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Anissa Norman. Eltern mit Migrationshintergrund. stationären Kinder- und Jugendhilfe. Migrationshintergrund ist halt auch irgendwie Thema 2.

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Academic year: 2022

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Eltern mit Migrations- hintergrund in der

stationären Kinder- und Jugendhilfe

Anissa Norman

„Migrationshintergrund ist halt auch irgendwie Thema“

2. Auflage

(2)

Eltern mit Migrationshintergrund in der

stationären Kinder- und Jugendhilfe

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Anissa Norman

Eltern mit Migrations- hintergrund in der

stationären Kinder- und Jugendhilfe

„Migrationshintergrund ist halt auch irgendwie Thema“

2., erweiterte und aktualisierte Auflage

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Anissa Norman Freiburg, Deutschland

ISBN 978-3-658-20956-8 ISBN 978-3-658-20957-5 (eBook) https://doi.org/10.1007/978-3-658-20957-5

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Danksagung

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die mich bei der Erstellung unterstützt haben.

Ganz besonderer Dank gilt meinen Interviewpartner*innen und deren Einrich- tungen, die durch ihre Bereitschaft und Offenheit die Grundlagen für dieses Buch schufen und es so erst ermöglichten.

Mein Dank geht außerdem an meine Familie: John, Sarah und Verena.

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Inhaltsverzeichnis

1 Hinführung 9

2 Einführung in die Thematik 11

2.1 Begriffsbestimmungen 11

2.2 Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland 12 2.3 Erziehung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe 15 3 Eltern-, Angehörigen-, und Familienarbeit 17

3.1 Begriffsbestimmungen 17

3.2 Gründe und Ziele der Elternarbeit 19

3.3 Praktische Ausgestaltung von Elternarbeit 23

3.3.1 Kontaktpflege 23

3.3.2 Hilfeplangespräch 25

3.3.3 Erleben von Unterstützung 25

3.4 Schwierigkeiten in der Angehörigen-/Elternarbeit 26 4 Migrationsfamilien in der stationären Kinder- und Jugendhilfe 31 4.1 Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung 31 4.2 Migrationstypische Faktoren in der Heimerziehung 35

4.2.1 Familialismus 35

4.2.2 Erziehungsvorstellungen und Werte 38

4.2.3 Sprache 39

4.2.4 Identitätsbildung 40

5 Migrationsfamilien aus Sicht der Pädagogen 43

5.1 Kulturalistische Position 44

5.2 Colour-blindness-Position 45

5.3 First forget that I’m black 47

5.4 Anerkennung 49

6 Elternarbeit mit Migrationsfamilien 53

6.1 Problemfaktoren 53

6.2 Umgang mit Lebensentwürfen und Wertvorstellungen 55 6.3 Sprachliche und rechtliche Unterstützung 58 6.4 Kommunikationsverhalten und Prozessverläufe 61 6.5 Methoden zur Identitätsstärkung und Vertrauensbildung 63

(7)

8 Inhaltsverzeichnis

7 Forschungsdesign und Ablauf 69

7.1 Methodenwahl 69

7.2 Interviewteilnehmer 71

7.3 Durchführung und Aufbereitung der Interviews 74

7.4 Auswertung Qualitative Inhaltsanalyse 77

8 Einrichtungsinterne Statistiken 79

9 Inhaltsanalyse 81

9.1 Formale Gespräche und deren Bedingungen 82

9.2 Erziehungsvorstellungen 91

9.3 Angehörigenarbeit 97

9.4 Alltagserleben 106

9.5 Diskriminierung in Alltag und Einrichtung 108

9.6 Kontakt zur Herkunft 112

9.7 Glaube 115

9.8 Sprache 127

9.9 Recht 137

9.10 Thema Migration in der Einrichtung 141

9.11 Latente Sinnstrukturen und Einstellungen 153 10 Zusammenfassende Betrachtung und Kommentierung 171 10.1 Formale Gespräche und deren Bedingungen 171

10.2 Erziehungsvorstellungen 176

10.3 Angehörigenarbeit 180

10.4 Alltagserleben 184

10.5 Diskriminierung in Alltag und Einrichtung 186

10.6 Kontakt zur Herkunft 189

10.7 Glaube 191

10.8 Sprache 195

10.9 Recht 199

10.10 Thema Migration in der Einrichtung 200 10.11 Latente Sinnstrukturen und Einstellungen 203 11 Fazit und inhaltliche Konsequenzen 211

12 Schlussbetrachtung 223

Anhang: Interviewmaterialien 225

Literatur- und Quellenverzeichnis 235

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1 Hinführung

Vereintes Europa, Globalisierung, Diskussionen um Flucht-, Einwanderungs- und Integrationspolitik: Es genügt ein Blick auf die politische Agenda, um deutlich zu machen, dass eine monokulturelle und monolinguale Gesellschaft reell längst der Vergangenheit angehört. Fast 17,1 Millionen Menschen, d.h.

knapp über ein Fünftel der in Deutschland lebenden Bevölkerung, haben einen Migrationshintergrund. Diese Zahlen unterstreichen in beeindruckender Form die Präsenz von Menschen mit Migrationshintergrund und damit die Realität einer pluralistischen Gesellschaft. Pluralität im Deutschland des 21. Jahrhunderts ist Normalität.

Dies hat Auswirkungen auf alle gesellschaftlichen Bereiche und macht auch vor der Sozialen Arbeit nicht Halt. So zählen beispielsweise immer mehr Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund zur Klientel der stationären Kinder- und Jugendhilfe, und Sozialpädagogen und Sozialarbeiter sind entsprechend gefordert, diese gesellschaftliche Realität nicht nur zu akzeptieren, sondern auch konstruktive und adaptierte Ansätze für die tägliche Arbeit zu finden. Diese scheinbar einfache Forderung wirft jedoch im Alltag sehr viele kontroverse und schwierig zu beantwortende Fragen auf. Die Soziale Arbeit in Deutschland und damit auch die stationäre Kinder- und Jugendhilfe müssen hierauf Antworten finden, wenn sie der pluralistischen Realität in ihren Hilfsangeboten gerecht werden wollen. Gleichzeitig muss Hamburger (2015, 1) zugestimmt werden, wenn er feststellt, dass sich in den letzten Jahren (Jahrzehnten) immer wieder punktuell kritisch mit Konzepten der Sozialen Arbeit befasst wurde, diese Aus- einandersetzung den beruflichen Alltag leider jedoch kaum erreicht hat. Gleich- zeitig ist auch ein Defizit an entsprechenden Forschungsarbeiten, besonders in Bezug auf die Sicht der Familien und Eltern, festzustellen.

