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Wer heute helfen kann, sollte nicht bis morgen warten: Pflegeeltern gesucht Verkehrzentralregister gibt Auskunft über Punkte in Flensburg Kreisnachrichten

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Kreisnachrichten

Ausgabe 16/2013 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 16.04.2013

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

scheidungen wahrnehmen zu können, hat das Kraft- fahrt-Bundesamt zwei Mög- lichkeiten zur Beantragung der gebührenfreien Aus- kunft geschaffen:

1. Antragstellung auf dem Postweg mit Ihren Perso- nendaten und einer amt- lich beglaubigten Unter- schrift oder mit Ihren Personendaten, Ihrer per- sönlichen Unterschrift und der Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vor- der- und Rückseite) oder

Reisepasses. Der Antrags- vordruck ist erhältlich un- ter www.kba.de/Punktsy- stem. Der Vordruck sollte erst mit den Personendaten ausgefüllt, dann ausge- druckt und unterschrieben werden. Anschließend ist dem ausgefüllten und un- terschriebenen Vordruck eine Kopie des Personalaus- weises oder Reisepasses bei- zufügen und an das Kraft- fahrt-Bundesamt, 23932 Flensburg, zu senden.

2. Antragstellung Online

Sie benötigen dafür einen neuen Personalausweis (nach dem 01.11.2010 ausge- stellt) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und ei- ner AusweisApp.

Ansprechpartner innerhalb der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich zum Punkt- system ist Herbert Steffes, Tel.: 06571/14-2225, Fax:

06571/14-2508, E-Mail: Her- bert.Steffes@Bernkastel- Wittlich.de.

Im Verkehrszentralregi- ster (im Volksmund auch als Verkehrssünderdatei bezeichnet) werden die im Straßenverkehr auffäl- lig gewordenen Verkehrs- teilnehmer registriert. Die hier eingetragenen Ent- scheidungen werden nach Art und Schwere gewichtet, mit Punkten bewertet und nach bestimmten, mehr- jährigen Fristen gelöscht.

Auf Grund der unterschied- lichen mehrjährigen Fri- sten stellt sich für viele Ver- kehrsteilnehmer die Frage, ob zur eigenen Person Ein- tragungen im Verkehrs- zentralregister vorhanden sind.

Nach dem Straßenverkehrs- gesetz hat jeder Fahrerlaub- nisinhaber ein Recht auf unentgeltliche Auskunft.

Um dieses Recht auf Aus- kunft zu den zur eigenen Person eingetragenen Ent-

Verkehrzentralregister gibt Auskunft über Punkte in Flensburg

Am Samstag, 25. Mai und Samstag, 8. Juni findet das nächste zweiteilige Vorbe- reitungsseminar für alle Personen und Paare statt, die sich mit dem Gedanken auseinander setzen, Pflege- eltern zu werden. Ziel des Seminars ist, verschiedene Fakten und Informationen zu Pflegekindern zu erhal- ten, um auf dieser Basis eine sichere Entscheidung für oder gegen ein Pflege- kind treffen zu können.

Pflegefamilien sind Men- schen, bei denen Kinder, die aus verschiedensten Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen können, Liebe, Geborgen- heit und Beständigkeit er- fahren. Manche Kinder be-

nötigen diese Fürsorge nur für ein paar Wochen, bis die eigene Familie ihre Kri- se bewältigt haben, ande- re benötigen Pflegeeltern, die sie auf ihrem Weg zum Erwachsen sein begleiten und fördern.

Der Pflegekinderdienst des Deutschen Kinderschutz- bundes und der Kreisver- waltung Bernkastel-Witt- lich sucht fortlaufend Paare, die sich für Kinder engagieren möchten. Doch was sind die Vorausset- zungen, um einem Kind zu helfen? Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte, sollte in erster Linie Freude am Zusammenleben mit Kin- dern haben. Pflegeeltern sollten tolerant und of-

Wer heute helfen kann, sollte nicht bis morgen warten: Pflegeeltern gesucht

fen sein und Belastungen aushalten können. Gelas- senheit und Humor hel- fen ihnen, den Alltag zu meistern. Wer heute hel- fen kann, sollte nicht bis morgen warten. Wer sich für das Thema interessiert, kann sich unverbindlich an Diplom Pädagogin Ju- lia Antweiler wenden. Sie gibt Auskunft zu Anforde- rungen an Pflegeeltern, unterstützende Hilfen so- wie zu rechtlichen Frage- stellungen.

