdenken, die Wirkung der 4 Kunstwerke in den Ortsteilen durch Licht- bzw.

Laserinstallationen zu verstärken

Ökologisches Konzept:

- Sparsamer Umgang mit Grund und Boden >> Hohe Dichte

Reduzierung von öffentlichen Straßenflächen (vgl. Skizze Erschliessung)

EFH in Form des „verdichteten Flachbaus“

Nutzung der Dächer auch als Aufenthaltsflächen (Mietergärten etc.)

- Nutzung der Sonnenenergie durch

Südorientierung des Großteils der Individualräume

Solarzellen in Kombination mit Gründächern auf den Dachflächen und an Südfassaden

Intelligente Koppelung mit „Mobilität“

- Rückhaltung des Regenwassers durch das System

Gründächer

Regenwassernutzung

Regenwasserrückhaltung (Retentionsflächen)

- Mobilitätskonzept, das

Carsharing, E-Mobilität, attraktive Rad- und Fußwegverbindungen stärkt:

Hierbei sollte „Mobilität“ – aufgrund aktueller technischer und auch politischer Entwicklungen – städtebaulich in Zukunft anders betrachtet werden:

Gemeinschaftliches Parken in Tiefgaragen (bis hin zu Überlegungen automatischer

Parkierungsanlagen) statt individueller Einzelgaragen (bei den EFH)

Verpflichtende Bereitstellung von Carsharingangeboten und Sonderfahrrädern (z.B.

Lastenräder)

Planerische und organisatorische „Hausgemeinschaften“ zur Erreichung dieser Ziele

Wohnen in Zeiten des Demografischen Wandels

- Die verdichteten Einfamilienhäuser funktionieren

als „Mehrgenerationenhäuser“ durch geschoßweise Trennbarkeit

in der Kombination Arbeiten und Wohnen

- Der angebotene Geschoßwohnungsbau ermöglicht

Anpassung an den Lebenszyklus durch „Jokerzimmer“

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Geschoßweise Trennung der großzügigen Maisonettewohnungen

- Bildung von baulichen Gruppen (diese können organisatorisch Baugemeinschaftsgruppen,

Genossenschaften, aber auch kommunale oder kirchliche Gesellschaften sein), die als

„soziale Einheiten“ mit eigener Identität funktionieren, „Heimat“ bzw. Nachbarschaft bedeuten und zum Beispiel einen Wohnungstausch möglich machen. Hierzu dienen planerisch

-

Die Gemeinschaftsräume

Die quartiersbezogenen Freiräume in Verbindung mit dem System von Gassen und

Plätzen  

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1 / Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 17.05.2018

Ausloberin: Stadt Ostfildern, vertreten durch Herrn OB Christof Bolay Durchführung: Stadt Ostfildern, Fachbereich 3 - Planung

Thema: Städtebaulich-landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb als offener Planungswett- bewerb „Entwicklungsbereich Nellingen-West“

Protokoll der Sitzung des Preisgerichts am 17.05.2018 im Technischen Rat- haus der Stadt Ostfildern, Stadtteil Ruit

Beurteilung der Überarbeitungen aus dem o.g. Wettbewerbsverfahren

1.1 Das Preisgericht tritt um 9:30 Uhr zusammen. Für den Auslober begrüßt Frau Bürgermeisterin Monika Bader die Anwesenden.

1.2 Es sind erschienen:

Preisrichter mit der Qualifikation der Teilnehmer (stimmberechtigt):

1. Dipl.-Ing. Monika Bader, Architektin, Bürgermeisterin Stadt Ostfildern 2. Prof. Dipl.-Ing. Susanne Burger, Landschaftsarchitektin, München 3. Dipl.-Ing. Rainer Hofmann, Architekt/Stadtplaner, München

4. Dipl.-Ing. Karl-Josef Jansen, Raumplaner, Fachbereich 3 – Planung+Baurecht, Stadt Ostfildern 5. Prof. Dipl.-Ing. (ETH) Sacha Menz, Architekt, Zürich (entschuldigt)

6. Prof. Dipl.-Ing. Leonhard Schenk, Architekt/Stadtplaner, Konstanz/Stuttgart 7. Prof. Dipl.-Ing. Sophie Wolfrum, Stadtplanerin, München/Karlsruhe

Preisrichter mit der Qualifikation der Teilnehmer (als Stellvertreter stimmberechtigt):

