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Editorial: Zahnärztliche Approbationsordnung und kein Ende?

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Academic year: 2022

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EDITORIAL

Quintessenz 2017;68(1):3 3

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein ehemaliger Chef hat im Hinblick auf die Novellierung der zahnärztlichen Appro bationsordnung immer Folgendes gesagt: „Eine neue Approbationsordnung werde ich im Amt wohl nicht mehr erleben.“ Als junger Assistent und auch später als Oberarzt habe ich das in Anbetracht seiner damals immerhin noch verbleibenden 20 bzw. 10 Jahre als Ordinarius stets ein wenig belächelt. Heute ist er 64 Jahre alt, und ich belächele die Bemerkung überhaupt nicht mehr, denn er hatte vermutlich recht.

Man muss es sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die zahnärztliche Appro- bationsordnung der Bundesrepublik Deutschland stammt aus dem Jahr 1955, also aus einer Phase, die als Nachkriegszeit bezeichnet wird und in der zahnärztliche Win- kelstücke noch an einem Doriot-Gestänge hingen. Das ist nun 62 Jahre her, und trotz- dem haben vermutlich alle Leser des vorliegenden Editorials nach dieser Appro- bationsordnung studiert. War alles schlecht, was wir im Studium nach der alten Approbationsordnung gelernt haben? Sicher nicht. Aber ist das, was damals geschrie- ben wurde, angesichts der präventionsorientierten Zahnmedizin des Jahres 2017 noch zeitgemäß? Ebenfalls nicht. Daher war es längst überfällig, dass sich in dieser Rich- tung nach mittlerweile Jahrzehnten der Vorarbeit endlich etwas Greifbares bewegt.

Seit November 2016 gibt es einen Referentenentwurf der Bundesregierung, der nun in den Gremien abschließend beraten wird. Auch wenn jetzt alles ein wenig im Schweinsgalopp gegangen ist und die Fristen recht kurz waren: Seien wir guter Dinge, dass zum neuen Jahr wirklich eine neue Approbationsordnung für unser spannendes Fach verabschiedet wird. Da ich dieses Editorial im Dezember schreibe, es aber erst im Januar erscheint, kann es durchaus sein, dass sich aktuell schon et- was Neues ergeben hat.

Moment, da kommt gerade eine E-Mail aus Berlin, die lese ich mal schnell, bevor ich weiterschreibe. Hier mein eigentlich vorgesehener Text: „Wie auch immer – frühes- ter Start für unseren zahnärztlichen Nachwuchs wäre dann 2018 mit einem mit der Medizin völlig identischen vorklinischen Studium, einem Phantomjahr sowie vier kli- nischen Semestern mit mehr horizontaler Transparenz und Vernetzung in die Medizin.

Ich freue mich darauf – tun Sie’s auch!“ Und hier mein Text nach Lesen der gerade er- haltenen E-Mail: „Der Medizinische Fakultätentag hat den Referentenentwurf soeben aus verschiedenen Gründen abgelehnt und fordert, die neue zahnärztliche Approbati- onsordnung mit der neuen Mediziner-Approbationsordnung für 2020 zu koordinieren.

Damit lag mein ehemaliger Chef mit seiner Prognose nun doch definitiv richtig.“

Alles Gute im neuen Jahr, und bleiben Sie gesund.

Viel Spaß bei der Lektüre.

Ihr

Prof. Dr. Roland Frankenberger Chefredakteur

Zahnärztliche Approbationsordnung

und kein Ende?

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