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Informationsblatt zum Beruf des/ der Beamten/in im mittleren Justizdienst

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Stand: 01.09.2020 Seite 1 von 2

Informationsblatt zum Beruf des/ der Beamten/in im mittleren Justizdienst

Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind verschiedene Organe der Rechtspflege tätig, denen gesetz- lich bestimmte Aufgabenbereiche zugewiesen worden sind: Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Beamte des mittleren Justizdienstes oder Justizangestellte (Tarifbeschäftigte), Gerichtsvollzieher und Justizwacht- meister. Hier geht es um die Beamten im mittleren Justizdienst.

I. Was ist ein Beamter des mittleren Dienstes?

Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes sind bei den Amtsgerichten, Landgerichten, dem Ober- landesgericht, den Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht, den Sozialgerichten, dem Landesso- zialgericht, den Arbeitsgerichten, dem Landesarbeitsgericht, den Staatsanwaltschaften und der Generalstaats- anwaltschaft tätig. Zu ihren Aufgaben gehört in erster Linie die Abwicklung des Geschäftsbetriebes in der Geschäftsstelle. Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für diese Laufbahn sind berechtigt, die Bezeich- nung „Justizfachwirtin“ oder „Justizfachwirt“ zu führen (§ 12 APVO mJD LSA vom 02.06.2015, GVBl. LSA Nr.

13/2015).

II. Welche Aufgaben hat ein Beamter des mittleren Justizdienstes?

Die vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit der Beamten des mittleren Justizdienstes, die sie mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechnik verrichten, umfasst z.B.:

 Anlegung und Verwaltung der Akten,

 Überwachung von Fristen und Terminen,

 Fertigung von Schriftstücken,

 Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen,

 Erteilung von Vollstreckungsklauseln sowie Rechtskraft- und Notfristzeugnissen,

 Anordnung von Zustellungen,

 Bewirkung der Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen,

 Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen,

 Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten,

 Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und der Vergütungen von Sachver- ständigen,

 Mitwirkung bei der Führung der öffentlichen Register bei Gericht (z.B. Grundbuch, Handels- und Ver- einsregister), insbesondere Gewährung von Einsicht und Erteilung von Auskünften,

 die Bearbeitung der Mahnverfahren im Sinne des Siebten Buches der Zivilprozessordnung,

 die Erteilung von weiteren vollstreckbaren Ausfertigungen gerichtlicher Urkunden,

 die der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde in Straf- und Bußgeldsachen obliegenden Ge- schäfte bei der isolierten Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen und

 Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung.

III. Welches sind die Voraussetzungen für eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst?

Zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes kann eingestellt werden, wer

 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamten- verhältnis gemäß § 7 des Beamtenstatusgesetzes erfüllt,

 einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene für die Lauf- bahn qualifizierende Berufsausbildung oder einen Hauptschulabschluss und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist,

 an einem Auswahlverfahren mit Erfolg teilgenommen hat, das eine erste Vorauswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen und eine weitere Auswahl aufgrund von Vorstellungsgesprächen umfasst,

 die gesundheitliche Eignung nachweist,

 über schreibtechnische Fähigkeiten mit einer Mindestleistung von 140 Anschlägen in der Minute ver- fügt

und folgende Eigenschaften besitzt:

 Flexibilität, Team-, Kritik- und Konfliktfähigkeit,

 Sorgfalt und Gründlichkeit,

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 Einfühlungsvermögen,

 Lernfähigkeit und Lernbereitschaft,

 Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein,

 Belastbarkeit,

 sicheres Auftreten, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit im Umgang mit Publikum und Kollegen.

Das 41. Lebensjahr sollte zum Einstellungszeitpunkt noch nicht überschritten sein. Besonderheiten gelten für Bewerber nach § 7 Abs. 2 und 6 Soldatenversorgungsgesetz.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

IV. Wie ist der Vorbereitungsdienst gegliedert?

Die Gesamtdauer beträgt zwei Jahre. Er besteht aus fachtheoretischen und praktischen Abschnitten. Die fach- theoretischen Abschnitte finden an der Justizschule für den mittleren Justizdienst mit den Standorten in Mag- deburg oder Halle (Saale) statt. Die berufspraktischen Abschnitte werden an den Gerichten und Staatsanwalt- schaften im Land Sachsen-Anhalt durchgeführt.

V. Wie ist die Rechtsstellung während der Ausbildung und bei einer Einstellung?

 zu Beginn der Ausbildung Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Vorbereitungsdienst), Ernen- nung zur „Justizsekretäranwärterin“ / zum „Justizsekretäranwärter“,

 Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe (bei Übernahme) mit Probezeit von drei Jahren und Ernen- nung zum/ zur Justizsekretär/in (BesGr. A 6),

 Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit,

 mögliche Beförderungsämter bis Justizamtsinspektor/in (BesGr. A 9),

 eventuell Wechsel in die Laufbahn eines Gerichtsvollziehers,

 Bezüge im Vorbereitungsdienst: 1.258,94 € und als Justizsekretär/in mindestens 2.349,46 € (Stand:

01.01.2020, Landesbesoldungsgesetz - LBesG LSA, siehe www.landesrecht.sachsen-anhalt.de

"LBesG LSA"),

 jährlich 30 Tage Erholungsurlaub,

 Beihilfe als anteiliger Ersatz ärztlicher Behandlungs- und Medikamentenkosten nach landesrechtlichen Vorschriften bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung

VI. Wohin ist die Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungsdienst zu richten?

 möglichst bis zum 31.10. d. J. für bedarfsorientierte Einstellungen zum 01.09. des Folgejahres an:

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts

Kennwort: Vorbereitungsdienst für den mittleren Justizdienst Domplatz 10

06618 Naumburg (Saale)

oder per E-Mail: olg@justiz.sachsen-anhalt.de

Internetseite: http://www.olg.sachsen-anhalt/themen/ausbildung.de

Dem unterzeichneten Bewerbungsschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

 tabellarischer unterzeichneter Lebenslauf,

 Ablichtung des letzten Schulzeugnisses, gegebenenfalls Nachweis des Bildungsabschlusses,

 Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten / Ablichtung der Arbeitszeugnisse

 ein ggf. bereits vorliegender Nachweis über schreibtechnische Fähigkeiten und

 Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und an den Bewerber selbst adressierter Briefumschlag eingereicht wird.

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