Informationen und Anmel- dung beim Pflegekinder- dienst - Kinderschutzbund, Tel.: 06571/969262 oder E- Mail: pflegekinderdienst@

kinderschutzbund-bernka- stel-wittlich.de

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Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grund- stücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Monzel Im Eichflur Landwirtschaftsfläche 72,24 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 29.04.2013 schriftlich mitzuteilen.

NACHRUF

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich nimmt Abschied von

Heinrich Hammes aus Osann-Monzel.

Herr Hammes war von 1984 bis 1989 als Mitglied des Kreistages des Landkreises Bernkastel-Wittlich und verschiedener Ausschüsse, so im Jugendwohlfahrtsaus- schuss, im Kreisrechtsausschuss und im Rechnungs- prüfungsausschuss, ehrenamtlich tätig.

Während seines kommunalpolitischen Wirkens hat sich Heinrich Hammes engagiert und uneigennützig für das Wohl und die Anliegen der Kreisbevölkerung eingesetzt.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich Gregor Eibes

Landrat Das Antragsverfahren für

die Teilnahme an Umstruk- turierungsmaßnahmen der Europäischen Union im Weinbau für die Pflanzung in laufenden Flurbereini- gungsverfahren für das Pflanzjahr 2013 läuft noch bis zum 30. April 2013. Ge- fördert wird die Wiederbe- pflanzung von Weinbergs- flächen in Steillagen mit 16.500 Euro/ha beziehungs- weise in Steilstlagen mit 18.500 Euro/ha, wenn eine moderne Drahtrahmenan- lage mit entsprechenden Zeilenbreiten erstellt wird.

In Flachlagen bis zu 30 Pro- zent Steigung beträgt die Förderung 9.500 Euro/ha.

Mit der Maßnahme 43 kön- nen extensive Anlagenform wie Minimalschnittsyteme oder Ein-Draht-Systeme mit 8.500 Euro/ha gefördert werden. In Steilstlagen mit mindestens 50 Prozent Stei- gung können auch andere Arbeitszeit sparende Erzie-

Umstrukturierungs- maßnahmen im Weinbau

hungsformen wie Umkehr-, Vertiko- oder Trierer-Rad-Er- ziehung gefördert werden.

Die Mindestfläche je Be- wirtschaftungseinheit be- trägt in Flachlagen 10 ar, in Steil- und Steilstlagen 5 ar. In Steilstlagen ist keine Mindestzeilenbreite mehr vorgeschrieben.

Antragsteller mit Betriebs- sitz im Landkreis Bernka- stel-Wittlich müssen die Anträge bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Witt- lich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, stellen. Die Antragsunterlagen kön- nen bei der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, angefordert wer- den. Bei Rückfragen zum Antragsverfahren wenden Landwirte sich bitte an die Kreisverwaltung, Edmund Hohns, Tel. 06571/14-2417;

Fax: 06571/14-42417, E-Mail:

Edmund.Hohns@Bernka- stel-Wittlich.de.

Die Sopranistin Kristina Klaß und das Saxophon- Quartett der Musikschule des Landkreises unter der Leitung von Ulrich Junk sind Gastsolisten beim dies- jährigen Frühlingskonzert des Männerchores Wittlich, das am Samstag, den 20.

April um 20 Uhr in der Sy- nagoge Wittlich stattfin-

det. Unter dem Titel „Wir machen Musik!“ präsentie- ren der Chor und die So- listen einen bunten Blu- menstrauß „rund um den Frühling“. Die Gesamtlei- tung liegt in den Händen von Reinhold Schneck.

Karten gibt es im Alten Rat- haus Wittlich und an der Abendkasse.

Solisten der Musikschule beim Konzert des

„Männerchors Wittlich“

Öffentliche Bekanntmachung Eine ganztägige Veranstal-

tung zum Thema Streuobst findet am Samstag, dem 20. April 2013, 10:00 Uhr, im Partnerbetrieb Natur- schutz Hof Kreuzberg der Familie Müller-Lindenlauf in Maring-Noviand statt.

Schwerpunkt sind diesmal die ökologische Düngung und der ökologische Pflan- zenschutz. Dieser Kurs kann ohne Kenntnisse der Obstbaumpflege besucht werden.

Referenten des Kurses sind Johann Schierenbeck, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Huns- rück, und Susanne Venz, PAULa-Beraterin des Kreises

Bernkastel-Wittlich.

Anmeldungen bitte ab so- fort an das DLR Rheinhes- sen-Nahe-Hunsrück bei Jo- hann Schierenbeck unter Telefon 0671/820-454 oder per E-Mail johann.schieren- beck@dlr.rlp.de oder direkt an den Hof Kreuzberg der Familie Müller-Lindenlauf info@hof-kreuzberg.de. Für den praktischen Teil sind wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk anzura- ten. An Kursgebühren wer- den 10 Euro pro Person vor Ort erhoben, in denen ein Mittagsimbiss enthalten ist. Seitens der Veranstalter besteht kein Versicherungs- schutz für die Teilnehmer am Kurs.

