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Stellungnahme des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften

zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Hameln-Pyrmont

DGB-Region Niedersachsen-Mitte, Datum: 14. März 2020

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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Impressum

Herausgeber:

DGB-Region Niedersachsen-Mitte Otto-Brenner-Str. 1

30159 Hannover

www.niedersachsen-mitte.dgb.de

verantwortlich: Dr. Imke Hennemann-Kreikenbohm

Stand: März 2020

Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes:

IG Bauen-Agrar-Umwelt

IG Bergbau, Chemie, Energie

EVG - Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

IG Metall

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Gewerkschaft der Polizei

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat den Deutschen Gewerkschaftsbund, Region Niedersach- sen-Mitte, mit Schreiben vom 20.12.2019, zu einer Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) eingeladen.

Die DGB-Region Niedersachsen-Mitte begrüßt im Grundsatz den Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Hameln-Pyrmont. Den- noch gibt es Verbesserungsvorschläge, die wir ergänzen möchten.

Zu RROP 1, 1.1 02

In unserem reichen Land sind die Lebensverhältnisse alles andere als gleich verteilt. Der DGB verfolgt das Ziel, ein gutes Leben „Gutes Leben für alle“ zu ermöglichen.

Wenn es keine Versorgungsmöglichkeiten gibt, Geschäfte verwaist sind, das Handy kein Netz findet, der Bus nur zweimal am Tag und am Wochenende gar nicht mehr kommt, der Weg zur Schule, zum Facharzt oder ins Kino zur Weltreise wird, dann ist dies kein gutes Leben mehr.

Dies führt letztlich zur Abwanderung, insbesondere von jungen Menschen. Es gilt daher einer weiteren Abnahme der Bevölkerung im Landkreis Hameln-Pyrmont entgegen zu wirken.

Ein „Gutes Leben für alle“ bedeutet für alle Bürgerinnen und Bürger eine bedarfsgerechte Grund- und Gesundheitsversorgung, Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten, leistungsfähiges Breit- band-Internet und Mobilität im Landkreis.

Zu RROP 2.1 01.1, 2.1 04.1, 2.1 06.1

Wie unsere Städte und Dörfer aussehen, ist prägend für das Lebensgefühl und die Identität ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Das gilt auch insbesondere für Orte, die von Abwanderung betroffen sind. Im RROP werden gute Aspekte genannt, um die Entwicklung der Siedlungs- struktur zu beeinflussen und einer Zersiedelung vorzubeugen.

Die beschriebene rückläufige Nachfrage nach Wohnungen, wie sie im RROP aufgeführt ist, steht konträr zu den gestiegenen Mietpreisen.

Die aktuellen Zahlen verdeutlichen, dass das Wohnen im Landkreis Hameln-Pyrmont teuer geworden ist. Die mittleren Angebotsmieten von Anfang 2014 bis Ende 2018 stiegen um 14,64 % gestiegen (Quadratmeterpreise: 4,78 € -> 5,48 €). In der Stadt Hameln betrug der

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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Anstieg 18,67 %. (Quadratmeterpreise: 4,98 € -> 5,91 €). In Bad Pyrmont stiegen die Mieten um 12,97 % (Quadratmeterpreise: 4,78 € -> 5,40 €).

Im Landkreis können sich Durchschnittshaushalte weniger als 33 % der angebotenen Neu- bauwohnungen leisten. Eine Neubauwohnung kostet im Mittel 9,40 € pro Quadratmeter.

Der DGB hat klare Anforderungen – auch unter der Prämisse, dass ein sparsamer Umgang mit der baulichen Inanspruchnahme von Fläche einzuhalten ist - an eine solidarische und soziale Siedlungsentwicklung für den Landkreis Hameln-Pyrmont, denn eine gute und faire Entwick- lung ist ein zentraler Baustein für ein gutes Zusammenleben. Der DGB steht für eine solidari- sche Gesellschaft, die die Teilhabe aller fördert und so den Menschen ermöglicht sich zu ent- falten.

