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Informationsblatt zum Beruf des/ der Gerichtsvollziehers/in

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Stand: 28.10.2020 Seite 1 von 2

Informationsblatt zum Beruf des/ der Gerichtsvollziehers/in

Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind verschiedene Organe der Rechtspflege tätig, denen gesetz- lich bestimmte Aufgabenbereiche zugewiesen worden sind: Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Beamte des mittleren Justizdienstes oder Justizangestellte (Tarifbeschäftigte), Gerichtsvollzieher und Justizwacht- meister. Hier geht es um Gerichtsvollzieher.

I. Was ist ein Gerichtsvollzieher?

Die Durchsetzung von vollstreckbaren Titeln, wie gerichtlichen Entscheidungen oder notariellen Urkunden, obliegt in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich staatlichen Organen. Im Bereich der Zwangsvoll- streckung wird diese Aufgabe von Gerichtsvollziehern/innen wahrgenommen. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst neben der Pfändung und Versteigerung von beweglichen Vermögen (z.B. Möbel, Kraftfahrzeuge und Schmuck) auch die zwangsweise Räumung von Wohnungen und Grundstücken sowie die Abnahme der Vermögensauskunft (früher: Abgabe der eidesstattlichen Versicherung). Sie sind auch für gütliche Einigungen wie z.B. die Verein- barung von Ratenzahlungen und der Zustellung von Pfändungs- und Vollstreckungsbescheiden zuständig.

Die Gerichtsvollzieher/innen arbeiten eigenständig. Sie organisieren ihr eigenes Büro und können sich ihre Termine selbst einteilen. Sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des zuständigen Amtsgerichts.

II. Welche Aufgaben hat ein Gerichtsvollzieher?

Die vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit der Gerichtsvollzieher, die sie mit Hilfe moderner Informa- tions- und Kommunikationstechnik verrichten, umfasst z.B.:

 Pfändung und Versteigerung von beweglichen Vermögen (z.B. Möbel, Kraftfahrzeuge und Schmuck),

 zwangsweise Räumung von Wohnungen und Grundstücken,

 Abnahme der Vermögensauskunft (früher: Abgabe der eidesstattlichen Versicherung),

 gütliche Einigungen wie z.B. die Vereinbarung von Ratenzahlungen,

 Zustellungen z.B. von Pfändungs- und Vollstreckungsbescheiden,

 Anlegung und Verwaltung der Akten,

 Überwachung von Fristen und Terminen,

 Fertigung von Schriftstücken,

 Aufnahme von Erklärungen,

 Bewirkung der Ladung von Schuldnern,

 Berechnung und Einziehung von Kosten.

III. Welches sind die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst?

Bewerben können sich:

1. Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes, Beamtinnen und Beamte auf Probe, die mindestens ihre 20-monatige Probezeit erfolgreich absolviert haben sowie

2. Bewerberinnen und Bewerber, die

 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Voraussetzungen für die Berufung in das Beam- tenverhältnis gemäß § 7 des Beamtenstatusgesetzes erfüllen,

 einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene für die Lauf- bahn qualifizierende Berufsausbildung oder einen Hauptschulabschluss und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,

 eine für den Gerichtsvollzieherdienst förderliche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf (z.B. Justizfachangestellte, Rechtsan- walts- oder Notarfachangestellte, Bank-/ Versicherungskaufleute, andere kaufmännische Ausbildun- gen),

 an einem Auswahlverfahren mit Erfolg teilgenommen haben, das eine erste Vorauswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen und eine weitere Auswahl aufgrund von Vorstellungsgesprächen um- fasst,

 die körperliche und gesundheitliche Eignung nachweisen sowie

 in geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse leben

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Stand: 28.10.2020 Seite 2 von 2 und folgende Eigenschaften besitzen:

 Berechtigung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Führerscheinklasse B (Personen- kraftwagen) sowie der Besitz eines Kraftfahrzeuges

 Flexibilität, Entschlusskraft und Konfliktfähigkeit,

 Sorgfalt und Gründlichkeit,

 Einfühlungsvermögen,

 Lernfähigkeit und Lernbereitschaft,

 Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein,

 Belastbarkeit,

 Organisations- und Planungsvermögen,

 Kommunikationsstärke, sicheres Auftreten und Höflichkeit im Umgang mit Publikum und Kollegen.

Das 42. Lebensjahr sollte zum Einstellungszeitpunkt noch nicht überschritten sein. Besonderheiten gelten für Bewerber nach § 7 Abs. 2 und 6 Soldatenversorgungsgesetz.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

IV. Wie ist der Vorbereitungsdienst gegliedert?

Die Gesamtdauer beträgt zwei Jahre. Er besteht aus fachtheoretischen und praktischen Abschnitten. Die fach- theoretischen Abschnitte finden an der Bayerische Justizakademie in Pegnitz statt. Die berufspraktischen Ab- schnitte werden bei den Amtsgerichten im Land Sachsen-Anhalt durchgeführt.

V. Wie ist die Rechtsstellung während der Ausbildung und bei einer Einstellung?

 zu Beginn der Ausbildung Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Vorbereitungsdienst), Ernen- nung zur „Gerichtsvollzieheranwärterin“ / zum „Gerichtsvollzieheranwärter“,

 Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (bei Übernahme) mit Probezeit von drei Jahren und Ernen- nung zum/ zur Gerichtsvollzieher/in (BesGr. A 8),

 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit,

 mögliche Beförderungsämter bis Obergerichtsvollzieher/in mit Amtszulage (BesGr. A 9Z),

 Bezüge im Vorbereitungsdienst: 1.258,94 € und als Gerichtsvollzieher/in mindestens 2.580,77 € (Stand: 01.01.2020, Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA, siehe www.landesrecht.sachsen-anhalt.de

"LBesG LSA"),

 jährlich 30 Tage Erholungsurlaub,

 Beihilfe als anteiliger Ersatz ärztlicher Behandlungs- und Medikamentenkosten nach landesrechtlichen Vorschriften bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

VI. Wohin ist die Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu richten?

 möglichst bis zum 31.12. d. J. für bedarfsorientierte Einstellungen zum 15.04. des Folgejahres an:

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts

Kennwort: Vorbereitungsdienst für den Gerichtsvollzieherdienst Domplatz 10

06618 Naumburg (Saale)

oder per E-Mail: olg@justiz.sachsen-anhalt.de

Internetseite: http://www.olg.sachsen-anhalt/themen/ausbildung.de

Dem unterzeichneten Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

 tabellarischer unterzeichneter Lebenslauf,

 Ablichtung des letzten Schulzeugnisses, gegebenenfalls Nachweis des Bildungsabschlusses,

 Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten / Ablichtung der Arbeitszeugnisse und

 Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und an den Bewerber selbst adressierter Briefumschlag eingereicht wird.

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