• Keine Ergebnisse gefunden

Absage Volkstrauertag 2021

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Absage Volkstrauertag 2021"

Copied!
18
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Gegründet 1875 12. November 2021 Nummer 45

Erscheinungsweise: wöchentlich Herausgeber: Stadt Adelsheim – Verantwortlich für den amtl. Inhalt: Bürgermeister Wolfram Bern- hardt, Telefon 06291/6200-0 – für den übrigen Teil: Martin Haag, Adelsheim, Telefon 06291/1218 Druck und Verlag: Buchdruckerei u. Zeitungsverlag Wilhelm Haag GmbH & Co., Adelsheim, Rietstr. 12

Anzeigen: 90 mm-Spalte 0.66 €, 185 mm-Spalte 1.32 € + MWSt.

http://www.adelsheim.de · E-Mail: info@adelsheim.de

Absage Volkstrauertag 2021

Totengedenken Wir denken heute

an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker.

Wir gedenken

der Soldaten, die in den Weltkriegen starben, der Menschen, die durch Kriegshandlungen oder danach in Gefangenschaft, als Vertriebene und Flüchtlinge ihr Leben verloren.

Wir gedenken derer,

die verfolgt und getötet wurden, weil sie einem anderen Volk angehörten, einer anderen Rasse zugerechnet wurden, Teil einer Minderheit waren oder deren Leben wegen einer Krankheit oder Behinderung als lebensunwert bezeichnet wurde.

Wir gedenken derer,

die ums Leben kamen, weil sie Widerstand gegen Gewaltherrschaft geleistet haben, und derer, die den Tod fanden, weil sie an

ihrer Überzeugung oder an ihrem Glauben festhielten.

Wir trauern

um die Opfer der Kriege und Bürgerkriege unserer Tage, um die Opfer von Terrorismus und

politischer Verfolgung,

um die Bundeswehrsoldaten und anderen Einsatzkräfte,

die im Auslandseinsatz ihr Leben verloren.

Wir gedenken heute auch derer,

die bei uns durch Hass und Gewalt Opfer geworden sind.

Wir gedenken der Opfer von Terrorismus und Extremismus, Antisemitismus und Rassismus in unserem Land.

Wir trauern mit allen,

die Leid tragen um die Toten und teilen ihren Schmerz.

Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern,

und unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.

Absage der zentralen Gedenkfeier zum Volkstrauertag 2021

Aufgrund der steigenden Corona-Inzidenzen hat die Stadt kurzfristig entschieden, die öffentliche Ge- denkfeier zum Volkstrauertag am 14.11.2021 abzusagen.

Es gilt, die Gesundheit der Bevölkerung sowie der Mitglieder der teilnehmenden Organisationen und Vereine zu schützen. Um dennoch dem großen Leid der Menschen und der vielen Opfer der Kriege in aller Welt zu gedenken, wird Herr Bürgermeister Bernhardt gemeinsam mit Herrn Ortsvorsteher Stahl und einem Vertreter des VdK Sozialverbandes in aller Stille die Kranzniederlegung am Ehrenmal bei der Evangelischen Kirche in Leibenstadt vornehmen. An den Ehrenmalen in Adelsheim und Sennfeld wird die Stadt Adelsheim zum ehrenden Gedenken eine

Schale mit Schleife aufstellen.

So soll auch ein kleines Zeichen für Frieden und Hoffnung in der Welt gesetzt werden.

(2)

Das Kinomobil zeigt drei Filme in Adelsheim

Einen Animationsfilm über Wickie, einen Jugendfilm über ungebremste Girlpower und eine deutsche Kriminal-

komödie aus dem Jahr 2021 von Ed Herzog

Das Kinomobil Baden-Württemberg macht am Dienstag, 23.

November wieder Station in der kleinen Aula des Eckenberg- Gymnasiums in Adelsheim. Gezeigt werden dabei folgende Fil- me: Wickie und die starken Männer

(15.00 Uhr, D 2020, Länge 88 Minuten, FSK: ab 6 Jahren) Wickie ist Sohn des Wikingeran-

führers und will endlich auch mit auf große Fahrt: Gerade haben die Männer des Dorfes ein magi- sches Schwert gekapert und damit versehentlich Wickies Mutter in eine Goldstatue verwandelt. Doch dann taucht der geheimnisvolle Leif Erikson auf und hat einen Rettungsplan parat - nur Wickie soll zu Hause bleiben.

Spannendes Animationsabenteu- er des Kinderbuch- und Serien- klassikers „Wickie und die star- ken Männer“ um einen cleveren

Nachwuchswikinger und seine fantastischen Reisen.

Madison

(17.15 Uhr, D/A 2020, Länge 85 Minuten, FSK: ab 6 Jahren) Madison ist ein junges Mädchen,

supersportlich, energiegeladen und ehrgeizig. Radrennsport ist ihre Leidenschaft und sie setzt alles daran, ihrem Vater, dem er- folgreichen Radsport-Profi nach- zueifern. Wider Willen gehts in den Sommerferien in die Tiroler Berge. Dort bringen ein Mountainbike und neue Freunde Madisons Alltag ziemlich durch- einander.

„Madison - ungebremste Girlpo- wer“ ist ein Kinofilm, an dessen geballter Energie sich die ganze Familie erfreuen kann.

Kaiserschmarrndrama

(20.00 Uhr, D 2020, Länge 96 Minuten, FSK: 12 Jahre) Erneut begibt sich der bayeri-

sche Dorfpolizist, zusammen mit seinem gerade etwas physisch lädierten Kollegen Rudi, auf die Jagd nach einem Verbrecher, der Niederkaltenkirchen in Angst und Schrecken versetzt.

Franz Eberhofer ist zurück. Deftig bayrisch, urkomisch und schlitz- ohrig charmant - eine riesengroße Gaudi.

Regie: Ed Herzog

Weitere Informationen und Trailer für die Filme auf www.kinomobil- bw.de.

Der SV Leibenstadt lädt ein:

zum

Schlachtplattenessen ins

Sportheim Leibenstadt

am Samstag, den 13. November

'DV6SRUWKHLPLVWDE8KU JH|IIQHW

(VVHQJLEWHVDEFD8KU :LUELHWHQDQ

 6FKODFKWSODWWH

 %UDWZUVWH

'HU69/IUHXWVLFKDXI,KUHQ%HVXFK

'LHVH9HUDQVWDOWXQJILQGHWXQWHU

%HDFKWXQJGHUDNWXHOOJHOWHQGHQ

&RURQD9RUVFKULIWHQVWDWW

Tipp für unsere Autoren

Nennung des Urhebers

Um dem Recht des Fotografen/Lichtbildners/Urhebers auf Aner- kennung der Urheberschaft Rechnung zu tragen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir künftig Lichtbilder nur noch unter Nennung des Fotografen/Lichtbildners/Urhebers veröf- fentlichen werden.

Es sei denn, es liegt uns eine ausdrückliche Verzichtserklärung auf Urhebernennung vor.

(3)

Es gelten folgende Corona-Regeln:

GGG-Regeln

Alle erwachsenen Besucher müssen beim Einlass einen Im- munisierungs- oder Testnachweis vorlegen. Kinder und Schüler*innen sind von der Nachweisplicht ausgenommen.

Maskenpflicht

Es besteht eine Maskenpflicht im gesamten Gebäude (auch auf den Sitzplätzen). Zum Essen und Trinken darf die Maske abge- nommen werden.

Abstand halten

Gruppen, die gemeinsam ins Kino gehen, dürfen sich gemein- sam im Kino aufhalten und auch zusammensitzen. Bitte versu- chen Sie, wann immer möglich, einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Hygieneregeln

Halten Sie sich bitte stets an die allgemeinen Hygiene-empfeh- lungen. Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie oder jemand in Ihrem Haushalt Symptome einer Infektion aufweist.

Registrierungspflicht beachten

Die Registrierung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Aus- kunftserteilung auf Verlangen gegenüber dem Gesundheitsamt oder der örtlichen Polizeibehörde. Ihre Daten werden nach Ab- lauf einer Frist von 4 Wochen gelöscht.

Albert Rückert veröffentlicht weiteres Heimatbuch

Das neueste Buch von Heimatautor Albert Rückert steht kurz vor der Veröffentlichung. Bei dem Buch mit dem Titel „Die Adels- heimer Stadtgeschichte“ handelt es sich um ein Nachschlagewerk in dem der Autor in chronologischer Reihenfolge berichtet. Be- sonders erwähnenswert ist, dass darin nicht nur die Adelsheimer Stadtgeschichte beleuchet wird, sondern auch die von Sennfeld und Leibenstadt. Rückert schreibt über Umwälzungen, Ereignis- se, besondere Begebenheiten und Entwicklungen in allen Stadt- teilen. Dabei stehen Vereine, Institutionen und Persönlichkeiten, die in irgendeiner Weise das Leben und die Stadtentwicklung beeinflusst und geprägt haben, im Vordergrund.