Jungbaumpflege

in Streuobstwiesen

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Am Montag, den 22.04.2013, findet um 13:30 Uhr, Kreisver- waltung, Alter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sit- zung des Kreisausschusses des Landkreises Bernkastel-Witt- lich statt.

TAGESORDNUNG A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen

2.1 Energieagentur Region Trier GmbH

- Ergänzung zum Jahresab- schlussbericht 2011

3. Vergaben

3.1 Erneuerung der Heizungsanla- ge im Kreishaus

-Auftragsvergabe

3.2 Erneuerung der Decke und Be- leuchtung in der Sporthalle des Nikolaus von Kues Gymna- siums Bernkastel-Kues -Auftragsvergabe

3.3 Ausbau der K 30 zwischen Nie- der- und Oberscheidweiler - Auftragsvergabe

3.4 Ausbau der K 94 zwischen Monzelfeld und der B 50 -Auftragsvergabe

3.5 Generalinstandsetzung der Übergangskonstruktion der Moselbrücke Minheim im Zuge der K 53

- Auftragsvergabe

3.6 Ausbau der K 86 zwischen Ma- ring und Lieser

- Auftragsvergabe 4. RWE-Aktien 5. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

6. Mitteilungen

6.1 Übersicht zu den Submissions- ergebnissen der Vergabeent- scheidungen im öffentlichen Teil

7. Personalangelegenheiten 8. Vergaben

8.1 Entsorgungszentrum Sehlem - Umbau und Sanierung der Si- ckerwasserreinigungsanlage - Beauftragung von Ingenieur- leistungen

9. Verschiedenes Wittlich, 12. April 2013 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Am Montag, den 22.04.2013, fin- det um 14:30 Uhr, Kreisverwal- tung, Großer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen

2.1 Unterrichtung des Kreistages nach § 26 Abs. 1 LKO

Auslegung der Prüfungsmit- teilungen nach § 57 LKO i.V. m.

§ 110 Abs. 6 GemO

3. Nachwahl von Gremienmit- gliedern

4. Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten für die Ge-

Wegen der Witterungsbe- dingungen musste die Pro- blemmüllsammlung am 11.

und 12. März 2013 einge- stellt werden. Die ausgefal- lene Sammlung wird am 2.

und 3. Mai 2013 in den be- troffenen Orte nachgeholt:

02. Mai 2013

Niederscheidweiler 11.55 - 12.10 Uhr Parkplatz am Brunnen Oberscheidweiler 12.25 - 12.40 Uhr Parkplatz - Kirche

Hasborn 13.40 - 14.25 Uhr Feuerwehrhaus/ Am alten Bahnhof Willwerscheid 14.40 - 14.55 Uhr An der Kirche

Greimerath 15.10 - 15.25 Uhr Parkplatz/Dorfbrunnen Plein 15.40 - 15.55 Uhr Nähe Bushaltestelle 03. Mai 2013

Flußbach 08.30 - 08.50 Uhr Parkplatz Kirche

Diefenbach 09.10 - 09.25 Uhr Ortsmitte, Straße gegenüber Kirche Olkenbach 09.30 - 09.45 Uhr Feuerwehrhaus

Bausendorf 10.00 - 10.30 Uhr Kindergarten, Trierer Str.

Hontheim 11.00 - 11.30 Uhr Bürgerhalle Ho.-Wispelt 11.45 - 11.55 Uhr Bushaltestelle Ho.-Krinkhof 12.05 - 12.15 Uhr Haus Nr. 27

Bengel 13.15 - 13.45 Uhr Feuerwehrhaus / Birkenweg Kind.-Hetzhof 14.00 - 14.15 Uhr Feuerwehrhaus

Kinderbeuren 14.30 - 15.00 Uhr Parkplatz an der Alf

Wil-Neuerburg 15.20 - 16.05 Uhr Neues Vereinhaus Ortsmitte

Ausgefallene Problemmüllsammlung wird nachgeholt

schäftsjahre 2014 - 2018 5. Aufstellung einer Vorschlags-

liste für die Wahl der ehren- amtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungs- gericht Rheinland-Pfalz 6. Haushaltssatzung 2013 mit

