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Die amtliche Milchprüfung 2014

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Lebensmittel und Ernährung Lebensmittelhygiene

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Christina Blumer

Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern Tel. +41 58 46 29567

christina.blumer@blv.admin.ch www.blv.admin.ch

Die amtliche Milchprüfung 2014

Die amtliche Milchprüfung (MP) ist ein öffentlich-rechtlich verankertes Untersuchungsprogramm. Die Prüfstelle Suisselab AG in Zollikofen ist mit der Durchführung beauftragt. Die Milchprüfungsverord- nung (SR 916.351.0) und die Verordnung des EDI über die Hygiene bei der Milchproduktion (SR 916.351.021.1) bilden die rechtlichen Grundlagen.

1. Untersuchungen

Die MP ist ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Hygiene von roher Kuhmilch. Sie ist aber auch eine unabdingbare Voraussetzung zur Exportfähigkeit von Milch und -Milchprodukten. Bei der MP wird die Kuhmilch von jedem Milchproduzenten monatlich zweimal auf untenstehende Kriterien geprüft.

Kriterium Anforderungen Methode

Keimzahl bei 30 °C (pro ml) < 80'000 cfu fluoreszenzoptische Zählung1 Somatische Zellen (pro ml) < 350'000 Zellen fluoreszenzoptische Zählung1

Hemmstoffe nicht nachweisbar mikrobiologischer Hemmtest

1 pro Monat berechneter geometrischer Mittelwert von 2 Proben je Kalendermonat. Liegt im Monat ausnahmsweise nur ein Er- gebnis vor, so wird dieses anstelle des geometrischen Mittelwerts verwendet.

2. Resultate

Folgende Gesamtjahresergebnisse wurden ermittelt:

Keimzahl 2014 2013

Anzahl untersuchte Proben 501'643 531'043

Median 5600 Keime /ml 5'700 Keime /ml

Mittelwert arithmetisch: 11'649 Keime /ml arithmetisch: 11'750 Keime /ml

Beanstandungen in % 0.901 1.1

Beanstandungen absolut 4'521 6'027

Sperren in % 0.006 0.004

Sperren absolut 30 19

Quelle: Suisselab /TSM

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Zellzahl 2014 2013

Anzahl untersuchte Proben 502'981 544'861

Median 110'000 Zellen /ml 129'320 Zellen /ml

Mittelwert arithmetisch: 131'162 Zellen /ml arithmetisch: 130'000 Zellen /ml

Beanstandungen in % 3.0 3.7

Beanstandungen absolut 15'131 20'097

Sperren in % 0.015 0.006

Sperren absolut 76 35

Quelle: Suisselab /TSM

Hemmstoffnachweis 2014 2013

Anzahl untersuchte Proben 506'231 517'117

Sperren in % 0.039 0.058

Sperren absolut 197 299

Quelle: Suisselab /TSM

3. Milchliefersperren und deren Aufhebung

Bei jedem positiven Hemmstoffnachweis sowie bei der dritten Beanstandung der Keimzahl innerhalb von vier Monaten und bei der vierten Beanstandung der Zellzahl innerhalb von fünf Monaten verfügt die kantonale Vollzugsbehörde eine Milchliefersperre.

Die Milchliefersperre kann erst aufgehoben werden, wenn der Milchproduzent bei einer Sperre infolge Hemmstoffnachweis gegenüber der Vollzugsstelle den Nachweis erbringt, dass zweckdienliche Mass- nahmen zur Ursachenbehebung getroffen worden sind und die zur Ablieferung bereitgestellte Milch Hemmstoff-negativ ist. Die Vollzugstelle entscheidet situativ, ob zusätzlich eine Inspektion stattfindet.

Bei einer Sperre infolge wiederholter Beanstandung der Keim- oder Zellzahl muss die zuständige kan- tonale Vollzugsbehörden eine Inspektion durchgeführt haben. Zudem muss die Milch den rechtlichen Anforderungen vollumfänglich entsprechen.

4. Vergleich der Daten von 2013 und 2014

Der Vergleich der Daten von 2013 und 2014 zeigt eine weitere Abnahme der Anzahl untersuchten Milchproben. Dies ist aufgrund der Abnahme der Anzahl Milchproduktionsbetriebe.

Im 2014 wurden zwar sowohl in Bezug auf die Keimzahl wie auch auf die Zellzahl weniger Beanstan- dungen ausgesprochen, diese führten aber zu mehr Milchliefersperren als im Vorjahr. Die Anzahl Sperren in Bezug auf Hemmstoffe hat im 2014 gegenüber 2013 deutlich abgenommen.

Bern, 30.6.2015

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