• Keine Ergebnisse gefunden

2019/024 Fragestunde

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "2019/024 Fragestunde"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU

Drucksache Nr. 24/19

Fragestunde der 7. Tagung (09.05. – 11.05.19) der Zwölften Kirchensynode der EKHN

Fragen:

1. Synodale Dr. Hanne Köhler

1. Gibt es Beschlüsse, ein Einvernehmen oder Bestrebungen in der EKHN, die prinzipiell einen Neubau einer Kirche ausschließen? Falls ja, wo ist dies nachzulesen und welche Interessen verbinden sich damit?

2. Gibt es Beschlüsse, ein Einvernehmen oder Bestrebungen in der EKHN Kirchen, die ca. in den 60er Jahren erbaut wurden, als Gemeindehäuser mit Sakralraum zu klassifizieren? Wenn ja, nach welchen Kriterien? Gibt es bereits solche Umwidmungen kirchlicher Gebäude? Wie ist gewährleistet, dass die Eigentümer*innen der betroffenen Gebäude in die Entscheidung mit einbezogen werden?

3. Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der Erstellung von Gesprächsvermerken oder Pro- tokollen zu Besprechungen von Vertreter*innen der Kirchengemeinden, Dekanate oder Kir- chengemeindeverbände mit der Kirchenverwaltung?

2. Synodaler Dieter Eller

Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Herbst 2018 wurden die Mittel für den kirchenmusikali- schen Finanzausgleich erfreulicherweise von 0,25 € auf 0,35 € je Gemeindemitglied erhöht.

Zur Verteilung der Mittel wurde keine Regelung getroffen, da, wie die Kirchenleitung erachtet „ein von der Gesamtkirche durchgeführter, bedarfsgerechter finanzieller Ausgleich nach wie vor nicht möglich ist, sofern nicht ein sehr aufwändiges Abrechnungs- und Erstattungsverfahren eingeführt würde“ (angelehnt an Drs. 42/18).

Die Kirchenleitung schlägt außerdem vor, das bestehende Verfahren beizubehalten, die Auszah- lung des so erhöhten Finanzausgleichs an die Dekanate vorzunehmen und sie nicht an die Got- tesdienstorte zu binden. Gleichzeitig bleibt es freigestellt, wie die Dekanate die Mittel verteilen, d.h. ob sie ein pauschales Zuweisungssystem bedienen, oder antragsgesteuerte individuelle Be- willigungen (Zitat a. d. Wortprotokoll, OKRin Beiner).

Das Verteilungsverfahren liegt somit wieder bei den Dekanaten und wird unterschiedlich gehand- habt.

In diesem Zusammenhang bittet Herr Eller um Beantwortung folgender Fragen:

1. Dürfen die Mittel ausschließlich zum Ausgleich der 2015 erhöhten Arbeitszeitwerte bzw (bei pauschaler Zuweisung) zur Finanzierung nebenamtlicher Kirchenmusiker verwendet werden?

2. Können mit den Mitteln auch Anschaffungen (Noten, Instrumente) gefördert werden?

3. Sind die Mittel grundsätzlich nur für die Arbeit in den Gemeinden zu verwenden, oder können auch Dekanate profitieren?

4. Dürfen die Mittel auch zur Finanzierung von Projekten, z. B. bei größeren Konzerten zur Be- zahlung von Profimusikern/Solisten oder der Erstellung von Werbematerial eingesetzt werden (Kirchengemeinden oder auch Dekanat)?

5. Ist es statthaft, die Mittel den Gemeinden zunächst vorzuenthalten und sie in eine Kirchenmu- sikrücklage zu überführen?

(2)

- 2 - Drucksache Nr. 24/19

3. Synodale Dr. Birgit Pfeiffer

1. Zum Sachstand bzgl. Doppik:

Wie viele Kirchengemeinden und wie viele Dekanate (jeweils in Zahl und in Prozent aller KGM bzw. Dekanate) konnten bis zum Stichtag 1.4.2019 noch keinen doppischen Haushaltsplan verabschieden, weil relevante Daten nicht vorliegen? Wie viele Kirchengemeinden und Deka- nate haben zum Stichtag noch keine endgültigen Daten zur SERL für ihre Haushaltsplanauf- stellung vorliegen? Für wie viele Kirchengemeinden und Dekanate können derzeit noch keine Rücklagenzuführungen und -Entnahmen gebucht werden? Wie viele unselbständige kirchliche Stiftungen sind noch nicht als eigene Mandanten eingerichtet? Was sind die Gründe für die Probleme und wie werden sie bearbeitet bzw. bis wann sollen sie behoben sein?

2. Zur Entwicklung der Gemeindemitgliederzahlen in den Dekanaten

Wie viele der Dekanate werden zur nächsten Amtsperiode ab 2022 voraussichtlich dann erstmals die Zahl von 50.000 Gemeindemitgliedern unterschreiten? Was gedenkt die Kir- chenleitung zu tun, um in diesen bestehenden und noch zu fusionierenden Dekanaten ne- ben den 1,0 Dekanestellen eine funktionstüchtige Dekanatsverwaltung aufrechtzuerhalten?

Wie gedenkt die Kirchenleitung die unterschiedlichen Führungsspannen (Zahl der Pfarrper- sonen pro Dekanspfarrstelle) zu kompensieren, wenn auch die Stellvertretungsstellenantei- le damit ebenfalls wieder wegfallen werden?

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bis zum Ende des Berichtszeitraumes wurden für 54,2 Mio. € weniger Aufträge zu Lasten des laufenden Haushaltsjahres erteilt als im Jahre 2010.. Die geleisteten Zahlungen lagen um

Bis zum Ende des Berichtszeitraumes wurden für 2,4 Mio. € mehr Aufträge zu Lasten des laufenden Haushaltsjahres erteilt als im Jahre 2010.. Die geleisteten Zahlungen lagen um 18,2

Bis zum Ende des Berichtszeitraumes wurden für 9,8 Mio. € mehr Aufträge zu Lasten des laufenden Haushaltsjahres erteilt als im Jahre 2007... Die geleisteten Zahlungen lagen um 1,2

Bis zum Ende des Berichtszeitraumes wurden für 14,8 Mio. € mehr Aufträge zu Lasten des laufenden Haushaltsjahres erteilt als im Jahre 2007... Die geleisteten Zahlungen lagen um

Bis zum Ende des Berichtszeitraumes wurden für 53,9 Mio. € weniger Aufträge zu Lasten des laufenden Haushaltsjahres erteilt als im Jahre 2006... Die geleisteten Zahlungen lagen um

Auch im Kanton Bern sind neben der Stadt Bern Gemeinden wie Meikirch (1996) und Port zur freiwilligen öffentlichen Feuerwehr mit Finanzierung durch die ordentliche

Phase 3 : Besteht ein Präparat die Phase 2, so können größere Studien geplant werden, die für die Zulassung des Wirkstoffs von Bedeutung sind.. Diese dauern in der Regel mehrere

Fazit für die Praxis Wenn Sie so vorgehen und sowohl Ihre Expertise als auch den Kunden- wunsch sowie die vorhandene Datenlage berücksichtigen, wer- den Sie in Zukunft sehr viel