Die Idee zu diesem Werk reifte schon seit langer Zeit, so Al- bert Rückert im Gespräch mit der Rhein-Neckar-Zeitung. Dann kommt er ins Schwärmen und erzählt: „Unsere umfangreiche Stadtgeschichte durfte über Generationen hinweg viel Interesse erfahren. Vieles wurde von Heimatforschern dokumentiert und in verschiedenen Archiven festgehalten. Um Daten schneller zu erreichen reifte bei mir schon länger der Gedanke, zusammen- fassend und überarbeitet ein Nachschlagewerk mit allen wichti- gen Daten aus der Stadtgeschichte zu erstellen. Grundlage dafür waren Daten aus dem Stadtarchiv, Aufzeichnungen aus den Kir- chenbüchern, sowie aus dem Generallandesarchiv, wie auch aus den Regesten der Freiherren von Adelsheim und den örtlichen Heimatforschern.“

Nach seinen bereits erschienenen Veröffentlichungen „Die Marktstraße von Adelsheim und ihre Menschen“, „Adelsheim Früher und Heute“ sowie „Die Freiherren von Adelsheim und Herren zu Wachbach“ folgt nun „Die Adelsheimer Stadtge- schichte“ mit ihren Ortsteilen.

Dieses Buch mit über 240 Bildern und 384 Seiten zeigt facet- tenreich Momente und Entwicklungen aus allen Stadtteilen.

Diese machen das Buch so zu einem Zeitdokument. Denn aus der 1200-jährigen Geschichte Adelsheims, 900 Jahre Sennfeld und 700 Jahre Leibenstadt gibt es jede Menge zu berichten. Das Bestreben des Autors war bei seinem neuesten Buch sowohl ge- schichtsträchtige Ereignisse wie auch Anekdoten in Wort und Bild für nachfolgende Generationen festzuhalten.

Noch rechtzeitig vor Weihnachten wird das neue Buch auf den Markt kommen. Die offizielle Buchvorstellung ist für Anfang Dezember geplant. Danach steht das Werk bei Spielwaren Fried- lein sowie bei Schreibwaren Hohmann zum Verkauf, so Rückert abschließend.

(Text zij)

„Die Adelsheimer Stadtgeschichte“ lautet der Titel des neuesten Buches von Albert Rückert. Auf 380 Seiten dokumentiert der Heimatautor in chronologischer Reihenfolge die Stadtgeschich- te von Adelsheim, Sennfeld und Leibenstadt, beginnend mit dem Jahr 779.

Foto: Jörg Zimmermann

Gisela Sachs spendet Bücher für bundes- weiten Vorlesetag am 19. November

Der bundesweite Vorlesetag ist seit 2004 Deutschlands größtes Vorlesefest und eine gemeinsame Initiative von DIE ZEIT, Stif- tung Lesen und Deutsche Bahn Stiftung. Jedes Jahr am dritten Freitag im November setzt der Aktionstag ein öffentliches Zei- chen für die Bedeutung des Vorlesens und begeistert Kinder und Erwachsene für Geschichten.

Am 19. November ist es wieder so weit: Jeder, der Spaß am Vor- lesen hat, schnappt sich eine Geschichte und liest anderen etwas vor. Bei der Gestaltung der eigenen Vorleseaktion sind der Fan- tasie keine Grenzen gesetzt. Viele Aktionen finden in Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Buchhandlungen oder digital statt.

Aber auch ungewöhnliche Vorleseorte sind beliebt: Vom Tier- park über Museen und Planetarien bis hin zu Lesungen in der Fußgängerzone ist alles mit dabei. Das Motto des diesjährigen Aktionstages lautet „Freundschaft und Zusammenhalt“.

Und natürlich darf auch die aus Adelsheim stammende Autorin Gisela Sachs, die heute in ihrer Wahlheimat Heilbronn lebt und arbeitet, bei dem großen Vorlesefest nicht fehlen. Sie will Jung und Alt Lust auf Bücher machen, denn ein Leben ohne Bücher sei für sie wie Frühstücken ohne Kaffee, wie sie im Gespräch mit der Rhein-Neckar-Zeitung betont. Mit ihren spannenden und liebevoll geschriebenen Geschichten hat sie schon unzähligen Kindern viel Lesefreude geschenkt.

Mit ihren Büchern will die aus Adelsheim stammende Autorin Gisela Sachs Kinder und Jugendliche beim bundesweiten Vor- lesetag fürs Lesen begeistern.

(4)

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge sieht die um- triebige Schriftstellerin dem Vorlesetag entgegen: „Ich bin im- mer sehr gerne unter Menschen und freue mich, wenn ich in strahlende Kinderaugen schauen kann, doch in diesem Jahr wer- de ich aufgrund der Pandemie am Vorlesetag nicht präsent sein.

Dennoch“, so tröstet sie weiter, „werden meine Bücher im Kin- der- und Jugenddorf Klinge in Seckach, in der Martin-von- Adelsheim-Schule, im Kindergarten Don Bosco und natürlich in der Stadtbücherei sowie in meiner Geburtsstadt Ebersbach an der Fils vorgelesen“, so Gisela Sachs weiter. Besonders stolz ist sie darauf, dass ihr Buch „Samira und der kleine Schmetterling“

in den Townships in Südafrika vorgelesen wird, wo sie den Auf- bau einer Bücherei im Armenviertel unterstützt.

Gespannt fiebert die Autorin der Veröffentlichung ihres neu- esten Werkes „Das kleine Zick- lein Mäh“ im Dirk Laker Ver- lag (Bielefeld) entgegen. Viele ihrer Bücher gingen auf dem Postweg bereits an die entspre- chenden Einrichtungen und sie wünscht den vielen kleinen und großen Zuhörern für die Dau- er der Geschichte ein gemein- sames Abenteuer. „In allen meinen Geschichten steht der Mensch im Mittelpunkt. Denn nur er kann ein friedliches Zu- sammenleben gestalten. Und die Literatur kann Brücken

zwischen den Kulturen bauen. Und in all meinen Geschichten spielt die Natur eine große Rolle.“ Dann erinnert sie sich an ihre Adelsheimer Kinder- und Jugendtage, in denen sie oft mit ihrem Opa Wilhelm und seinem Leiterwägele im Krückerle unterwegs war, wie sie auch ihre große Liebe zur Natur entdeckte.

Doch zurück zu ihrem neuesten Buch „Das kleine Zicklein Mäh“. Das Kinderbuch handelt von einem kleinen Zicklein, das in einem Tiergehege wohnte, mitten im Wald, am Rand einer großen Stadt. Es lebte zusammen mit vielen anderen Ziegen.

Mit großen und mit kleinen. Mit dicken und mit dünnen. Mit braunen, mit schwarzen und gescheckten. Das kleine Zicklein selbst war schneeweiß am ganzen Körper. Viele Menschen lie- fen am Zaun vorbei. Auch viele Tiere. Das kleine Zicklein war neugierig auf die Welt außerhalb des Zauns. Und der Maschen- drahtzaun hatte ein Loch. Kurzerhand schlüpfte es durch und begab sich auf eine abenteuerliche Reise ...

Und schon heute fiebert Gisela Sachs dem Ende der Pandemie entgegen und kann es kaum abwarten, wieder vielen Kindern vorlesen und sie mit ihren spannenden Geschichten fesseln zu können. Am liebsten mag sie es, wenn sie ihre kleinen Zuhö- rer etwa unter einem Baum im Wald oder auf dem Spielplatz beim Vorlesen treffen kann, denn Vorlesen verbindet. Egal ob jung oder alt, analog oder digital, beim großen Auftritt oder in gemütlicher Atmosphäre: Für die Dauer einer Geschichte erle- ben Vorleser und Zuhörer ein gemeinsames Abenteuer und tei- len lustige, traurige und spannende Momente. Tolle Geschichten über ungewöhnliche, tierische und mutige Begegnungen begeis- tern alle gleichermaßen und so fordert sie Jung und Alt zum Mit- machen auf, denn Lesen muss Teil jeder Kindheit und Jugend werden, damit alle die gleichen Chancen haben. Dafür engagiert sich Gisela Sachs, die ihre Bücher auch nach Südafrika schickt.

Hier stellt sie die Tantiemen ihres neuen Kinderbuches der Bü- cherei in Imiziamo Yethu zur Verfügung, weil Bildung der einzi- ge Ausweg aus dem Township ist. Und die Bildung fängt mit der Fähigkeit zu lesen an. Zudem bietet die Bücherei einen sicheren Ort für Kinder, an dem sie einer sinnvollen Beschäftigung nach- gehen können. Es gibt Bücher aus allen Genres - für Kinder, Teenager und Erwachsene. Die Ausleihe ist kostenlos. Die Bü- cherei hat zurzeit zwei Mal pro Woche geöffnet. Bei Nachfra-

ge könnten es jedoch mehr Öffnungstage werden“ fügt Gisela Sachs hinzu, die sich besonders darüber freut, dass Kinder aus Südafrika ihr neues Buch illustriert haben. Weitere Informatio- nen hierzu gibt es unter www.ubuntu-charity.de.

Spenden für das Büchereiprojekt in Südafrika können eingezahlt werden bei der Kreissparkasse Heilbronn,

IBAN: DE91 6205 0000 0000 5439 21 oder unter

PayPal: UbuntuCharityeV@gmail.com mit dem Verwendungs- zweck „Bücherei - Bücher tun Gutes Gisela Sachs“.

Info: Das Kinderbuch „Das kleine Zicklein Mäh“ ist erschienen im Dirk Laker Verlag, Bielefeld und ab sofort im Buchhandel erhältlich. ISBN 978-3-940627-53-7

(Text zij)

„Das kleine Zicklein Mäh“ lautet der Titel des neuesten Kin- derbuches von Gisela Sachs, erschienen im Dirk Laker Verlag (Bielefeld).

Fotos: Jörg Zimmermann

Vorlesemittag für Kinder ab 4 Jahren Mittwoch, 17.11.2021, 15.30 Uhr Wir freuen uns, euch endlich wieder was vorlesen zu können. Wenn ihr Tiere mögt und Eltern im Homeoffice habt, seid ihr bei unserer Vorlesegeschichte genau rich- tig. Alle anderen sind aber auch herzlich eingeladen zu Seepferdchen sind aus- verkauft.

