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Leitfaden Basisphase. Berufspraktische Studien am IKU

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Academic year: 2022

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Institut Kindergarten-/Unterstufe

Leitung Berufspraktische Studien Obere Sternengasse 7

4502 Solothurn tobias.leonhard@fhnw.ch

Basisphase

Leitfaden Basisphase

Berufspraktische Studien am IKU

Workload ECTS-P. AS Beginn Ende

Basispraktikum 6 180 Hosp. KW 46 Hosp. KW 50 Blockp. KW 02 Blockp. KW 04

Basisseminar Teil 1 2 60 Regelstudium KW 40

KW 51 FLEX-Studium KW 42

Basisseminar Teil 2 2 60 Regelstudium KW 12 Regelstudium KW18 FLEX-Studium KW 10 FLEX-Studium KW 19

Mentorat 1.1 1 30 FLEX-Studium KW 39Regelstudium KW 38 KW 51

Mentorat 1.2 1 30 KW 9 KW 21

Praktikumsart: Tandempraktikum

Praxisportal: https://www.fhnw.ch/plattformen/praxisportal-ku/

Verbindliche Fassung vom 08.06.2021

Fokusphase Vertiefungsphase an Partnerschulen

Basisphase

1. Studienjahr

2. Studienjahr

3. Studienjahr

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1 Inhaltsverzeichnis

2 ANSPRECHPERSONEN ... 3

3 STUDIENBEREICH UND LEITIDEEN ZUR BASISPHASE ... 3

4 GRUNDLAGEN, ZIELE UND STRUKTUR BASISPHASE ... 4

5 AUFGABEN, ANFORDERUNGEN LEISTUNGSNACHWEIS (PRAKTIKUM, REFLEXIONSSEMINAR, MENTORAT) ... 8

5.1 ERKUNDUNG IM PRAKTIKUM (TEILSCHRITT 1) ... 8

5.2 ERPROBUNG VON UNTERRICHT (TEILSCHRITT 2) ... 9

5.3 ANALYSIEREN UND WISSENSCHAFTLICHE DISKUSSION (TEILSCHRITT 3) ... 10

5.4 ANFORDERUNGEN IM MENTORAT ... 10

5.5 LEISTUNGSNACHWEISE IN DER BASISPHASE ... 10

6 FORMALIA ... 12

6.1 VERBINDLICHE ORGANISATORISCHE REGELUNGEN ... 12

6.2 CHECKLISTE ... 12

7 DIGITALE DOKUMENTE UND FORMULARE ... 13

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2 Ansprechpersonen

Für administrative Fragen:

am Standort Muttenz:

Monika Augstburger, Hofackerstrasse 30, 4132 Muttenz Mail: monika.augstburger@fhnw.ch

Tel: +41 61 228 50 14

an den Standorten Brugg-Windisch und Solothurn:

Karin Lerch, Obere Sternengasse 7, 4502 Solothurn Mail: karin.lerch@fhnw.ch

Tel: +41 32 628 67 61

Beauftragter Basisphase (erste Anlaufstelle bei inhaltlichen Rückfragen):

Benjamin Betschart, Obere Sternengasse 7, 4502 Solothurn Mail: benjamin.betschart@fhnw.ch

Konzeptionelle und inhaltliche Verantwortung Basisleitfaden:

Tobias Leonhard, Obere Sternengasse 7, 4502 Solothurn Mail: tobias.leonhard@fhnw.ch

Tel: +41 32 628 67 59

3 Studienbereich und Leitideen zur Basisphase

Der Studienbereich der Berufspraktischen Studien bildet neben den Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Fachwissenschaften einen der vier Bereiche des BA-Studiums Kindergar- ten-/Unterstufe an der Pädagogischen Hochschule FHNW. In den Berufspraktischen Studien werden drei Formate angeboten: Praktika, Reflexionsseminare sowie Mentorate. Die Praktika finden im Berufsfeld statt, in den Reflexionsseminaren stehen die fundierte Unterrichtsplanung und die systematische Analyse von Unterricht und Schule im Vordergrund, im Mentorat werden alle Studierenden bei der Entwicklung ihrer professionellen Kompetenzen über das gesamte Studium hinweg begleitet. In jedem Studienjahr wird eine Praxisphase mit Praktikum, Reflexi- onsseminaren und Mentorat studiert, im ersten Jahr ist dies die sog. «Basisphase».

Die Basisphase verfolgt zwei zentrale Ziele: Erstens geht es darum, die Komplexität des beruf- lichen Handelns in der Zielstufe und die daraus entstehenden Anforderungen an die Lehrperso- nen von Beginn an transparent und erfahrbar zu machen. Zweitens zielt die Basisphase darauf ab, den Sinn einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der beruflichen Praxis zu the- matisieren und zu plausibilisieren. Diese zweifache Auseinandersetzung besteht in der Teilhabe und Mitgestaltung der beruflichen Praxis im Basispraktikum, sie besteht aber auch in der Teil- habe und Mitgestaltung einer Wissenschaftspraxis, die bewusst Distanz zu den Phänomenen beruflichen Handelns im Kindergarten und in der Primarunterstufe sucht und immer wieder ein- nimmt. In der Basisphase sind diese beiden Modi der Auseinandersetzung als «Berufs- und Wissenschaftspraxis» zunächst der Unterscheidbarkeit wegen getrennt, sie werden aber in den

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konkreten Studienaufgaben eng aufeinander bezogen, um den durch die Wissenschaftspraxis zu erzielenden Gewinn an Distanz, intersubjektiver Gültigkeit von Aussagen und Rationalität für die berufliche Praxis erfahrbar zu machen.

