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für Körperschaften oder deren Organgesellschaft(en), die Gesellschafterin einer Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind

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Academic year: 2022

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2020KStZerlBet01

– Sept. 2020 –

2020KStZerlBet01

2020

Steuernummer Lfd. Nr.

der Anlage

Anlage Beteiligung

für Körperschaften oder deren Organgesellschaft(en), die Gesellschafterin einer Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind

Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Erklärung für die Zerlegung der Körperschaftsteuer.

Im Kalenderjahr bestanden unmittelbare und/oder mittelbare Beteiligungen an folgenden Personengesellschaften

Nr. der Beteiligung

17

1

Name der Personengesellschaft 18

Steuernummer der Personengesellschaft

2 19

Postleitzahl Name derGemeinde

20 3

Gemeindeschlüssel

4 22

Mehrgemeindliche Betriebsstätte

i. S. des § 30 GewStG 75 1 = Ja Anteil am 1. Zerlegungsmaßstab, im Regelfall

5 70

71 72

6

ggf. Anteil am 2. Zerlegungsmaßstab ggf. Anteil am 3. Zerlegungsmaßstab

73 74

7

ggf. Anteil am 4. Zerlegungsmaßstab ggf. Anteil am 5. Zerlegungsmaßstab

Nur auszufüllen bei Betriebsstätten einer Organgesellschaft der Personengesellschaft bzw. bei Betriebsstätten der

7a 28

Nr. der Beteiligung 8

Name der Personengesellschaft 18

Steuernummer der Personengesellschaft

9 19

Postleitzahl Name derGemeinde

20 10

Gemeindeschlüssel

11 22

Mehrgemeindliche Betriebsstätte

i. S. des § 30 GewStG 75 1 = Ja Anteil am 1. Zerlegungsmaßstab, im Regelfall

12 70

71 72

13

ggf. Anteil am 2. Zerlegungsmaßstab ggf. Anteil am 3. Zerlegungsmaßstab

73 74

14

ggf. Anteil am 4. Zerlegungsmaßstab ggf. Anteil am 5. Zerlegungsmaßstab

Nur auszufüllen bei Betriebsstätten einer Organgesellschaft der Personengesellschaft bzw. bei Betriebsstätten der

14a 28

Nr. der Beteiligung 15

Name der Personengesellschaft 18

Steuernummer der Personengesellschaft

16 19

Postleitzahl Name derGemeinde

20 17

Gemeindeschlüssel

18 22

Mehrgemeindliche Betriebsstätte

i. S. des § 30 GewStG 75 1 = Ja Anteil am 1. Zerlegungsmaßstab, im Regelfall

19 70

71 72

20

ggf. Anteil am 2. Zerlegungsmaßstab ggf. Anteil am 3. Zerlegungsmaßstab

73 74

21

ggf. Anteil am 4. Zerlegungsmaßstab ggf. Anteil am 5. Zerlegungsmaßstab

Nur auszufüllen bei Betriebsstätten einer Organgesellschaft der Personengesellschaft bzw. bei Betriebsstätten der

21a 28

(2)

2020KStZerlBet02 2020KStZerlBet02

Steuernummer

Nr. der Beteiligung

17

22

Name der Personengesellschaft 18

Steuernummer der Personengesellschaft

23 19

Postleitzahl Name derGemeinde

20 24

Gemeindeschlüssel

25 22

Mehrgemeindliche Betriebsstätte

i. S. des § 30 GewStG 75 1 = Ja Anteil am 1. Zerlegungsmaßstab, im Regelfall

26 70

71 72

27

ggf. Anteil am 2. Zerlegungsmaßstab ggf. Anteil am 3. Zerlegungsmaßstab

73 74

28

ggf. Anteil am 4. Zerlegungsmaßstab ggf. Anteil am 5. Zerlegungsmaßstab

Nur auszufüllen bei Betriebsstätten einer Organgesellschaft der Personengesellschaft bzw. bei Betriebsstätten der

28a 28

Nr. der Beteiligung 29

Name der Personengesellschaft 18

Steuernummer der Personengesellschaft

30 19

Postleitzahl Name derGemeinde

20 31

Gemeindeschlüssel

32 22

Mehrgemeindliche Betriebsstätte

i. S. des § 30 GewStG 75 1 = Ja Anteil am 1. Zerlegungsmaßstab, im Regelfall

33 70

71 72

34

ggf. Anteil am 2. Zerlegungsmaßstab ggf. Anteil am 3. Zerlegungsmaßstab

73 74

35

ggf. Anteil am 4. Zerlegungsmaßstab ggf. Anteil am 5. Zerlegungsmaßstab

Nur auszufüllen bei Betriebsstätten einer Organgesellschaft der Personengesellschaft bzw. bei Betriebsstätten der

35a 28

Nr. der Beteiligung 36

Name der Personengesellschaft 18

Steuernummer der Personengesellschaft

37 19

Postleitzahl Name derGemeinde

20 38

Gemeindeschlüssel

39 22

Mehrgemeindliche Betriebsstätte

i. S. des § 30 GewStG 75 1 = Ja Anteil am 1. Zerlegungsmaßstab, im Regelfall

40 70

71 72

41

ggf. Anteil am 2. Zerlegungsmaßstab ggf. Anteil am 3. Zerlegungsmaßstab

73 74

42

ggf. Anteil am 4. Zerlegungsmaßstab ggf. Anteil am 5. Zerlegungsmaßstab

Nur auszufüllen bei Betriebsstätten einer Organgesellschaft der Personengesellschaft bzw. bei Betriebsstätten der

42a 28

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