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AM STETTINER HAFF. Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes

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Academic year: 2022

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Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes

AM STETTINER HAFF No 07

17. Juli 2020 Jahrgang 16 monatlich | kostenlos Mit den Gemeinden: Ahlbeck mit den Ortsteilen Gegensee und Ludwigshof, Altwarp, Stadt Eggesin mit dem

Ortsteil Hoppenwalde, Grambin, Hintersee, Leopoldshagen, Liepgarten, Lübs mit den Ortsteilen Annenhof, Heinrichshof und Millnitz, Luckow mit dem Ortsteil Rieth, Meiersberg, Mönkebude, Vogelsang-Warsin

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2 Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts 6,8 außerorts 4,8 kombiniert 5,5. CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 126

3 Kraftstoffverbrauch in l/100 km: innerorts 7,6 außerorts 5,4 kombiniert 6,3. CO2-Emissionen in g/km: kombiniert 143

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Wegweiser durch die Stadtverwaltung Eggesin

Inhalt:

Informationen des Amtes

„Am Stettiner Haff“ 3

Jubilare 4

Bekanntmachungen, Infos 4

Aus den Gemeinden von A bis Z

Ahlbeck 15

Altwarp 16

Eggesin 17

Grambin 21

Hintersee 22

Leopoldshagen 22

Liepgarten 23

Luckow-Rieth 24

Meiersberg 25

Mönkebude 26

Das sollten Sie wissen 27

Kirchliche Nachrichten 28

Impressum:

Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes

„Am Stettiner Haff“

Verbreitete Auflage: ca. 6000 Exemplare Bestellung: ISSN-Nr.1860-2738

Herausgeber: Amt „Am Stettiner Haff“, Stetti- ner Straße 1, 17367 Eggesin

Herstellung: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, www.schibri.de Satzherstellung: Redaktionssteil: Reiner Müsebeck, Amt „Am Stettiner Haff“

Anzeigen: Frau Helms, Schibri-Verlag E-mail: helms@schibri.de Tel: 039753/22757 Fax: 039753-22583 Verantwortl.: Amtlicher Teil: Der Amtsvorsteher Redaktion: Reiner Müsebeck; Tel. 39779/26413 Fax: 039779-26442, presse@eggesin.de Druck: LINUS WITTICH KG, Tel.: 039931/5790 Bezugsmöglichkeiten:

- Amt „Am Stettiner Haff“

- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:

Der Bezug des Amtsblattes ist für die Einwohner des Amtes „Am Stettiner Haff“ kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kosten- los verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten be- trägt jährlich 12,- € + Porto.

Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigen- preisliste. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des He- rausgebers übereinstimmen. Das Amtliche Mittei- lungsblatt des Amtes “Am Stettiner Haff” kann ge- gen Erstattung der Porto- und Versandkosten vom Amt “Am Stettiner Haff”auf Wunsch abonniert wer- den. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Aus- gabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigen- tum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dür- fen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden.

BÜRGERMEISTER

Dietmar Jesse

Vorzimmer des Bürgermeisters: Frau Tinz sekretariat@eggesin.de Zi.: 213 Tel.: 264-41

Bau-und Ordnungsamtleiterin Kathleen Fleck k.fleck@eggesin.de Zi.: 02 Tel.: 264-64 Leiterin Kämmerei und Hauptamt

Bianka Schwibbe b.schwibbe@eggesin.de Zi.: 215 Tel.: 264-11

Sachgebietsleitung

m.becker@eggesin.de Frau Becker Zi.: 118 Tel.: 264-23

HaushaltsplanungI Gebäudemanagement Herr Zobel c.zobel@eggesin.de Zi. 118 Tel.: 264-21 Geschäftsbuchhaltung

Herr Seidel a.seidel@eggesin.de Zi. : 117 Tel.: 264 -28 Frau Preuß g.preuss@eggesin.de Zi. 118 Tel.: 264-19 Steuern/Abgaben

Herr Geisler r.geisler@eggesin.de Zi.: 106 Tel.: 264-24 Frau Gaebel steuern@eggesin.de Zi.: 106 Tel.: 264-27 Kasse I Vollstr.

Frau Trampe vollstreckung@eggesin.de Zi.: 107 Tel.: 264-26 Personalangelegenheiten I Bezüge Frau Minow j.minow@eggesin.de Zi.: 205 Tel.: 264-20 Wasser- u. Bodenverband

Frau Matthée wbv@eggesin.de Zi.: 117 Tel.: 264-25 Arbeitsschutz I Versicherungen

Frau Malchow c.malchow@eggesin.de Zi.: 205 Tel.: 264-14

Sprechzeiten: Mo: 13.30 - 15.30 Uhr / Mi: geschlossen / Fr: 09.00 - 12.00 Uhr

Di: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30- 18.00 Uhr / Do: 09.00- 12.00 Uhr und 13.30- 15.30 Uhr Sachgebietsleitung

Frau Preußer c.preusser@eggesin.de Zi.: 113 Tel.: 264-66 Leiter Bauhof I Baumschutz

Herr Peters f.peters@eggesin.de Zi.: 101 Tel.: 264-34 Häfen I Brandschutz

Herr Langner d.langner@eggesin.de Zi.: 101 Tel.: 264-35 Einwohnermeldeamt

Frau Reinke Zi.: 109 Tel.: 264-50 einwohnermeldeamt@eggesin.de Frau Dohnke ema-uem@eggesin.de Zi.: 109 Tel.: 264-52 Standesamt

Frau Mans standesamt@eggesin.de Zi.: 111 Tel.: 264-54 Gewerbe I Kfz Außerbetriebsetzung Frau Stieg m.stieg@eggesin.de Zi.: 110 Tel.: 264-53 Wohnberechtigung

Frau Busack b.busack@eggesin.de Zi.: 102 Tel.: 264-55 Wohngeld

Frau Kliewe m.kliewe@eggesin.de Zi.: 102 Tel.: 264-55 Außendienst I Herr Voigt I 0151 65473386

Sachgebiet Hauptamt Sachgebiet Kämmerei

Sachgebiet Bauamt Sachgebiet Ordnungsamt

Kita I Tagespflege kita@eggesin.de Frau Ehlert Zi.: 203 Tel.: 264-12 allgem. Verwaltung s.grap@eggesin.de Frau Grap Zi.: 112 Tel.: 264-15

IT I Systemadministrator I Datenschutz Herr Treetz c.treetz@eggesin.de Zi.: 204 Tel.: 264-48 IT I Sitzungsdienst