Folgende Punkte sind für den Bereich der Siedlungsentwicklung zu ergänzen:

 der Wohnraum/das Wohnen muss bezahlbar bleiben,

 bei Neubauvorhaben, ist eine deutliche Ausweitung des öffentlichen Wohnungsbaus anzustreben,

 eine Durchmischung von neu geschaffenen/sanierten Quartieren durch Berücksichti- gung verschiedener Wohnungsgrößen und Preislagen,

 die Einhaltung von Qualitätsstandards bei Sanierung und Neubau, die die Energieeffi- zienz berücksichtigen und den Klimaschutz dienen,

 der Aufbau eines altersgerechten Wohnungsbestandes zu bezahlbaren Mietpreisen,

 eine bessere Beratung für die Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten ener- getischen Sanierung unter Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten von Bundes-, Landes-, Kreismitteln.

Zu RROP 2.1 05.1, 2.1 05.2

Zukunftsweisende Konzepte sind für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten erfor- derlich. Die im RROP genannten Standorte für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstät- ten sind diesbezüglich zu stärken.

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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Sollten sich aber neue Geschäftsfelder, wie z. B. im digitalen Bereich, in anderen Orten bzw.

Ortsteilen abseits der zentralen Orte bzw. der im Ziel genannten Ortsteile ergeben, dann ist diese Entwicklung nicht von vornherein aus der Wirtschaftsförderung herauszunehmen. Statt- dessen ist aus DGB-Sicht zu prüfen, ob diese Orte – abseits der Mittel- und Grundzentren – als neue Standorte von Arbeitsstätten aufgeführt werden können. Gerade andere neue Ge- schäftsfelder, die nicht im eigentlichen Sinne den typischen raumbedeutsamen Gewerbeflä- chenbedarf zuzuordnen sind, könnten für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung wichtig sein.

Wenn ortsfremde Betriebe eine Ansiedlung planen, dann sollte zuerst die Möglichkeit geprüft werden, ob eine Nachnutzung von nicht mehr genutzten Gewerbeflächen besteht.

Zu RROP 2.2

Der DGB fordert für alle Bürgerinnen und Bürger in den Orten im Landkreis Hameln-Pyrmont eine Versorgungsgarantie.

Ziel ist es, für alle Menschen Zugang zu den Angeboten der öffentlichen Daseinsvorsorge und zur Privatwirtschaft wie auch an kulturellen Einrichtungen zu ermöglichen. Die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs muss auch für nicht motorisierte Bürgerin- nen und Bürger gewährleistet sein.

Zu RROP 2.2 02.1, 2.3 07.2

Die Versorgung mit Lebensmitteln kann insbesondere für Menschen ohne eigenen PKW oder die aus Altersgründen oder sonstigen Gründen weniger mobil sind, eine große Herausforde- rung darstellen. Eine Minderversorgung kann schwerwiegende Folgen für den Menschen nach sich ziehen.

Eine Versorgung daher allein auf zentrale Orte ausrichten, hält der DGB nicht für zielführend.

Grundzentren sollten zumindest über Dorfläden oder ähnliche strukturelle Einrichtungen ver- fügen, damit auch in der Nähe befindliche Ortsteile versorgt werden können. Eine Modifikati- on des Projektes „Großflächiger Einzelhandel“ ist daher dringend erforderlich.

Grundzentren oder „kein zentraler Ort“ die eine Entwicklungsaufgabe für Erholung und Tou- rismus innehaben, sollten eine Lebensmittelversorgung haben. Wenn diese kleineren Orte ih-

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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Hameln-Pyrmont

rer Entwicklungsaufgabe gerecht werden sollen, dann bedarf es dort auch eine Nahversorgung im Einzelhandel.

Zu RROP 4

Mobil zu sein gehört zu unserem Alltag. Der DGB fordert für alle Bürgerinnen und Bürger in den Orten im Landkreis Hameln-Pyrmont eine Mobilitätsgarantie. Ziel ist es, für alle Menschen eine Anbindung zu den Angeboten der öffentlichen Daseinsvorsorge und zur Privatwirtschaft wie auch an kulturelle Einrichtungen zu ermöglichen. Die Versorgung mit Gütern und Dienst- leistungen des täglichen Bedarfs muss auch für nicht motorisierte Bürgerinnen und Bürger gewährleistet sein. Alle Möglichkeiten wie Züge, Busse, Taxen oder Anrufbusse/-taxen, Leih- farräder, Car-Sharingsysteme, ride sharing etc. sind dafür in Betracht zu ziehen.