Die vorliegende Forschungsarbeit soll hier einen Beitrag dazu leisten, die Si- tuation von Eltern mit Migrationshintergrund im Kontext der stationären Kinder- und Jugendhilfe genauer zu beleuchten. Es wird erhoben, wie deren Situation aussieht, welche speziellen Bedingungen, Ressourcen und Erwartungen sie

© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2018 A. Norman, Eltern mit Migrationshintergrund in der stationären

Kinder- und Jugendhilfe, https://doi.org/10.1007/978-3-658-20957-5_1

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10 1 Hinführung mitbringen, und wie eine interkulturelle und den aktuellen Gegebenheiten ange-

passte Elternarbeit am sinnvollsten gestaltet werden kann. In diesem Zusammen- hang ist von besonderem Interesse, wie Sozialpädagogen1 und Sozialarbeiter mit der Thematik umgehen und wie deren Ansätze bewertet werden können. Was bedeutet das Thema Migrationshintergrund für sie? Wie gehen sie damit um, und inwieweit wird dies den Klienten gerecht? Um diese und weiterführende Fragen besser beantworten zu können, wurden im Rahmen dieser Forschungsarbeit Interviews geführt und ausgewertet, die speziell die Situation in Baden- Württemberg betrachten.

Das vorliegende Werk ist eine überarbeitete Masterthesis, und die Autorin sieht sich in der professionellen Pflicht, eine zweite Auflage zu publizieren. Eine repräsentative Studie ist dies zwar nicht, aber dennoch muss festgehalten wer- den, dass die Realität der Sozialen Arbeit jeden Beitrag befürworten muss, der eine interkulturelle Öffnung und rassismuskritische Arbeit unterstützen kann.

Dies wird aktuell nicht nur von den statistischen Zahlen gestützt, sondern auch von der Realität in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen sich vermehrt Minderjährige mit eigenen Migrationserfahrungen befinden – ein Trend, der auch in Zukunft weiter von Relevanz sein wird. Besonders akut wird dieser Bedarf durch die Zunahme von geflüchteten Personen und parallel dazu verlaufend die immer offener zur Schau getragenen diskriminierenden Gedanken aus und in der Mitte der Gesellschaft.

1 Für die gesamte Arbeit gilt, dass der besseren Lesbarkeit halber nur die männliche Form gewählt wurde. Keineswegs soll damit suggeriert werden, dass die Mehrzahl der Mitarbeiter, Migranten oder Menschen mit Migrationshintergrund männlich ist, oder dass diese Arbeit sich nur mit Männern beschäftigt.

(10)

2 Einführung in die Thematik

Eltern- bzw. Angehörigenarbeit mit Migrationshintergrund im Kontext der stati- onären Kinder- und Jugendhilfe stellt wie bereits erwähnt ein komplexes und vielschichtiges Thema dar. Aus diesem Grunde sollen hier zunächst theoretische Hintergründe erklärt werden. Dabei erfolgt vorab eine Begriffsbestimmung, bevor die Situation von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Konzepte der Heimerziehung vorgestellt werden. Anschließend wird näher auf Elternarbeit bzw. Elternarbeit mit Menschen mit Migrationshintergrund eingegangen. Im zweiten Teil der Arbeit wird dann das Forschungsdesign präsentiert und die Interviews inhaltlich ausgewertet. Abschließend erfolgt eine Kommentierung und Zusammenführung der Ergebnisse, in deren Anschluss inhaltliche Konse- quenzen aufgezeigt werden.

2.1 Begriffsbestimmungen

Diese Forschungsarbeit beschäftigt sich mit Angehörigenarbeit bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Einrichtungen der stationären Erzieh- ungshilfe. Bevor dieses Thema näher beleuchtet werden kann, ist zunächst eine genaue Klärung des Begriffs Migrationshintergrund notwendig.

Hauptsächlich werden die Begriffe „Menschen mit Migrationshinter- grund“2, „Migrationsfamilien“ bzw. „Migrant“ verwendet. Dabei handelt es sich natürlich um eine sehr heterogene Gruppe, z.B. was den rechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen oder den Bildungsstatus angeht. Daher wird im Bedarfsfall in Ausländer, (Spät-)Aussiedler, (unbegleitete minderjährige) Flüchtlinge3, Asyl- bewerber, geflüchteten Personen und Zugewanderte differenziert.

2 In der Literatur findet eine unterschiedliche Gewichtung statt, welche Kriterien für einen Mig- rationshintergrund ausschlaggebend sind. Relativ unumstritten ist die Bedeutung des Geburtslandes, des Geburtslandes der Eltern, der in der Familie gesprochenen Sprachen. Häufig nicht beachtet, obwohl relevant, ist das Geburtsland der Großeltern (Siefen, 2005, 109).

3 Die Umbenennung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländern fand rechtlich wirksam zum 01.11.2015 statt. Es wird hier daher meist noch von UMF gesprochen, da sowohl die Interviews als auch ein Teil der statistischen Zahlen noch aus der Zeit vor

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Kinder- und Jugendhilfe, https://doi.org/10.1007/978-3-658-20957-5_2

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12 2.2 Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland Die Begriffe Migrationsfamilien bzw. Familien mit Migrationshintergrund4 wurden deshalb gewählt, da sie sich auf vielfältige Formen der Migration be- ziehen. So können z.B. alle Familienmitglieder oder nur die Eltern zugewandert sein. Es ist auch möglich, dass alle Mitglieder der Kernfamilie in Deutschland geboren wurden. Weitere Unterschiede bestehen hinsichtlich des Rechtsstatus von Migrationsfamilien (z.B. (Spät-)Aussiedler, Ausländer, EU-Bürger, Deut- sche), teilweise sogar innerhalb einer Familie.