Fr. Muttersbach s.muttersbach@eggesinde Zi.: 204 Tel.: 264-44

Sitzungsdienst I Spenden

Frau Weidemann k.weidemann@eggesin.de Zi.: 206 Tel.: 264-16 Schulen I Kultur I Sport I Vereine Frau Bernheiden p.bernheiden@eggesin.de Zi.: 206 Tel.: 264-81 Pressestelle presse@eggesin.de Herr Müsebeck Zi.: 112 Tel.: 264-13

Hochbau I Stadtsanierung

Herr Beckmann s.beckmann@eggesin.de Zi.: 15 Tel.: 264-60 Hochbau I Bauleitplanung

Frau Maier s.maier@eggesin.de Zi. 13 Tel.: 264-65 Vergabe I Winterdienst I Straßenreinigung Herr Schneider e.schneider@eggesin.de Zi.: 101 Tel.: 264-33 Allgemeine Bauverwaltung

Frau Miekley j.miekley@eggesin.de Zi.: 13 Tel.: 264-63 Bauleitplanung I Bauverwaltung Frau Witt m.witt@eggesin.de Zi.: 13 Tel.: 264-69 Liegenschaften I Wohnungswesen Frau Köhn a.koehn@eggesin.de Zi.: 03 Tel.: 264-68 Liegenschaften I Friedhofsverwaltung Frau Krohn a.krohn@eggesin.de Zi.: 03 Tel.: 264-67

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in Hintersee

06.08. zum 70. Markmann, Ulrich 10.08. zum 80. Grell, Günter in Leopoldshagen

30.07. zum 100. Fischer, Edith 30.07. zum 75. Quade, Hannelore 15.08. zum 80. Mengel, Anni in Liepgarten

29.07. zum 70. Leu, Günter in Lübs

18.08. zum 75. Haß, Monika in Luckow

21.07. zum 70. Storll, Ingo in Luckow OT Rieth

07.08. zum 70. Kulling, Manfred in Meiersberg

13.08. zum 70. Wahl, Jürgen in Mönkebude

18.07. zum 70. Leonhardt, Klaus 09.08. zum 85. Düvell, Ursula 11.08. zum 70. Gallbrecht, Klaus

in Vogelsang-Warsin

18.07. zum 70. Tabbert, Sigismund 21.07. zum 90. Schwebmeyer, Wilhelm 30.07. zum 70. Ruppelt, Marlis 13.08. zum 70. Radecker, Elke 15.08. zum 80. Bassow, Udo in Ahlbeck

27.07. zum 85. Minow, Marianne 28.07. zum 85. Ristow, Käthe 14.08. zum 70. Nitschke, Doris in Eggesin

19.07. zum 85. Bockrandt, Inge 23.07. zum 90. Rohde, Gerda 29.07. zum 80. Gubbe, Hans-Dieter 03.08. zum 70. Waldleben, Ilse 05.08. zum 90. Jacobs, Ilse 09.08. zum 85. Aßmann, Jürgen 09.08. zum 80. Wilke, Anneliese 10.08. zum 85. Moebus, Irmgard 10.08. zum 80. Rochau, Barbara

14.08. zum 70. Bialecki, Dariusz Benedykt 17.08. zum 75. Neumann, Christine 18.08. zum 70. Glanert, Barbara 20.08. zum 70. Tetzlaff, Ilse in Grambin

21.07. zum 70. Kruse, Anette 25.07. zum 90. Pirrwitz, Gisela 03.08. zum 70. Wilke, Joachim

Bekanntmachungen, Informationen Gratulation

Hinweis auf im Internet erfolgte öffentliche Bekanntmachungen

Auf der Homepage des Amtes „Am Stettiner Haff“ unter https://

www.amt-am-stettiner-haff.de (Bereich Öffentliche Bekannt- machungen) sind die folgenden Bekanntmachungen erfolgt:

am 11.06.2020

Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Altwarp und Entlas- tung des Bürgermeisters

am 17.06.2020

Durchführung von Krautungsarbeiten an/in Uecker und Randow

am 24.06.2020

5. Satzungsänderung zur Satzung der Gemeinde Leopoldshagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Uecker-Haffküste“ und „Untere Peene“

am 02.07.2020

Öffentliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 25.06.2020: Freiwilliger Landtausch Lübs III – Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Auf der Homepage der Stadt Eggesin unter https://www.eg- gesin.de (Bereich Bekanntmachungen) sind die folgenden Be- kanntmachungen erfolgt:

am 17.06.2020

Durchführung von Krautungsarbeiten an/in Uecker und Randow Die nächste Ausgabe für das

Amtliche Mitteilungsblatt erscheint am

Freitag, dem 21.08.2020

Annahmeschluss für redaktio- nelle Beiträge und Anzeigen ist

Donnerstag, der 06.08.2020 Informationen zur schritt-

weisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der

Corona-Pandemie

Öffnung der Verwaltung

Ab dem 13.07.2020 sollte die Verwaltung wieder auf ein normales Maß unter Ein- haltung der Abstandsreglung und hygie- nischer Anforderungen öffnen.

Leider kann die Redaktion in dieser Aus- gabe keine aktuellen Informationen veröffentlichen, weil zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses keine aktuelle Veror- dung des Landes M-V vorlag.

Aktuelle Informationen zu den Öffnungs- zeiten erhalten Sie über Aushänge in den Gemeinden und unter:

https://www.amt-am-stettiner-haff.de

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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Eggesin

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat in öffentlicher Sitzung am 25.06.2020 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der geplante Geltungsbereich betrifft das Gebiet im südöstlichsten Bereich der Militärliegenschaft Eggesin-Karpin, mit einer Fläche von ca. 24,13 ha das Flurstück 29/3 und 29/4 der Flur 13 der Gemarkung Eggesin teilweise betreffend. Das Plangebiet ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Für den Änderungsbereich der 6. Änderung des Flächennutzungsplans soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19/2019 „Solarpark – Eggesin-Karpin II“ der Stadt Eggesin aufgestellt werden. Der wirksame Flächennutzungsplan weist derzeit das Bebauungsplangebiet als „Sondergebiet für Bundeswehr“

aus. Die Planungen lassen sich nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln. Die erforderlichen Änderungen zu Gunsten eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ erfolgt daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht. Der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung dazu liegen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 27.07.2020 bis 28.08.2020 in der Stadtverwaltung Eggesin, Stettiner Straße 2, 17367 Eggesin, Zimmer 13 zu folgenden Dienststunden:

montags von 9.00 - 12.00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr dienstags von 9.00 - 12.00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr mittwochs von 9.00 - 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr donnerstags von 9.00 - 12.00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr freitags von 9.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich aus.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfs auf der Homepage der Stadt Eggesin unter http://www.eggesin.de/buergerservice/oeffent- lichkeitsbeteiligungen/ eingesehen werden.Es wird hier die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Vorent- würfe eingesehen werden können. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Vorentwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Eggesin, 29.06.2020

