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Dr. iur. Christoph Jäger, Rechtsanwalt

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Academic year: 2021

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BERNISCHES VERWALTUNGS- UND VERFAHRENSRECHT

ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSRECHT Zum «alten» Beschaffungsrecht (IVöB 2001)

Dr. iur. Christoph Jäger, Rechtsanwalt

4. Mai 2021 – Zoom

(2)

Inhalt

Einführung

Grundlagen

 Rechtsgrundlagen

 Geltungsbereich

 Ziele und Grundsätze

Vergabeverfahren

 Arten und Verfahrenswahl

 Verfahrensgang (Überblick): Von Ausschreibung bis Zuschlag

 Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen

 Kriterien: Technische Spezifikationen, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien

 Zuschlag

 Ausschluss, Abbruch und Widerruf

(3)

Inhalt

Rechtsschutz

 Anfechtungsobjekte

 Rechtsmittelweg

 Besonderheiten

Fragen / ev. Übungsfälle

(4)

Einführung

Vertrags-/Obligationenrecht (i.d.R. Privatrecht)

Beschaffungsrecht (öffentliches Recht) Intern/Verwaltungsorganisation/etc.

(öffentliches Recht)

(5)

Grundlagen: Rechtsgrundlagen

Internat.

Bund

Interkant.

Kanton

GPA Bilat. Abk.

Interkant. Vereinbarung IVöB ÖBG

BöB

VöB 3. Kap.

ÖBV / OÖBV

Ausserhalb Ausnahmen

BGBM

(6)

Grundlagen: Rechtsgrundlagen

GATT/WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

Government Procurement Agreement, GPA, von 1994, i.K. seit 1996

Ziel: Öffnung der Märkte für staatliche Beschaffungen für Anbieter aus anderen Unterzeichnerstaaten

Prinzipien: Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung, Transparenz, Wettbewerb/

Wirtschaftlichkeit

Eingeschränkter Geltungsbereich (z.B. hohe Schwellenwerte, nur ausgewählte DL)

„Variable Geometrie“: Gegenrechtsvorbehalt

Bilaterales Abkommen CH-EU

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz über

bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens (von 1999, i.K. 2002 als Teil der „Bilateralen“)

Weitergehende Marktöffnung: Erweiterung des Geltungsbereichs des GPA im Verhältnis zu den EU-Staaten (z.B. Beschaffungen der Gemeinden/Bezirke sowie weiterer Sektoren)

(7)

Grundlagen: Rechtsgrundlagen

ÖBG-Revision 2014:

Aufhebung der «bernischen» Schwellenwerte und Verweis auf IVöB- Schwellenwerte gemäss Anhang 2

Keine Differenzierung nach kommunalen und kantonalen Beschaffungen mehr, Gemeinden können tiefere Schwellenwerte vorsehen

Hinweis: Revision schaffte Abweichungen zum Buchbeitrag in Müller/Feller, Bernisches Verwaltungsrecht, 2. Auflage, Bern 2013!

Ausblick:

GPA 2012: für CH i.K. seit1.1.2021

BöB 2019/VöB 2020: i.K. seit1.1.2021

IVöB 2019: beschlossen, i.K. bei Ratifizierung durch mind. 2 Kantone

Beitrittsgesetz Kanton Bern:

1. Lesung im GR im März 2021: Zustimmung zur neuen IVöB

Vorbehalt zweistufiger Rechtsmittelzug

Beitritt zur IVöB 2019 im 1. Quartal 2022 zu erwarten

Buchbeitrag zum neuen Beschaffungsrecht in Müller/Feller, Bernisches Verwaltungsrecht, 3. Auflage, Bern 2021

(8)

Grundlagen: Geltungsbereich

Öffentliche Auftraggeber (Art. 2 Abs. 1 ÖBG)

Kanton

Gemeinden gemäss GG

Öffentliche und private Sektorenunternehmen (v.a. Energie, Verkehr, Telekom.)