Ein Bewusstsein dafür, dass Begriffe im Zusammenhang mit Migration be- stimmte Assoziationen hervorrufen, ist in jedem Fall unabdingbar. Dies er- schwert merklich die Objektivität, und unbeabsichtigte Missverständnisse können entstehen. So wird z.B. der Begriff Aussiedler häufig mit Ausländer gleichgesetzt, obwohl diese trotz ihres Migrationshintergrundes per Definition Deutsche sind. Allein der Begriff Ausländer nimmt eine Kategorisierung in Aus- und Inländer vor und suggeriert damit, dass erstere immer ausgeschlossen blei- ben, auch wenn sie schon seit drei oder mehr Generationen in Deutschland leben.

Gleichzeitig handelt es sich jedoch um einen Rechtsbegriff, der sich auf eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit bezieht, und daher unumgänglich ist.

Vorneweg soll außerdem angemerkt werden, dass diese Arbeit keinen stati- schen Kulturbegriff verwendet, da nicht Kulturen aufeinander treffen, sondern Menschen mit individuell ausgeformten Verhaltensweisen und Geschichten.

Zudem ist zu beachten, dass jeder Mensch vielfältige, zum Teil sogar konträre kulturelle Einflüsse und sonstige Erfahrungen in die eigene Lebenswirklichkeit internalisiert (Koray, 2004, 81).

2.2 Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland lebten Ende des Jahres 2015 6,430 Millionen Menschen ohne deutschen Pass. Das sind 7,90% der Gesamtbevölkerung, die sich zum genannten Zeitpunkt auf 81,404 Millionen belief (Statistisches Bundes- amt Deutschland, 2017b). Von den Ende 2015 erfassten 6,430 Millionen Aus- ländern wurden 20,87 %, d.h. 1,342 Millionen, im Inland geboren (ebd.).

der Umbenennung stammen. Auf eine Umbenennung innerhalb der Inhaltsanalyse wurde verzichtet.

Nur in Teilen, in denen der Begriff inhaltlich identisch im Sachverhalt ist, wurden beide Begriffe genannt.

4 In einigen Tabellen wurde, um eine bessere Darstellung zu gewährleisten, für Menschen mit Migra- tionshintergrund die Abkürzung MmM gewählt bzw. entsprechend für Eltern mit Migrations- hintergrund; Eltern mM.

(12)

2 Einführung in die Thematik 13 Im Kontext dieser Forschungsarbeit liegt der Fokus nicht auf der Staats- angehörigkeit, sondern auf dem Migrationshintergrund. Der Mikrozensus aus dem Jahr 2015 erfasst diesen nur im engeren Sinne, d.h. von Personen, die in der gleichen Wohnung wie ihre Eltern mit Migrationshintergrund leben. Dies be- deutet konkret, dass Personen, deren Eltern einen Migrationshintergrund5 haben, die aber nicht mehr mit diesen in einer Wohnung leben, nicht als Personen mit Migrationshintergrund erfasst werden. Dennoch beträgt die Anzahl an Personen mit einem Migrationshintergrund in diesem Sinne für 2015 17,1 Millionen und hat damit einen Anteil an der Gesamtbevölkerung von 21,0%, ein Anstieg ge- genüber 2014 um 0,7% (Statistisches Bundesamt Deutschland, 2017a, 7).

In älteren Erhebungen wurde mit einem erweiterten Migrationsbegriff gear- beitet, so zum Beispiel 2005. Bereits dort wurde festgestellt, dass ungefähr 20%

der Bürger in Deutschland eigene Migrationserfahrungen haben oder in Mig- rationsfamilien leben (Statistisches Bundesamt Deutschland, 2006).

Eine weitere im Kontext der Heimerziehung relevante Bevölkerungsgruppe stellen die (Spät-)Aussiedler dar, die jedoch in der Ausländerstatistik nicht er- fasst sind, da sie bei der Einreise in deutsches Staatsgebiet einen deutschen Pass erhalten. Dennoch trifft die oben genannte Definition von Migration auch auf sie zu, da sie ihren Lebensmittelpunkt aus dem Ausland nach Deutschland verlegen, was zu den gleichen psychosozialen Herausforderungen wie bei Ausländern führen kann. Im Mikrozensus 2015 gaben 3,1 Millionen Menschen an, im Rah- men des (Spät-)Aussiedlerzuzugs nach Deutschland eingewandert zu sein (Statistisches Bundesamt Deutschland, 2017a, 7).

In Zahlen gesehen, schlüsselt der Mikrozensus 2015 (Statistisches Bundes- amt Deutschland, 2017b) Ausländer und deutsche Staatsangehörige danach auf, ob ein Migrationshintergrund besteht. Daraus geht hervor, dass 2015 7,76 Millio- nen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (9,55%), 8,1 Millionen Deut- sche mit eigener Migrationserfahrung (9,98%) und 4,3 Millionen Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung aber mit Migrationshintergrund (5,31%) waren. Dies

5 „Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewan- derte und nicht zugewanderte Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen.“ (Statistisches Bundesamt Deutschland, 2017b)

6 Im Fließtext werden die Angaben der besseren Lesbarkeit halber auf die erste Nachkommastelle gekürzt. Gleichzeitig soll bemerkt werden, dass das Statistische Bundesamt in Bezug auf (Spät-) Aussiedler nur die bereits gekürzte/gerundete Zahl von 3,1 Millionen herausgegeben hat.

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14 2.2 Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland ergibt zusammen 24,84% (15,2 Millionen) der Gesamtbevölkerung (ebd.), was wie folgt aufgeschlüsselt werden kann:

(Prozentzahlen aus: Statistisches Bundesamt Deutschland, 2017b)

Bei einem erweiterten Migrationsbegriff ist daher davon auszugehen, dass die Anzahl der Personen mit einem Migrationshintergrund als deutlich höher anzu- sehen ist und sich auf ca. 30% beläuft.

Im Kontext dieses Themas besonders relevant ist der Blick auf die Alters- gruppe der unter Achtzehnjährigen. Es wird selbst mit dem engen Migrations- begriff des Mikrozensus 2015 festgestellt, dass jede dritte Person unter 18 Jahren einen Migrationshintergrund hat (Statistisches Bundesamt Deutschland, 2017b).

