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Auf dem Weg zu einem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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Academic year: 2022

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39 Die VolkswirtschaftDas Magazin für Wirtschaftspolitik 3-2011

Die vom Bund gemeinsam mit den Kan- tonen erarbeitete Strategie eHealth Schweiz wurde vom Bundesrat im Juni 2007 verab- schiedet. Um die Umsetzung zu koordinie- ren, wurde mit einer Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen das Koordina- tionsorgan eHealth Schweiz eingesetzt. Das Koordinationsorgan formulierte im August 2009 Empfehlungen zu den rechtlichen Grundlagen für ein elektronisches Patienten- dossier. Aufgrund dieser Empfehlungen setz- te das EDI im Auftrag des Bundesrates im Dezember 2009 die Expertengruppe eHealth ein. Diese hatte den Auftrag, einen Bericht über den Regelungsgegenstand, die Rege- lungsinstrumente sowie die verschiedenen gesetzestechnischen Varianten einer solchen rechtlichen Regelung zu erarbeiten. Die Ex- pertengruppe nahm ihre Arbeit im Februar 2010 auf. Nach Durchführung eines infor- mellen Hearings mit den betroffenen Inter- essengruppen hat sie ihren Bericht Ende September 2010 dem EDI übergeben.1

Das BAG prüfte anschliessend diesen Vor- schlag der Expertengruppe eHealth zur ge- setzestechnischen Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Prüfung zeigte, dass auf der Grundlage bestehender Gesetze keine Verordnung über die Festlegung und Einhaltung von Standards zur Einführung eines elektronischen Patientendossiers erlas- sen werden kann. Hingegen kann die bun- desgesetzliche Regelung gestützt auf die Arti- kel 95 (privatwirtschaftliche Tätigkeit), 122 (Zivilrecht) und 117 (Kranken- und Unfall- versicherung) der Bundesverfassung erlassen werden. Auf eine Teilrevision der Bundesver- fassung kann somit vorderhand verzichtet werden.

Gemäss Auftrag des Bundesrates vom 3. Dezember 2010 sollen die spezialgesetzli- chen Grundlagen die Voraussetzungen für einen sicheren und datenschutzkonformen Datenaustausch zwischen den am Behand- lungsprozess beteiligten Gesundheitsinstitu- tionen und -fachpersonen schaffen. Dazu sind insbesondere folgende Aspekte zu re- geln:

Massnahmen zur Umsetzung und Durch- setzung des Datenschutzes: Diese beinhal-

ten unter anderem die Umschreibung des Zwecks der Datenbearbeitung sowie die rechtliche Verankerung des Prinzips, dass der Zugriff auf die Daten nur mit Zustim- mung des Patienten erfolgen darf.

Organisatorische Massnahmen zur Ge- währleistung des Datenaustausches zwi- schen Gemeinschaften und zur Sicherstel- lung der Datensicherheit: Hier sind die Definition des Prozesses zur Auswahl, Festlegung und Weiterentwicklung der technischen und semantischen Standards, welche die Interoperabilität zwischen

«Gemeinschaften von Behandelnden» ge- währleisten, zu erlassen. Dazu kommen auch Bestimmungen über die Anforde- rungen an eine Zertifizierung der Ge- meinschaften.

Rechtliche Verankerung der schweizweit zu koordinierenden Infrastrukturkomponen- ten: Diese für einen sicheren und nach- vollziehbaren Datenaustausch notwendi- gen Komponenten umfassen – neben den Instrumenten zur Identifikation und Au- thentifizierung der Patientinnen und Pa- tienten sowie der Behandelnden – auch verschiedene Referenzdienste (z.B. Ver- zeichnis der Gemeinschaften, Verzeichnis der Rollen und Berechtigungen).

Obschon eine rechtliche Regelung – wie in der Regulierungsfolgeabschätzung gezeigt – die Einführung eines elektronischen Pati- entendossiers deutlich beschleunigt, sind weitergehende flankierende Massnahmen notwendig. Es wird deshalb zu prüfen sein, ob in der gesetzlichen Regelung auch Bestim- mungen vorzusehen sind, welche die flächen- deckende Einführung eines elektronischen Patientendossiers unterstützen. Dabei stehen insbesondere folgende Möglichkeiten zur Diskussion:

− Schaffung nachhaltiger Strukturen zur Förderung der nationalen Zusammenar- beit;

− Anreize für Behandelnde und Gemein- schaften sowie Patienten;

− Ausbildung und Befähigung von Behan- delnden und Patienten zur Benützung von elektronischen Patientendossiers;

− Mitfinanzierung kantonaler oder regiona- ler Modellversuche durch den Bund. m

Auf dem Weg zu einem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier

Gestützt auf den Bericht der Expertengruppe eHealth und die ersten Ergebnisse der Regulie­

rungsfolgeabschätzung hat der Bundesrat am 3. Dezember 2010 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, die bundesgesetzlichen Grundlagen zur Einführung eines elektroni­

schen Patientendossiers auszu­

arbeiten. Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Quali­

tät der medizinischen Versorgung und dadurch die Patientensicher­

heit erhöht werden. Eine entspre­

chende Vernehmlassungsvorlage soll im September 2011 vorliegen.

Dr. Salome von Greyerz Co-Leiterin Abteilung Multisektorale Projekte, Bundesamt für Gesund- heit BAG, Liebefeld b. Bern

salome.vongreyerz@

bag.admin.ch

1 Die Empfehlungen der Expertengruppe sind im Artikel von Dobrev, Stroetmann und Rissi auf S. 34 ff. in dieser Ausgabe zusammen- gefasst.

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