Mikas Papa arbeitet zwar daheim, steckt aber über beide Ohren in Arbeit. Der ver- sprochene Baggerseebesuch scheint in weiter Ferne. Um sich Luft zu verschaf- fen, erlaubt er Mika, sich ein Haustier zu kaufen.

Damit beginnt eine wunderbar turbulente Geschichte, in deren Verlauf ein Tier nach dem anderen die Wohnung bevölkert, ohne dass der gestresste Papa etwas davon mitbekommt.

Aufgrund der aktuellen Regelungen der CoronaVO des Landes kann die Veranstaltung ausschließlich über die Vor- anmeldung (E-Mail an stadtbuecherei@adelsheim.de oder per Telefon unter 06291/620039 zu den Öffnungszeiten) be- sucht werden. Es gilt die 3G-Regelung, davon ausgenommen sind Kinder bis 5 Jahre. Für Schulkinder gilt der Schüler- ausweis als Nachweis. Wir erfassen die Daten für die Kon- taktnachverfolgung über die Luca-App. Evtl. Maskenpflicht in Innenräumen.

Alle Jahre wieder - Weihnachtsmedien ab sofort entleihbar Wir haben unsere Weihnachtsmedi- en aus dem Archiv geholt. Ab sofort können Sie weih- nachtliche Koch- und Bastelbücher, Ro- mane, literarische Adventskalender, Kinderbücher, Hör- bücher und DVDs rund um die besinnli- che Jahreszeit auslei- hen. Schauen Sie vor- bei und stöbern Sie im Jahreszeitenregal.

(5)

Puppentheater Drehwurm aus Hürth zeigt

„Der kleine Rabe Socke: Alles gebacken!“

Freitag, 10.12.2021, 15.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus Adelsheim

Ein weihnachtliches Figurenspiel für ganz junge Theaterfreunde ab 2 Jah- ren und Familien. Nach den beliebten Kinderbüchern von Nele Moost und Annet Rudolph. Einen Tag vor dem Heiligen Abend erinnert Mutter Dachs ihn daran. „Oh Schreck, er hat ja noch gar keinen Wunschzettel geschrieben.“ Das wird allerhöchste Zeit und er möchte auch im Schnee spielen und beim Plätzchen backen helfen - was für eine Hektik. Als er

im letzten Moment seine Geschenke für die Freunde verpackt, stellt er entsetzt fest, dass er ganz vergessen hat, seinen Wunschzettel abzuschicken. Was nun? Aber es wäre ja nicht Weihnachten, wenn es nicht doch noch ein wunderschönes Fest würde.

Reservierung und Karten über die Stadtbücherei zu den Öff- nungszeiten oder per E-Mail an stadtbuecherei@adelsheim.de.

Die Veranstaltung wird durch den Deutschen Literaturfonds e.V.

gefördert im Rahmen von „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Der Eintritt ist kostenlos, über Spenden für die Stadtbücherei freuen wir uns.

Öffentliche Einrichtungen Stadtverwaltung Adelsheim

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag bis Mittwoch und Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

Donnerstag: 8.00 - 12.30 Uhr

und 13.30 - 18.00 Uhr

oder nach Vereinbarung (Tel. 06291/6200-11) Allgemeine Verwaltung

Montag bis Mittwoch und Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr

und 13.30 - 17.30 Uhr

oder nach Vereinbarung (Tel. 06291/6200-0)

Verwaltungsstelle Sennfeld - Mi. 15.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel. 06291/1209)

Verwaltungsstelle Leibenstadt - Do. 18.00 - 19.00 Uhr oder nach Vereinbarung (Tel. 06291/7272)

Altes Rathaus - Marktstraße 7 - Tel. 06291/6200-39 Stadtbuecherei@adelsheim.de

Öffnungszeiten

Dienstag 10.00 - 14.00 Uhr

Donnerstag 15.00 - 19.00 Uhr

Samstag 10.00 - 12.00 Uhr

Erdaushubdeponie „Straßenäcker“

Geöffnet nach tel. Absprache 0174/335-3037 mit dem Depo- niewärter.

Amtliche Bekanntmachungen Bürgersprechstunde von Bürgermeister

Wolfram Bernhardt

Mit Voranmeldung

Haben Sie Fragen oder Anregungen zu aktuellen Gescheh- nissen in der Stadt oder haben Sie Anregungen, die Sie ger- ne persönlich vorbringen möchten? Am Dienstag, 23. No- vember 2021 bietet Herr Bürgermeister Bernhardt wieder eine Bürgersprechstunde an. Die Sprechstunde findet von 17.00 bis 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Adels- heim statt.

Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund der aktu- ellen Situation Termine nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben werden. Bitte melden Sie sich bei Frau Schlegl (Ulrike.Schlegl@adelsheim.de oder Tel. 06291/6200-16).

Ich freue mich auf einen Austausch mit Ihnen.

Ihr Wolfram Bernhardt, Bürgermeister

Wasser wird auf dem Ziegelberg/Weide, Heidelberg/Zaunäcker und Saubrünnlein

abgestellt

Aufgrund von Arbeiten am Leitungsnetz wird am Dienstag, 16. November 2021 das Wasser im gesamten Bereich Sau- brünnlein, Ziegelberg, Steinäcker, Heidelberg, Zaunäcker und Lange Steinmauer abgestellt. Die Arbeiten dauern vo- raussichtlich von 7.00 bis 14.00 Uhr. Den Anliegern wird empfohlen, sich bereits am Vorabend einen ausreichenden Wasservorrat anzulegen. Wir bitten um Verständnis.

Wasserversorgung Bauland GmbH

Das Forstrevier Adelsheim teilt mit Brennholzbestellung für den

Winter 2021/2022

Brennholz in jeglicher Form wird nur an Motorsägenschein- Inhaber abgegeben. Dieser ist in Kopie im Bürgerbüro der Stadt Adelsheim bzw. den Außenstellen Sennfeld und Leibenstadt mit der schriftlichen Holzbestellung abzugeben, sofern dies noch nicht geschehen ist.

Die Motorsägen-Nutzung ohne Sägeschein ist im Gemeinde- wald Adelsheim untersagt.

Brennholzbestellungen sind bis 15. Januar 2022 schriftlich mit Bestellformular über die Stadtverwaltung Adelsheim anzumel- den.Bestellformulare sind im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Adelsheim sowie den Außenstellen Sennfeld und Leibenstadt erhältlich und können auch digital von der Homepage der Stadt Adelsheim heruntergeladen werden.

Die Bestellung kann im Bürgerbüro abgegeben, unter der Fax- Nr. 06291/6200-37 gefaxt oder per E-Mail an miriam.obrecht@

adelsheim.de (Tel. 06291/620021) gesendet werden.

Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Kunde, sowohl alle geforderten Unfallverhütungsvorschriften, als auch die Aufar- beitungs- und Zahlungsbedingungenbedingungen einzuhalten.

Diese Unfallverhütungsvorschriften werden mit der Rechnung versendet, einmalig im Bauländer Boten zu Saisonbeginn veröf- fentlicht und sind auf der städtischen Homepage einsehbar.

Beste Infos: Ihr Mitteilungsblatt

(6)

Es gelten folgende Preise:

Brennholz lang/Polterholz (Hinweis: 1 Festmeter = 1,4 Ster) Laub-Hartholz (Buche, Eiche, Bergahorn, Esche etc.):

55,- €/Festmeter zuzgl. 7 % Mwst.

Es wird überwiegend gemischtes Hartholz zum Verkauf an- geboten.

Preise zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer Mengenrabatt 5 % ab 40 Fm

Mindestbestellmenge 8 Fm

Preisnachlass bei starkem, astigem Gipfelholz oder minder- wertigeren Sortimenten

stehendes Durchforstungsholz (Selbstwerberholz)

Vergabe durch den Revierleiter nach Jahresplanung nur an er- fahrene, gut ausgerüstete Personen.

Mengenabgabe ist begrenzt. Preise zuzüglich 7 % Mehrwert- steuer.

20,- bis 30,- €/Festmeter je nach Gelände, Stärke des Holzes und Nadelholzanteil

16,- bis 20,- €/Ster

Flächenlose/Schlagraum (Hiebsreste, Kronenholz)

8,- bis 10,- €/Ster zuzgl. 7 % MwSt. je nach Gelände, Beschaf- fenheit und Art des Holzes

Wichtig: Vergabe der Schlagraum-Lose erfolgt mit Rück- sicht auf die laufende Holzernte und verschiedene Drück- jagden teilweise erst ab dem 31.1.2022.

Allgemeines

- Bei der Aufarbeitung von Brennholz dürfen Schlepper und sonstige Fahrzeuge nur auf den gekennzeichneten Rücke- gassen und Wegen fahren.

- Flächige Befahrung und Holzabdeckungen sind untersagt.

- Nadelholz muss mit aufgearbeitet werden.

- Sägeführer müssen Schnittschutzausrüstung tragen und Bio- kettenöl verwenden.

- Alle geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhal- ten. Alleinarbeit ist verboten!

- Forstwege und Rückegassen müssen sauber und frei gehal- ten werden.

- Die Aufarbeitungszeit beträgt nach der Vergabe maximal 3 Monate.

- Aufarbeitungsende ist spätestens der 31. Mai 2022.

- Danach verfällt das Recht zur Aufarbeitung ohne Anspruch auf Ersatz.