Bereits 1998 gab das BMFSFJ (1998b, 11) bekannt, dass „bei mehr als einem Viertel der Kinder entweder Vater oder Mutter oder beide Elternteile in anderen kulturellen Zusammenhängen aufgewachsen sind als in traditionell deut- schen“. Neun Jahre später stellte auch das Statistische Bundesamt erneut fest, dass gut jede vierte Familie (27%) mit minderjährigen Kindern einen Mig- rationshintergrund hat (Statistisches Bundesamt Deutschland, 2008). 2008 kam auch Henry-Hutmacher (2008, 182) zu dem Schluss, dass fast jedes dritte Kind unter fünf Jahren einen Migrationshintergrund besitzt. 2015 gibt das Statistische Bundesamt an, dass der höchste Anteil von Personen mit Migrationshintergrund in der Altersgruppe der Kinder unter fünf Jahren (36 %) besteht (Statistisches Bundesamt Deutschland, 2017b).

Ausländer mit Migrationshintergrund 6,430 Mio. 7,90%

Deutsche mit eigener Migrationserfahrung 5,023 Mio. 6,17%

Deutsche/(Spät-)Aussiedler mit eigener Migrations-

erfahrung 3,1 Mio. 3,81%

Ausländer ohne eigene Migrationserfahrung (in Deutsch-

land geboren) 1,342 Mio. 1,65%

Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung, bei denen mindestens ein Elternteil (Spät-)Aussiedler, Eingebürgerter oder Ausländer ist

4,323 Mio. 5,31%

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2 Einführung in die Thematik 15 Bei Betrachtung der älteren und neuen Angaben fällt auf, dass tendenziell eine Erhöhung der Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund, besonders von minderjährigen Personen mit Migrationshintergrund, stattfindet.

2.3 Erziehung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe

Dieser hohe Migrantenanteil hat natürlich auch Auswirkungen auf die stationäre Kinder- und Jugendhilfe. Leider muss angemerkt werden, dass in diesem Kon- text (nach wie vor) wenig migrationsspezifische Literatur existiert. Aus diesem Grunde werden zunächst allgemeine Angaben gemacht, die jedoch auch für Migranten relevant sind. Abschließend soll deren spezielle Situation genauer betrachtet und analysiert werden.

Laut Blandow (1990, 4) ist Heimerziehung gemäß traditionellem7 und heute immer noch überwiegendem Verständnis „eine besondere Klasse anstaltsförm- iger Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und gegebenenfalls jungen Er- wachsenen. Ihr Zweck ist die Pflege, Betreuung, Versorgung, Erziehung und Therapie“ von Klienten, die sich in Erziehungsmaßnahmen befinden. Meist wird eine Betreuung rund um die Uhr gewährleistet, wobei Klienten ihren Lebens- mittelpunkt außerhalb der Herkunftsfamilie haben. Als weitere wichtige Merk- male sind die (gesetzlich festgelegte) zeitliche Begrenzung einer Heim- unterbringung und die Betreuung in einer Art Lebensgemeinschaft durch päda- gogische Fachkräfte zu nennen (Schauder, 2003, 7).8 Grundsätzlich ist in der Literatur allgemein anerkannt, dass Heimerziehung notwendig wird, wenn ambu- lante und teilstationäre Maßnahmen nicht oder nicht mehr greifen bzw. eine adäquate Entwicklung des Kindes nur durch ein vollstationäres Angebot geleistet werden kann (ebd., 8).

Die Ziele einer Unterbringung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe können sehr unterschiedlich sein, da auch Menschen und Problemlagen unter- schiedlich sind. Vorgegeben durch §34 Sozialgesetzbuch VIII ist eine Ausrich- tung, die auf eine Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfa- milie abzielt. Eine Rückführung in die Familie soll in einem im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraum angestrebt

7 Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, wurde auf eine ausführliche Darstellung des Heimbegriffes im historischen Wandel verzichtet.

8 In dieser Arbeit wird auf alle Betreuungsformen Bezug genommen, die unter SGB VIII §34 fallen (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform).

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16 2.3 Erziehung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe werden (§37 SGB VIII). Falls dies nicht möglich ist, soll eine Erziehung in einer anderen Familie vorbereitet, oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform geboten, bzw. auf ein selbstständiges Leben vorbereitet werden (§34 SGB VIII).

Zu beachten ist, dass eine Trennung von der Herkunftsfamilie und eine Un- terbringung in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe immer einen massi- ven Eingriff in das Leben des Kindes und der Familie darstellen. Nicht nur der gesellschaftliche Gesamtstatus der Familie verändert sich, sondern auch das Erleben der Eltern wird beeinflusst. Diese sehen sich mit dem Vorwurf konfron- tiert, schlechte Eltern oder Angehörige bzw. aus Sicht der Gesellschaft eine stigmatisierte Familie zu sein (Faltermeier, 2004, 47 f.). Dieses Gefühl kann bei Migrationsfamilien besonders ausgeprägt sein, wie später noch genauer verdeut- licht werden wird.

Durch eine Fremdunterbringung ergeben sich außerdem Einschnitte in das elterliche Handeln, die sehr verunsichernd sein können. Die Verantwortung muss abgegeben werden, und es entsteht eine Abhängigkeit von anderen Beteiligten, die eventuell andere Interessen, Einschätzungen und Bedürfnisse aufweisen.

Häufig entsteht ein gefühltes Machtgefälle, mit den Herkunftseltern in der Rolle der Schwächeren (ebd.).

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3 Eltern-, Angehörigen-, und Familienarbeit

Im vorangegangenen Kapitel wurde das Konzept der Heimerziehung vorgestellt.

Der folgende Teil widmet sich nun dem Thema Eltern-9, Familien- und Ange- hörigenarbeit, die eine bedeutende Rolle für die pädagogische Arbeit in Hei- men/der stationären Kinder- und Jugendhilfe einnehmen. Vorab ist erneut eine genaue Begriffsdefinition nötig. Es soll deutlich gemacht werden, warum Eltern- arbeit wichtig und unabdingbar ist, gerade auch im Hinblick auf Migrationsfami- lien. Dazugehörige Ziele, Inhalte und Ansätze werden genannt und analysiert, wobei einzelne Aspekte aufgegriffen bzw. Problembereiche aufgezeigt werden.

Auf spezifische Methoden der Arbeit mit Eltern mit Migrationshintergrund kann an dieser Stelle leider nicht eingegangen werden, da die Literatur sich hierzu kaum äußert. Der Punkt wird stattdessen in Kapitel 6 aufgegriffen.

