Abschreibung ermitteln
4hta
Entwicklung des Wertes von AV
2) Abschreibung ermitteln
3) Abschreibung Berechnung u. Besonderheiten Buchung
Abschreibung (AfA, Absetzung f.
Abnutzung)
1) =Anschaffungswert / Nutzungsd (z.B.5J: 1.000/5) 2) AW*Abschreibungssatz od. 1.000*20%
3) BW 1.1./RND 1.1. z.B. nach 2 Jahren: 600/3 7 AfA 20,00/ 0 BGA 200,00 () Inbetriebnahme im 2. Halbjahr: AfA = AW/ND / 2 7 AfA / 0 ... ()
Nach Ablauf der Nutzungsdauer, sollte der Anlagegegenstand weiter im Unternehmen bleiben: Erinnerungs-€ d.h. der AfA Betrag wird um 1 Euro reduziert.
Gebäude
1) Abschreibung altes Gebäude,
2) Ermittlung der RND zum 1.1.
(RND zum 1.1. - 0,5 wenn Umbau in 2. Jahreshälfte, sonst RND 1.1.),
3) AfA neu = Umbau / RND,
ev. /2 wenn Umbau in der 2. Jahreshälfte
7 AfA / 0 Gebäude ()
Grundstücke (Nicht
abnutzbares AV)
Wenn Wertminderung von Dauer ist dann muss abgeschrieben werden.
Bei Aufwertungen kann max. bis zum Anschaffungswert aufgewertet werden.
7 außerplm Abschr / 0 Grdst. ()
0 Grundstücke / 4 außerplm Erträge , ()
Lehrbeispiele
Lehrbeispiele
Anlagenverzeichnis eintragen
4hta
3) Im Anlagenverzeichnis eintragen
2) Eintrag im Anlagenverzeichnis Was wird eingetragen? Achtung bei!
1) am 1.1. vorhandenes Vermögen
AfA des Jahres,
Buchwert am Bilanzstichtag
(=Buchwert 1.1. – Jahresabschreibung)
Wenn AfA größer ist als BW 1.1. (wenn nur noch eine 1/2 AfA als Buchwert vorhanden ist) kann maximal der Buchwert abgeschrieben werden, Sollte der Gegenstand weiter verwendet werden >
Erinnerungseuro
2) Neuanschaffungen
Alles (Lifer., AW, ANK, ND, AfA, BW 31.12....)
AW-Nebenkosten -Minderungen
(Anschaffungswert + z.B. Bezugskosten, - Skonto) Kein Wert bei BW 1.1.
Anlagenverzeichnis
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