1. Prof. Dr.-Ing. Jan Riel, Verkehrsplaner, Karlsruhe Preisrichter (stimmberechtigt):

1. Theo Hartmann, Gemeinderat Ostfildern, Fraktion Freie Wähler 2. Elfie Kolm, Gemeinderat Ostfildern, Fraktion CDU

3. Stefanie Sekler-Dengler, Gemeinderat Ostfildern, Fraktion SPD 4. Sonja Abele, Gemeinderat Ostfildern, Fraktion B90/Grüne Stellvertreter der Preisrichter (nicht stimmberechtigt):

1. Corina Raisch, Gemeinderat Ostfildern, Fraktion Freie Wähler

2. Catherine Rothlübbers, Gemeinderat Ostfildern, Fraktion CDU (entschuldigt) 3. Frank Distel, Gemeinderat Ostfildern, Fraktion SPD (zeitweise)

4. Jürgen Kleih, Gemeinderat Ostfildern, Fraktion B90/Grüne Vorprüfer:

Dipl.-Ing. Tomas Rauscher, Fachbereich 3 – Planung, Stadt Ostfildern Dipl.-Ing. (FH) Junko Terai, Fachbereich 3 – Planung, Stadt Ostfildern M.Sc. Matthias Schmidt, Fachbereich 3 – Planung, Stadt Ostfildern Als Gast ist anwesend:

1. Herr Rainer Lechner, Erster Bürgermeister, Stadt Ostfildern

1.3 Herr Jansen, Fachbereich 3, erläutert, aus welchen Gründen – in Abweichung zur Preisgerichts- empfehlung vom 19.01.2018 (vgl. Protokoll dieser Sitzung) – heute 3 statt 2 Überarbeitungen zur Beurteilung durch die Jury vorgelegt werden: Die Stadt Ostfildern hatte alle drei mit Preisen aus- gezeichneten Arbeiten zur honorierten Überarbeitung aufgefordert, um auch nach Abschluss des formellen Verfahrens (vgl. 1.5) noch über eine größere Varianz an Lösungsansätzen diskutieren zu können.

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2 / Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 17.05.2018

Alle Anwesenden sind einverstanden, dass auch die Überarbeitung der in der Preisgerichtssitzung am 19.01.2018 mit dem 3. Preis ausgezeichneten Arbeit zur Beurteilung zugelassen wird.

1.4 Aus dem Kreis der Fachpreisrichter wird Herr Prof. Leonhard Schenk einstimmig zum Vorsitzen- den des Preisgerichts gewählt.

Herr Prof. Sacha Menz, Zürich, kann entschuldigter Weise nicht an der Jurysitzung teilnehmen.

Als Stellvertreter rückt Herr Prof. Dr.-Ing. Jan Riel, Karlsruhe, in die Gruppe der stimmberechtig- ten Fachpreisrichter auf.

1.5 Der Vorsitzende erläutert den Ablauf der Preisgerichtssitzung und das Wertungsverfahren auf der Grundlage der in der Auslobung benannten Kriterien und der im Preisgerichtsprotokoll vom 19.01.2018 von der Jury ausgesprochenen Überarbeitungsempfehlungen, präzisiert durch das (dem Vorprüfbericht beigefügte) Papier des Fachbereich 3-Planung vom 25.01.2018.

Er weist darauf hin, dass der Ideenwettbewerb nach RPW mit der Vergabe von drei Preisen und einer Anerkennung im Zuge der Preisgerichtssitzung vom 19.01.2018 und der anschließenden In- formation der Öffentlichkeit formell beendet wurde (vgl. RPW §7 und §8). Somit befindet man sich nun außerhalb des formellen Verfahrens und ist nicht mehr zwingend an das Regelwerk der RPW gebunden. Dennoch spricht einiges dafür, sich auch für diese Sitzung an dem in der RPW festgelegten Verfahrensablauf zu orientieren.

Er bittet daher die Anwesenden, die Verfasser während der Beurteilungssitzung nicht namentlich zu erwähnen. Die Anonymität des Verfahrens wurde zwar bereits am Ende der Preisgerichtssit- zung vom 19.01.2018 aufgehoben, sodass deren Namen grundsätzlich bekannt sind. Mit den Ver- fassern wurden zwischenzeitlich auch persönliche Gespräche geführt, um Ihnen die Überarbei- tungsaufträge der Jury zu erläutern. Aus Neutralitäts- und Kontinuitätsgründen ist es jedoch sinnvoll, die Arbeiten weiterhin mit den einst vergebenen Tarnzahlen zu bezeichnen.

Er ruft noch einmal in Erinnerung, dass es sich bei dem Verfahren, dessen Überarbeitungen heu- te vorliegen, um einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb ohne Auftrags- versprechen gehandelt hat.