3.1 Begriffsbestimmungen

Elternarbeit wird in der Literatur unterschiedlich definiert. Drees bestimmt sie folgendermaßen:

„Die Elternarbeit ist in Analogie zur Entwicklung der systemischen Betrachtungsweise zu sehen. Sie gibt heute den familientherapeutischen Ansätzen den Vorrang gegenüber den klassischen individualisierenden Behandlungsansätzen, die den gestörten Patienten mehr oder weniger isoliert gesehen und dabei die im System der Familien liegenden und die zu dieser Störung hinführenden und bedingenden Konstellationen vernachläs- sigt oder gar übersehen haben“ (Drees, 1998, 77).

Dabei stellt der Begriff Elternarbeit eine Art Sammelbegriff dar, der u.a.

Beziehungspflege und Beratung, teilweise aber auch therapeutische Verfahren einbezieht. Spezifischere Definitionen geben Elternarbeit als die vom Heim/der stationären Kinder und Jugendhilfe systematisch und zielgerichtet geplanten und durchgeführten Kontakte mit den Familien an. Dieser Kontakt erfolgt dann

9 Eltern oder Personensorgeberechtigte beziehen natürlich auch alleinerziehende oder getrennt lebende Elternteile mit ein.

© Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, ein Teil von Springer Nature 2018 A. Norman, Eltern mit Migrationshintergrund in der stationären

Kinder- und Jugendhilfe, https://doi.org/10.1007/978-3-658-20957-5_3

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18 3.1 Begriffsbestimmungen gemäß einem am konkreten Einzelfall orientierten Konzept und ist von einem

systemischen, ganzheitlichen Denkansatz geprägt. Allerdings kann auch jede Kontaktabwicklung und jedes Gespräch mit den Eltern als Elternarbeit verstanden werden (Drees, 1998, 78).

Auch die Bestimmung der beteiligten Personen unterscheidet sich stark.

Teilweise werden nur die Eltern berücksichtigt (Schefold, 1998, u.a. 191-195), an anderer Stelle jedoch auch Großeltern, Geschwister und andere Betreuungspersonen, die für die Lebenswelt des Kindes wichtig sind, mit einbezogen (BMFSFJ, 1998a, 219). Neben Eltern- und Familienarbeit existiert auch noch der Begriff „Angehörigenarbeit“. Häufig wird diese der Einfachheit halber mit Familienarbeit oder Elternarbeit gleichgesetzt. Allerdings lässt sich argumentieren, dass Angehörigenarbeit sich durchaus von Familienarbeit abgrenzen lässt. Dies ist vornehmlich deshalb der Fall, weil eben nicht nur die Kernfamilie mit in den Prozess involviert ist. Auch entfernte Verwandte oder gute Freunde werden involviert, um zu versuchen, gemeinsam die größtmögliche Anzahl an Ideen und Ressourcen zur Verfügung zu haben. Der Kreis der Beteiligten wird bestimmt durch eine „handhabbare Gruppengröße“ und durch den Willen zur Mitarbeit.

Insgesamt gilt Ressourcenorientierung als Leitlinie der Arbeit mit dem Bezugssystem der Kinder und Jugendlichen. Die Ressourcen der Familie sollen erkannt und als Ausgangspunkt genutzt werden. Leistungspotenziale und vorhandene Stärken der Adressaten sind ebenso wichtig wie das Erkennen von oftmals verschütteten oder ungenutzten Ressourcen der Betroffenen selbst bzw.

in den informellen Netzwerken ihrer Lebenswelt. Gleichzeitig halten Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe ebenfalls Ressourcen bereit, die von Mitarbeitern10 erkannt werden sollten (Günder, 2003, 216).

10 Im Folgenden werden alle Mitarbeiter von stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, wie z.B.

Erzieher, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter, gruppenübergreifendes Personal wie Heimleiter und Psychologen, Mitarbeiter oder Pädagogen genannt. Wenn von Betreuern, wie z.B. Bezugsbetreuern, die Rede ist, dann soll damit nur betont werden, dass die Person im Gruppendienst und damit in der Einrichtung oder der Wohngruppe tätig ist.

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3 Eltern-, Angehörigen-, und Familienarbeit 19

3.2 Gründe und Ziele der Elternarbeit

Im Anschluss an diese Begriffsbestimmung soll nun genauer auf Ziele und Inhal- te von Elternarbeit eingegangen werden, um ihre Wichtigkeit zu unterstreichen.

Zunächst werden dabei rechtliche Grundlagen dargelegt.

Wie bereits in Kapitel 2.3 ausgeführt, ist eine Zusammenarbeit mit den El- tern im Sozialgesetzbuch VIII festgeschrieben. Dadurch sollen die in §34 SGB VIII aufgezählten Ziele wie Rückführung oder Verselbstständigung gewähr- leistet werden. Die folgenden beiden Paragraphen regeln in diesem Zusammen- hang das Mitspracherecht der Erziehungsberechtigten und die Zusammenarbeit mit ihnen.

Zum einen wird in §37 SGB VIII bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie festgeschrieben, dass zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen auf eine Zusam- menarbeit der in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und der Eltern hingewirkt werden soll. Innerhalb eines angemessenen Zeitrau- mes sollen die Erziehungsbedingungen innerhalb der Herkunftsfamilie durch Unterstützung und Beratung soweit verbessert werden, dass eine Rückführung des Kindes möglich ist. Während der Fremdunterbringung soll durch begleitende Beratung und Unterstützung der Familien angestrebt werden, die Beziehung des Kindes oder Jugendlichen zur Herkunftsfamilie zu fördern.

Zum anderen regelt Paragraph §36 SGB VIII das Mitwirken der Personen- sorgeberechtigten, die über die Möglichkeiten und Folgen einer Heimunterbrin- gung aufgeklärt werden sollen und auch ein Auswahlrecht bei der Unterbringung besitzen. Darüber hinaus wird dort geregelt, dass bei einer längeren Fremdunter- bringung ein Hilfeplan zu erstellen ist (hierzu weiter Kapitel 3.3.2).