Sperrmaßnahmen im Wald

Hiebsbedingte Sperrmaßnahmen an Wald- und Wanderwegen müssen aus sicherheits- und unfallverhütungstechnischen Grün- den von den Waldbesuchern schon im eigenen Interesse unbe- dingt eingehalten werden.

Revierleitung Forstrevier Adelsheim - Ralph Melzer, KFAm Merkblatt für Flächenlos-/Brennholz-Selbstwerber

Regeln für die pflegliche und sichere Aufarbeitung von Flä- chenlosen/Brennholz

Allgemeine Information

Der Kommunalwald im Bereich der Forstbetriebsleitung Adels- heim ist zertifiziert. Das Zertifikat steht für eine nachhaltige und umweltgerechte Waldwirtschaft. Die Einhaltung der festgeleg- ten Standards muss auch bei Forstarbeiten gewährleistet sein, die durch Selbstwerber durchgeführt werden. Die nachfolgend aufgeführten Regeln sind deshalb für Sie verpflichtend.

Arbeitssicherheit, Unfallverhütung

Zu Ihre eigenen Sicherheit und Gesundheit ist bei der Arbeit mit der Motorsäge die persönliche Schutzausrüstung (Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe, Schnitt- schutzhose, Sicherheitsschuhe) zu tragen. Als Nachweis eines sicheren Umgangs mit der Motorsäge wird grundsätzlich die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang ver- langt. Personen unter 18 Jahren ist die Arbeit mit der Motorsäge untersagt. Alleinarbeit ist verboten. Die mitarbeitende zweite Person muss in der Lage sein, die im Ernstfall notwendigen

Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten und weitere Rettungsmaß- nahmen durchführen zu können. Stellen Sie sicher, dass Sie im Notfall von den Rettungskräften schnell gefunden werden, z.B.

zuvor markanten Treffpunkt überlegen.

Rufnummer für den Notfall ist die 112.

Wege, für die während der Aufarbeitung der Flächenlose (z.B.

bei stehenden oder liegenden Flächenlosen am Hang) eine Gefährdung besteht, sind mit rot-weißem Flatterband und soweit erforderlich mit Warnposten abzusperren, um Waldbe- sucher rechtzeitig zu warnen. Diese Absperrung ist täglich nach Beendigung der Arbeit wieder zu öffnen. Bei der Fällung ste- henden Holzes hat sich der Motorsägenführer zu vergewissern, dass sich innerhalb des Fallbereichs (min. doppelte Baumlänge) nur die mit dem Fällvorgang beschäftigten Personen aufhalten und diese die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen beachten (z.B. Benutzung der Rückweiche). Hängen gebliebene Bäume sind unverzüglich und fachgerecht zu Boden zu bringen.

Die Unfallvorhütungsvorschriften sind einzuhalten.

Maschinen- und Geräteeinsatz

Für die Motorsäge darf nur biologisches Kettenöl (blauer Engel) und Sonderkraftstoff verwendet werden. Der Einsatz von Seilwinden ist nur mit Zustimmung des Revierleiters erlaubt.

Bei Einsatz eines Schleppers ist ein Ölvlies mitzuführen und im Schadensfall auch zu verwenden.

Fahren im Wald

Das Fahren ist nur auf den Fahrwegen (max. 30 km/h), befes- tigten Maschinenwegen und Rückegassen gestattet. Verkehrs- behinderndes Abstellen von Fahrzeugen ist nicht erlaubt. Ein Befahren der Bestandesflächen ist verboten (Ordnungswidrig- keit nach § 84 Abs. 2 LWaldG). Bei nasser Witterung muss auch das Befahren der Rückegassen unterbleiben.

Holzaufarbeitung

Wege, Gräben und Böschungen sind freizuräumen. Bei stehen- den Flächenlose dürfen nur die vom Revierleiter markierten Bäume gefällt werden. Nicht markierte Bäume (auch Dürrstän- der) dürfen nicht entnommen oder beschädigt werden. Nicht- derbholz verbleibt im Wald. Der Anspruch für die Aufarbeitung des Flächenloses erlischt am 31.5.

Holzlagerung

Das Holz darf über den Aufarbeitungszeitpunkt hinaus im Wald nur mit Zustimmung des Revierleiters gelagert werden. Um die Holzabfuhr und die Wegeunterhaltung nicht zu beeinträchtigen, ist ein Mindestabstand von 1 Meter gegenüber Wegen einzuhal- ten. Gräben sind frei zu halten. An stehenden Bäumen darf kein Holz aufgeschichtet werden. Abdeckungen auf dem Holz sind nicht zulässig.

Haftung

Für Schäden gegenüber Dritten haftet der Flächenlos-/Brenn- holzkäufer. Für Eigenschäden besteht kein Versicherungsschutz durch den Forstbetrieb. Für fahrlässig am Waldbestand oder am Waldboden verursachte Schäden behält sich der Waldeigentü- mer weitergehende Schadensersatzansprüche vor.

Verkaufsbestimmungen

Es gelten die allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe aus dem Staatswald des Landes. Darüber hin- aus ist dieses Merkblatt Bestandteil der Verkaufsbedingungen.

Mit dem Erwerb des Flächenloses bzw. Brennholzes wird das Recht zur Aufarbeitung erworben. Verstöße führen zum Verlust des Flächenloses/Brennholzes ohne Anspruch auf Rückvergü- tung des Kaufpreises.

Die Weitergabe eines Flächenloses/Brennholzpolters an Dritte bedarf der vorherigen Absprache mit dem Revierleiter.

Das Mitteilungsblatt

informiert Sie zuverlässig über das lokale Geschehen

(7)

Brennholzbestellung für den Winter 2021/2022

Name:

Straße:

PLZ/Ort: Ortsteil:

Telefonnr.:

*eMail:

falls vorhanden

Bemerkung:

* für Rückmeldung der Revierleitung bei telefonischer Nichterreichbarkeit.

Menge:

____Ster Flächenlose / Schlagraum (Hiebsreste, Kronenholz) 8,- bis 10,- €/Ster zuzüglich 7% MwSt.

(je nach Gelände, Beschaffenheit und Art des Holzes)

____Fm Brennholz lang/Polterholz (Hinweis: 1 Festmeter = 1,4 Ster ) Laub-Hartholz (Buche, Eiche, Bergahorn, Esche etc.) 55,- €/Festmeter zuzüglich 7% MwSt.

____Ster stehendes Durchforstungsholz (Selbstwerberholz) Vergabe durch den Revierleiter nach Jahresplanung nur an erfahrene, gut ausgerüstete Personen. Mengenabgabe ist begrenzt.

20,- bis 30,- €/Festmeter je nach Gelände, Stärke des Holzes und Nadelholzanteil 16,- bis 21,- €/Ster

zuzüglich 7% MwSt.

Sägeschein bereits abgegeben

Ja (liegt bereits vor)

Nein (Kopie bitte beifügen)

Datum_________________ Unterschrift _________________________

Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Kunde, sowohl alle geforderten Unfallverhütungsvorschriften als auch die Aufarbeitungs- und Zahlungsbedingungenbedingungen einzuhalten.

(8)

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Für die Erinnerungs- und Jugendarbeit bittet der Volks- bund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. um Ihre Spende Angesichts der Förderung aller guten Dinge, die der Frieden erst ermöglicht, und angesichts der Übel, die der Krieg mit sich bringt, ist Ihr Engagement für die Arbeit des Volksbunds von besonderer Bedeutung.

Je weiter die beiden Weltkriege zurückliegen, desto wichtiger wird es, das Erinnern an die Folgen von Krieg und Gewalt durch die Pflege der Kriegsgräber wachzuhalten und Frieden als akti- ven Prozess mit jeder Generation zu gestalten.

Deswegen engagiert sich der Volksbund auch in der Jugend- und Bildungsarbeit:

Wir fördern die Begegnung und historisch-politische Bildung an Kriegsgräberstätten. In unseren Workcamps, Begegnungs- und Bildungsstätten sowie vielfältigen Projekten im In- und Ausland regen wir zur Auseinandersetzung mit historischen und aktuellen Ereignissen an. Unsere Bildungsangebote richten sich an junge Menschen aus dem In- und Ausland. In unserer Bildungsarbeit vermitteln wir den Wert von Menschenrechten, Demokratie und Frieden. Wir arbeiten partnerschaftlich mit Schulen und Trägern politischer Bildung und sind anerkannter Träger der politischen Erwachsenenbildung sowie der freien Jugendhilfe.

Durch die Arbeit in 46 Ländern stellt der Volksbund zudem Be- ziehungen zwischen Staaten auch in politisch schwierigen Zei- ten her.

Damit all diese Ziele verwirklicht werden können, helfen Sie bitte durch Ihre Spende auf nachfolgendes Konto:

l BW Bank Karlsruhe l IBAN: DE34 6005 0101 0001 0099 90 l Nur durch Ihre Spende kann die wichtige Arbeit des Volksbun- des, die zur Erhaltung des Friedens in der Welt beiträgt, fortge- führt werden. Herzlichen Dank.

Sylvia M. Felder; Regierungspräsidentin

Pfr. Dr. Martin Michel; stellvertr. Bezirksvorsitzender

Freies Impfen in der Baulandhalle Osterburken am 21.11.2021

In den letzten Tagen haben in den Kommunen Adelsheim, Os- terburken, Ravenstein, Rosenberg und Seckach viele Personen ihr Interesse an einer Impfung gegen COVID-19 bekundet, so- dass nun am Sonntag, 21. November 2021 von 9.30 bis 16.00 Uhr eine Impfaktion in der Baulandhalle in Osterburken, Ka- pellenstraße 14 stattfinden kann.