Zu RROP 4.1.2

Die Bahnstrecken sind weiter auszubauen, um die Mobilität im Landkreis und darüber hinaus Verbindungen zu anderen Landkreisen zu fördern. Dafür sind Bahnstrecken wieder in Betrieb zu nehmen und zu elektrifizieren, Bahnhöfe zu beleben und zu Mobilitätsstationen aufzuwer- ten. Für den Weitertransport sind an den Bahnhöfen Busse, Taxen oder Anrufbusse/-taxen, Leihfahrräder, Car-Sharingsysteme, EcoBusse etc. zur Verfügung zu stellen.

Bei dem Ausbau der Schienentrasse ist die Barrierefreiheit an den Bahnhöfen zu berücksichti- gen.

Bahnhöfe weisen eine besondere Mobilitätsfunktion auf, denn nicht alle Reisende haben die Möglichkeit ihren Zielort zu Fuß erreichen. Es geht um den Weitertransport, der zukunftswei- send emissionsarm gestaltet werden soll. Gerade die Kreisstadt Hameln in der 38 % der Be- völkerung des Kreises leben und Bad Pyrmont als Mittelzentrum sind aus DGB-Sicht als mögli- che Smart City Bahnhöfe im RROP aufzunehmen.

Zu RROP 4.1.2 04

Bei Betrachtung des Quell- und Zielverkehrs wird deutlich, dass die Stadt Hameln als Standort mit einem hohen Anteil von Arbeitsstätten für Beschäftigten aus dem Landkreis Hameln-

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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Pyrmont von hoher Bedeutung ist. Dies gilt auch für die angrenzenden Landkreise, wie z. B.

Holzminden und Schaumburg.

Nicht nur die Reaktivierung bzw. Neubau ehemals bestehender Trassen-Verbindungen würde generell eine Entlastung der Verkehrsströme auf der Bundesstraße B 83 und B 442 darstellen, sondern auch die Reaktivierung der Bahnhöfe in Fischbeck, Hasperde und Coppenbrügge.

Als weitere Ziele des RROP ist aus Sicht des DGB, die Eisenbahnstrecke Emmerthal-

Bodenwerder und Bad Münder-Bad Nenndorf/Haste für den Personenverkehr wieder zu bele- ben:

Bahnstrecke Emmerthal – Bodenwerder

Diese Strecke war eine Nebenbahnstrecke im Weserbergland, die eine Querverbindung zwi- schen den Trassen Hameln-Paderborn und Kreiensen-Holzminden herstellte. Die Trasse ist vom besonderen Interesse, da die Bundesstraße 83 immer wieder durch geomorphologische Ver- änderungen mit jahrelangen Baustellen beeinträchtigt wird. Menschen aus dem Landkreis Holzminden und aus dem Landkreis Hameln-Pyrmont, die die B 83 nutzen, müssen bei Ereig- nissen dieser Art große Umwege in Kauf nehmen, wenn sie von A nach B gelangen wollen.

Bahnstrecke Bad Münder – Bad Nenndorf/Haste

Diese Trasse – aus als Süntelbahn bekannt - war eine eingleisige Nebenbahn durch das Deis- ter-Süntel-Tal zwischen Bad Münder und Bad Nenndorf und sollte möglichst zweigleisig aus- gebaut wieder in Betrieb genommen werden.

Bis es zur Reaktivierung von den Zugstrecken kommt, sollten für den Übergang Landesbusli- nien zur Entlastung installiert werden. Die Landesbuslinien stellen schnelle und komfortable ÖPNV-Verbindungen für die Mittelzentren im Land Niedersachsen dar, insbesondere dort, wo es an Schienenstrecken fehlt.

Zu RROP 4.1.2 05.3

Den ÖPNV bedarfsgerecht für alle Bürgerinnen und Bürger auszugestalten, stellt eine große Herausforderung dar.

Allerdings sollten für die Zukunft gerade neue moderne Möglichkeiten in Betrachten gezogen werden. Ein Beispiel stellt der EcoBus dar, der die alte Idee des Anrufbusses/Sammeltaxis auf- greift. Durch Netzwerkalgorithmen kann eine Bündelung der Fahrtwünsche in Echtzeit erfol-

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Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Hameln-Pyrmont

gen und eine Kombination von Kleinbussen (ride sharing) mit existierenden Liniendiensten umgesetzt werden.

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