Unabhängig von den rechtlichen Grundlagen lässt sich verdeutlichen, dass für eine gelungene Sozialisation Eltern- und Familienarbeit in der stationären Kinder- und Jugendhilfe überaus wichtig sind. So lässt sich beobachten, dass Erfolge unter anderem davon abhängig sind, inwieweit betroffene Eltern die Entscheidung zu einer stationären Erziehungshilfe nachvollziehen können und ihre Zustimmung geben. Regelmäßiger Kontakt zwischen den Kindern, den beteiligten Mitarbeitern und den Eltern während der Unterbringung ist ebenso wichtig. Hier ist ausschlaggebend, ob es Letzteren gelingt, die familiären Ressourcen der Kinder zu mobilisieren und zu stabilisieren. Nach Beendigung der Unterbringung ist es wichtig, dass die Beziehung des jungen Menschen zu seiner Herkunftsfamilie durch eine reflektierte Grundeinstellung gekennzeichnet

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20 3.2 Gründe und Ziele der Elternarbeit ist und die zwischenzeitliche Trennung akzeptiert wurde (Günder, 2003, 213 f.).

Unterschiedliche Statistiken stützen ebenfalls die These, dass Elternarbeit eine Schlüsselrolle spielt. So fand z.B. das Forschungsprojekt Jule11 heraus, dass bei guter Elternarbeit bei fünf von sechs Hilfeverläufen eine positive Entwicklung festzustellen ist. Andernfalls verläuft beinahe jeder dritte Fall negativ (BMFSFJ, 1998a, 221). Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Herkunftsfamilie als Bezugs- rahmen für die Kinder. Selbst nach negativen Erfahrungen weist die Familie auch Ressourcen auf, die maßgeblich Einfluss auf das Gelingen der Maßnahme haben (ebd., 220).

Bei dem Ziel Rückführung in die Familie ergibt sich daraus direkt die Be- gründung für Elternarbeit, da ansonsten eine Rückkehr in ein „unverändertes“

Elternhaus stattfindet (Conen, 2002, 21). Darüber hinaus besteht auch die Gefahr einer Entfremdung, da die durchschnittliche Verweildauer in stationären Erziehungshilfen als etwas unter dreieinhalb Jahren erfasst wurde (BMFSFJ, 1998a, 222). Selbst wenn eine Rückführung nicht möglich ist, sollte trotzdem Elternarbeit durchgeführt werden. Hier ist dann die vorrangige Aufgabe, die emotionalen Verbindungen zu Familienangehörigen zu erhalten oder zu reaktivieren und dadurch für die Kinder und Jugendliche die Umstände für den Umzug in die stationäre Kinder- und Jugendhilfe verständlich und akzeptierbar zu machen (Conen, 2002, 21 f.). Darüber hinaus muss eine Ablösung vom Elternhaus stattfinden, damit Jugendliche zum Aufbau einer stabilen Persönlichkeit während und nach der Pubertät ihre eigenen Wege suchen und finden können. „Insbesondere die Entwicklungspsychologie zeigt auf, dass Selbstständigkeit nicht [...] erworben wird, sondern dass Selbstständigkeit als Freiheit für sich und als Unabhängigkeit von den Eltern erkämpft werden muß“

(Reiff, 1987, 225 nach: Günder, 2003, 247). Dieses „Erkämpfen“ von Selbstständigkeit bedarf eines regelmäßigen Kontaktes zur Herkunftsfamilie. So unterstützen eine Auseinandersetzung und Offenlegung der familiären Bindungen die Ablösung. Elternarbeit richtet sich hierbei zwar auch an Eltern, soll jedoch primär die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung unterstützen (Günder, 2003, 223). Eltern müssen daher (ebd., 249) regelmäßig, und nicht nur beiläufig oder weil ihre Zustimmung erforderlich ist, an den Bestrebungen nach Selbstständigkeit aktiv teilhaben können. Durch Elternarbeit

11 Evaluationsstudie stationärer und teilstationärer Erziehungshilfen, genannt Forschungsprojekt Jule.

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3 Eltern-, Angehörigen-, und Familienarbeit 21 können laut Drees (1998, 256) „Loyalitätskonflikte der Kinder und Konkurrenz- gefühle der Eltern gegenüber dem Heim sowie Trennungsängste weitestgehend verhindert und vorhandene positive Beziehungen und Stützfaktoren erhalten und gefördert werden“ (ebd.).

Herkunftseltern haben einen Anspruch darauf, auch nach erfolgter Unter- bringung ernst genommen und in ihrem erzieherischen Bemühen unterstützt zu werden. Dabei müssen sie als „Eltern ohne Kind“ in einer besonderen Situation berücksichtigt werden. Unterstützung in dieser schwierigen Phase ist wichtig, damit sie ihre Rolle als Eltern unter veränderten Bedingungen finden und wahr- nehmen können (Faltermeier, 2004, 46). Elternarbeit ermöglicht dabei eine Wertschätzung der Eltern, wodurch sie sich kompetenter fühlen und größere Verantwortung zeigen können (Conen, 2002, 23 f.).

Insgesamt ist festzustellen, dass nicht für alle Kinder und Jugendlichen, die in einer Einrichtung leben, Elternarbeit mit Eltern als realen Personen möglich ist. Trotz des geringen Anteils an Waisenkindern in der stationären Kinder- und Jugendhilfe gibt es immer Kinder und Jugendliche, die keinerlei Beziehung und Kontakt zu ihren Eltern unterhalten, so z.B. ein Teil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge/Ausländer. Dies hat zur Folge, dass von Seiten der Einrichtungen Elternarbeit in Abwesenheit der Eltern geleistet werden muss.

Dies ist deshalb der Fall, weil auch Kinder ohne Kontakt zu ihren Eltern sich Vorstellungen über diese machen. Um zu verhindern, dass sie durch die mangelnde reale Orientierung und Möglichkeit der Identifikation positive oder negative unrealistische Phantasiebilder aufbauen, was die Gefahr psychischer Fehlentwicklungen mit sich bringt (Günder, 2003, 237), müssen Pädagogen sich diesen „unsichtbaren“ Eltern widmen. Die Praxis belegt laut Günder, dass es Kindern und Jugendlichen leichter fällt, sich auch mit negativ besetzten Gewissheiten zu arrangieren, als permanent in Ungewissheit zu leben (ebd., 239 f.). So müssen Mitarbeiter nicht nur klären, welchen Weg das Kind gehen wird, sondern auch, woher es kommt, wie seine Vergangenheit aussieht und wie diese verarbeitet werden kann (Mehringer, 1998, 47 ff.). Eine bloße „Neube- heimatung“ reicht bei diesen Kindern und Jugendlichen nicht aus. Elternarbeit in diesem Kontext bedeutet daher, mit dem vorhandenen Heimat- und Beziehungs- gefühl zu arbeiten und Kinder bei der Auseinandersetzung mit ihrer Vergangen- heit zu unterstützen, gegebenenfalls sie dazu anzuregen. Elternarbeit in diesem

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22 3.2 Gründe und Ziele der Elternarbeit Kontext respektiert die Tatsache, dass auch die schlechteste Beziehung wirksam bleibt (Conen, 2002, 24).