Somit geht es auch bei der heutigen Sitzung nicht darum, einen Auftrag zu vergeben, sondern – vor dem Hintergrund, dass möglicherweise keine der präsentierten Arbeiten die Komplexität der Planungsaufgabe in vollem Umfang lösen kann - in erster Linie darum, Ideen und konzeptionelle Ansätze herauszufiltern, mit denen dem Auslober für die weitere Bearbeitung seines Projekts am besten gedient ist.

1.6 Alle zur Sitzung des Preisgerichtes zugelassenen Personen geben die Versicherung zur vertrauli- chen Behandlung der Beratungen ab.

2.1 Es folgt der mündliche Bericht der Vorprüfer, die die Arbeiten ohne zu werten nach objektiven Kriterien geprüft haben. Zunächst wird über Auffälligkeiten und Besonderheiten jeder einzelnen Arbeit in vergleichender Darstellung berichtet. Anschließend erfolgt ein Informationsrundgang, bei dem die einzelnen Arbeiten ausführlich und wertfrei vorgestellt und erläutert werden.

Das Ergebnis der Vorprüfung wird jedem Preisrichter schriftlich zur Verfügung gestellt.

2.2 Das Preisgericht stellt auf der Grundlage des Vorprüfberichts die Beurteilungsfähigkeit aller vor- gelegten Arbeiten, einschließlich der eingereichten Arbeitsmodelle, fest (einstimmig).

2.3 Das Preisgericht beginnt seine Beratungen mit der Besprechung der Wettbewerbsaufgabe, der in der Auslobung aufgelisteten Kriterien und der zuvor gegebenen Überarbeitungsempfehlungen.

Die der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsüberarbeitungen zugrunde gelegten Krite- rien sind folgende:

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3 / Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 17.05.2018

- Die städtebauliche und freiräumliche Qualität der eingereichten Arbeiten, die Einfügung der Konzepte in die Umgebungsstrukturen sowie deren architektonische und gestalterische Prägnanz und Eigenständigkeit.

- Die Schaffung gut durchmischter, unverwechselbarer Quartiere, die gute nachbarschaftliche Beziehungen unterschiedlicher Bewohner zulassen.

- Die Erfüllung der funktionalen Anforderungen an Verkehr/Erschließung und an die Bebauung sowie die Berücksichtigung ökologischer Anforderungen.

- Die Wirtschaftlichkeit der Konzepte und die Vorschläge der Verfasser zum Thema „kosten- günstiges Bauen“.

3.1 Es beginnt ein erster wertender Rundgang mit einer intensiven Begutachtung der Arbeiten durch einzelne Preisrichter. Im ersten Rundgang wird keine Arbeit ausgeschieden.

3.2 Im zweiten Rundgang werden die Arbeiten unter Anlegen eines strengeren Maßstabs untersucht und kritisch und vergleichend bewertet.

Nach ausführlicher Diskussion beschließt das Preisgericht mit einem Stimmenverhältnis von 7:4 Stimmen die Arbeit mit der Tarnzahl 1001 vom weiteren Bewertungsverfahren auszuschließen.

Begründung: Die Arbeit weist zwar interessante Teilaspekte, wie die sehr prägnante Ausformulie- rung des zukünftigen Ortsrands durch eine Abfolge gleichartiger Punkthäuser und ein sehr ratio- nales Erschließungssystem auf, jedoch erscheint die Bearbeitung der einzelnen Baufelder - ohne klare Unterscheidung zwischen „innen“ und „außen“ als allzu beliebig. Somit ist die Arbeit nicht weiter zielführend in Bezug auf die Lösung der Planungsaufgabe.

3.3 In einer weiteren Bewertungsrunde werden die im Verfahren verbliebenen Arbeiten 1003 und 1006 anhand der Kriterien

- Schlüssigkeit des äußeren und inneren Erschließungssystems - räumliche Fassung des zentralen Platzes / Quartiersauftakt

- Struktur und typologische Durchmischung der einzelnen Baufelder / Bildung von Nachbar- schaften, internes Freiflächenangebot

- bauliche Ausformung des zukünftigen Ortsrands

- Umgang mit der historischen Landschaftsachse (Trasse der ehemaligen Straßenbahn) - Umgang mit dem ruhenden Verkehr und Ermöglichung nachhaltigen Mobilitätsverhaltens einer erneuten intensiven Begutachtung und abschließenden Bewertung unterzogen.