Die Ansprüche in der Basisphase sind hoch. Bereits zu Studienbeginn setzen sich Studierende mit den begründeten Erwartungen an professionelles pädagogisches Handeln auseinander und erhalten durch Modelle und begriffliche Konzepte eine erste Orientierung. Ziel der Basisphase ist auch, die Studien- und Berufswahl zu prüfen.

Die Studierenden werden als Novizinnen und Novizen der Wissenschafts- und Berufspraxis adressiert. Hierfür wird in der Basisphase die allgemeine Studierfähigkeit und die durch Asses- sment festgestellte, allgemeine Berufseignung vorausgesetzt. Die Basisphase ist als Lernsitua- tion konzipiert, in denen die Könnerinnen und Könner der jeweiligen Praxis die Studierenden durch Zeigen, Erklären, Begründen und Plausibilisieren auf die jeweilige Praxis vorbereiten.

Studierende beteiligen sich aktiv an Wissenschafts- und Berufspraxis. Einlassung sowie erste sichtbare Produkte der Mitgestaltung beider Praxen werden erwartet. Ausdrücklich keine be- rechtigte Erwartung ist hingegen, dass sich Studierende in den beiden Praxen bereits eigenver- antwortlich bewähren müssen. Dies gilt sowohl für die berufliche Praxis als auch für die Wissen- schaftspraxis der Hochschule. Die Basisphase hat einen orientierenden sowie einen vorberei- tenden Charakter.

Obwohl in den Berufspraktischen Studien das Erlernen pädagogischen Handelns und der da- zugehörenden Begründungsfähigkeit im Vordergrund stehen, wird der Studienerfolg der einzel- nen Formate durch Leistungsbewertungen festgestellt. Die Art der Leistungsbewertungen er- folgt in der Basisphase in einer 2er Skala («bestanden» bzw. «nicht bestanden»), dies im Ge- gensatz zu den übrigen Modulanlässen im Grundstudium.

4 Grundlagen, Ziele und Struktur Basisphase

Die Basisphase ist im Studienplan1 ausgewiesen und in den Modulgruppenbeschreibungen2 begründet. Hierbei werden Modulanlässe pro Studienabschnitt, Veranstaltungstyp, Verbindlich- keit, ECTS, Teilnahmevoraussetzungen, Art der Leistungsbewertung sowie Verantwortlichkei- ten geregelt. Zudem werden Kompetenzziele, Themen und Inhalte erläutert.

In der Basisphase gelten die Gestaltungsprinzipien der Berufspraktischen Studien, wie sie in den grundlegenden Konzeptionen3 formuliert und begründet werden. Die Basisphase leistet ei- nen spezifischen Beitrag zur Steigerung der Professionalität der Studierenden in den acht Kom- petenzbereichen, die die Pädagogische Hochschule FHNW im Sinne professioneller Standards als Zielperspektive des Studiums formuliert hat. In der Basisphase ergeben sich in Bezug auf die Kompetenzziele entsprechende phasenspezifische Konkretisierungen (kursiv in der nach- folgenden Tabelle).

1 https://www.fhnw.ch/de/die-fhnw/hochschulen/ph/rechtliche-dokumente-und-rechtserlasse/rechtserlasse-ausbildung/studien- plan-bachelorstudiengang-kindergarten-unterstufe.pdf

2 https://www.fhnw.ch/de/die-fhnw/hochschulen/ph/rechtliche-dokumente-und-rechtserlasse/rechtserlasse-ausbildung/modul-und- modulgruppenbeschreibungen-bachelorstudiengang-kindergarten-unterstufe.pdf

3 Vgl. Rahmenkonzeption BpSt, Gesamtkonzeption BpSt am IKU, Kompetenzfelder der PH FHNW.

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Kompetenz- bereich

Kompetenzziele

Konkretisierung für die Basisphase

1. Teilhabe am professionsspezi- fischen Fachdis- kurs

Die Lehrperson nimmt am aktuellen professionsspezifischen Fachdiskurs teil. Sie kann Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Kompetenzbereichen zueinander in Bezie- hung setzen und Verbindungen zwischen Alltagsbeobachtungen und Fachdiskussion her- stellen.

Studierende gewinnen einen ersten Eindruck und Mitgestaltungsmöglichkeiten für einen professionsspezifischen Fachdiskurs. Zwischen Basisseminar und Basispraktikum stellen sie erste inhaltliche Verbindungen her und erkennen dabei den Anspruch und den zu er- zielenden Gewinn von nicht trivialen Verbindungen zwischen Wissenschafts- und Berufs- praxis.

2. Planung und Durchführung von Unterricht

Die Lehrperson gestaltet Entwicklungs-, Lern- und Bildungsprozesse auf der Grundlage professionsspezifischen Fachwissens, des Lehrplans und der Schulprogramme sowie der darauf beruhenden Planung. Sie kann Lernprozesse fachkompetent, altersstufengerecht und vielfältig ermöglichen. Sie verfügt über Grundformen des Lehrens und Lernens sowie über erweiterte Lehr- und Lernformen, um Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler un- ter dem Aspekt des Individualisierens und Differenzierens zu gestalten. Sie kann verschie- dene Aspekte des Unterrichtens systematisch evaluieren und ihre Unterrichtspraxis ge- mäss wissenschaftlich anerkannten Qualitätskriterien weiterentwickeln.