Jesse

Bürgermeister

Der Wasser- und Abwasser- Verband Ueckermünde informiert zur geplanten Änderung der Mehrwertsteuer:

Wenn – wie geplant – die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze von 19 Prozent auf 16 Prozent und von 7 Prozent auf 5 Prozent gesetz- lich noch vor dem 1. Juli 2020 verabschiedet wird, was notwendig ist, um die umsatzsteuerlichen Änderungen mit Wirkung ab 1. Juli 2020 in Kraft treten zu lassen, dann hat dies auch Auswirkungen auf die Abrechnung der Wasserversorgungsentgelte. Der Zweckverband wird diese Steuersenkung um drei bzw. zwei Prozentpunkte an die Kunden weiterreichen und in den Preisen berücksichtigen. Um Kosten einzusparen, werden die Zählerstände nicht extra abgelesen. Es besteht die Möglichkeit, den Zählerstand des Wasserzählers am 30.06.2020 durch eine Selbs- tablesung zu ermitteln und mitzuteilen. Diesen mitgeteilten Zählerstand legen wir dann der Abrechnung zu Grunde. Wenn Sie uns bis zum 31.07.2020 keinen Zählerstand mitteilen, wird die Verbrauchsmenge zum Stichtag 30.06.2020 geschätzt. Teilen Sie uns Ihren Zählerstand ein- fach telefonisch oder per Post mit. Zur Identifikation benötigen Sie die Zählernummer und die Kundennummer.

Betriebsstelle Eggesin

Gumnitz 1A

17367 Eggesin Tel.: 039779 / 292 10

Alternativ können Sie unser Formular zur Zählerstandsmeldung auf der Internetseite des Zweckverbandes unter http://www.zvb-ueckermünde.de -> Service -> Zählerstandsmeldung nutzen und uns Ihre Zählerstände mitteilen. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird sich nicht verändern. Die Verrechnung der Abschlagszahlungen mit den bisherigen und den geänderten Steuersätzen erfolgt sichtbar in der Jahresverbrauchsabrechnung.

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Mittwoch, den 29.07.2020 in Leopoldshagen, Dorfmitte bei Kirche/AWO 09:00 – 09:30 Uhr

Mönkebude, Parkplatz Einkaufsquelle 09:45 – 10:15 Uhr / Meiersberg, Parkplatz Kirche (am 06.03.) 11:30 – 12:00 Uhr am Donnerstag, den 30.07.2020 in Altwarp, Landmarkt 10:00 – 10:30 Uhr / Luckow, bei Gaststätte 10:45 – 11:15 Uhr Hintersee, neben Kirche 11:30-12:00 Uhr

am Donnerstag, den 13.08.2020 in Vogelsang, bei MH 10:00 – 10:30 Uhr /R ieth. bei FFW 10.45 - 11.15 Uhr / Ahlbeck, Rondell 12:00 – 12:30 Uhr / Eggesin, PP scharzer Netto 12:45 – 13:15 Uhr

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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2/2018

„Erweiterung Wohngrundstücke Richtung Ausbau“ der Gemeinde Grambin

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grambin hat mit Beschluss vom 19.05.2020 erneut den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2/2018 „Erwei- terung Wohngrundstücke Richtung Ausbau“ in der Fassung vom Februar 2020 und die Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 0,5 ha umfasst die Flurstücke 49/1 und 81/1 der Flur 1 der Gemarkung Grambin, gelegen südwestlich der Dorfstraße, direkt an das Grundstück Dorfstraße 60b angrenzend, teilweise. Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Diese Möglichkeit besteht für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 qm, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 2/2018 „Erweiterung Wohngrundstücke Richtung Ausbau“ und der Begründung liegen in der Zeit vom 27.07.2020 – 28.08.2020

in der Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde des Amtes „Am Stettiner Haff“, Stettiner Straße 2, 17367 Eggesin, Zimmer 13 zu folgenden Dienststunden

montags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr dienstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr mittwochs von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr donnerstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr freitags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 b BauGB und § 13 a Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter http://www.amt-am-stettiner-haff.de/buergerservice/oeffentlichkeitsbeteiligungen/

eingesehen werden. Hier können auch die Unterlagen – Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung – während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 27.07.2020 bis 28.08.2020 eingesehen werden.

Grambin, den 02.07.2020

Stein

Bürgermeisterin

(7)

Bootskrautung Uecker / Randow

Im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern führen wir Mäharbeiten an und in der Uecker im Bereich von Nieden bis Torgelow Holl sowie an und in der Randow im Bereich von Löcknitz bis Eggesin durch. Hier kann es in der folgenden Zeit zu Ein- schränkungen kommen.

Uecker 29. KW bis 32. KW 2020 Randow 33. KW bis 37. KW 2020 Uecker 38. KW bis 43. KW 2020

Vor dem zu erwartenden Krautteppich wird eine Ausstiegsmöglichkeit für Kanus mittels eines Pontons geschaffen.

FSG Forst Service & GWU GmbH & Co. KG, Telefon 039754 51548

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 5/2019

„Wohnen am Naegelberg“ der Gemeinde Ahlbeck

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahlbeck hat mit Beschluss vom 28.05.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5/2019 „Wohnen am Naegelberg“ in der Fassung vom April 2020 und die Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke gelegen östlich der Straße am Naegelberg.

Der nachstehend dargestellte Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 1,7 ha umfasst die Flurstücke 321/6, 320/2, 320/3, 320/4, 318/7, 318/6, 318/5, 318/4, 318/3, 317/7, 317/6, 317/5, 317/2, 317/3, 317/4, 317/8, 316/4, 316/1, 315/2, 314/2, 314/3, 316/2, 313/2 tlw., 313/3, 313/4, 316/3, 316/6, 313/5, 316/12, 316/7 twl., 313/7, 313/6, 309/2, 308/6, 310/4, 309/3, 306/5, 308/5, 309/1 tlw., 304/4, 305/4, 303/3, 303/2, 304/3, 304/2, 305/3, 305/2, 306/3, 306/2, 308/3, 308/2, 308/4, 306/4, 310/3, 310/2 der Flur 3 der Gemarkung Ahlbeck

Aufgrund von Nachfragen für Wohnungsbaustandorte in Ahlbeck beabsichtigt die Gemeinde auf einer Außenbereichsfläche, die direkt an den Innenbereich der Gemeinde Ahlbeck angrenzt, Baurecht zu schaffen.

Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Diese Möglichkeit besteht für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 qm, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begrün- det wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 5/2019 „Wohnen am Naegelberg“ und der Begründung liegen in der Zeit vom 27.07.2020 bis zum 31.08.2020

in der Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde des Amtes „Am Stettiner Haff“, Stettiner Straße 2, 17367 Eggesin, Zimmer 13 zu folgenden Dienststunden

montags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr dienstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr mittwochs von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr donnerstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr freitags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 b BauGB und § 13 a Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter http://www.amt-am-stettiner-haff.de/buergerservice/oeffentlichkeitsbeteiligungen/

eingesehen werden. Hier können auch die Unterlagen – Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung – während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 27.07.2020 bis zum 31.08.2020 eingesehen werden.

Ahlbeck, den 02.07.2020

Schnellhammer Bürgermeister

(8)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG Eggesin“

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat in ihrer Sitzung am 12.03.2020 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17/2017

„Solarpark – Alte LPG Eggesin“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom Dezember 2019 beschlossen und den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der geplante Geltungs- bereich befindet sich auf dem Gelände einer ehemaligen landwirtschaftlichen Liegenschaft und somit auf einer Konversionsfläche, südlich des Gewerbegebietes „Ueckermünder Straße“, westlich an der Ueckermünder Straße gelegen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,76 ha, die Flurstücke 9/5 und 9/30 (tw.) der Flur 13 der Gemarkung Eggesin betreffend. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planerischen Vorausset- zungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Nennleistung von ca. 750 kW geschaffen werden. Planungsrechtlich sollen die oben beschriebenen Investitionsabsichten durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung Sondergebiet „Photovoltaik“ abgesichert werden.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG Eggesin“ der Stadt Eggesin in der Zeit vom

27.07.2020 – 28.08.2020 öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark –Alte LPG Eggesin„ der Stadt Eggesin mit Stand Dezember 2019, der Bergündung und dem Umweltbericht, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen und Unterlagen kön- nen während des Auslegungszeitraumes in der Stadtverwaltung Eggesin, Stettiner Straße 2, 17367 Eggesin, Zimmer 13 zu folgenden Dienst- stunden eingesehen werden:

montags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr dienstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr mittwochs von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr donnerstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr freitags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes auf der Homepage der Stadt unter http://www.eggesin.de/buergerservice/oeffentlichkeitsbeteiligungen/

eingesehen werden.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

(1) Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Flächennutzungsplanes, 4. Änderung und des Bebauungsplanes), (2) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,

(3) Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:

Schutzgüter Pflanzen und Tiere:

- finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Greifswald],

- es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Biotoptypen, zu Tier- und Pflanzarten, zum gesetzlichen Baumschutz, zum Artenschutz, zu Lebensraumpotenzialen insbesondere der Avifauna und der Zauneidechsen, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG, zu artenschutz- rechtlichen Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF– Maßnahmen) und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zu Monitoringmaßnahmen sowie zu grünordnerischen Festsetzungen insbesondere von Strauchanpflanzungen und von Grundstücksbegrünung.

Schutzgüter Boden und Wasser:

- finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Greifswald, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenbur- gische Seenplatte],

- es werden Angaben und Aussagen gemacht zum Altstandort und zur Altlast/ Altlastverdachtsfläche (nicht vorhanden), zu Bodenarten, zur Bodennutzung, zum Baugrund/ Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung, zur Niederschlagswasserversickerung, zur Wasser- und Nähr- stoffspeicherfähigkeit, zur Hydrologie, zum Wasserhaushalt, zum Wasserchemismus, zu Lebensraumverlusten durch Überbauung und zur

„naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der durch Rückbau (wie Stallgebäude, Silo- anlagen und Klärgruben) anfallenden Abfälle gem. § 7 KrWG, zur Anzeigepflicht nach § 62 WHG für das Aufstellen der Trafoanlage sowie zu grünordnerischen Festsetzungen.

Schutzgüter Klima und Luft:

- finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte]

- es werden Angaben und Aussagen gemacht zu möglichen Staub- und Lärmimmissionen durch benachbarte Betriebe (Bauschuttaufberei- tungsanlage, Schrottplatz), zu Mikro- und Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Frischluftentstehung CO2-Fixierung, zu Emissionen und Immissionen sowie zu vorhabenbedingten Auswirkungen.

Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter:

- finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Greifswald],

- es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bau- und Bodendenkmale (nicht vorhanden), zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen, zur Lage im Naturpark „Am Stettiner Haff“, zum Landschaftsbild sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen und zu vor- habenbedingten Auswirkungen.

Schutzgut Mensch:

- finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Greifswald, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistun- gen der Bundeswehr]

- es werden Angaben und Aussagen gemacht zu möglichen Geräuschen und Erschütterungen von den umliegenden Militärliegenschaften (Truppenübungsplatzes Jägerbrück, der Ferdinand-von-Schill-Kaserne Torgelow und der Versorgungsliegenschaft Gumnitz), zur touristischen Nutzung sowie zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zu Emissionen und Immissionen insbesondere zu Blendwirkungen und zu geeigneten Schutzmaßnahmen (z.B. Anpflanzungen), zum Brandschutz/ Löschwasserversorgung, zur Abfallentsorgung, zu schädlichen Bodenverände- rungen, zur Kampfmittelbelastung (nicht vorhanden) und zum Verhalten bei möglichen Funden.

Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

(9)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin

Die Stadtvertretung der Stadt Eggesin hat in ihrer Sitzung am 12.03.2020 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fas- sung vom Dezember 2019 beschlossen und den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur öffentlichen Aus- legung bestimmt. Der geplante Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 9/5 und 9/30 (tlw.) der Flur 3, Gemarkung Eggesin. Die Fläche ist insgesamt ca. 2,76 ha groß. Das Plangebiet ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Für den Änderungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 17/2017 „Solarpark - Alte LPG Eggesin“ aufgestellt werden. Der wirksame Flächennutzungsplan weist derzeit das Bebauungsplangebiet als gemischte Baufläche aus. Die Planungen lassen sich nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln. Die erforderlichen Änderungen zu Gunsten eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 Abs. 2 BauGB mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ erfolgt daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin in der Zeit vom

27.07.2020 – 28.08.2020 öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin mit Stand Dezember 2019 , der Begründung und dem Umweltbe- richt, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen und Unterlagen können während des Auslegungszeitrau- mes in der Stadtverwaltung Eggesin, Stettiner Straße 2, 17367 Eggesin, Zimmer 13 zu folgenden Dienststunden eingesehen werden:

montags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr dienstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr mittwochs von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr donnerstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr freitags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 1 BauGB weitere, nach Einschätzung der Stadt nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind. Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann schriftlich oder während der Dienststunden zu Niederschrift Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 17/2017 „Solarpark – Alte LPG Eggesin“ der Stadt Eggesin vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebau- ungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Eggesin, den 02.07.2020

Jesse

Bürgermeister

(10)

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfs auf der Homepage der Stadt Eggesin unter http://www.eggesin.de/buergerservice/oeffentlichkeitsbeteiligungen/ eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegefrist während Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- men können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die nach § 4 Abs. 2 Beteiligten sollen von der Ausle- gung benachrichtigt werden. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen sind zu prüfen, das Ergebnis ist mitzuteilen.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogene Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

(1) Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung des Flächennutzungsplanes, 4. Änderung und des Bebauungsplanes), (2) Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,

(3) Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der bisherigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

In ihnen werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungs- und Entwicklungsabsichten folgende umweltbezogene Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben:

Schutzgüter Pflanzen und Tiere:

- finden sich in (1), (2) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Greifswald],

- es werden Angaben und Aussagen gemacht zu den Biotoptypen, zu Tier- und Pflanzarten, zum gesetzlichen Baumschutz, zum Artenschutz, zu Lebensraumpotenzialen insbesondere der Avifauna und der Zauneidechsen, zu Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG, zu artenschutz- rechtlichen Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF– Maßnahmen) und zur „naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zu Monitoringmaßnahmen sowie zu grünordnerischen Festsetzungen insbesondere von Strauchanpflanzungen und von Grundstücksbegrünung.

Schutzgüter Boden und Wasser:

- finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Greifswald, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenbur- gische Seenplatte],

- es werden Angaben und Aussagen gemacht zum Altstandort und zur Altlast/ Altlastverdachtsfläche (nicht vorhanden), zu Bodenarten, zur Bodennutzung, zum Baugrund/ Untergrund, zur Bodenver- und -entsiegelung, zur Niederschlagswasserversickerung, zur Wasser- und Nähr- stoffspeicherfähigkeit, zur Hydrologie, zum Wasserhaushalt, zum Wasserchemismus, zu Lebensraumverlusten durch Überbauung und zur

„naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“, zur ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der durch Rückbau (wie Stallgebäude, Silo- anlagen und Klärgruben) anfallenden Abfälle gem. § 7 KrWG, zur Anzeigepflicht nach § 62 WHG für das Aufstellen der Trafoanlage sowie zu grünordnerischen Festsetzungen.

Schutzgüter Klima und Luft:

- finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte]

- es werden Angaben und Aussagen gemacht zu möglichen Staub- und Lärmimmissionen durch benachbarte Betriebe (Bauschuttaufberei- tungsanlage, Schrottplatz), zu Mikro- und Mesoklima, zu Lufthygiene, zu Frischluftentstehung CO2-Fixierung, zu Emissionen und Immissionen sowie zu vorhabenbedingten Auswirkungen.

Schutzgüter Landschaft und Kulturgüter:

- finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Greifswald],

- es werden Angaben und Aussagen gemacht zu Bau- und Bodendenkmale (nicht vorhanden), zu möglichen archäologischen Funden und Untersuchungen, zur Lage im Naturpark „Am Stettiner Haff“, zum Landschaftsbild sowie zu landschaftsbildprägenden Elementen und zu vor- habenbedingten Auswirkungen.

Schutzgut Mensch:

- finden sich in (1) und (3) [Stellungnahmen: Landkreis Vorpommern-Greifswald, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistun- gen der Bundeswehr]

- es werden Angaben und Aussagen gemacht zu möglichen Geräuschen und Erschütterungen von den umliegenden Militärliegenschaften (Truppenübungsplatzes Jägerbrück, der Ferdinand-von-Schill-Kaserne Torgelow und der Versorgungsliegenschaft Gumnitz), zur touristischen Nutzung sowie zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zu Emissionen und Immissionen insbesondere zu Blendwirkungen und zu geeigneten Schutzmaßnahmen (z.B. Anpflanzungen), zum Brandschutz/ Löschwasserversorgung, zur Abfallentsorgung, zu schädlichen Bodenverände- rungen, zur Kampfmittelbelastung (nicht vorhanden) und zum Verhalten bei möglichen Funden.

Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Behördenbeteiligungen nach § 4 Abs. 1 BauGB weitere, nach Einschätzung der Stadt nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind. Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann schriftlich oder während der Dienststunden zu Niederschrift Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eggesin vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht inner- halb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Eggesin, den 02.07.2020

Jesse

Bürgermeister

(11)

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 5/2019 „Wohnen am

Kirchenbruch“ der Gemeinde Liepgarten

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepgarten hat mit Beschluss vom 18.06.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5/2019 „Wohnen am Kirchenbruch“

in der Fassung vom April 2020 und die Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das ca. 2,2 ha große Plangebiet umfasst die Flurstücke 449, 450 (teilweise) und 457 der Flur 1 der Gemarkung Liepgarten, gelegen nordöstlich der Torgelower Straße und nördlich der Kolonienstraße. Ziel der Planaufstellung ist die Absicht der Vor- habenträger Baurecht für Eigenheime zu schaffen. Der Bebauungsplan wird nach

§ 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Diese Möglichkeit besteht für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 qm, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezo- gener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 a Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Entwürfe des Bebauungsplans Nr.

5/2019 „Wohnen am Kirchenbruch“ und der Begründung liegen in der Zeit vom 27.07.2020 bis zum 31.08.2020

in der Stadt Eggesin als geschäftsführende Gemeinde des Amtes „Am Stettiner Haff“, Stettiner Straße 2, 17367 Eggesin, Zimmer 13 zu folgenden Dienststunden

montags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr dienstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr mittwochs von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr donnerstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.30 Uhr freitags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 b BauGB und § 13 a Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorge- bracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch unter http://www.amt-am-stetti- ner-haff.de/buergerservice/oeffentlichkeitsbeteiligungen/ eingesehen werden.

