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Wie viel Struktur braucht die Flüchtlingsarbeit?

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Wie viel Struktur braucht die Flüchtlingsarbeit?

[WARNUNG! Das Nachstehende ist eine höchst subjektive Reminiszenz eines an den beschriebenen Entwicklungen unmittelbar Beteiligten und erhebt nicht den Anspruch der einen historischen Wahrheit.]

Wenn an 30 Jahre Flüchtlingsrat NRW erinnert wird, sollte man nicht vergessen, dass dieser in der aktuellen Form, nämlich als Verein, „erst“ seit ungefähr 13 Jahren besteht.

Nach seiner Gründung hatte der Flüchtlingsrat NRW den Charakter eines offenen Bündnisses angenommen, an dem jeder und jede Interessierte teilhaben konnte, ohne Mitglied zu werden. Ein Förderverein war der formale, jedoch nicht der inhaltliche Träger. 1998 hatten mehrere in der Flüchtlingsarbeit Aktive den Eindruck, diese Struktur sei angesichts der Herausforderungen für die Flüchtlingsarbeit in NRW nicht ausreichend effektiv. Deshalb – und auch wegen persönlicher Dissonanzen – gründete sich parallel zum Flüchtlingsrat der Arbeitskreis Asyl NRW als eingetragener, gemeinnütziger Verein.

Beide Organisationen setzten sich intensiv für Flüchtlinge in NRW ein, etwa im Kontext von Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Beratungen über ein

Zuwanderungsgesetz oder im Vorfeld von Innenministerkonferenzen. Man verstand es bald, auf der politischen Ebene getrennt zu marschieren, aber vereint zu schlagen: Im Dezember 1999 gab es z. B. ein gemeinsames Schreiben an das Innenministerium mit der Forderung nach einer großzügigen Auslegung der Altfallregelung; am 1. März 2000 trafen sich dazu auch Vertreter*innen beider Organisationen mit Hans Engel, dem damaligen Leiter der zuständigen Abteilung im Innenministerium.

Gleichwohl gab es einen erheblichen Druck auf alle Beteiligen, aus zwei Dachorganisationen wieder eine zu machen. Vor allem aus dem Landtag wurde vertreten, man brauche einen einheitlichen Ansprechpartner im Flüchtlingsbereich. Intensive, aber von großen

Schwierigkeiten begleitete Gespräche zwischen dem damaligen „Ko-Kreis“ des

Flüchtlingsrates und dem Vorstand des Arbeitskreises Asyl mündeten im April 2001 in einer grundsätzlichen Einigung darauf, dass beide Organisationen in einem neu zu gründenden Verein aufgehen sollten. Die weiteren Diskussionen über Einzelheiten, die auch von Rückschlägen betroffen waren, endeten schließlich im Oktober 2002 mit den formalen Beschlüssen über die „Verschmelzung“ beider Organisationen zum „Flüchtlingsrat NRW e.V.“

mit Wirkung vom 1.1.2003. Der Verein erhielt einen Vorstand, der vornehmlich aus vormaligen Sprecherinnen des „alten“ Flüchtlingsrates und ehemaligen

Vorstandsmitgliedern des Arbeitskreises Asyl bestand.

Aufgabe dieses ab Januar 2003 amtierenden Vorstandes war es, die öffentliche Vertretung der Flüchtlingsbewegung in NRW weiter sicherzustellen, weil politische und legislative Entwicklungen ja weiter gingen. Zugleich musste der neue Verein rechtlich, organisatorisch–

unter anderem durch Regelungen über die Geschäftsstelle - und vor allem finanziell auf die Füße gestellt werden. Hier ist es angezeigt, den langjährigen Schatzmeistern Wilfried

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Grünewald und Hans-Joachim Schwabe virtuelle Lorbeerkränze zu flechten: Ihrem – ehrenamtlichen! – Engagement ist es wesentlich zu verdanken, dass trotz enormer Finanzierungsprobleme der Flüchtlingsrat NRW e.V. überleben konnte.

Dass der Flüchtlingsrat NRW heute eine starke Stimme für Flüchtlinge in NRW darstellt, ist Folge eines großen Engagements vieler ehren- und hauptamtlich Aktiver – aber eben auch des Umstandes, dass verbindliche Strukturen geschaffen worden sind, die dieses

Engagement auf der Landesebene bündeln und fördern.

Stefan Keßler

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