L
A N D R A T S A M TL a n d s b e r g a m L e c h
Beschlüsse öffentlich aus der Niederschrift
über die 11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses gemeinsam mit der 2. Sitzung des Finanzausschusses (2.
Haushaltsberatung) Datum: Dienstag, 02.12.2014
Sitzungsort: Sitzungssaal des Landratsamtes Landsberg am Lech Öffentliche Sitzung
Punkt 2
Haushalt 2015 mit Finanzplanung bis 2018 (2. Beratung) mit Empfehlungsbeschluss an den Kreistag
Beschluss
1. Finanzausschuss
(Empfehlung an den Kreisausschuss)
Der Haushalt 2015 mit dem Finanzplan 2016 bis 2018 sowie dem Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplans wird mit dem heutigen Entwurfsstand dem Kreis- ausschuss zur Annahme empfohlen.
Der Kreisumlagenhebesatz soll dabei einheitlich auf 49,0 v.H. festgesetzt werden.
2. Kreisausschuss
(Empfehlung an den Kreistag)
Der Haushalt 2015 mit dem Finanzplan 2016 bis 2018 sowie dem Stellenplan als Bestandteil des Haushaltsplans wird mit dem heutigen Entwurfsstand dem Kreis- tag zur Annahme empfohlen.
Der Kreisumlagenhebesatz soll dabei einheitlich auf 49,0 v.H. festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis - Finanzausschuss: einstimmig Abstimmungsergebnis - Kreisausschuss: einstimmig
Punkt 2.1
Stellenplan 2015 DS:2014/0145
Beschluss
(Empfehlung des Finanzausschusses an den Kreisausschuss und des Kreisausschusses an den Kreistag)
Es wird vorgeschlagen, dem Stellenplan 2015 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis - Finanzausschuss: einstimmig Abstimmungsergebnis - Kreisausschuss: einstimmig
Punkt 2.2
Kreisseniorenheim Theresienbad Greifenberg; Wirtschaftsplan 2015 einschließlich Fi- nanzplanung bis 2018
DS:2014/0153
Beschluss
Der Kreis- und Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2015 für das Kreissenioren- heim Theresienbad in Greifenberg zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag die Annah- me.
Abstimmungsergebnis – Finanzausschuss: einstimmig Abstimmungsergebnis - Kreisausschuss: einstimmig
Punkt 2.3
Kreisseniorenheim Vilgertshofen; Wirtschaftsplan 2015 einschließlich Finanzplanung bis 2018
DS:2014/0154 Beschluss
Der Kreis- und Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2015 für das Kreissenioren- heim Vilgertshofen zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag die Annahme.
Abstimmungsergebnis- Finanzausschuss:einstimmig Abstimmungsergebnis- Kreisausschuss:einstimmig
Punkt 2.4
Ergänzung der Tagesordnung: Asylarbeit im Landkreis; Personal- und Finanzmittelerhö- hung
DS:2014/0157
Beschluss
Der Finanzausschuss und Kreisausschuss nimmt die Stellungnahme des Herrn Landrat zum Antrag des Netzwerkes Asyl zustimmend zur Kenntnis.
Punkt 2.5
Ergänzung der Tagesordnung; Projekt "Bildungsregion Landsberg am Lech"
DS:2014/0146
Beschluss
(Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses an den Kreisausschuss und des Kreisaus- schusses an den Kreistag)
1. Der Kreisausschuss spricht sich für die Durchführung des Projektes „Bildungsre- gion Landsberg“ aus.
2. Der Kreisausschuss bewilligt die entstehenden Personalkosten.
3. Die Verwaltung wird mit der Auswahl und Anstellung einer Projektleitung (0,5 VK) und einer Assistenzkraft (0,5 VK) beauftragt.
Abstimmungsergebnis - Finanzausschuss: mehrheitlich Abstimmungsergebnis - Kreisausschuss: mehrheitlich
Punkt 2.6
Ergänzung der Tagesordnung; Antrag ödp: Zuschuss Verein Energiewende
Nach einer kurzen Grundsatzdiskussion stellt LR Thomas Eichinger zunächst den Antrag ödp mit einer zukünftigen Bezuschussung vom Verein LENA in Höhe von 10.000,00 Euro /pro Jahr zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis Finanzausschuss/Kreisausschuss: mehrheitlich dagegen Der Antrag ist abgelehnt.
Im Anschluss daran stellt LR Thomas Eichinger den Antrag mit einer zukünftigen Bezuschus- sung in Höhe von 5.000,00 Euro /pro Jahr zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis Finanzausschuss/Kreisausschuss: mehrheitlich dagegen Der Antrag ist abgelehnt.
Punkt 4
Wolfgang-Kubelka-Realschule Schondorf (WKR); Erweiterung und Sanierungsmaßnah- men
Punkt 4.1
WKR; Projektbeschluss und Festlegung der Ausführung DS:2014/0133
Beschluss
Der Kreisausschuss beschließt in den weiterführenden Planungen für die Erweiterung und Sanierung der Wolfgang-Kubelka-Realschule in Schondorf die Variante O-2 umzu- setzen. Dabei ist eine 3-fach-Turnhalle einzuplanen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Punkt 4.1.1
WKR; Antrag BP; Neuer Standort
Beschluss:
Der Antrag der Bayernpartei zur Errichtung einer neuen Realschule an einem geeigneten Standort – Ortsrand Schondorf, wurde abgelehnt.