Haushaltsplan und Investiti- onsprogramm einschließlich Wirtschaftsplan 2013 der Ein- richtung Abfallwirtschaft 7. Neufassung des Gesellschaf-

tervertrages der Hunsrück Touristik GmbH

8. Neufassung des Gesellschaf- tervertrages der Energieagen- tur Region Trier GmbH 9. Zweckverband Regionale Ab-

fallwirtschaft - Änderung der Verbandsordnung

10. Sachstandsberichte der Bei- räte des Landkreises Bernka- stel-Wittlich

10.1 Bericht über die Arbeit des Bei- rats für Menschen mit Behin- derungen

10.2 Bericht über die Arbeit des Bei- rates für Migration und Inte- gration

10.3 Bericht über die Arbeit des Bei- rats für Seniorinnen und Seni- oren

11. Anfragen 12. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

13. Mitteilungen

14. Personalangelegenheiten 15. Verkauf der ehemaligen Kur-

fürstlichen Kellnerei / Wein- bauschule Bernkastel-Kues, Gestade 12, 54470 Bernkastel-Kues

16. Verschiedenes

Wittlich, 11. April 2013 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Öffentliche Ausschreibung nach VOB

Bauvorhaben: Sanierung der Heiz- zentrale der Clara-Viebig-Realschu- le Plus, Beethovenstraße 13, 54516 Wittlich

Bauherr: Landkreis Bernkastel- Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich

Fachplanung Haustechnik: Heck + Kappes, Planungsbüro für techn.

Gebäudeausstattung, Stettiner Straße 30, 54516 Wittlich, Tel.:

06571 / 97350, e-Mail: info@heck- kappes.de

Bauleistungen Haustechnik: Hei- zungsanlage nach DIN 18380 Die detaillierten Langtexte der öffentlichen Ausschreibungen können im Internet unter www.

bernkastel-wittlich.de/ausschrei- bungen.html abgerufen werden.

Die Versendung der Unterlagen er- folgt ab dem 15.04.2013. Die Öff- nung der Angebote erfolgt am 03.05.2013.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Wittlich, 13.04.2013 i. A. Burkhard Born

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Zum 1. April 2013 hat das Land Rheinland-Pfalz die so- ziale Wohnraumförderung neu ausgerichtet. Künftig werden die Mittel für den Bau oder Erwerb von Woh- neigentum und die Moder- nisierung selbst genutzter Wohnimmobilien nicht mehr über die Hausbank, sondern direkt von der lan- deseigenen Investitions- und Strukturbank Rhein- land-Pfalz (ISB) vergeben.

Die Förderung besteht in der Gewährung zins- günstiger Darlehen. Ge- fördert werden die Bil- dung von selbstgenutztem Wohnraum als Neubau, Er- satzneubau, Ankauf sowie Ausbau-, Erweiterungs-, Umbau- und Umwand- lungsmaßnahmen sowie die Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohnraum.

Hierfür gelten folgende Rahmenbedingungen:

1. ISB-Darlehen Wohnei- gentum für die Bildung von selbst genutztem Wohnraum

Gegenstand der Förderung ist eine abgeschlossene Wohnung in einem Gebäu- de mit nicht mehr als zwei Wohnungen oder eine Ei- gentumswohnung. Geför- dert werden der Neubau, der Ersatzneubau, der An- kauf sowie Ausbau-, Erwei- terungs-, Umbau- und Um- wandlungsmaßnahmen.

Die zu fördernde Woh- nung darf bei einem Haus- halt mit bis zu vier Per- sonen maximal 130 m² umfassen. Die Wohnfläche erhöht sich für jede wei- tere Person um 15 m². Bei jungen Ehepaaren/einge- tragenen Lebenspartner- schaften (unter 40 Jahre) er- höht sie sich um weitere 15 m², wenn der Haushalt aus mindestens vier Personen besteht. Gleiches gilt für Haushalte mit schwerbe-

hinderten Menschen oder Haushaltsangehörigen mit Pflegestufe entsprechend der Zahl der betroffenen Personen. In Ankaufsfällen und bei Ersatzneubauten ist eine Überschreitung der vorgenannten Wohnfläche um 20 Prozent möglich.

Antragsberechtigt sind Haushalte, deren Einkom- men die Einkommensgren- ze des § 9 Abs. 2 Wohnraum- förderungsgesetz (WoFG) um nicht mehr als 60 Pro- zent überschreiten. Das Darlehen besteht aus einem Grunddarlehen und Zusatz- darlehen. Das Grunddarle- hen beträgt 30 Prozent der Gesamtkosten. Zusatzdar- lehen tragen sozialen und städtebaulichen Aspekten Rechnung. Das Zusatzdar- lehen beträgt jeweils 5 Pro- zent der Gesamtkosten für jedes zu berücksichtigende Kind, jede haushaltsange- hörige Person mit einer Schwerbehinderung oder einer Pflegestufe, Haus- halte deren Einkommen um nicht mehr als 10 Pro- zent überschreitet und Er- satzneubauten.