Achtung

Aufgrund der sehr hohen Zahl an impfwilligen Personen ist am 21. November 2021 mit Wartezeiten und hohem An- drang zu rechnen! Hierfür bitten wir um Verständnis.

Die Stadtverwaltung ist bereits im Kontakt mit dem mobi- len Impfteam, um im Dezember eine weitere Impfaktion anbieten zu können.

Eine Voranmeldung oder Terminvereinbarung ist nicht erforder- lich. Das mobile Impfteam der SLK-Kliniken Heilbronn wird an diesem Tag Impfungen mit den Impfstoffen Johnson & Johnson, BioNTech sowie Moderna anbieten.

Einen Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung („Booster-Imp- fung“) hat grundsätzlich jede Person über 12 Jahre mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Die Gesund- heitsministerkonferenz empfiehlt Auffrischimpfungen für fol- gende Personenkreise:

• Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,

• Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (STIKO- Empfehlung vom 7. Oktober 2021),

• Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bei indivi- duellem Wunsch, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärzt- licher Aufklärung,

• Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vul- nerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind; hierzu zählen insbesondere - vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen

sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Men- schen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 2 und § 5 des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes,

- besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohn- gruppen der Eingliederungshilfe sowie Werkstätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen,

- Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 des Infekti- onsschutzgesetzes (IfSG) (Obdachlosenunterkünfte) und vergleichbare Einrichtungen für Wohnungslose nach den

§§ 67 bis 69 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,

• Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie,

• Pflegebedürftige, die zu Hause betreut oder gepflegt werden,

• Personen, die bei der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorviren-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International erhalten haben, ungeachtet des Alters oder einer anderwei- tigen Indikation.

Für Personen, die in den oben genannten Einrichtungen, in am- bulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten, in Unterstützungs- diensten für besonders gefährdete Menschen mit Behinderun- gen, im Rettungsdienst oder in mobilen Impfteams tätig sind, wird eine Auffrischimpfung derzeit nicht allgemein öffentlich empfohlen; sie ist jedoch nach ärztlicher Aufklärung und bei in- dividuellem Wunsch möglich. Gleiches gilt für Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Kontakt zu Personen haben, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coro- navirus besteht.

Die Auffrischimpfung erfolgt für alle Gruppen in jedem Fall erst dann, wenn die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Für die Auffrischimpfung ist eine einzelne Impfdo- sis ausreichend. Alle Personen die eine Impfung des Herstellers Johnson & Johnson erhalten haben, wird zur Optimierung der Grundimmunisierung nach der vierten Woche nach verabreich- ter Impfung eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA- Impfstoff angeboten.

Bitte bringen Sie zur Impfaktion Ihren Personalausweis, Ihre Krankenversicherungskarte sowie, falls vorhanden, Ihren Impf- ausweis mit.

Nähere Informationen u.a. auch zu Terminen für Zweitimpfun- gen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder unter

www.impfen-bw.de sowie www.dranbleiben-bw.de.

Betreten von landwirtschaftlich genutzten Flächen

Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft.

Dazu gehören auch landwirtschaftlich genutzte Flächen wie Ackerland und Grünland. Dabei soll jedoch jeder durch sein Verhalten dazu beitragen, dass Natur und Landschaft pfleglich genutzt und vor Schäden bewahrt werden. Das Recht auf Er- holung schließt unter Umständen das Betreten dieser landwirt- schaftlich genutzten Flächen mit ein, keinesfalls aber das Befah- ren und das Reiten.

Leider kommt es dennoch immer wieder vor, dass Personen zwecks Abkürzung oder anderes über landwirtschaftlich genutz- te Flächen laufen, mit Fahrzeugen Rallye-Cross betreiben, dass Kinder auf den von Landwirten genutzten Flächen spielen, sich in Getreide oder im Mais verstecken oder auf Wiesen Feuerstel- len errichtet werden.

(9)

Grünland und Flächen für Grünfutter werden als Auslauf für Hunde genutzt, die hier ihr „Geschäft“ machen und somit das Futter für die Rinder, Pferde, Schafe und Ziegen verunreinigen.

Manche werfen hier sogar ihre Abfälle weg. Beides ist selbstver- ständlich verboten.

Zum Schutz von Kulturen und zur Sicherung der Ernährung und von Rohstoffen ist auf diesen bewirtschafteten Flächen das Recht auf Erholung jedoch beschränkt auf Zeiten, die keine Nutzzei- ten sind. Als Nutzzeiten gelten auf Ackerland die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte. Das ist z.B. bei Wintergetreide je nach Getreideart die Zeit zwischen September/Oktober und der Ernte im Juli/August, bei Sommergetreide etwa die Zeit von März bis August/September. Der Winterraps wird ab Mitte Au- gust gesät und nach etwa 11 Monaten geerntet. Über die gleiche Zeit erstreckt sich somit die Nutzzeit. Bei Grünland beginnt die Nutzzeit etwa Ende März, also mit Beginn des Wachstums und endet im Oktober/November.

Auf Wirtschaftswegen, die landwirtschaftlich genutzte Flächen durchziehen, sind - neben dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr - generell nur das Wandern und das Fahren mit Fahrrä- dern erlaubt, es sei denn sie sind aus straßenrechtlichen Gründen dafür ausdrücklich gesperrt.

Denken Sie daran, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen werden Futtermittel, Lebensmittel und Rohstoffe erzeugt.

Außerdem erfolgt durch Landwirtschaftsflächen die Grundwas- serneubildung für unser Trinkwasser und der auf diesen Flächen aufwachsende Kulturpflanzenbestand dient als Luftfilter. Bitte üben Sie die Rechte als Erholungssuchender vernünftig aus als einen persönlichen Beitrag zur Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur.

Zuwiderhandlungen gegen die o.g. Vorschriften stellen Ord- nungswidrigkeiten dar, die entsprechend geahndet werden kön- nen.Konkret wurde vor Kurzem festgestellt, dass Strohballen auf- geschnitten wurden. Das ist selbstverständlich verboten. Für den Landwirt stellt das einen finanziellen Schaden dar und den Verlust von Futtermittel und Einstreu für die Tiere. Es wird in Zukunft um korrektes Verhalten gebeten.

Wasserversorgung - Bereitschaftsdienst

Telefon 41 55 54

- Ende der amtlichen Bekanntmachungen -

An die

Stadtverwaltung Adelsheim Marktstraße 7

74740 Adelsheim

E-Mail: hinweise@adelsheim.de

Anfragen, Anregungen, Hinweise, Tipps für die Stadtverwaltung

Ich habe Folgendes festgestellt:

Straßenbeleuchtung defekt

Schachtdeckel

zu hoch/zu tief/

ist schadhaft

klappert

Straßenschäden/Schlaglöcher

Spielplatz/Geräte

defekt

zerstört

Straßennamenschild/Verkehrsschild

verdeckt

fehlt

schadhaft

Wilde Müllablagerung auf Stadtgebiet

(wenn möglich Verursacher und

Zeitpunkt nennen)

Vandalismus/Sachbeschädigung

(wenn möglich Verursacher und

Zeitpunkt nennen)

Wo?

...

...

...

Sonstiges

...

...

...

Absender (Anschrift und Telefonnummer)

...

...

...

Grafik:

Grafik Grafik Grafik:

Grafik:

Grafik:

Grafik:

Grafik:

Grafik:

G Getty ImGetty ImGetty ImGetty ImGetty ImGetty Imettettettyetty Imttttttytttyyy ages/iStages/iStages/iStages/iStages/iStages/iStages/iStaga ockphoockphotockphotoockphoockphotoockphotoockphokkphothotohotohotohotohotohotohotohotohottohothotohotohotootootootottooo

Bestens informiert !

(10)

Behördeninfos

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

Wertvolle Unterstützung auch in Pandemiezeiten Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitge- ber bei allen Fragen rund um die Gesundheit und Altersvorsorge ihrer Beschäftigten. Dabei konnte der Firmenservice auch wäh- rend der Corona-Pandemie sein Beratungsangebot aufrechter- halten: „Unser Firmenservice bietet den Unternehmen auch in Krisenzeiten einen Mehrwert“, erklärt Gabriele Frenzer-Wolf, Geschäftsführerin der DRV Baden-Württemberg. Vor der Pan- demie sei die Expertise der DRV-Beraterinnen und -Berater vor allem bei gesundheitserhaltenden Programmen und beim Be- trieblichen Eingliederungsmanagement gefragt gewesen. „Nun haben sich die Bedürfnisse der Firmen geändert“, so Frenzer- Wolf. „In knapp der Hälfte der Anfragen geht es aktuell um die Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen oder ums Beitragsrecht beispielsweise bei Kurzarbeit oder Altersteilzeit.“

Pandemiebedingt finden derzeit die persönlichen Beratungen des Firmenservice vor Ort in den Betrieben nur selten statt. Für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entsteht dadurch aber kein Nachteil: Die DRV Baden-Württemberg hat in den vergangenen Monaten ihren telefonischen Service stark ausgebaut. Auch fin- den Videoberatungen mit den Unternehmen statt. Dies ist ein neues Angebot der DRV, dessen Einführung durch die Pandemie beschleunigt wurde und an dem der gesetzliche Rentenversi- cherungsträger auch zukünftig festhalten will: „Wir haben fest- gestellt, dass digitale Dienste unser persönliches Beratungsan- gebot sehr gut ergänzen können“, sagt Gabriele Frenzer-Wolf:

„Mit einem Videogespräch beispielsweise wird hygienekonform allen Unternehmen und deren Beschäftigten der volle Zugang zu unserem Serviceangebot ermöglicht.“

Mehr Informationen finden Interessierte unter www.drv-bw.de/firmenservice.