Hier können auch die Unterlagen – Entwurf des Bebauungsplans und der Begrün- dung – während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 27.07.2020 bis zum 31.08.2020 eingesehen werden.

Liepgarten, den 02.07.2020

Becker

1. stellv. Bürgermeister

Stellenausschreibung

Die Stadt Eggesin sucht zum 01.10.2020 einen Schul- sozialarbeiter (m/w/d) für die Grundschule in Voll- zeit.In der Grundschule Eggesin werden derzeit 169 Grundschüler beschult. Die Schule wird als volle Halb- tagsschule geführt. Als Fachkraft unterstützen Sie die Grundschule mit sozialpädagogischer Kompetenz durch verschiedene Maßnahmen, z. B.:

• Beratung und Begleitung einzelner Schüler/innen

• Stärkung der sozialen Kompetenz

• Beratung der Schulleitung, des Lehrerkollegiums so- wie der Eltern

• Förderung partizipativer Schulkultur

• Netzwerkarbeit mit außerschulischen Partnern (vor allem der Kinder- und Jugendhilfe)

• Maßnahmen zur Integration

• Interkulturelle Angebote

Für die Schüler/innen sind Sie ein vertrauensvoller An- sprechpartner für alle Lebensbereiche und ein Ideen- geber und Unterstützer für die Bewältigung des Schul- alltages sowie in der außerschulischen Betreuung.

Wir erwarten:

• Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in bzw.

Ausbildung als Sozialarbeiter/in

• sicheres und freundliches Auftreten, gute Umgangs- formen

• Belastbarkeit und selbständiges Arbeiten

• Zuverlässigkeit sowie Teamfähigkeit mit Schulleitung und Lehrkräften

• Nachweis eines gültigen Masernschutzes (gilt nur für nach 1970 Geborene), (Impfdokumentation bzw. ärztliches Zeugnis über Impfschutz bzw. Immunität gegen Masern) Wir bieten:

• ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

• Vergütung nach dem TVöD-VKA

• eine betriebliche Altersvorsorge

Interessenten richten bitte ihre aussagekräftigen Be- werbungsunterlagen bis zum 31.07.2020 an die

Stadt Eggesin / Der Bürgermeister Stettiner Straße 1 /17367 Eggesin oder per E-Mail an j.minow@eggesin.de

Senden Sie uns bitte Ihre Unterlagen ohne Bewer- bungsmappen und Schutzfolien, da sämtliche Be- werbungsunterlagen nach Abschluss des Stellen- besetzungsverfahrens innerhalb von 3 Monaten datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht werden.

Per Post eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt worden ist.

Übersenden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail, fassen Sie diese bitte in einer Datei als PDF- Format zusammen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Bewerbungsunterlagen per E-Mail in unver- schlüsselter Form übertragen werden, da derzeit eine verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Eggesin nicht möglich ist. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b und e Datenschutzgrundverord- nung (DSGVO) – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Daten- schutzgesetz M-V. Informationen zur DSGVO in Bezug auf das Bewerbungsverfahren finden Sie unter: www.

eggesin.de/wirtschaft/ausschreibungen-vergabe/

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.

Eggesin, den 02.07.2020

D. Jesse Bürgermeister

(12)

Haushaltssatzung der Gemeinde Hintersee für die Haushaltsjahre 2020 / 2021

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.01.2020 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1. im Ergebnishaushalt auf einen Gesamtbetrag der Erträge von 516.200 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 544.300 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von - 23.400 EUR 2. im Finanzhaushalt auf a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 476.400 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von 511.400 EUR einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -35.000 EUR b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 60.200 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 54.000 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 6.200 EUR festgesetzt.

1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

3. im Ergebnishaushalt auf einen Gesamtbetrag der Erträge von 540.800 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 510.800 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 34.700 EUR 4. im Finanzhaushalt auf a)einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 501.000 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen2 von 481.000 EUR einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 20.000 EUR b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 38.200 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 40.000 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -1.800 EUR festgesetzt.

2 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt für das Haushaltsjahr auf 2020 2021 300.000 EUR. 300.000 EUR.

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 2020 2021 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 350 v.H 350 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.H. 400 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 360 v.H. 360 v. H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 beträgt jeweils 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben:

1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich - 303.488 EUR.

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsfolgejahres beträgt voraussichtlich - 268.788 EUR.

2. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -249.135 EUR.

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsfolgejahres beträgt voraussichtlich -229.135 EUR.

3. Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 226.174 EUR.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsfolgejahres beträgt voraussichtlich 284.074 EUR.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 19.03.2020 mit folgenden Einschränkungen erteilt:

Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der im § 4 der Haushaltssatzung 2020/2021 für 2020 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite teilweise in Höhe von 210.000 € genehmigt. Die Genehmigung für das Haushaltsjahr 2021 wird bis zur Vorlage der Finanzrechnung zum 31.12.2020 zurückgestellt.

Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifs- wald als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 19.03.2020 wie folgt bekanntgegeben worden:

Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der im § 4 der Haushaltssatzung 2020/2021 für 2020 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite teilweise in Höhe von 210.000 € genehmigt. Die Genehmigung für das Haushaltsjahr 2021 wird bis zur Vorlage der Finanzrechnung zum 31.12.2020 zurück- gestellt. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Eggesin als geschäftsführende Gemeinde des Amtes „Am Stettiner Haff“, Stettiner Straße 1, Zimmer 118 öffentlich aus.

Hintersee, 02.04.2020 Urbanek

Bürgermeister

(13)

Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ der Gemeinde Luckow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Luckow hat in der öffentlichen Sitzung am 13.02.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/2018

„Photovoltaikfreiflächenanlage“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom März 2020 beschlossen und den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von etwa 1,07 ha und das Flurstück 5/6 der Flur 1 der Gemarkung Luckow vollständig. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte.

Das PVPM Photovoltaik Projektmanagement beabsichtigt im Auftrag der Eigentümer, den Herren Lübbehüsen und Pöppelmann, eine Photo- voltaikfreiflächenanlage zu errichten.

Als Konversionsfläche, d. h. als ehemals gewerblich genutzte Fläche, deren landwirtschaftliche Nutzung nur mit erheblichem wirtschaftlichen Aufwand zu betreiben wäre, ist eine Umnutzung erforderlich.

Da die Gemeinde über keinen wirksamen Flächennutzungsplan verfügt, soll der Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs.