Studierende erfahren in der Hochschule, welche Planungsüberlegungen vor der Gestal- tung von Unterricht erforderlich sind und erkunden in der beruflichen Praxis, wie dort konk- ret geplant wird.

Studierende gestalten erste unterrichtliche Aktivitäten und erfahren dabei sowohl die Be- deutung gründlicher Planung als auch die systematischen Grenzen der Planbarkeit im So- zialsystem Unterricht. Sie erheben erste empirische Daten und lernen Verfahren kennen, diese Daten verstehensorientiert zu analysieren.

3. Lernen und

Entwicklung Die Lehrperson versteht, wie Schülerinnen und Schüler lernen und sich entwickeln. Sie ist sich dabei des Spannungsverhältnisses von individuellen Entwicklungszielen und Anpas- sung an gesellschaftliche Anforderungen und Normen bewusst und kann zwischen diesen beiden Polen vermitteln. Sie ist fähig, Lernprozesse individuell und gruppenbezogen zu fördern und dadurch persönliche, kognitive und soziale Entwicklungen anzuregen und zu unterstützen.

Studierende beobachten individuelle Voraussetzungen, Fähigkeiten und Entwicklungs- stände der Kinder und sprechen mit den Praxislehrpersonen über ihre Beobachtungen ohne vorschnelle Urteile und Zuschreibungen vorzunehmen.

4. Diagnose und

Beurteilung Die Lehrperson kann Schülerinnen und Schüler differenziert in ihrem Entwicklungs- und Lernstand sowie ihrem sozialen Kontext erfassen und daraus Ansatzpunkte für deren För- derung ableiten. Sie setzt dabei unterschiedliche Beobachtungs- und Beurteilungsformen ein und kennt deren Funktionen und Wirkungen.

Studierende beobachten Formen der Lernstandserhebung und daran anschliessender Massnahmen zur Förderung bestimmter Fähigkeiten, sie beobachten auch, welche For- men der Beurteilung in der Zielstufe zum Einsatz kommen.

5. Umgang mit

Heterogenität Die Lehrperson berücksichtigt in ihrem Denken und Handeln die Heterogenität der Schüle- rinnen und Schüler u.a. in Bezug auf Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen, sozioöko- nomischen Status, Kultur und Geschlecht. Sie verfügt über Kenntnisse, die sie darin unter- stützen, in Unterricht, Schule und Elternarbeit den verschiedenen Aspekten von Heteroge- nität Raum und Struktur zu geben. Sie kann sich in unterschiedlichen Situationen sprach- lich reflektiert artikulieren.

Studierende beobachten zunächst die Unterschiedlichkeit der Kinder in verschiedenen Di- mensionen und zugleich die Möglichkeiten, konkreten Verfahren und Grenzen individuali- sierter Unterstützung in den Bildungsinstitutionen.

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6. Kommunika- tion und Zusam- menarbeit

Die Lehrperson kennt grundlegende Dynamiken kommunikativen Handelns in sozialen Kontexten. Sie trägt auf dieser Grundlage zu einem unterstützenden sozialen Umfeld und einer von Wertschätzung geprägten Arbeits- und Lernkultur bei. Sie kann sachbezogen mit anderen Lehrpersonen, mit der Schulleitung, mit Eltern, Behörden und allen weiteren am Schulfeld Beteiligten kooperieren.

Studierende erfahren und gestalten die Prozesse der Kommunikation und Zusammenar- beit in den verschiedenen Formaten der Berufspraktischen Studien mit. Insbesondere im Tandem mit Mitstudierenden und in Zusammenarbeit mit der Praxislehrperson sind sie in der Lage, die Zusammenarbeit verlässlich, offen und lösungsorientiert zu gestalten.

7. Institutionelles Handeln, Schule und Gesellschaft

Die Lehrperson kann institutionell handeln und kennt die gesellschaftliche Funktion des Gesamtsystems Schule sowie die Wirkweisen seiner Entwicklung. Sie kann soziale Sys- teme analysieren und daraus abgeleitet Interventionen und Projekte im Hinblick auf Ent- wicklungsziele konzipieren und durchführen. Sie trägt durch ihr professionsspezifisches Fachwissen und ihr adäquates Organisationshandeln zur Team- und Schulentwicklung bei.

Sie versteht die gesellschaftliche Funktion ihres Berufes und verfügt über ein reflektiertes Rollenbewusstsein unter Berücksichtigung rechtlicher, ethischer und demokratischer Grundsätze.

Studierende erfahren sich als Teil eines gesellschaftlichen Teilsystems, das vielfältige Er- wartungen auf verschiedenen Ebenen an die (zukünftigen) Akteure stellt. Sie setzen sich mit diesen institutionellen und gesellschaftlichen Erwartungen auseinander und prüfen auch in dieser Hinsicht ihre Studienwahl.