LEADER Region Badisch-Franken

Startschuss für LEADER-Workshops - Zukunft der LEA- DER-Region Badisch-Franken 2021-2027 mitgestalten Nach der gelungenen Auftaktveranstaltung im September dieses Jahres fällt nun der Startschuss für die digitalen Themenwork- shops LEADER Badisch-Franken. Zu den digitalen Workshops sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche die Zukunft der LEA- DER-Region Badisch-Franken 2021-2027 mitgestalten möch- ten, herzlich eingeladen.

LEADER (englischsprachiges Akronym von französisch Liai- son entre actions de développement de l‘économie rurale, „Ver- bindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“) ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Über LEADER werden Pro- jekte gefördert, die die Lebensqualität im ländlichen Raum er- halten, das Miteinander stärken und die Zukunftsfähigkeit von Dörfern sichern.

Die Grundidee von LEADER ist der sogenannte „Bottom-Up- Ansatz“: Die Menschen vor Ort sollen die Region, in der sie leben, selbst mitgestalten und den regionalen Entwicklungspro- zess mit seinen Zielen, Projekten und Entscheidungen erarbei- ten.

Aus diesem Grund spielen die Bürgerbeteiligungsprozesse in Form von Workshops für die Erstellung des neuen regionalen Entwicklungskonzeptes eine wichtige Rolle.

Mit einem erfolgreichen Entwicklungskonzept können wieder einige Millionen LEADER-Fördermittel in unsere Region flie- ßen. Der erste digitale Workshop mit dem Thema „L(i)ebenswert und lebendig - Unsere Dörfer und Städte“ wird am Dienstag, 16. November stattfinden. Zu dem Thema „Attraktiv - Unse- re Landschaft mit Tourismus und Kultur“ wird am Mittwoch, 17. November eingeladen. Am 25. November soll das Thema

„Wertschöpfend - Unsere (Land-)Wirtschaft“ im Fokus stehen.

In den Workshops soll unter anderem diskutiert werden, wo un- sere Region noch besser werden soll. Sollten erste Projektideen schon vorhanden sein, können diese diskutiert und durchgespielt werden. Hier können die Bürger Vorschläge zur Weiterentwick- lung unserer Region einbringen. Die Workshops beginnen je- weils um 18.00 Uhr.

Informationen zur neuen LEADER-Förderperiode 2021 bis 2027 gibt es bei Katharina Soff und Sabine Keller (Katharina Soff, Landratsamt Main-Tauber-Kreis,

katharina.soff@main-tauber-kreis.de, Tel. 09341/82-5708; Sa- bine Keller, Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis,

sabine.keller@neckar-odenwald-kreis.de, Tel. 06261/84-1396).

Hinweise hierzu sind auch auf www.leader-badisch-franken.de einsehbar. Um Anmeldung zu den Workshops unter (Katharina Soff, Landratsamt Main-Tauber-Kreis,

katharina.soff@main-tauber-kreis.de, Tel. 09341/82-5708) wird gebeten.

Abfallwirtschaft im Neckar-Odenwald-Kreis

Elektro-Altgeräte richtig entsorgen

Kaum einem ist klar, welche wertvollen Rohstoffe mit dem al- ten Handy, Radio oder Computer in Schränken und Dachböden schlummern. Elektrogeräte, und hier insbesondere die IT-Geräte wie Smartphones und Laptops, brauchen für ihre Funktionsfä- higkeit unterschiedlichste Metalle, darunter auch seltene Erden und Edelmetalle. Damit gehören alte Elektrogeräte zu den Ab- fällen mit dem höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Nut- zen beim Recycling.

Für den einzelnen Nutzer ist der Gehalt an Edelmetallen in seinem Smartphone von einigen Milligramm völlig uninteres- sant. Hochgerechnet auf kommunale oder gar deutschlandweite Sammelmengen sieht das aber schon anders aus. Auch ist die Rohstoffdichte in Altgeräten eine vielfach höhere als bei der Ge- winnung aus Roh-Erzen. Hier liegt der Metall-Gehalt pro Tonne Roh-Erz oftmals nur im Gramm-Bereich. Das Recycling von Metallen aus alten Elektro-Geräten erspart Umweltbelastungen wie den Verbrauch von Land, Urwäldern, Schwermetallen wie Quecksilber und Trinkwasser, und das in wahrhaft gigantischen Ausmaßen. Nicht zuletzt sind die Umstände der Metallgewin- nung - vielfach in armen Entwicklungsländern - häufig mit un- menschlichen Arbeitsbedingungen verbunden.

Für private Nutzer ist das Recycling von alten Elektro-Geräten aus dem Haushalt einfach und vor allen kostenfrei. Zum einen müssen Verkaufsstellen ab einer Verkaufsfläche von 400 qm die von ihnen verkauften Geräte kostenfrei zurücknehmen, also fak- tisch alle Elektromarkt-Handelsketten. Kleingeräte bis zu einer Kantenlänge bis max. 25 cm müssen von den Verkaufsstellen ab 400 qm Verkaufsfläche auch dann zurückgenommen werden, wenn sie in diesem Geschäft nicht gekauft worden waren. Auch in kommunalen Sammelstellen ist die Abgabe kostenfrei. Das sind im Neckar-Odenwald-Kreis die Wertstoffhöfe in Buchen und Mosbach sowie etliche Elektrofachgeschäfte. Diese sind im Entsorgungskalender von AWN und KWiN gleich auf Sei- te 1 rechts oben zu finden. Als Vertragspartner der kreiseigenen KWiN nehmen sie Klein- und Tischgeräte kostenfrei zurück, egal wo sie gekauft wurden. Wichtig hierbei: Batterien und Ak- kus sind soweit möglich zu entnehmen und getrennt vom Gerät abzugeben.

(11)

Vermeidung von Elektro-Schrott war bislang extrem schwierig aufgrund von immer kürzer haltbaren Geräten sowie mangeln- der Reparaturfähigkeit vieler Geräte. Bei IT-Geräten kommt noch die begrenzte Eignung für Updates von Programmen und Betriebssystemen hinzu. Einen Silberstreif am Horizont bietet hier die Aktualisierung der europäischen Ökodesign-Richtlinie.

Sie schreibt seit 1. März 2021 schrittweise für neu verkaufte Ge- räte eine verbesserte Reparaturfähigkeit vor.

Zunächst gelten die erweiterten Vorschriften für Kühl- und Ge- friergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrock- ner, Haushaltsbeleuchtung, Fernseher und Displays, Netzteile, Motoren, Transformatoren, Schweißgeräte und gewerbliche Kühlgeräte. In den kommenden Jahren sollen immer mehr Ge- räte hinzukommen.

Die Regelung unterscheidet zwischen Ersatzteilen für Verbrau- cherinnen und Verbraucher sowie für professionelle Reparatur- betriebe. Dies soll sicherstellen, dass der Einbau von Ersatzteilen keine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen kann und diese daher nur von professionellen Reparaturbetrie- ben verbaut werden. Ersatz für Kleinteile wie beispielsweise Sprüharme, Dichtungen oder Besteckkörbe bei Geschirrspülern müssen dann zehn Jahre lang verfügbar sein, damit Verbrau- cherinnen und Verbraucher ihr defektes Gerät selbst reparieren können.

Die Neuregelungen sollen auch freie Reparateure unterstützen;

fachlich kompetente Reparateure erhalten bis zu sieben Jahre lang bestimmte Ersatzteile vom Hersteller. Darunter sind nicht nur Reparateure im Auftrag der Hersteller zu verstehen, sondern zum Beispiel auch Reparatur-Cafés. Dies ist eine deutliche Auf- wertung für traditionelle Kundendienst-Leistungen, aber auch für Initiativen wie kommunale Reparatur-Läden oder die freien Repair-Cafés. Innerhalb des Neckar-Odenwald-Kreises gibt es inzwischen eines in Buchen und eines in der Mosbacher Wald- stadt.

Die KWiN ist für Anfragen erreichbar unter Tel. 06281/906-0.

Straßensammlung für Grüngut

Vom 22. bis 27. November 2021 findet die Herbst-Straßensamm- lung für Grüngut in den Städten und Gemeinden des Neckar- Odenwald-Kreises statt. Holziges Grüngut wird zu Brennstoff (Hackschnitzel) aufbereitet, weiches Grüngut wird hygienisiert und zu Kompost verarbeitet, der in der Landwirtschaft Anwen- dung findet.

Das Grüngut muss am Sammeltag ab acht Uhr gebündelt am Straßenrand bereitliegen. Es wird ausschließlich gebündelt be- reitgestelltes Material mitgenommen. Die Bündel dürfen nicht länger als zwei Meter und nicht schwerer als 20 Kilogramm sein. Sie dürfen nur mit Schnüren aus Naturmaterialien wie Baumwolle, Sisal oder Jute verschnürt sein, auf keinen Fall aber mit unverrottbaren Materialien wie Plastikschnüren oder Drähten. Feines Material, wie beispielsweise Laub, kann auch in Säcken oder anderen Behältern bereitgestellt werden. Diese werden nach dem Entleeren am Grundstück zurückgelassen. Es dürfen allerdings keine Küchenabfälle oder andere Fremdstoffe enthalten sein.

Grüngut, welches nicht in der beschriebenen Weise gebündelt ist, oder solches, das innerhalb des Grundstücks bereitgelegt worden ist, wird von den Sammlern liegen gelassen.

Termine:

Adelsheim Dienstag, 23.11.2021

Hergenstadt mit Wemmershof, Lei-

benstadt und Sennfeld Donnerstag, 25.11.2021 Bei diesen Terminen handelt es sich jeweils um den ersten Sammeltag. Fällt in einzelnen Ortsteilen außergewöhnlich viel Grüngut an, so wird am nächsten Tag weitergesammelt.

Die KWiN ist für Anfragen erreichbar unter Tel. 06281/906-0.

Marktplatz Abfallvermeidung der KWiN AöR Die Vermeidung von Abfällen wird zunehmend als wichtiger Baustein von nachhaltigem Wirtschaften und Klimaschutz er- kannt. In diesem Rahmen möchte die KWiN das größer werden- de Angebot von Informationen und konkreten Möglichkeiten zu abfallvermeidendem Konsum in der Region für die Bürger des NOK bündeln und zugänglich machen.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Aktivitäten ist ein neues On- line-Angebot zu Möglichkeiten abfallarmen Konsums auf der Homepage von KWiN und AWN, der „Marktplatz Abfallver- meidung“. Hier finden Akteure aus der Region eine Möglich- keit, ihre Angebote zu präsentieren. Es geht dabei um abfall- und verpackungsarme Einkaufsmöglichkeiten regionaler Produkte, Angebote zum Reparieren, Teilen und Leihen von Gegenstän- den etc. Die KWiN möchten den Bürgern des Landkreises die vorhandenen Möglichkeiten aufzeigen und zu deren Nutzung anregen. Die Angebote sind über eine interaktive Online-Karte leicht auffindbar.

Schule und Bildung Volkshochschule Buchen

Tabellen mit Excel

Mit Excel lassen sich Berechnungen aller Art durchführen und anschaulich präsentieren. Zunächst lernen die Teilnehmenden die Arbeitsweise von Excel kennen. In den weiteren Lernein- heiten erstellen sie Kalkulationen, fügen Formeln ein, bauen Grafiken auf, bearbeiten und gestalten Tabellen und lernen ihre Arbeitsergebnisse in Mappen, Ordnern und Dateien übersicht- lich zu verwalten.

Der VHS-Kurs findet an den beiden Freitagen, 19. und 26. No- vember jeweils von 15.00 bis 18.00 Uhr im VHS-Haus 2 in Bu- chen statt. Es gelten die aktuellen Regeln der Corona-Landes- verordnung. Anmeldung und weitere Infos unter

www.vhs-buchen.de.

Datensicherung fürs Smartphone

Ein Schwerpunkt des Kurses ist die Datensicherung und Ein- richtung von Kontakten, die Verwaltung des Terminkalenders sowie das Versenden und Empfangen von E-Mails. Die Teil- nehmenden bekommen Unterstützung bei der Einrichtung des Kontos auf ihrem Smartphone und können der Dozentin gern individuelle Fragen stellen.

Der VHS-Kurs findet am Dienstag, 16. November von 13.00 bis 16.00 Uhr im VHS-Haus 2 in Buchen statt. Es gelten die ak- tuellen Regeln der Corona-Landesverordnung. Anmeldung und weitere Infos unter www.vhs-buchen.de.

Trommeln auch für Kinder

Trommeln weckt Kraft, Kreativität und Lebensfreude. Anhand einfacher afrikanischer Rhythmen wird die Spieltechnik mit den Grundschlägen erlernt. Schritt für Schritt werden verschiedene Stimmen auf afrikanischen Trommeln geübt.

Angeboten werden zwei Kurse: Beide finden am Samstag, 20.

November im VHS-Haus 2 in Buchen statt. Der Workshop für Kinder ab 8 Jahren findet von 13.00 bis 14.30 Uhr und der Workshop für Jugendliche und Erwachsene von 15.00 bis 17.00 Uhr statt. Es gelten die aktuellen Regeln der Corona-Landesver- ordnung. Anmeldung und weitere Infos unter

www.vhs-buchen.de.

Altersjubilare

16.11. Hermann Ernst Fell 70 Jahre

Foto: <Keine überschneidende Verknüpfung>

Herzlichen Glückwunsch

(12)

Ärzte- und Apothekendienst Ärztlicher Notfalldienst

Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen einen Arzt brauchen und nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten kön- nen, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst für Sie da. Innerhalb von 20 bis 30 Autominuten erreichen Sie von jedem Ort in Baden- Württemberg eine Notfallpraxis, die Sie während der Öffnungs- zeiten ohne vorherige Anmeldung direkt aufsuchen können. In den meisten Fällen sind die Bereitschafts dienstpraxen direkt an Krankenhäusern angesiedelt. Sie kümmern sich darum, dass Pa- tienten in dringenden medizinischen Fällen auch außerhalb der regulären Sprechzeiten ambulant behandelt werden.

Die Allgemeine Notfallpraxis Buchen und Mosbach sind infol- ge der COVID-19-Pandemie vorübergehend umgezogen.

Die Übergangsadresse während der COVID-19-Pandemie:

Neckar-Odenwald-Kliniken

Schwesternwohnheim des Krankenhauses Buchen Dr.-Konrad-Adenauer-Str. 37 A, 74722 Buchen Öffnungszeiten

Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr Allgemeine Notfallpraxis Möckmühl

SLK-Kliniken - Krankenhaus Möckmühl Hahnenäcker 1, 74219 Möckmühl Öffnungszeiten

Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 8.00 bis 16.00 Uhr Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten

kostenfreie Rufnummer 116 117

In lebensbedrohlichen Situationen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall, bei starken Blutungen oder Bewusstlosigkeit unbedingt den Rettungsdienst unter der 112 anrufen.

Kostenfreie Onlinesprechstunde

Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt - kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinder- ärzten nur für gesetzlich Versicherte unter 0711/96589700 oder docdirekt.de

Zahnärztlicher Notdienst

zu erreichen unter Tel. 0711/7877701

Augenärztlicher Notfalldienst

zu erreichen unter 116 117

Kinderärztlicher Notfalldienst

zu erreichen unter 116 117

Apotheken-Notdienst

Der Notdienst beginnt morgens um 8.30 Uhr und endet am an- deren Morgen um 8.30 Uhr.

Fr., 12.11. Odenwald-Apotheke, Hofstr. 10, Buchen, Tel. 06281/52600

Sa., 13.11. Bauland-Apotheke, Bahnhofstr. 47, Seckach, Tel. 06292/264

So., 14.11. Apotheke am Musterplatz, Wilhelmstr. 25, Buchen, Tel. 06281/4548

Mo., 15.11. Bauland-Apotheke, Bofsheimer Str. 11, Rosenberg- Sindolsheim, Tel. 06295/212

Di., 16.11. Stadt-Apotheke am Bild, Hochstadtstr. 16, Buchen, Tel. 06281/8957

Mi., 17.11. Bauland-Apotheke, Bahnhofstr. 47, Seckach, Tel. 06292/264

Do., 18.11. Sonnen-Apotheke, Brucknerstr. 13, Buchen, Tel. 06281/560022

Fr., 19.11. Kastell-Apotheke, Prof.-Schumacher-Str. 2/8, Osterburken, Tel. 06291/68007

Der Notdienstplan kann auch im Internet nachgesehen wer- den unter: www.aponet.de, Festnetz kostenfreie Rufnummer:

0800/0022833 bzw. in der Tagespresse.

Wohnberatung für Senioren und behinderte Menschen - barrierefreies

Wohnen und Leben

Unterstützung bei sämtlichen Fragen der Wohnraumanpassung, Finanzierung, Hilfsmittelberatung und bei Umbau

Ansprechpartnerin: Andrea Körner, Altenhilfe-Fachberaterin des Landkreises, Scheffelstr. 3, Mosbach, Tel. 06261/84-2284.

Altenhilfe-Fachberatung

Der Altenhilfe-Fachberater unterstützt die Seniorenarbeit.

Er ist Ansprechpartner für Einzelpersonen, Einrichtungsträger, Institutionen sowie weitere Gruppierungen des Landkreises.

Ansprechpartnerin: Andrea Körner, Scheffelstraße 3, Mosbach, Tel. 06261/84-2284

Pflegestützpunkt Neckar-Odenwald-Kreis

Sie haben Fragen zum Thema Alter, Versorgung und Pflege?

Wir beraten und informieren Betroffene, Angehörige und Inte- ressierte.

Kontaktdaten

Pflegestützpunkt Neckar-Odenwald-Kreis, Hollergasse 14, 74722 Buchen

Ansprechpartner

Jutta Landwehr, Tel. 06281/5212-2550

Jutta Baumgartner-Kniel, Tel. 06281/5212-2551

Tägliche Öffnungszeiten - um vorherige Terminabsprache wird gebeten.

Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Adelsheim

Torgasse 10, Adelsheim, Tel. 06291/1213, Fax 06291/2432 E-Mail: adelsheim@adelsheim-boxberg.de

Öffnungszeiten im Pfarramt Montag 14.00 bis 17.00 Uhr

Wochenplan

Sonntag, 14.11. - Vorletzter d. Kirchenjahres

10.30 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst zum Volkstrauertag in Leibenstadt

14.00 Uhr „Genuss mit süßer Verführung“ im Gemeindehaus (siehe unten)

Montag, 15.11.

6.00 Uhr Morgengebet für den Frieden in der Stadtkirche (siehe unten)

Dienstag, 16.11.

6.00 Uhr Morgengebet für den Frieden in der Stadtkirche (siehe unten)

Mittwoch, 17.11.