Weitere Träger öffentlicher Aufgaben (Art. 8 Abs. 2 IVöB)

Öffentliche Beschaffung (BGE 135 II 49)

Begriffsmerkmale:

«Staat» als Nachfrager

Privates Unternehmen als Anbieter

Einkauf von Leistungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben auf dem freien Markt gegen Entgelt (synallagmatischer Leistungsaustausch in einem weiten Sinn)

Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge (Art. 1 ÖBV), unabhängig vom Auftragswert

(Schwierige) Abgrenzungen: Interne Vergaben und Beleihung (u.ä.):

In-house- und Quasi-in-house-Beschaffungen

Konzessionen (mit/ohne Betriebspflicht)

Subventionsgewährung

Generelle und einzelfallbezogene Ausnahmen (Art. 10 Abs. 1 und 2 IVöB)

(9)

Grundlagen: Ziele und Grundsätze

Wirtschaftlichkeit

 Haushälterischer Einsatz der Steuergelder

 Wirtschaftlich günstigstes Angebot (bestes Preis-Leistungsverhältnis)

Wirksamer Wettbewerb, i.d.R. durch Submission

Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung

 Grundsatz der Inländerbehandlung und der Gleichbehandlung inländischer Anbieter untereinander, unabhängig von deren Herkunft/Sitz

 Beim Marktzugang und im Verfahren (Verfahrensfairness)

Transparenz

 Bekanntgabe der «Spielregeln», inkl. aller Änderungsmöglichkeiten

 Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

Vertraulichkeit

 Wahrung von Geschäftsgeheimnissen

 Ausschluss bzw. Einschränkung der Akteneinsicht im Verfahren

Wirksamer Rechtsschutz

(10)

Vergabeverfahren: Arten und Wahl

Offenes Verfahren

Öffentliche Ausschreibung des Auftrags

Recht zur Offerte für alle interessierten Anbieter

Einstufige Selektion

Selektives Verfahren

Öffentliche Ausschreibung des Auftrags

Recht zur Offerte nur für präqualifizierte Anbieter

Zweistufige Selektion

Einladungsverfahren

Keine Ausschreibung des Auftrags

Recht zur Offerte nur für eingeladene Anbieter

Einstufige Selektion

Freihändiges Verfahren

Keine Ausschreibung des Auftrags

Direkte Auftragsvergabe an eine frei gewählte Anbieterin

Bagatellaufträge oder als Ausnahme bei überschwelligen Beschaffungen

(11)

Vergabeverfahren: Schwellenwerte

(12)

Vergabeverfahren: Verfahrensgang

Vereinfachte Darstellung

Vergabeverfahren Vorbereitung

Erarbeitung Offerte

Ausschreibungs- unterlagen

Leistungsverzeichnis

Vertragsentwurf

Ausschreibung

Eingabefrist Eingabe Offerte

Offertöffnung FA-Runde Bezug Unterlagen

Evaluation

Angebotsbewertung nach ZK

Zuschlag wirtschaftlich günstigstes Angebot

Eignungsprüfung nach EK Mitwirkung bei Rückfragen

«Vertragsver- handlungen»

Vertragsschluss Vertrag

Formelle Prüfung, Bereinigung, Berichtigung

«Vertragsver- handlungen»

Bedarfs-

abklärungen/Kredit

Erarbeitung Ausschreibungs- unterlagen

Leistungsver- zeichnis/Pflichten- heft

Vertragsentwurf

Etc.

Farb-Legende:

Behörde Anbieter

(13)

Vergabeverfahren: Ausschreibung

Bestandteile: Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen

Funktion :

 Publikation: Aufforderung zur Angebotsabgabe

 Anfechtbare Verfügung, wenn Schwellenwert des Einladungsverfahrens erreicht (Art. 11 Abs. 2 Bst. a ÖBG)

 Anfechtbarkeit der Ausschreibungsunterlagen?

Publikationsorgan: www.simap.ch

Inhalt:

Leistungsumschreibung: Leistungsverzeichnis/Pflichtenheft

Zwingende Anforderungen und Kriterien (TS, EK, ZK), Gewichtung, Unterkriterien

Submissionsbedingungen (Fristen, Sprache, etc.)