4 BauGB aufgestellt werden.

Über den Bebauungsplan kann die städtebauliche Ordnung ausreichend gewährleistet werden. Der Bebauungsplan steht den beabsichtigten Entwicklungszielen der Gemeinde nicht entgegen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ der Gemeinde Luckow in der Zeit

vom 27.07.2020 bis 31.08.2020 öffentlich ausgelegt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ der Gemeinde Luckow mit Stand März 2020, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen und Unterlagen können während des Auslegungszeitraums in der Stadt Eggesin, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes „Am Stettiner Haff“, Stettiner Straße 2, 17367 Eggesin, Zimmer 13 zu folgenden Dienststunden eingesehen werden:

montags von 9.00 – 12.00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr dienstags von 9.00 – 12.00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr mittwochs von 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr donnerstags von 9.00 – 12.00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr freitags von 9.00 – 12.00 Uhr

Zusätzlich können die Planunterlagen des Entwurfes auf der Homepage des Amtes „Am Stettiner Haff“ unter https://www.amt-am-stettiner-haff.de/buergerservice/oeffentlichkeitsbeteiligungen/ eingesehen werden.

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1. Eingegangene Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit und den Beteiligungen der Behörden. Insbesondere die Stellung- nahme von Herrn Hildebrandt SG Naturschutz des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 30.08.2019

2. Begründung mit Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Planungsbüro g8, Potsdam Zusammen mit Tobias Zielisch, Baumdienst Potsdam, Stand März 2020

3. Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung, Tobias Zielisch, Baumdienst Potsdam Stand März 2020 4. Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Tobias Zielisch, Baumdienst Potsdam, 17.01.2019

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

Die Fläche ist Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs. Auf dem Gelände befinden sich Ruinen ehemaliger Stallungen und ein Lagergebäude.

Teile der Fläche sind versiegelt. Sie ist stark anthropogen überformt. Sie unterliegt einer Intensiven Nutzung als Stell- und Lagerfläche. Dennoch kann Regenwasser ungehindert versickern.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

Als Flächenäquivalent ergibt sich ein Defizit von 3050 m². Welches auf dem Flurstück 82, Flur 1, Gemarkung Warsin ausgeglichen wird.

hierzu liegen aus: Begründung zu Punkt 3.ä. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht Umweltbezogene Informationen zu den Funktionen Wasser, Luft und Landschaftsbild

Aufgrund der durch die Ruinen bedingten Optik wurde die Fläche als wenig ästhetisch attraktiv empfunden. Die Lage unmittelbar an einem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb, ließ die Fläche als zum Betrieb gehörig erkennen. Teile der Fläche tragen zur Versickerung von Re- genwasser bei. Klimatisch ausgleichende Funktion ist gering da die Fläche weder nennenswerte Gehölze noch Gewässer beherbergt. Ruinen und Versiegelte Flächen tragen zur Erwärmung der Umgebung bei.

hierzu liegen aus: Begründung Umweltbericht zu den Funktionen Wasser, Luft und Landschaftsbild Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Die Vorhabenfläche ist Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes. Auf dem Gelände befinden sich Ruinen ehemaliger Stallungen und ein weit- gehend intaktes Lagergebäude. Teile der Fläche sind versiegelt. Der größte Teil der Fläche ist von Gras und Staudenfluren sowie versiegelten Flächen geprägt. Lockere Gehölze liegen außerhalb der geplanten Solaranlage. Die Fläche wird zurzeit als Zwischenlagerfläche für Silage und Landwirtschaftliche Maschinen genutzt. Nach Umsetzung der Photovoltaikfreiflächenanlage soll der Boden unter und zwischen den Photovol- taikmodulen maximal 3mal jährlich gemäht werden, wobei die erste Mahd erst nach dem 01.07. stattfinden soll. Nach der weitgehenden Entsie- gelung der Fläche sollen Dünger- oder Pestizideinsatz sowie bodenverändernde Maßnahmen unterbleiben. Da diese Teile der Kompensations- maßnahmen sind (siehe auch Umweltbericht). Als Minimierungsmaßnahme wird zudem die Pflanzung einer Hecke von 5 m Breite empfohlen.

In der weiteren Umgebung wurden Seeadler, Kranich, Kolkrabe und Rehwild gesichtet. Unmittelbar neben der Fläche ein Feldhase. Aufgrund der Struktur und Lage waren auf der Fläche aber keine Tiere oder Lebensstätten geschützter Arten zu entdecken. Ein noch vorhandenes Gebäu- de wurde begutachtet Es ergaben sich aber keine Hinweise auf Federmäuse oder Schwalben.

hierzu liegen aus: Punkt 2.5 Grünflächen und Bepflanzungen und Artenschutzrechtliche Vorprüfung

(14)

Umweltbezogene Informationen zu sonstigen Umweltaspekten

Die Fläche hat aufgrund der starken anthropogenen Überformung des Bodens, und der starken Versiegelung nur wenig positive Effekte auf Natur und Landschaft der Umgebung.

Der Ist-Zustand wird als wenig wünschenswert betrachtet. Die Fläche ist von verschiedenen Bereichen der Umgebung aus sichtbar.

Eine Photovoltaikanlage als technische Anlage ist daher zukünftig als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu betrachten. Durch die geringe Bauhöhe und umgebende Wälder und Gehölzfluren, wird dieser Effekt aber bereits beschränkt. Eine weitere optische Abschir- mung durch z.B. eine neu zu pflanzende Landschaftshecke kann den Effekt minimieren.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zu sonstigen Umweltaspekten

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der bisher durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie Beteiligungen der Behörden weitere, nach Einschätzung der Gemein- de nicht wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen - eingegangen sind, die ebenfalls im Rahmen der hier bekannt gemachten Offenlage einsehbar sind.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann schriftlich oder während der Dienststunden zu Niederschrift Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.

1/2018 „Photovoltaikfreiflächenanlage“ der Gemeinde Luckow vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnah- men bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Luckow, den 02.07.2020

Schöne Bürgermeister

Immobilienkaufmann Ralf Pete Tel.: 03973- 4490858 | Mobil: 0170-2837799

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Das nächste Amtsblatt erscheint am 21.08.

Anzeigenschluss ist am 06.08.2020

Herzlichen Dank für die

vielen Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich meines

85. Geburtstages

danke ich meinen Kindern, Enkeln, Urenkeln sowie Verwandten und Bekannten.