6.00 Uhr Morgengebet für den Frieden in der Stadtkirche (siehe unten)

(13)

Donnerstag, 18.11.

6.00 Uhr Morgengebet für den Frieden in der Stadtkirche (siehe unten)

15.00 Uhr Frauenkreis im Gemeindehaus: Wie gehts weiter?

Wir möchten mit allen Frauen über die Zukunft des Frauenkreises sprechen und freuen uns auf viele Beteiligte

Freitag, 19.11.

6.00 Uhr Morgengebet für den Frieden in der Stadtkirche (siehe unten)

Samstag, 20.11.

6.00 Uhr Morgengebet für den Frieden in der Stadtkirche (siehe unten)

Sonntag, 21.11. - Ewigkeitssonntag

17.00 Uhr Gottesdienst in der Stadtkirche: „Ich glaube an die Auferstehung und das ewige Leben“

In diesem Gottesdienst werden wir für die Verstorbenen des zu Ende gehenden Kirchenjahres Kerzen entzünden, als sichtbare Zeichen der unsichtbaren Gegenwart Jesu Christi, im Leben und im Tod. Die Angehörigen können diese Kerzen mitnehmen.

Morgengebete in der Stadtkirche 15.11. - 20.11.2021 jeweils von 6.00 bis 6.15 Uhr

„Reich - Weite - Frieden“

Anschließend Gelegenheit zum Beisammensein bei Tee, Kaffee und Laugengebäck (wenn möglich, bitte Tasse mitbringen) Montag, 15.11. Reich (1)

Dienstag, 16.11. Reich (2) Mittwoch, 17.11. Weite (1) Donnerstag, 18.11. Weite (2) Freitag, 19.11. Frieden (1) Samstag, 20.11. Frieden (2)

Herzliche Einladung zum Kaffeenachmittag -

„Genuss mit süßer Verführung“

am Sonntag, 14. November von 14.00 bis 17.00 Uhr im evange- lischen Gemeindehaus, Torgasse 10

Eine Tasse Kaffee oder Tee mit einem Stück Torte oder Kuchen aus der vielfältigen Auswahl hausgemachter Köstlichkeiten in gemütlicher Atmosphäre. Die Kuchen und Torten können auch gerne für die Kaffeetafel daheim mitgenommen werden.

Trauercafé

Ab November bieten wir allen Trauerfamilien die Möglichkeit, nach einer Bestattung zum Café in unser Gemeindehaus zu kommen. Wir haben für Sie ein Konzept erstellt.

Bei Interesse können Sie gerne bei Frau Bless nachfragen.

Vorschau Advents- und Weihnachtstermine Advent - 4 Schritte im Advent 1. Advent, 28.11., 9.30 Uhr „Ein Schritt zum Nächsten“

mit musikalischer Umrahmung durch den Posaunenchor und den Gesangverein

1. Advent, 28.11., 17.00 Musikalische Einstimmung in den Ad- vent - Musik: Feuerwehr- und Stadtkapelle, liturgischer Rah- men: Frau Bless

2. Advent, 5.12., 9.30 Uhr „Ein Schritt zu mir“

3. Advent, 12.12., 9.30 Uhr „Ein Schritt zur Umgebung“

4. Advent, 19.12., 9.30 Uhr „Ein Schritt zu Gott“

Nachmittag im Advent für Kinder im Grundschulalter und alle, die Freude am adventlichen Zusammensein haben:

Am Dienstag, 30.11. von 16.00 bis 18.00 Uhr im Gemeinde- haus: „Ein Stern steht hoch am Himmelszelt“

Gemeinsam wollen wir Geschichten zum Advent hören, basteln, spielen, rätseln…. Wir freuen uns auf euch.

Angelika Bless und Team

Zwergen-Gottesdienst am 5.12. um 11.00 Uhr im Gemeinde- haus-Garten: „Nikolaus“

Sternzeit-Gottesdienste jeweils um 19.00 Uhr in der Stadtkirche

„Dein Reich komme“

Mittwoch, 1.12. - Ein Volk aus Priestern Mittwoch, 8.12. - Friedensreich

Mittwoch, 15.12. - Gottes Reich nahe

Anschließend Gelegenheit zum Beisammensein bei Glühwein, Punsch und Gebäck (wenn möglich, bitte Tasse mitbringen).

Besuchen Sie unsere Web-Seite im Internet, hier finden Sie ak- tuelle Informationen: www.adelsheim-boxberg.de, dann unter Gemeinden: Adelsheim

Katholische Kirchengemeinde St. Marien lädt ein

Unsere Gottesdienste

Samstag, 13.11. - Samstag der 32. Woche im Jahreskreis 18.30 Uhr Eucharistiefeier am Vorabend

Mittwoch, 17.11. - Mittwoch der 33. Woche im Jahreskreis 18.30 Uhr Eucharistiefeier

Freitag, 19.11. - heilige Elisabeth, Landgräfin von Thürin- gen (1231)

8.30 Uhr Laudes

Pfarrbüro

Am 3. und 10.12. ist das Pfarrbüro Osterburken und am 8.12.

das Pfarrbüro Adelsheim geschlossen.

Erstkommunionvorbereitung

Nachdem die Anmeldung für die Erstkommunionvorbereitung abgeschlossen ist, bitten wir um Beachtung folgender Termine:

Katechetenabend: Dienstag, 23. November um 19.30 Uhr im Bernhardusheim in Osterburken

Firmteam gesucht

Pater Lukas und ich möchten gerne gemeinsam mit einem Firm- team die Firmvorbereitung planen, organisieren und durchfüh- ren. Wir würden uns freuen, wenn Sie als gefirmte Christin, als gefirmter Christ dabei mitmachen möchten und laden herzlich zu einem ersten Treffen ein am Mittwoch, 1. Dezember 2021, 19.30 Uhr in Osterburken.

Es gilt die 3G-Regel.

Falls Sie Interesse haben, schreiben Sie mir gerne bis zum 19.

November 2021 eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie.

Daniel Wenzel, Pastoralassistent - daniel.wenzel@se-aos.de

„Wir-Zeitung“

Wohl hatten wir unsere Pfarrer Schneider und Drathschmidt mit dem Leitwort „Leinen los!“ verabschiedet, doch ist eine

„Leine“, besser eine „Leitung“ geblieben. Die Redaktion der Wir-Zeitung sammelt wieder Berichte der einzelnen Kirchen- gemeinden für die nächste Auflage und Pfarrer Drathschmidt, der bisher die verantwortungsvolle Layout-Arbeit übernommen hatte, macht dies auch weiterhin aus der Ferne. Die Berichte können direkt an seine E-Mail-Adresse der SE Bühl „martin.

drathschmidt@kath-bueh.de“ (oder auch an die Mitglieder des Redaktionsteam) gesandt werden.

Hinweise zum Weihegottesdienst im Münstertal am 21.11.2021

Liebe Gemeindemitglieder der Seelsorgeeinheit Adelsheim-Os- terburken-Seckach,

für den Weihegottesdienst in Münstertal am 21.11.2021 wurde jedem Weihekandidaten aufgrund der noch immer andauernden pandemischen Lage nur ein geringes Kontingent an Plätzen zu- geteilt, weshalb es vielen von Ihnen/euch leider nicht möglich sein wird, bei der Weiheliturgie vor Ort dabei zu sein, was ich persönlich sehr schade finde und mir wirklich sehr gewünscht hätte. Es wird jedoch von der Erzdiözese ein Livestream einge- richtet, so dass Sie/ihr im Gebet live am Gottesdienst teilnehmen könnt. Der Gottesdienst wird im Internet auf

www.ebfr.de/livestream sowie auf www.facebook.com/erzdioe- zese.freiburg und www.youtube.com/user/erzbistumfreiburg um 10.30 Uhr übertragen.

Natürlich hoffe ich auf Ihr/euer Verständnis und lade schon jetzt zum Einführungsgottesdienst, Ort und Datum werden noch be- kannt gegeben, hier in der Seelsorgeeinheit recht herzlich ein und freue mich bereits heute auf einen gemeinsamen Gottes- dienst mit Ihnen und euch.

Herzliche Grüße und Gottes Segen - Ihr Andreas Schnarz

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Thematisiert wurde die Frage, wie sich der Beirat für Klimaschutz der Stadt Münster in den Städtebaulichen Ideenwettbewerb für die Konversionsfläche York-Kaserne, weiter einbringen

Treffpunkt Rietberg: Pfarrheim, Rügenstraße 7 Treffpunkt Mastholte: Jakobsleiter, Jakobistraße 5 Treffpunkt Bokel: Kirchplatz St.. Anna,

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Ein- kommensteuergesetz (EStG). Nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres werden die Daten auf

Abbildung 9: Übermittelte COVID-19-Fälle nach Tätigkeit oder Betreuung in Einrichtungen mit besonderer Relevanz für die Transmission von Infektionskrankheiten nach Meldewoche in

Die übermittelten COVID-19 Fälle nach Tätigkeit oder Betreuung in diesen Einrichtungen mit besonderer Relevanz nach Meldewoche in 2021 sind in Abbildung 8 dargestellt.. Tabelle

Wird schonend bei niedriger Temperatur über Stunden medium gegart und kurz vor dem Anrichten extrem

Bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse können Sie sich spezifisch zu Ihren Leistungen beraten lassen.. Darüber hinaus finden Sie eine Menge Informationen auf den Seiten

Nach vielen Jahren konsequenter Tierhilfe und einigen Umzügen fanden wir 1987 unser neues Quartier am Dechanthof (Paffenmühle seit 1395). Der Zustand des Hofes