8. Sicherung der Qualität und pro- fessionelle Wei- terentwicklung

Die Lehrperson evaluiert und reflektiert kontinuierlich die Wirkung ihres professionellen Handelns. Sie gestaltet ihre professionelle Weiterentwicklung gezielt vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Lern- und Qualifizierungsangebote, der eigenen Berufsbiografie, der Schulentwicklung vor Ort sowie vor dem Hintergrund bestehender oder neuer Spezialfunk- tionen in Bildungsorganisationen.

Studierende lernen Möglichkeiten kennen, die eigene Arbeit zu dokumentieren und syste- matisch zu analysieren. Sie rahmen konstruktive Kritik als Chance zur Weiterentwicklung.

Im Allgemeinen lassen sich für die Basisphase folgende Ziele beschreiben:

− Erster Einblick in Erwartungen und Bedingungen beruflichen Handelns als Lehrperson erhalten

− Unterricht beobachten, beschreiben, erklären, interpretieren (Repertoire pädagogischer Begriffe; Stellenwert pädagogischer Theorien für die Beurteilung des eigenen Tuns;

Sprach- und Deutungsfähigkeit)

− Pädagogische Verhältnisse analysieren / eigene erste Unterrichtserfahrungen analy- sieren (vgl. auch Grundlagenreader)

− Bildungsinhalte prüfen und pädagogisches Handeln konkretisieren / Unterricht planen, gestalten (durchführen), auswerten (vgl. auch Dokumentation «gut geplant.»)

− Einführung in fallanalytische Arbeit (beobachten, erheben, analysieren und auswerten) Die Basisphase umfasst drei Teile, in denen sich die Studierenden jeweils in klar unterscheid- barer Weise mit dem zukünftigen Berufsfeld auseinandersetzen.

1. Basisseminar Teil 1: «Erkunden»

Was kennzeichnet pädagogisches Handeln in der Institution Volksschule (inkl. Kindergar- ten)? Welche Überlegungen sind für die Planung der pädagogischen Arbeit erforderlich und wo sind die Grenzen der Planbarkeit von Unterricht? Was gilt es beim Beobachten zu be- achten?

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Fragen wie diese erkunden Studierende im ersten Teil des Basisseminars. In der textbasier- ten Auseinandersetzung mit grundlegenden Konzepten pädagogischer Arbeit sowie in der fokussierten und systematischen Beobachtung während der Hospitationen werden erste Be- schreibungskategorien erarbeitet und deren Deutungsmächtigkeit für die berufliche Praxis geprüft. Es geht darum, sich durch die Einnahme unterschiedlicher Perspektiven ein im Laufe des Studiums zunehmend vollständigeres Bild von der Komplexität und den Anforde- rungen der beruflichen Praxis zu machen. Verschiedene Konzepte machen bestimmte As- pekte der Beobachtung im Sinne von «Brillen» erst zugänglich und Modelle helfen, die Kom- plexität zu reduzieren. Das Dokument «gut geplant.» bildet die Grundlage der Unterrichts- planung im Institut Kindergarten-/Unterstufe und beinhaltet sowohl Überlegungen zur Struk- turierung von Unterricht auf der Zielstufe als auch konkrete Hinweise zum Vorgehen bei der Unterrichtsplanung.

Die Wissenschaftspraxis findet im ersten Teil des Basisseminars als diskursive Praxis, also als präzise Argumentation vor dem Hintergrund eines ersten «Professions-Wort-Schatzes»

und als Beobachtungspraxis im Sinne von «genau hinschauen mit dem Ziel präziser bzw.

exakter Beschreibung» in den Hospitationen statt. Texte, Dokumente und Protokolle der Hospitationen bilden dabei zentrale Gesprächsgegenstände im Basisseminar und fordern zugleich auf, sich im Mentorat der eigenen, biografisch erworbenen und damit sicher ge- glaubten Positionen bewusst zu werden und diese ggf. weiterzuentwickeln. Das Erkunden der beruflichen Praxis im Feld geschieht während der Hospitationstage. Erkunden geschieht durch Beobachtung als zentralen Modus der Erkenntnis in der Wissenschafts- und der be- ruflichen Praxis. Beobachtung wird aber bezüglich ihres Zweckes differenziert, denn die Be- obachtung der Lehrperson im Unterricht erfüllt eine andere Funktion als die der teilnehmen- den Beobachtenden z.B. während einer Hospitation. Auch die Beobachtungsmodi der Wis- senschaft unterscheiden sich, je nachdem, ob man versucht, Phänomene zunächst ausführ- lich zu beschreiben (vgl. Vorschlag Beobachtungsprotokoll in den Grundlagentexten), oder ob Belege für vorab bestimmte Kriterien gesucht werden (vgl. Beobachtungs- und Rückmel- deinstrument). Neben diesen Beobachtungen «erkunden» Studierende die berufliche Praxis auch, indem sie Praxislehrpersonen zu ihren Beobachtungsschwerpunkten gezielt beobach- ten. Praxislehrpersonen sind in der ersten Phase «Wegweisende für die Vielfalt», werden als Gestaltende beruflicher Praxis sichtbar und sind Gesprächspartnerinnen und -partner für die Fragen der Studierenden, die aus den verschiedenen Beobachtungsfoki entstehen.

2. Basispraktikum: «Erproben»

Nach der Phase distanzierter Erkundung erfolgt im Basispraktikum die Einlassung auf die berufliche Praxis mittels Unterrichtserprobungen. Die Studierenden gestalten diese im Rah- men ihrer Möglichkeiten zunächst mit und erproben sich in der Übernahme erster über- schaubarer unterrichtlicher Aufgaben und Unterrichtsaktivitäten in der Arbeit mit den Schü- lerinnen und Schülern.

Basis des Erprobens ist die Beobachtung. Sie bedeutet im Basispraktikum vor allem «genau hinschauen mit dem Ziel der einfühlenden Erfassung, worauf es ankommt», damit durchaus auch ein «Abschauen» und «Ausprobieren» der beobachteten Praktiken der Praxislehrper- son. Sie sind im Basispraktikum ein Modell der Gestaltung vielfältiger Zielstufenpraxis, deren Form, Strukturierungsprinzipien, methodische Zugänge und zielstufenadäquate Medien, die sie den Studierenden explizit zeigen und soweit als möglich begründet erklären. Praxislehr- personen beteiligen die Studierenden zunächst als Unterstützung ihrer transparent gemach- ten Zielsetzungen; die Studierenden planen und gestalten aber im Verlauf des dreiwöchigen Blockpraktikums Unterrichtsaktivitäten mit Unterstützung der Lehrperson auch eigenständig und erproben dabei bewährte Formen zielgruppenspezifischer Arbeit in Kindergarten und

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Primarstufe. Entsprechend den Fokussierungen im Basisseminar dokumentieren die Stu- dierenden einzelne kurze Ausschnitte digital (Audio oder Video), um sie als «Protokolle der Wirklichkeit» (Wernet 2009, S. 12)4 im Basisseminar Teil 2 in der Rückschau detailliert ana- lysieren zu können.

3. Basisseminar Teil 2: «Analysieren und wissenschaftliche Diskussion»

Nach dem Blockpraktikum erfolgen im zweiten Teil des Basisseminars zwei zentrale Bezug- nahmen auf die beiden vorherigen Teile. Anhand der erhobenen Daten aus dem Basisprak- tikum wird exemplarisch eingeführt, wie methodisch gearbeitet werden kann, um Aussagen über die berufliche Praxis zu gewinnen, die Geltung über eine persönliche Meinung und Ansicht hinaus beanspruchen können. Die Wissenschaftspraxis zeigt sich hier als daten- und methodengestützte Analyse der erlebten beruflichen Praxis und ist damit im Kern eine forschende, wissenschaftliche Praxis, deren Anliegen und Plausibilität durch das gesamte Grundstudium hindurch in allen Modulgruppen unterstützt wird.

Die im ersten Teil des Basisseminars erworbenen Konzepte dienen nun als «Denkwerk- zeuge», um bestimmte Phänomene der beruflichen Praxis zu identifizieren und zu benen- nen. An einem kurzen selbst gewählten Protokoll, das im Basispraktikum gewonnen wurde, erproben die Studierenden den wissenschaftlichen Blick auf die berufliche Praxis und er- kennen im besten Fall den dadurch zu erzielenden Rationalitätsgewinn.

Das Mentorat begleitet diese drei Schritte der Basisphase kontinuierlich. Entsprechend der kon- zeptionellen Idee des Mentorats gilt es für die Studierenden, im Laufe des ersten Studienjahres

«ihre Themen» bezüglich der individuellen pädagogischen Professionalisierung zu finden. Dies geschieht in Auseinandersetzung mit dem eigenen bildungsbiografischen Hintergrund und den im Studium und den Erfahrungen im Berufsfeld sichtbar werdenden Erwartungen an angehende Lehrpersonen und der im Basisseminar diskutierten Beschreibungs- und Deutungsangebote.

5 Aufgaben, Anforderungen Leistungsnachweis (Praktikum, Refle- xionsseminar, Mentorat)

Die Anforderungen der Basisphase werden nachfolgend entsprechend den drei Teilschritten 1– 3 (vgl. Kap. 4) formuliert. Sie werden inhaltlich konkretisiert und abschliessend in Bezug auf die erforderlichen Leistungsnachweise in den einzelnen Formaten formal zusammengefasst.

5.1 Erkundung im Praktikum (Teilschritt 1) Hospitationen:

Die Hospitationen vor dem Blockpraktikum dienen ausdrücklich in erster Linie der gezielten Er- kundung des Berufsfeldes durch Beobachtung und Befragung. Für die Erkundungen liegen Auf- träge in Form einer «Prezi» vor.5 Der Erkundungsauftrag zum Thema «Planung» ist obligato- risch, andere werden eigenständig gewählt bzw. mit den Leitenden des Basisseminars verein- bart. Diese Erkundungen sind mehr als «Zuschauen», zu diesem Zeitpunkt gerade kein «Ab- schauen», sondern ein «genau Hinschauen» und «die Eindrücke mit den Profis austauschen», was jeweils protokolliert (vgl. dazu die Hinweise in den Grundlagentexten) und im Basisseminar ausgewertet wird. Hospitationen dienen auch dazu, sich der eigenen Erwartungen bezogen auf

4 Wernet, Andreas (2009). Einführung in die Interpretationstechnik der Objektiven Hermeneutik. Opladen: Leske + Budrich.

5 https://prezi.com/a-ff654mob2k/erkundung-systematisch-und-fokussiert/?utm_campaign=share&to- ken=968660793de8277f63ce74e1b430e8d55d53d3dbf94e0d181a5291710fec848c&utm_medium=copy

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die berufliche Tätigkeit zu vergewissern sowie Irritationen und Zweifel zum Gegenstand vertief- ten Nachdenkens zu machen. Es wird erwartet, dass sich die Studierenden im Rahmen der Hospitation auch an unterrichtlichen Aktivitäten beteiligen, Bedingungs- und Situationsanalysen erstellen, sowie das Blockpraktikum mit den Praxislehrpersonen vorbereiten.

Auseinandersetzung mit Texten und Unterrichtskonzepten:

Für die Berufspraktischen Studien erhalten Studierende zu Beginn der Basisphase eine Text- sammlung («Grundlagentexte Berufspraktische Studien am IKU»). Zudem erhalten die Studie- rende die Broschüre «gut geplant.», die in die grundlegenden Überlegungen zur Struktur und zur Durchführung einer zielstufengerechten Unterrichtsplanung einführt. Alle Texte ermöglichen bei gründlicher Auseinandersetzung, die Grundbedingungen pädagogischen Handelns von Be- ginn an verstehen zu können. Von den Leitenden des Basisseminars können Texte ergänzt werden, die im jeweiligen Fachgebiet der Reflexionsseminarleitung ebenfalls grundlegenden Charakter haben.

Texte im Basisseminar müssen intensiv und sinnerfassend gelesen werden. Die Studierenden setzen dafür wesentliche Zeiträume jenseits der Präsenzveranstaltung ein, um die Kernaussa- gen der Texte herauszuarbeiten und mit den Konzepten vertraut zu werden, damit sie in Be- gründungen und Analyse beruflicher Praxis aktiv einsetzbar sind.

5.2 Erprobung von Unterricht (Teilschritt 2) Vorbereitung des Praktikums:

Im Basispraktikum werden die Studierenden anhand einer Quartalsplanung oder einer anderen Übersichtsdarstellung über die Themen des Unterrichts nach den Weihnachtsferien informiert.

Vor den Ferien wird gemeinsam überlegt, bei welchen unterrichtlichen Themen, in welchen Un- terrichtsphasen und sonstigen Aktivitäten des Schulalltags sich die Studierenden im Unterricht erproben können. Zudem stimmen sich die Studierenden mit der Praxislehrperson ab, mit wel- chem inhaltlichen Schwerpunkt und mit welchen Mitteln sie «Protokolle der Wirklichkeit» aus dem Basispraktikum für die nachträgliche Analyse dokumentieren. Für Videoaufzeichnungen, in denen einzelne Personen identifizierbar sind, werden nach Rücksprache mit der Praxislehr- person und der Schulleitung frühzeitig die Einverständniserklärungen der Eltern eingeholt. Die Studierenden dokumentieren den sorgfältigen Umgang in der sog. Datenschutzdokumentation.

Gestaltung des Praktikums:

Die Studierenden sind während des dreiwöchigen Blockpraktikums ganztägig am Praktikumsort anwesend. Sie übernehmen dort, wo es ein Gewinn für die Schülerinnen und Schüler ist, auch Assistenzaufgaben für die Lehrperson, für die sie aber bezüglich des Sinns und der Anforde- rungen anhand einer Planung instruiert und orientiert werden, um ein ausbildungsinadäquates

«Mitlaufen» zu vermeiden. In der Basisphase moderiert die Praxislehrperson die Art und Weise, wie Unterricht geplant, strukturiert und gestaltet wird. Darüber hinaus gibt die Lehrperson Hin- weise, was die Studierenden im Unterricht beobachten können. Die Studierenden sind in der Lage, in der ersten Woche erste unterrichtliche Aufgaben (im weiteren Sinne) zu gestalten, zu- nehmend in eigenständiger Art und Weise. Die Gestaltung der Einlaufzeit, der Znünipause, die gezielte Unterstützung einer Gruppe von Kindern im Freispiel kann ebenso als unterrichtliche Aufgabe gelten wie die Übernahme «geführter Aktivitäten», wie die Einführung in ein Thema oder die Gestaltung «angeleiteter Aktivitäten» z.B. für eine Übungsphase. Jede dieser Aktivitä- ten wird mit der zur Verfügung stehenden Unterrichtsplanungsvorlage schriftlich geplant. Die Einbindung in die grösseren Planungseinheiten und die damit verbundenen Begründungen sind in der Basisphase noch Aufgabe der Praxislehrperson und damit Gegenstand des Gesprächs.

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Von den Studierenden wird dabei erwartet, dass sie sich intensiv vorbereiten, indem sie im Vor- feld ähnliche Aktivitäten der Lehrperson gezielt beobachten. Sie bringen eigene Ideen zur Ge- staltung ein, berücksichtigen aber auch die Hinweise und Anforderungen der Lehrperson.

Die Studierenden erstellen für das Basisseminar ein passendes und aussagekräftiges «Proto- koll der Wirklichkeit». Der Umfang wird dabei so bemessen, dass er die Einlassung der Studie- renden auf das berufliche Handeln und die Arbeit im Unterricht nicht (wesentlich) stört und im Anschluss, zumindest in wesentlichen Teilen, auch bearbeitet werden kann. Bezüglich der Form dieser Protokolle werden die Studierenden im Basisseminar beraten.

5.3 Analysieren und wissenschaftliche Diskussion (Teilschritt 3)

Im dritten Teilschritt erfahren und üben die Studierenden, wie sie über die erlebte berufliche Praxis intersubjektiv robuste Aussagen treffen können, die also mehr sind als subjektive Mei- nungen. Die systematische Analyse der erhobenen Protokolle der Wirklichkeit dient neben der Einübung in Analysemethoden dem vertieften Verständnis der beruflichen Anforderungen und der Verknüpfung der Erfahrungen in der beruflichen Praxis mit den Konzepten der Wissen- schaftspraxis zu den Bedingungen pädagogischen Handelns. Hierzu werden die Texte des ers- ten Teils nochmals aktualisiert und zu den Protokollen der Unterrichtserprobung in Beziehung gesetzt. Sowohl die Analyse als auch die Bezugnahme auf theoretische Konzepte wird im Ba- sisseminar Teil 2 exemplarisch mit der Basisseminargruppe verdeutlicht. Der Leistungsnach- weis der Studierenden im Basisseminar Teil 2 ist eine «Fallanalyse», in der ein empirisches Datum (z.B. ein Transkript von 5 bis 15 Zeilen) unter Zuhilfenahme einer passenden Methode vertieft untersucht wird. Das Ergebnis der Untersuchung wird dann zu einem geeigneten Grund- lagentext in Beziehung gesetzt. Dabei ist die Qualität der Auseinandersetzung wichtiger als die Bearbeitung grösserer Datenmengen.

5.4 Anforderungen im Mentorat

Das Mentorat ist das Format, in dem Studierende ihren individuellen Professionalisierungspro- zess dokumentieren, dabei bilanzieren und Vorhaben für das Studium entwickeln. Im ersten Studienjahr dient das Mentorat dazu, anhand verschiedener Konzepte, Deutungsangeboten des Studiums und Rückmeldungen aus der beruflichen Praxis einen Ausgangspunkt für den eigenen Professionalisierungsprozess zu gewinnen und die Entwicklung von Kompetenzen zu struktu- rieren und zu planen. Es geht also darum, sich zu ausgewählten Aspekten aus der Breite des gesamten Studiums in Beziehung zu setzen, Stärken/Schwächen-Analyse durchzuführen und sinnvolle Entwicklungsfelder zu bestimmen. Dies geschieht in der (selbst-)aufmerksamen Aus- einandersetzung mit den Angeboten des gesamten Grundstudiums. Die Auseinandersetzung ist verbindlich, zugleich besteht eine grosse inhaltliche Offenheit; entscheidend ist, dass die Auseinandersetzungen subjektiv bedeutsam sind. Die «objektive» Bedeutsamkeit lässt sich an- hand der Passung zu den acht Kompetenzfeldern der PH FHNW als weiteres Kriterium (vgl.

Kap. 3) prüfen. Die Auseinandersetzung wird in einem «Portfolio» dokumentiert. Die Form ist dabei weitgehend offen, wichtig ist, dass (Zwischen-)Ergebnisse der Auseinandersetzung in erster Linie dem Mentor/der Mentorin und ggf. den Mitstudierenden zugänglich gemacht werden können.

5.5 Leistungsnachweise in der Basisphase

Studierende belegen mit Leistungsnachweisen, dass sie sich quantitativ und qualitativ ange- messen mit den verschiedenen Studienaufgaben in den drei Formaten auseinandergesetzt ha- ben.

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Leistungsnachweis im Praktikum (6 ECTS-P. ≙ 180 Ah)

Anwesenheit und engagierte (Mit-)Gestaltung während des Praktikumszeitraums inklusive der erforderlichen Vorbereitung und Nachbereitung vor Ort

Eigenständige schriftliche Vorbereitung und Gestaltung von mehreren unterschiedlichen un- terrichtlichen Sequenzen in Absprache und mit Unterstützung der Praxislehrperson (min- destens 1–2 Lerneinheiten pro Praktikumstag ab der 2. Blockwoche, auch im Teamteaching)

Dokumentation abgestimmter Beobachtungsschwerpunkte während des Praktikums

Dokumentation zuvor abgestimmter Aspekte pädagogischer Praxis als «Protokoll der Wirk- lichkeit» für die Bearbeitung im Basisseminar Teil 2

Erfüllen der Bewertungskriterien wie 1) Die Präsenzzeit und der Gesamtworkload gemäss Vorgaben, 2) Absprachen, Termine und verabredete Aufgaben (z.B. Vorbereitung von Un- terrichtssequenzen), 3) Grundlegende personale und soziale Kompetenzen für die Aus- übung der beruflichen Tätigkeit (Zielorientierung; Problemlösefähigkeit; Eigenständigkeit im Denken und Handeln; Fähigkeit zum Perspektivenwechsel; Flexibilität; Offenheit & Lernbe- reitschaft), 4) Grundlegende Kompetenzen, um Unterricht in der Zielstufe zu erteilen (z.B.

Unterrichtssprache) gemäss Bewertungsformular sind erfüllt.

Leistungsnachweis im Basisseminar Teil 1 (2 ECTS-P. ≙ 60 Ah)

Regelmässige und aktive Teilnahme

Gründliche Erarbeitung der Grundlagetexte zum Basisseminar, der Broschüre «gut ge- plant.» sowie der ggf. zusätzlichen Texte des/der Leitenden des Basisseminars

Anfertigung von drei «Erkundungsprotokollen» mit folgenden Schwerpunkten:

− Schwerpunkt Unterrichtsplanung (obligatorisch)

− Schwerpunkt der Basisseminarleitung (obligatorisch)

− Individueller Schwerpunkt der/des Studierenden

Leistungsnachweis im Basisseminar Teil 2 (2 ECTS-P. ≙ 60 Ah)

Regelmässige und aktive Teilnahme

Aufbereitung der «Protokolle der Wirklichkeit» (z.B. ausschnittsweise Transkription), sodass sie im Basisseminar Teil 2 analysiert werden können

Anfertigung einer Fallanalyse, in der eine erste daten- und methodengestützte Auseinan- dersetzung eines solchen Protokolls der Wirklichkeit sichtbar wird. Der Umfang sollte 5-7 Seiten (ohne Anhang) nicht überschreiten.

Leistungsnachweis im Mentorat 1.1 und 1.2 (1 + 1 ECTS-P. ≙ 30 Ah je Semester)

Erstellung und Gestaltung eines Portfolios, das dazu dient, den individuellen Professionali- sierungsprozess als Vermittlung zwischen bildungsbiografischen Erfahrungen und professi- onellen Standards in zentralen Anforderungen des Lehrberufs gründlich selbst zu überden- ken, aktiv zu gestalten und anhand von aussagekräftigen Dokumenten für Dritte sichtbar zu machen und zu belegen

Bei jedem Dokument ist zu begründen, warum es Teil des Portfolios ist

Anwesenheit zu den vereinbarten Terminen und fristgerechte Abgabe des Portfolios

Austausch mit Mitstudierenden und Mentor/in

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Institut Kindergarten-/Unterstufe

Leitung Berufspraktische Studien Obere Sternengasse 7

4502 Solothurn tobias.leonhard@fhnw.ch

6 Formalia

6.1 Verbindliche organisatorische Regelungen Formale Aufgaben der Studierenden

− Belegen des Praktikumsplatzes im PraxisPlatzPortal (PPP) nach der Einteilungsveranstal- tung

− Unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Praxislehrperson nach der Praktikumsplatzvergabe

− Gründliche und schriftliche Vorbereitung jeder verantworteten Lerneinheit im Blockpraktikum auf der Basis der Broschüre «gut geplant.»

− Dokumentation von Beobachtungen auch während des Praktikums

− Fristgerechte Abgabe der Leistungsnachweise im Basisseminar und Mentorat

− Verbindliche Teilnahme an der Online-Evaluation nach Abschluss des Praktikums

6.2 Checkliste Aufgabe Verant-

wortung Produkt Spätester

Termin Verbleib

Praktikums- vereinbarung

Praxis- lehrper-

son Praktikumsvereinbarung 17.12.21

Per Post oder Mail an Administration, Kopie bei Stud. und Praxis- lehrperson

Nur bei Schwierigkei- ten:

Kritische Zwi- schenbilanz

Praxis- lehrper- son, mit Beteili- gung RSL

Kritische Zwischenbilanz Zur Mitte des Block- praktikums

Bei insgesamt bestan- denem Praktikum:

PLP, bei nicht bestan- denem Praktikum: Mit Beurteilung an BpSt- Admin.

Beurteilung Praktikum

Praxis- lehrper- son, bei Nichtbe- stehen mit RSL

Bewertung Praktikum gemäss Formularvorlage

Entscheid Ende 3.

Praktikums -woche, Abgabe bis 09.02.22

Per Post oder Mail an BpSt-Administration, Kopie bei Praxislehr- person und Studieren- den.

Abschluss- evaluation durch Praxis- lehrpersonen

Praxis- lehrper- son

Fristgerechte Teilnahme an

Online-Befragung 21.03.22 Leitung BpSt

Abschluss- evaluation durch Studie- rende

Studie-

rende Fristgerechte Teilnahme an

Online-Befragung 21.03.22 Leitung BpSt

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Seite 13 / 13 Institut Kindergarten-/Unterstufe

Leitung Berufspraktische Studien Obere Sternengasse 7

4502 Solothurn tobias.leonhard@fhnw.ch

7 Digitale Dokumente und Formulare

Formulare sind im Praxisportal (https://www.fhnw.ch/plattformen/praxisportal-ku/basisphase/) herunterladbar:

Leitfaden und Terminpläne Werkzeuge zur Hospitation

− Werkzeuge zur Hospitation I: Beobachtung als Werkzeug

− Werkzeuge zur Hospitation II: Bedingungsanalyse

Begleitmaterialien Unterrichtsplanung

− Allgemeine Kompetenzziele PH FHNW

Gut geplant. Überlegungen zur Unterrichtsplanung im Zyklus 1

− Planungsraster

− Beispiele Planungsraster

Formulare zur Einhaltung des Datenschutzes während der Basisphase

− Einverständniserklärung

Datenschutzdokumentation

Administrative und organisatorische Formulare zur Basisphase

Praktikumsvereinbarung für das Basispraktikum

− Beobachtungs- und Rückmeldungsinstrument zum Unterricht der Studierenden

− Praktikumsbeurteilung

Rückmeldungen zum Portfolio

Vier-Felder-Matrix (fakultativ)

− Dokumentation weiterer Professionalisierungsaufgaben

Referenzen

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