Verhandlungsgrundlage: Vertragsentwurf

(14)

Vergabeverfahren: Ausschreibung

Beispiel ab www.simap.ch

(15)

Vergabeverfahren: Kriterien

Technische Spezifikationen (TS)

Produkte-/Leistungsanforderungen, technische Erfordernisse und Vorgaben

Produkte-/Markenneutrale Umschreibung anhand von Normen bzw. «oder gleichwertig» (vgl. Art. 12 ÖBV)

Eignungskriterien (EK):

Anbieterbezogene Beurteilung: Ist der Anbieter fähig und geeignet?

Mögliche Kriterien: Rechtsform und Grösse der Unternehmung, Organisation, Anzahl qualifizierte Mitarbeitende, Erfahrung und Referenzen, Arbeitsschutz, etc.

(vgl. Art. 16 ÖBV)

Regel: «Erfüllt» oder «Nicht erfüllt» (absolut). Ausnahme: selektives Verfahren

Zuschlagskriterien (ZK):

Leistungsbezogene Beurteilung: Welches Angebot ist das «Beste»?

Mögliche Kriterien: Preis, Qualität, Unterhalts- bzw. Folgekosten, Termine, Umweltschutz, etc. (vgl. Art. 30 Abs. 3 ÖBV)

«schlechter oder besser erfüllt» (graduell)

«Vergabefremde» Kriterien:

Im Allgemeininteresse, losgelöst vom konkreten Auftrag (heikel!)

Lehrlingsausbildung, Ökologie, Förderung der Gleichstellung, etc.

(16)

Ausschluss des Angebots oder des Anbieters

 Rechtsfolge bei mangelhaften Angeboten, fehlender Eignung,

Verletzung zwingender Teilnahmebedingungen, Formvorschriften oder Leistungsanforderungen, etc.

 Ausschlussgründe: vgl. Art. 24 Abs. 1 ÖBV

 Verhältnismässigkeit, Verbot des überspitzen Formalismus’

Abbruch des Vergabeverfahrens:

 Voraussetzung ist ein «wichtiger» Grund (Art. 29 ÖBV)

 Weiterführung des Verfahrens muss unzumutbar sein

 Verfahren kann anschliessend wiederholt werden

Widerruf

 Nach Verfahrensabschluss, aus Gründen analog Ausschluss/Abbruch (vgl. Art. 8 ÖBG)

 Widerruf als Sanktion?

Vergabeverfahren:

Ausschluss, Abbruch, Widerruf

(17)

Rechtsschutz: Anfechtungsobjekte

Anfechtbarkeit abhängig vom Schwellenwert (des Einladungsverfahren):

 Ausschreibung

 Zuschlag

 Abbruch

 Präqualifikation im selektiven Verfahren

 Ausschluss

 Widerruf

In jedem Fall anfechtbare Entscheide:

 Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren («Auftragssperre», Art. 8 Abs. 2 ÖBG)

 Wahl des freihändigen Verfahrens im Staatsvertragsbereich

(18)

Rechtsschutz: Rechtsmittelweg

Verfügung durch «kantonale» Stelle

oder «private» Vergabestellen Verfügung durch «Gemeinde»

Zuständige Direktion

Verwaltungsgericht

RegierungsstatthalterIn

Bundesgericht

Öff.recht. Beschwerde (Ausnahme)

Subsid. Verf.beschwerde

(19)

Rechtsschutz: Besonderheiten

Beschwerdelegitimation: Berücksichtigung der Zuschlagschancen

Beschwerdefrist von 10 Tagen

Beschwerde hat ex lege keine aufschiebende Wirkung. Gesuch durch die Beschwerdeführerin:

 Prima facie-Würdigung

 Interessenabwägung

Gutheissung der Beschwerde:

 Nach Vertragsschluss: Feststellung der Rechtswidrigkeit/Schadenersatz

 Rückweisung und Wiederholung, ausnahmsweise direkt neuer Zuschlag durch das Gericht

(20)

Fragen?

Christoph Jäger

Dr. iur., Rechtsanwalt | Partner

Kellerhals Carrard Bern KlG Effingerstrasse 1, Postfach, CH-3001 Bern

+41 58 200 35 28

christoph.jaeger@kellerhals-carrard.ch www.kellerhals-carrard.ch

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