Als Ergebnis dieser Diskussionsrunde ist festzuhalten, dass die Arbeit mit der Tarnzahl 1006 in Bezug auf die o.g. Kriterien besser abschneidet, als die konkurrierende Arbeit mit der Tarnzahl 1003.

Bei 1003 kann insbesondere der als zu beliebig bewertete Ortsrand und das labyrinthisch ange- legte innere Erschließungssystem nicht überzeugen, wenngleich anerkannt wird, dass dieses Er- schließungssystem möglicherweise am ehesten die Wahl alternativer Verkehrsangebote begüns- tigen würde.

Auch die Arbeit 1006 wird in einzelnen wesentlichen Teilaspekten als noch nicht zufriedenstel- lend beurteilt, bietet jedoch in der Gesamtabwägung die positiveren konzeptionellen Ansätze.

3.4 Das Preisgericht empfiehlt daher, mit einem Stimmenverhältnis von 9:2 Stimmen, die Arbeit 1006 der weiteren Ausarbeitung der Planungsaufgabe, jedoch unter zwingender Beachtung der Hinweise und Empfehlungen der Jury (vgl. Anlage 1), zugrunde zu legen.

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4 / Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 17.05.2018

4.1 Der Vorsitzende entlastet die Vorprüfung und bedankt sich für die sorgfältige Vorbereitung der Sitzung. Er dankt den Anwesenden für die konstruktive Zusammenarbeit und die disziplinierte Durchführung der Sitzung und gibt den Vorsitz an die Ausloberin zurück.

4.2 Frau Bürgermeisterin Monika Bader bedankt sich beim Vorsitzenden für die souverän geführte Sitzung und bei allen Beteiligten für die engagierte Mitwirkung. Die Sitzung endet um 14:00 Uhr.

Protokoll erstellt: 17.05.2018, Stadt Ostfildern, D. Blümlein / T. Rauscher

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Unterschriften der Preisrichter

Städtebaulich-landschaftsplanerischer ldeenwettbewerb als offener Planungswettbewerb Entwicklungsbereich ,,Nellingen-West", Beurteilung der Wettbewerbsüberarbeitungen am 17.05.2018 im Technischen Rathaus der Stadt ostfildern, stadtteil Ruit

Preisrichter mit der Qualifikationmit der Qualifikation der Teilnehmer ):

Dipl.-lng. Monika Bader

Arch itektin, rgermeisterin Stadt Ostfi ldern Prof. Dipl.-lng. Susanne Burger

Landschaftsarchitektin, M ünchen Dipl.-lng. Rainer Hofmann

Architekt / Stadtplaner, München Dipl.-lng. Ka rl-Josef Jansen

Raumplaner, Fachbereich 3

-

Planung +

Baurecht, Stadt Ostfildern

p

Prof. Dipl-lne. (ETH)Sacha Menz

Architekt, rich (e ntsch u I d i gtl

/

v

Prof. Dipl-lng. Leon ha rd Sche n k, Vorsitzender des Preisgerichts

Architekt / Stadtplaner, Konstanz / Stuttgart

Vorsitz a

Prof. Dipl.-lng. Sophie Wolfrum

Stadtplanerin, München

/

Karlsruhe

J, CJrey-r.r.-r-,

Preisrichter mit der Qualifikation der Teilnehmer Prof. Dr.-lng. ian Riel

Verkehrsplaner, Ka rlsruhe

Preisrichter (sti Theo Hartmann

Gemeinderat Ostfildern, Fraktion Freie Wähler Elfie Kolm

Gemeinderat Ostfildern, Fra ktion CDU

' lQd,t t

Stefanie Sekler-Dengler

Gemeinderat Ostfildern, Fraktion SPD

/\

Sonja Abele

Gemeinderat Ostfildern, Fraktion B 90/Grüne

t

(18)

n Corina Raisch

Gemeinderat Ostfildern, Fraktion Freie Wähler Catherine Rothlübbers

Gemeinderat Ostfildern, Fraktion CDU Frank Distel,

Gemeinderat Ostfildern, Fraktion SPD Jürgen Kleih

Gemeinderat Ostfildern, Fraktion B 90/Grüne

A

Preisrichter (Stellvertreter, nicht

Protokollführerin:

Daniela Blümlein Ref. lll, stadt ostfildern

(19)

5 / Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 17.05.2018

Anlage 1: Beurteilung und Überarbeitungshinweise zu Arbeit 1006

Positiv beurteilt und ausdrücklich gelobt wird der gut proportionierte, als Quartiersauftakt wirkende Platz gegenüber dem Ende der Hindenburgstraße, an dem die richtigen (öffentlichen) Nutzungen angesiedelt sind, die auch eine entsprechende Belebung erwarten lassen. Auch das Einmünden der historischen Achse der ehemaligen Straßenbahntrasse, als mit Baumreihen gestaltete Verbindung in den Landschaftsraum, in den Quartiersplatz findet allgemeine Wertschätzung.

