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Amtliches Mitteilungsblatt 25/2018

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Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta 25/2018 1

Amtliches Mitteilungsblatt

25/2018

Vechta, 25.09.2018 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeber: Der Präsident der Universität Vechta

Redaktion: Christiane Raatz-Vornhusen Lfd. Nr. 358

Bachelorstudiengang Combined Studies Teilstudiengang Sport

Prüfungsordnung

Dreiundzwanzigste Änderung

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2 Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta 25/2018

Inhalt

Seite

VII. Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen -

 Dreiundzwanzigste Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies

Teilstudiengang Sport

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Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta 25/2018 3

Dreiundzwanzigste Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies

Die „Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies“ vom 23.01.2013 (Amtliches Mit- teilungsblatt 4/2013 S. 3 ff.), zuletzt geändert gemäß Beschluss des Senats der Universität Vechta am 20.09.2017 und Genehmigung des Präsidiums der Universität Vechta in seiner Sitzung am 26.09.2017, wird gemäß Beschluss des Senats der Universität Vechta gemäß §§ 6 Abs. 1, 41 Abs. 1 NHG auf seiner 72. Sitzung am 30.05.2018 und Genehmigung des Präsidiums gemäß § 37 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 b NHG auf seiner Sitzung am 19.06.2018 wie folgt geändert:

Die Studienordnung des Teilstudiengangs Sport wird wie folgt geändert:

1.

In § 3 (Studienprogramm) wird in Satz 1 im Modul SP-3 die Prüfungsform „Kolloquium“ ersetzt durch

„mündliche Prüfung“.

2.

In § 4 (Arten der Prüfungsleistung) wird in Satz 1unter Ziffer 3 das Wort „Selbstreflexionsbericht“ geän- dert in „Reflexionsbericht“ und der Paragraph um folgenden Abs. 6 ergänzt:

„(6) Sofern eine Modulprüfung in Form einer Fachpraktischen Prüfung zu erbringen ist, ist die zweite Wiederholungsprüfung ergänzend zu § 25 Abs. 1 Satz 2 RPO ebenfalls eine Fachpraktische Prü- fung.“

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