Ingrid Sehmke

Altwarp, im Juni 2020

(15)

AHLBECK

mit den Ortsteilen Ludwigshof und Gegensee

Bürgermeister: Josef Schnellhammer Tel.: 0172 8917793 1. stellv. Bürgermeister: Andreas Frenz Tel.: 0175 2311582

Sprechzeiten: am 1. und 3. Mittwoch von 17.00 - 18.00 Uhr im Gemeindebüro, Dorfstraße 3

E-Mail: schnellhammer.BM-ahlbeck@t-online.de

Der Ahlbecker FennKultour Verein hatte zur 3 Seen Tour eingeladen

Am 6.06.2020 war es soweit. Angereiste Naturfreunde aus Berlin, Ueckermünde und Ahlbeck/

Umgebung nahmen die interessante Fahrradstrecke von Ahlbeck-Rieth-Mützelburg und Lud- wigshof natürlich unter Einhaltung der Abstandsreglung in Angriff.

Eine gelungene Überraschung war das Treffen mit dem Fischer aus Rieth -Fischer Döring, der uns bis nach Mützelburg begleitete und nicht nur reichlich mit Seemannsgarn versorgte. Alle waren begeistert von den Geschichten rund um die Gegend und den Erlebnissen, die ein Fischerleben so mit sich bringt. Nach dem Besuch des Neuwarper/Riether und Mützelburger See`s, der ein Grenz See zu Polen ist, gab es mitten im Wald eine kleine Rast.

Anschließend ging es auf die Abschluss Strecke in Richtung Ludwigshof, entlang fast reifer Blaubeersträucher und oh Wunder von Wolfsspuren mit den Hinterlassenschaften der Verdau- ung (Losung;)).

In Ludwigshof erklärte uns Förster Lars die Geschichte zum See und einige Episoden zum Teu- felsgraben und seiner Entstehung. Unsere 3 Seen Fahrradtour war gelungener Auftakt an dem sich das Kinderfest am 20.06.2020 in Ahlbeck auf dem Sportplatz anschloss. Mit im Boot bei den Vorbereitungen zu Genehmigung und organisatorischen Absprachen waren der Kinder- sport TUS, die KITA und weitere FennKultour Freunde.

Nach den Überlegungen und den Behördengängen konnten die Kids, ihre Eltern und Großel- tern endlich wieder Spaß und Sport auf dem Sportplatz der Gemeinde erleben. Angefangen mit der musikalischen Erwärmungsgymnastik, vorgeführt von Nele und Jamina und nach ge- macht von Groß und Klein. Direkt im Anschluss konnten die Kinder viele witzige und spannen- de Stationen erleben und wurden zum aktiven Mitmachen aufgefordert.

Vom Stiefel Weit Wurf, dem Fennbretter Lauf, Steckenpferd Parcours, der Entdecker Station mit digitalen Mikroskopen und lebendigen Bildern bis hin zum Büchsen werfen und freiem Spiel-für alle war etwas dabei. Für die Stationen gab es lustige Stempel, mit dem jedes Kind an der Siegerehrung teilnehmen konnte. Alle Kinder haben gewonnen; sei es an Erfahrung, Freude oder dem gemeinsamen Spiel. Es war ein gelungener Nachmittag. Die Hauptpreise waren ein Kinogutschein, ein Nachmittag im Kletterwald oder ein Tierparkbesuch sowie Eis- gutscheine für die Gaststätte Seegrund/Ahlbeck.

Wir bedanken uns beim Bürgermeister Herrn Schnellhammer für die persönliche finanzielle Unterstützung und bei der Gemeinde für die Bereitstellung des Sportplatzes. Unser Kids Club (Max, Jamina und Franz) hat wieder tatkräftig bei den Vorbereitungen und auf dem Platz mit- gewirkt.

Und weil das Interesse und die Nachfrage nach einer Wiederholung rufen, gibt es im Oktober eine ganz besondere Veranstaltung für unsere Kinder. Unbedingt vormerken und reservieren:

Die Schnitzeljagd durch Dorf-Wald und Flur mit FennKultour e.V. mit dem Kindersport TUS und Freunden ist bereits in Planung.

Bei Fragen und Anmeldungen: FennKultour-Ahlbeck@outlook.de oder unter Mobil: 0176 322 421 82 oder direkt in der Gemeinde bei Frau U. Tillaire. Wir freuen uns auf Euch!!!

Die nächste geplante Veranstaltung findet am 18.07.2020 als Sommer Überraschungstour rund um das Fenn mit naturkundlicher Führung statt (Fahrrad fahren).

An alle Mitglieder der Jagdge- nossenschaft Ahlbeck

(Landeigentümer der Gemarkung Ahlbeck Seegrund- Eggesin)

Einladung zur Vollversammlung

Datum: 14.08.2020 Uhrzeit: 19 Uhr

Ort: Gasthof Zum Seegrund bei Mahnkes Dorfstraße 32/ 17375 Ahlbeck

Tagesordnung:

Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand

1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit (laut Jagdkataster)

2. Tätigkeitsbericht- Rechenschaftsbericht Vorstand

3. Finanzbericht Revisionskommission, Kassenstand; Verwendung von Mitteln;

Rücklagen

4. Entlastung Vorstand 5. Wahl neuer Vorstand

6. Konstituierung des neuen Vorstandes und Bekanntgabe der Funktion 7. Anträge Beschlüsse

8. Informationen: Rechtliche Änderungen;

Umsatzsteuerpflicht JG. Sachlage Stand Schweinepest ASP in MV

9. Auszahlung der Jagdpacht

10. Schlusswort Vors. Jagdgenossenschaft Wir bitten die neuen Mitglieder der Jagdge- nossenschaft Ahlbeck sich mittels Personal- ausweises und aktuellen Grundbuchauszug vor der Vollversammlung auszuweisen.

- Maskenpflicht bei Einlass - Notvorstand

Der Bürgermeister

Neue Website für Ahlbeck in Arbeit

Bereits 2019 hat sich die Gemeindevertre- tung mit der Erstellung einer eigenen Web- site befasst und dazu am 28.05.2020 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss ge- fasst. Wenn alles planmäßig verläuft, sollen die Seiten Ende August freigeschaltet wer- den. Um die Seiten informativ und aktuell zu gestalten, bittet die Gemeindevertre- tung vor allem Vereine, Gewerbetreibende, touristische Dienstleister und Privatvermie- ter aus dem Gemeindegebiet, zeitnah ihre Informationen (Texte, Fotos, Logos usw.) an den Bürgermeister weiterzuleiten. Natür- lich können auch Websites Dritter mit der neuen Ahlbecker Seite verlinkt werden.

Kontak:

schnellhammer.BM-ahlbeck@t-online.de presse@eggesi.de / s.grap@eggesin.de - Nähere Informationen in der nächste Ausgabe -

Referenzen

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