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VORPOMMERN-GREIFSWALD Untere Jagdbehörde

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LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD

Onlineformular Vorpommern-Greifswald

Untere Jagdbehörde

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Absender/in Name, Vorname:

Telefon:

Anschrift:

(bitte in Druckbuchstaben)

Landkreis Vorpommern-Greifswald SG 32.1 - Untere Jagdbehörde Postfach 1132

17464 Greifswald

Antrag

auf Zulassung zur Jägerprüfung

(§ 15 Abs. 5 BjagdG)

Hiermit beantrage ich die Zulassung zur Jägerprüfung, um einen Jagdschein zu erhalten.

Zur Person gebe ich an:

Name, Vorname

Staatsangehörigkeit

Geboren am

Geburtsort

Ich habe folgende Wohnung als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung angemeldet:

Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort

Zur Jägerprüfung melde ich mich an.erstmalig zur Wiederholung

Nach § 6 der Verordnung über die Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Jägerprüfungsverordnung - JägerPVO M-V) vom 23. März 2016 wird nachgewiesen

1. Nachweis der Absolvierung von mindestens 130 Ausbildungsstunden eines in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einer Mentorin oder einem Mentor; das Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen

2. Nachweis über die Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin gemäß § 5 Absatz 3;

die Stunden sind über die in Nummer 3 genannten Ausbildungsstunden hinaus abzuleisten.

3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch

4. Nachweis, dass die Prüfungsgebühren in Höhe von 280,- EUR entrichtet wurden, 5. für den Fall seiner Minderjährigkeit die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.

6. Kopie des Personalausweises

Bei minderjährigen Antragstellern:

Datum, Unterschrift der gesetzlichen Vertreter Ort, Datum, Unterschrift Antragsteller/-in

Datum der Jägerprüfung:

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