Leider ist jedoch das Gebäude am südlichen Platzrand nicht näher definiert. Da es auch in der Blick- achse der Hindenburgstraße auftaucht, kommt ihm besondere Aufmerksamkeit zu.

Der Siedlungsrand mit zwei Reihen gegeneinander versetzt angeordneter Punkthäuser, die einen markanten Abschluss des Quartiers bilden und gleichzeitig eine räumliche Verzahnung mit dem Land- schaftsraum zulassen, ist baulich sehr gut definiert. Die Höhenentwicklung dieser Baukörper er- scheint in der Überarbeitung nun auch dem Standort wesentlich angemessener. Dieser Rand wird wohltuend durch die Bebauung am Quartiersplatz unterbrochen.

Auch die baulichen Strukturen im südlichen Teil des Plangebiets werden aufgrund ihrer kleinteiligen Körnung und Gruppenbildung sowie im Bezug zur vorhandenen Umgebungsbebauung positiv beur- teilt, wenn auch eine etwas größere typologische Vielfalt und Durchmischung des Bereichs, z. B.

durch die Ergänzung kleinteiliger Geschosswohnungsbauten, wünschenswert wäre.

Auch das hier vorgeschlagene Straßennetz bewältigt gut die schwierige Geometrie des Areals.

Die Baufelder des nördlichen Teils hingegen sind strukturell und grundsätzlich zu überarbeiten:

- Die „teppichartige“ Überbauung der Blockinnenbereiche mit nur einem Gebäudetyp (der sich i.W. an eine finanziell besser gestellte Klientel richten dürfte) im „Schatten“ einer immer noch massiven Lärmschutzbebauung, gleichzeitig jedoch von dort einsehbar, ist im Hinblick auf die Vermarktung des Areals kein zielführendes Konzept. Für diesen Bereich wird eine größere Vielfalt der typologischen Durchmischung und damit der Bewohnerstruktur erwar- tet. Die Baufelder sind so zu entwickeln, dass sie von unterschiedlichen Bauträgern mit un- terschiedlichen Planern bebaut werden können, ohne dass das städtebauliche Konzept hier- durch Schaden nimmt.

- Die Erschließungssituation an der neuen Kreuzbrunnenstraße, insbesondere jedoch an der nördlichen Rinnenbachstraße, ist mit der dort dargestellten Doppelerschließung und Parkie- rungshäufung nicht zufriedenstellend gelöst. Der hier entstehende Stadtraum erscheint überdimensioniert. Es ist zu überprüfen, ob die Randbebauung weiter nach Osten gerückt werden kann.

- Für den landwirtschaftlichen Verkehr ist eine Durchfahrt zur angrenzenden Feldflur in direk- ter Verlängerung der Hindenburgstraße zu ermöglichen.

- Das Mobilitätskonzept für das Gebiet ist dahingehend zu überarbeiten, dass – neben den be- reits vorgeschlagenen Angeboten – insbesondere ein niederschwelliger Zugang zu Fahrrä- dern gegeben ist.

- Die innerhalb des Quartiers teils vollflächig angelegte, straßenbegleitende Parkierung muss zugunsten einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum deutlich reduziert wer- den.

17.05.2018

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6 / Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 17.05.2018

Anlage 2: Verfassernamen / Büroadressen der zur Überarbeitung aufgeforderten Wettbe- werbsteilnehmer

Tarnzahl Name des Büros

1001

- g2o Architekten GmbH, Herr Grazzini, Stuttgart

- Mundsinger + Hans, Axel Mundsinger, Garten- und Landschaftsarchi- tekten, Ostfildern

- Planungsbüro Stadtverkehr B. Schönfuß, Verkehrsplanung, Stuttgart

1003

- Holl Wieden Partnerschaft, Dr. Hartmut Holl, Würzburg

- el:ch landschaftsarchitekten, Dipl.-Ing. Elisabeth Lesche, Landschafts- architektur, München

- Verkehrsplanung Link, Christoph Link, Stuttgart

1006

- H2R Architekten und Stadtplaner BDA, München,

Prof. H.-P. Hebensperger-Hüther, Architekt + Stadtplaner, München - Markus Roos, Landschaftsarchitektur, München

- Rober Ulzhöfer, Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr GmbH, München

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