„Familien, auch wenn sie scheinbar nicht existent sind, ziehen an unsichtbaren Fäden und beeinflussen die Arbeit des Heimes mit dem Kind. Selbst wenn [...] niemand exis- tent ist, so werden diese Fäden von Sehnsüchten [...] und Wunschvorstellungen des Kindes selbst gewoben und stellen eine Aufgabe für Pädagogen dar.“ (Pfaff, 1989, 108)

Für die meisten Eltern stellt die Unterbringung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe ihres Kindes, freiwillig oder erzwungen, eine schwere psychische Belastung dar (Conen, 2002, 30), die in ihren Augen ihr Unvermögen bestätigt.

Zwar können Eltern sich auch entlastet fühlen, da die andauernde Frustration, die sie bei der Erziehung des Kindes erlebten, nicht mehr so gegenwärtig ist. Doch wird dies überschattet von Schuld und Schamgefühlen (ebd., 39). Hinzu kommen Trauer und Trennungsschmerz, die keineswegs nur während der ersten Zeit nach der Unterbringung vorhanden sind. Sie können bei mangelnder Verarbeitung während des gesamten Aufenthaltes und auch der Zeit danach anhalten und das Verhältnis zum Kind ungünstig beeinflussen. Es soll demnach versucht werden, allen Beteiligten die Trennung nicht als absolut erscheinen zu lassen (Günder, 2003, 246 f.).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Elternarbeit einen zentralen Aspekt von Erziehung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe darstellt. Begründet wird dies durch verschiedene rechtliche Grundlagen sowie die Tatsache, dass mit Elternarbeit bessere Erfolge erzielt werden. Darüber hinaus kann Entfremdung verhindert und die Reintegration in die Familie erleichtert werden. Insgesamt ist es dabei wichtig zu betonen, dass Erziehung in der stationären Kinder- und Jugendhilfe auf Dauer kein Ersatz für das subjektive Erleben von Familie sein sollte (Conen, 2002, 21).

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3 Eltern-, Angehörigen-, und Familienarbeit 23

Exkurs: Elternarbeit bei

unbegleiteten minderjährigen Ausländern/Flüchtlingen

Elternarbeit bei dieser spezifischen Klientengruppe klingt zuerst dem Namen nach ausgeschlossen. Es ist aber dringend zu bedenken, dass diese Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen ebenfalls Eltern und Familien haben, die sich teils weiterhin im Herkunftsland oder ebenfalls auf der Flucht befinden.

Zum Teil sind die Eltern oder ein Elternteil von jungen Geflüchteten verstorben oder verschwunden. In der Praxis wird die Elternarbeit mit diesen Klienten aufgrund ihrer spezifischen Situation, ihrer (scheinbaren) Selbstständigkeit und ihres Alters deutlich vernachlässigt. Auch diese Eltern haben aber einen deutlichen Einfluss auf ihre Kinder, deren Entscheidungen und Motivation. Es ist hier sowohl die Hilfe und Perspektive in Deutschland zu bedenken, als auch der Erhalt eines familiären Netzwerkes im Falle einer Abschiebung oder freiwilligen Rückkehr.

3.3 Praktische Ausgestaltung von Elternarbeit

Nachdem Gründe für und Ziele von Elternarbeit geklärt sind, soll nun auf praktische Inhalte eingegangen werden. Die zugrunde liegende Methode bestimmt dabei häufig, wie Eltern- bzw. Familien- und Angehörigenarbeit konkret aussehen kann.

3.3.1 Kontaktpflege

An dieser Stelle sollen zwei verschiedene konkrete Methoden näher betrachtet werden. Zum einen handelt es sich dabei um die Kontaktpflege zu den Eltern.

Sie wird in der Regel ausschließlich von den Bezugspersonen des Kindes gewährleistet. Bei guter Kontaktpflege steigt die Wahrscheinlichkeit der Mitarbeit der Familien. Leider wird deren Wichtigkeit laut Drees (1998, 80) in der Praxis häufig unterschätzt. Dem Sozialarbeiter wohnt eine Schlüsselfunktion für vertrauensbildende Maßnahmen zwischen der Einrichtung und Familie inne.

Die Kommunikationsmöglichkeiten sind vielfältig und auf die jeweiligen Eltern und deren individuelle Situation abzustimmen. Kontaktpflege wird allerdings erst dann zu Elternarbeit, wenn sie zielgerichtet und methodisch ist (Günder, 2003, 225). Als Ziele für die Kontaktpflege sind nach Drees (1998, 80f.) zu nennen:

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24 3.3 Praktische Ausgestaltung von Elternarbeit x Gegenseitige Kennenlernen von Eltern, Familie, Kind und Mitarbeitern

x Verdeutlichung, dass Eltern mit ihren Problemen nicht alleine dastehen x Abbau von Berührungsängsten der Eltern/Familie gegenüber dem

Einrichtung

x Minderung von mit der Unterbringung verbundenen Gefühlen von Scham und Schuld

x Schaffung einer Beziehung zwischen Elternhaus und Mitarbeitern

x Kontaktherstellung, -erhaltung und Wiederherstellung sowie die Förderung der Kontinuität der Beziehung der Kinder zum Elternhaus

x Verdeutlichung der Vorrangigkeit der elterlichen Erziehungsverantwortung x Einbeziehung in die Erziehungsplanung

x Information über die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen x In Kenntnis Setzen über das Kind betreffende Probleme und Konflikte x Motivation zur Teilnahme an schulischen Veranstaltungen des Kindes x Interesse für die pädagogische Arbeit wecken

x Anregung, offen über den Verlauf von Beurlaubungen nach Hause zu berichten

x Motivieren, offen Veränderungen im familiären Zusammenleben mitzuteilen x Erziehungsverantwortung belassen und stärken

x Beteiligung an der Durchführung der Erziehungsmaßnahme als gleich- berechtigte Partner

In diesem Kontext ist vor allem der Aspekt der Beratung hervorzuheben.