Abstimmungsergebnis - Kreisausschuss: mehrheitlich dagegen
Punkt 4.2
WKR; Beauftragung von Architektenleistungen zur Erweiterung und Sanierung DS:2014/0134
Beschluss
Die Planungen für die Erweiterung und Sanierung der Wolfgang-Kubelka-Realschule in Schondorf können fortgeführt werden. Das Büros g.h.k. Architekten, Pfarrstraße 2, 85221 Dachau wird gem. HOAI § 34 (Gebäude) mit der Leistungsphase 3 und gem. HOAI Anlage Nr. 1.2 (Wärmeschutz und Energiebilanz) ebenfalls zunächst bis einschließlich Leis- tungsphase 3 beauftragt. Die Beauftragung umfasst die Objekte Sanierung Bestandsge- bäude, Neubau Turnhalle und Erweiterungsbau. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung dem Kreisausschuss zur weiteren Be- auftragung (Projektbeschluss) wieder vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Punkt 4.3
WKR; Erweiterung und Sanierung; VOF-Verfahren für Ingenieurleistung ELT, Auftrags- vergabe;
DS:2014/0130 Beschluss
Der Kreisausschuss beschließt das Büro Stich-Beratende Ingenieure, St. Michelsweg 25a, 82380 Peißenberg mit den Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung (Anla- gengruppen 4, 5, 6) zur Erweiterung und Sanierung der Wolfgang-Kubelka-Realschule in Schondorf zu beauftragen. Die Bruttohonorarsumme beträgt lt. Angebot für alle Anla- gengruppen vorläufig 244.874,33 € (einschl. Nebenkosten). Die tatsächlich anrechenba- ren Kosten sind auf Grundlage der Kostenberechnung zu ermitteln. Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für die Leistungsphasen 1-3.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Punkt 4.4
WKR; Erweiterung und Sanierung; VOF-Verfahren für Ingenieurleistung HLS, Auftrags- vergabe;
DS:2014/0131 Beschluss
Der Kreisausschuss beschließt das Büro Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Hirdina, Ingenieurbüro für Versorgungstechnik, Hauptstraße 1 A, 87488 Betzigau mit den Ingenieurleistungen für die technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8) zur Erweiterung und Sanierung der Wolfgang-Kubelka-Realschule in Schondorf zu beauftragen. Die Bruttohonorarsum- me beträgt lt. Angebot für alle Anlagengruppen vorläufig 417.685,09 € (einschl. Neben- kosten). Die tatsächlich anrechenbaren Kosten sind auf Grundlage der Kostenberech- nung zu ermitteln. Die Beauftragung erfolgt zunächst nur für die Leistungsphasen 1-3.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Punkt 5
Regens-Wagner-Stiftungen, Magnusheim Holzhausen b.B.: Einstellung des Zuschusses für Förderzentrum und Berufsschule
DS:2014/0155
Beschluss
Der Kreisausschuss beschließt aufgrund der bevorstehenden Gesetzesänderung und der vorübergehenden Übernahme des Schulgeldes durch den Freistaat Bayern den Be- schluss des Kreisausschusses vom 13.11.2012 über die Gewährung von Schulgeld i. H.
v. 16.000,00 EUR ab dem Schuljahr 2014/2015 an die Schulen der Regens-Wagner- Stiftung in Holzhausen b. B. zu widerrufen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Punkt 6
Ergänzung der Tagesordnung: Kommunalunternehmen Klinikum Landsberg am Lech:
Satzungsänderung DS:2014/0156
Beschluss
(auf Empfehlung des Verwaltungsrates Klinikum an den Kreisausschuss/Kreistag)
Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Akutkrankenhaus des Land- kreises Landsberg am Lech im Klinikum Landsberg am Lech“ wird wie folgt geändert:
1. Die Satzung erhält folgenden Namen:
Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Klinikum Landsberg am Lech.
2. § 1 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:
Das Kommunalunternehmen führt den Namen „Klinikum Landsberg am Lech“. Es tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf.
3. Dem § 7 (Zuständigkeiten des Verwaltungsrats) Abs. 3 wird folgende Nr. 12 angefügt:
(3) Der Verwaltungsrat beschließt über
……..
……..
12. die Ermächtigung des Vorstandes zur Vornahme aller Rechtshandlungen, Erklä- rungen usw., die in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlungen von Toch- terunternehmen des Kommunalunternehmens fallen, in den Fällen, in denen das Kommunalunternehmen allein durch die Person des Vorstands in der Gesellschaf- terversammlung vertreten wird. Auf § 9 Abs. 6 wird verwiesen.
4. Sonstige Anpassungen sprachlicher und redaktioneller Art, die sich aufgrund der Nr. 1 , 2 und 3 ergeben, sind in die Änderungssatzung einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Punkt 7
Ergänzung der Tagesordnung; Zuweisung an Gemeinde Geltendorf zum Bau einer WC- Anlage Bahnhof Geltendorf
DS:2014/0150
Beschluss
Der Gemeinde Geltendorf wird den Bau einer behindertengerechten WC-Anlage am Bahnhof Geltendorf eine Zuwendung in Höhe von 18.000,00 € gewährt.
Für die Anlage ist im Zuwendungsbescheid eine Nutzungsdauer von mindestens 10 Jah- ren ab Fertigstellung festzusetzen. Für den Fall, dass die Zuwendung vor Ablauf der Nut- zungsdauer für einen anderen Zweck verwendet wird, ist die Zuwendung zeitanteilig zu- rückzuerstatten.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt