Referent: Diplom-Finanzwirt Ortwin Posdziech Steuerberater
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Stand: August 2021
N A C H D R U C K - A U C H A U S Z U G S W E I S E- U N T E RSAGT
Inhalt
A. Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften 5
1. Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften ... 5
2. Steuerbelastung von Gewinnausschüttungen nach Abgeltungssteuer im Privatvermögen bzw. Teileinkünfteverfahrens ... 6
2.1 Grundlagen ... 6
2.2 Steuerbelastung von Gewinnausschüttungen ... 7
2.2.1 Gewerbesteuer-Hebesatz 460 v.H. ... 7
2.2.2 Gewerbesteuer-Hebesatz 400 v.H. ... 10
2.2.3 Gewerbesteuer-Hebesatz 360 v.H. ... 13
3. Sinn- oder Unsinn der Gewinnthesaurierungsrücklage bei Personenunternehmen (§ 34 a EStG) ... 16
4. Wirkung der Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG ... 24
B. Belastungsvergleiche der verschiedenen Rechts- formen ... 26
1. Steuerbelastungen GmbH und Personenunternehmen (Gewinnthesaurierung oder Ausschüttung) ... 26
1.1 Vorbemerkungen ... 26
1.2 Steuerbelastungen thesaurierter Gewinne ... 34
1.3 Steuerbelastung bei Vollausschüttung ... 34
1.3.1 Gewerbesteuer-Hebesatz 460 v.H. für GmbH bzw. KG ... 34
1.3.2 Gewerbesteuer-Hebesatz 400 v.H. für GmbH bzw. KG ... 36
1.3.3 Gewerbesteuer-Hebesatz 360 v.H. ... 38
1.4 Zusammenfassung ... 40
2. Vor- und Nachteile der GmbH zum Personenunternehmen... 40
3. Benachteiligung der Gesellschafter mit Anteilen im Privatvermögen ... 41
4. Steuerbelastung bei Tätigkeitsvergütungen und Vergleich zu Gewinnausschüttungen bei einer GmbH ... 46
C. Der Unternehmenskauf oder –verkauf bei einer GmbH ... 48
1. Vor- und Nachteile einer Anteilsveräußerung ... 49
2. Betriebsveräußerung als untaugliches Modell ... 52
2.1 Beispiel ... 52
2.2 Vor- und Nachteile ... 54
3. Veräußerung von Anteilen an Personengesellschaften durch eine Kapitalgesellschaft ... 55
3.1 Beispiel ... 55
3.2 Vor- und Nachteile ... 57
4. Umwandlung zur Vorbereitung einer Betriebsveräußerung (steuerliche Vorteile und Risiken) ... 58
5. Organschaftsmodell ... 62
6. Optimale Gestaltung des fremdfinanzierten Anteilserwerb ... 63
7. Steuerfolgen und Handlungsbedarf für Pensionszusagen an GesGF beim Unternehmensverkauf ... 68
7.1 Verzicht auf Pensionszusage ... 68
7.2 Steuerliche Folgen der Abfindung von Pensionsansprüchen ohne Vereinbarung ... 72
7.2.1 Höhe der Abfindung ... 72
7.2.2 Steuerfolgen ... 76
7.3 Alternativlösungen ... 92
D. Errichtung einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft (Vorteile und Risiken, BFH-Rechtsprechung; Gesetzesänderung
ab VZ 2017) ... 116
E. Gestaltungen und Risiken bei einer Verlust-GmbH ... 127
1. Abzugsverbot des § 8c KStG ... 127
1.1 Grundlagen einschl. Abgrenzungsbeispiele ... 127
1.2. Was steht einer Anteilsübertragung gleich? ... 140
1.3 Anwendung bei Anteilsübertragung auch zu Gewinnzeiten ... 141
1.4 Behandlung von Verlusten im Jahr der Anteilsübertragung ... 144
1.4.1 Die Verwaltungsauffassung ... 144
1.4.2 Unterjähriger Verluste aber Jahresergebnis nicht negativ ... 145
1.4.3 Unterjähriger Verlust und Verlustrücktrag ... 146
1.5 Können Verlustvorträge mit Gewinnen vor der Anteilsübertragung ‚ verrechnet werden? ... 147
1.6 Anteilsübertragung im Firmenverbund ... 150
1.7 Verschonungsregelung ... 155
1.7.1 Allgemeines ... 155
1.7.2 Erwerb eines reinen GmbH-Mantels ... 158
1.8 Wiedereinführung der Sanierungsklausel im § 8c Abs. 1 a KStG... 161
1.9 Verfassungsbeschwerde zur Verfassungswidrigkeit des ... 164
§ 8c Abs. 1 KStG ... 164
2. Anwendung des § 8 d KStG ... 165
3. Steuervorteile und –risiken bei Forderungs- und Besserungs- scheinabtretung im Rahmen der Anteilsübertragung von Verlustgesell- schaften (Vorteile und Risiken) ... 183
3.1 Forderungsabtretung ... 183
3.2 Forderungsverzicht gegen Besserungsschein und Abtretung des ... 188
Besserungsanspruchs ... 188
4. Abzugsverbot bei der Abschreibung kapitalersetzender Gesellschafter- darlehen ... 197-
4.1 Rechtslage ab 2008 ... 197
4.1.1 Grundlagen ... 197
4.1.2 Fremdkapitalgewährung bzw. Sicherheitengestellung durch den Gesellschafter ( § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG) ... 199
4.1.3 Drittvergleich ... 201
4.1.4 Spätere Wertaufholung ... 205
4.1.5 Späterer Forderungsverzicht ... 207
4.2 Anwendbarkeit des § 3c Abs. 2 EStG auf Abschreibung einer kapitalersetzenden Forderung im Betriebsvermögen einer natürlichen Person oder Personengesellschaft ... 209
5. Verschmelzung von Gewinn- und Verlustgesellschaften ... 212
6. Verlagerung von Geschäftschancen in Verlust-GmbH ... 217
7. Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft ... 218
8. Trennung einer Verlustgesellschaft von ihrem Betrieb zur Vorbereitung einer optimalen Verlustnutzung ... 220
F. Doppelgesellschaften ... 224
1. Steuervorteile der Betriebsaufspaltung ... 224
2. Gewollte und ungewollte Beendigung einer Betriebsaufspaltung (Risiken und Möglichkeiten) ... 227
2.2 Veräußerung von Anteilen an Besitz-GbR und Betriebs-GmbH ... 230
2.3 Nutzungsänderung als Aufgabe der sachlichen Verflechtung ... 230
2.4 Verpächterwahlrecht nach Beendigung der Betriebsaufspaltung ... 232
2.5 Betriebsunterbrechung (im engeren Sinne) nach Beendigung der Betriebsaufspaltung ... 233
3. Einbringung eines Besitzunternehmens in eine Betriebs- ... 236
kapitalgesellschaft (Risiko?) ... 236
4. Steuerliche Vorteile einer GmbH & Stillen Gesellschaft ... 242
4.1 Vormerkungen ... 242
4.2 Steuervorteile ... 248
A. Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Per- sonengesellschaften
1. Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften ab VZ 2008 deutlich gesenkt worden. Durch eine Verrin- gerung des Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 % und die Senkung der Gewerbesteuermesszahl von max. 5 % auf einheitlich 3,5 % verringerte sich nach den Vorstellungen des Gesetzgebers die nominale Belastung der Unter- nehmensgewinne von früher je nachdem gewerbesteuerlichen Hebesatzes von bisher 38-39 % auf 29,83 %. Gleichzeitig ist ab dem VZ 2008 im § 4 Abs. 5b EStG der steuerliche Betriebsausgabenabzug für die Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen ausgeschlossen worden. Die Gewerbe- steuermesszahl ist zwar ab dem Erhebungszeitraum 2008 von früher 5 % auf 3,5 % herabgesetzt worden. Das BVerfG hat keine Bedenken gegen die Nicht- abziehbarkeit der GewSt (s. BVerfG, Beschluss vom 12.7.2016 BvR 1559/14, BStBl. II 2016, 812).
Mit der gesetzlichen Regelung liegt die deutsche Belastung etwa im Mittelfeld der EU.
Die vorstehend dargestellte Steuerbelastung von 29,83 % gilt allerdings nur bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %. Hierbei soll es sich um den durchschnittlichen Hebesatz im Bundesgebiet handeln. Bei höheren gewerbe- steuerlichen Hebesätzen bleibt aber eine Steuerbelastung von über 30 %. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen.
H e b e s ä t z e b e i d e r G e w S t.