Das Darlehen beträgt ma- ximal 100.000 Euro,. Es wird durch ein in der Regel nachrangiges Grundpfand- recht gesichert. Die ISB ge- währt das Darlehen zu dem im Zeitpunkt des Eingangs des Förderantrag maß- geblichen Zinssatz. Das ISB-Darlehen startet mit den Zinssätzen von Stand 05.04.2013:

• 2,45 % p. a. Zinsfest- schreibung 10 Jahre,

• 3,15 % p. a. Zinsfest- schreibung 15 Jahre und

• 3,45 % Zinsfestschrei- bung 20 Jahre.

Die aktuellen Zinssätze sind unter der Internet- adresse der ISB www.isb.rlp.

de abrufbar.

Der Zinssatz ist für die ISB bindend, wenn ihr inner- halb von vier Wochen nach

Antragseingang alle für die Förderzusage erforder- lichen Unterlagen vorlie- gen. Die Förderung ist auf einem Formvordruck bei der für den Objektstand- ort zuständigen Kreis- be- ziehungsweise Stadtverwal- tung zu beantragen. Eine Baumaßnahme darf noch nicht begonnen sein, be- ziehungsweise der Erwerb eines zu fördernden Ob- jektes nicht länger als zwei Monate zurückliegen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

2. ISB-Darlehen Moder- nisierung und Instand- setzung von selbst ge- nutztem Wohnraum Gefördert werden Moderni- sierungsmaßnahmen, die die Einsparung von Ener- gie oder Wasser bewirken, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen, die die allgemeinen Wohnverhält- nisse auf Dauer verbessern, insbesondere ein barrie- refreies Wohnen ermögli- chen. Förderfähig sind auch bauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Was- sererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien er- möglichen.

Antragsberechtigt sind Haushalte, deren Einkom- men die Einkommensgren- ze des § 9 Abs. 2 Wohnraum- förderungsgesetz (WoFG) um nicht mehr als 60 Pro- zent überschreitet. Für Haushalte mit bis zu vier Personen beträgt das Darle- hen maximal 60.000 Euro.

Für jedes weitere Haus- haltsmitglied kann das Dar- lehen um 5.000 Euro er- höht werden.

Das Darlehen wird bis zu dem vorgenannten Höchst- betrag in Höhe der nachge- wiesenen förderfähigen In- vestitionskosten gewährt.

Die voraussichtlichen Inve- stitionskosten sind durch

fachkundig erstellte Kosten- voranschläge zu belegen.

Das Darlehen darf zusam- men mit einem für densel- ben Wohnraum gewährten Darlehen für Bildung von selbstgenutztem Wohn- raum insgesamt 100.000 Euro nicht überschreiten.

Die ISB gewährt das Darle- hen zu dem im Zeitpunkt des Eingangs des Förderan- trags maßgeblichen Zins- satz. Das ISB-Darlehen star- tet mit den Zinssätzen von (Stand 05.04.2013):

• 2,45 % p. a. Zinsfest- schreibung 10 Jahre,

• 3,15 % p. a. Zinsfest- schreibung 15 Jahre und

• 3,45 % Zinsfestschrei- bung 20 Jahre.

Die aktuellen Zinssätze sind unter der Internet- adresse der ISB www.isb.rlp.

de abrufbar.

Die Förderung ist auf einem Formvordruck bei der für den Objektstandort zustän- digen Kreis- beziehungswei- se Stadtverwaltung zu be- antragen. Wenn mit der Baumaßnahme bereits be- gonnen wurde, ist eine För- derung nicht möglich, es sei denn, es liegt eine ob- jektive Dringlichkeit (zum Beispiel defekte Heizung im Winter) vor. Auf die För- derung besteht kein Rechts- anspruch.

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumför- derung ist die Investitions- und Strukturbank Rhein- land-Pfalz (ISB), Tel.: 06131 /6172-1991, E-Mail: wohn- raum@isb.rlp.de, sowie die Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, Silvia Maas, Tel.: 06571/14-2372, (mon- tags und donnerstags ganz- tags, dienstags und mitt- wochs vormittags) Fax:

06571/14 42372, E-Mail: Sil- via.Maas@Bernkastel-Witt- lich.de.

Weitere Informationen im Internet unter www.isb.rlp.

de.

ISB vergibt Darlehen für selbst genutzte Wohnimmobilien

Referenzen

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