Beratung in Erziehungsfragen stärkt die Erziehungskompetenz der Sorge- berechtigten und soll die Eltern dazu anleiten, ihr Erziehungsverhalten zu reflektieren und alternative Verhaltensweisen in Übungsfeldern zu erlernen.

Darüber hinaus sollen Eltern dazu befähigt werden, Erziehungsverhalten untereinander abzustimmen und das familiäre System zu verstehen, um kindliche Verhaltensweisen und -störungen in ihrem Entstehungszusammenhang begreifen zu können. Es soll eine Einsicht in die Notwendigkeit und die Problem- zusammenhänge des Aufenthaltes in der stationären Kinder- und Jugendhilfe vermittelt werden, wodurch die Reintegration des Kindes gefördert wird (ebd., 82).

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3 Eltern-, Angehörigen-, und Familienarbeit 25 3.3.2 Hilfeplangespräch

Mit der Kontaktpflege wurde bereits ein wichtiger Aspekt von Elternarbeit herausgegriffen. Da das Hilfeplangespräch12 im Gesetz (§36 SGB VIII) explizit als Maßnahme der Elternarbeit bzw. Zusammenarbeit erwähnt wird, soll an dieser Stelle auch hierauf genauer eingegangen werden.

Das Hilfeplanverfahren dient dazu, der Gefahr entgegenwirken, dass vor- geformte Hilfeformen übergestülpt werden, und damit „die Probleme der Klienten mit den verfügbaren Standardprozeduren [...] verwechselt werden“

(Marquardt, 1998, 403). Die besondere Rolle des HPGs ergibt sich daraus, dass in einem institutionalisierten Prozessgeschehen mehrere Aspekte angesprochen werden, u.a. Aspekte der Ergebnisqualität (Erfassung der Sichtweisen und Bewertungen zum Hilfeverlauf) und der Strukturqualität des Einrichtung (z.B.

Bewertung der Zufriedenheit mit den verfügbaren personellen und räumlichen Gegebenheiten sowie Angeboten der Institution). Gleichzeitig wird auch die Prozessqualität angesprochen. So erfolgt eine aktuelle, prozesshafte Darstellung des Beziehungsgeschehens zwischen Hilfeadressaten und professionellen Helfern im Rahmen der kooperativen Erarbeitung einer Darstellung des bisherigen Verlaufes sowie der Planung zukünftiger Ziele und notwendiger Hilfestellungen (Sponagl, 2002, 46). Wie in §36 SGB VIII festgeschrieben, sollen hierbei die Kinder bzw. Jugendlichen und die Eltern mit ihren Vorstellungen und Erwartungen einbezogen werden. Eine vertrauensvolle Beziehung der Eltern zu den helfenden Personen ist hier, ebenso wie bei der Kontaktpflege, unabdingbar (ebd.).

3.3.3 Erleben von Unterstützung

Selbstverständlich muss eine Betrachtung von Zielen und Inhalten von Elternarbeit auch die Empfindungen der betroffenen Familien selbst berücksichtigen. Wie Eltern Methoden der Elternarbeit bewerten, ist maßgeblich dafür verantwortlich, ob diese als sinnvoll angesehen werden kann.

Bei der Umsetzung des Hilfeplans kritisiert Schwabe (1996, 164) beispielsweise, dass die Verhinderung eines Machtgefälles zwar erwünscht aber selten umsetzbar ist, da Mitarbeiter in der Ambivalenz von Hilfe und Kontrolle verstrickt sind. Außerdem bemängelt er, dass von Fachleuten verlangt wird, den

12 Im Folgenden als HPG abgekürzt.

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26 3.4 Schwierigkeiten in der Angehörigen-/Elternarbeit Expertenstatus für eine partnerschaftliche Erarbeitung von Zielen aufzugeben, dieser aber gleichzeitig für die Steuerung der Themen und der Rahmenbedingungen aufrecht erhalten werden soll. Dennoch hält auch Schwabe ein formalisiertes Verfahren für sinnvoll.

Durch die formal vorgegebenen Voraussetzungen des HPGs ist es möglich, Wege, Ergebnisse und Zufriedenheit dieses Verfahrens auszuwerten. Damit kann ein Hilfeplanverfahren gewissermaßen stellvertretend für die gesamte Elternarbeit Rückschlüsse bieten. So legt Schefold (1998, 191-195)13 einige Bedingungen für gelungene Elternarbeit fest. Seines Erachtens nach brauchen Eltern das Gefühl, sich und ihre Problem von Anfang an richtig einbringen zu können. Für sie ist es wichtig, dass die Mitarbeiter ihre persönliche Geschichte mit ihren Problemen anerkennen und ihre eigenen Deutungen der Lebens- und Fallgeschichte bzw. individuelle Lösungsansätze ernst nehmen. Eltern möchten umfassend über die Möglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und der jeweiligen Einrichtung informiert werden und im Hilfeplanverfahren einen eigenen Raum zugesprochen bekommen, wo sie Rechte und Handlungs- möglichkeiten einfordern können. Um diesen Raum zu haben, müssen sie über die Formalien eines HPGs informiert sein und diese beurteilen können. Für Eltern ist es zudem wichtig, dass sie Personen vorfinden, zu denen sie eine positive Beziehung aufbauen können. Als vorteilhaft erweist sich dabei laut Schefold, wenn die Lebensstile ähnlich sind. Neben den amtlichen Helfern können andere signifikante Personen eine Rolle spielen, die die Eltern im Alltag unterstützen, aber auch Orientierung und Sicherheit in Bezug auf die Einrichtung und die Elternarbeit vermitteln können (ebd.). Schefold kommt in seiner Analyse zu dem Schluss, dass die Kommunikation zwischen den Mitarbeitern und den Eltern eine Grundvoraussetzung der weiteren Zusammenarbeit darstellt und daher nicht vernachlässigt werden darf. Elternarbeit kann nicht alleine durch ein formales Verfahren hergestellt werden (ebd., 195 f.).

3.4 Schwierigkeiten in der Angehörigen-/Elternarbeit

Dieses Kapitel hat zum Ziel, die Notwendigkeit von Elternarbeit als Methode im Alltag der stationären Kinder- und Jugendhilfe zu unterstreichen. Dabei ist es selbstverständlich so, dass in der Praxis dennoch Schwierigkeiten auftreten

13 Um zu diesen Ergebnissen zu gelangen, wurden ausschließlich deutsche Eltern interviewt.

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