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GEMEINDERAT. 11. Sitzung vom 8. Juni 2020 INHALTSVERZEICHNIS

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GEMEINDERAT

11. Sitzung vom 8. Juni 2020 INHALTSVERZEICHNIS

Geschäfte

Beschlüsse

Interkommunale Anstalt Pflegezentrum Sonnenberg (IKA PZS) – Kontrollstelle/Entschädigungsreglement Umwandlung Zweckverband Spital Affoltern in die Spital Affoltern AG – Umwandlungsversammlung Loomattstrasse - Ersatz Deckbelag/Pflästerungen und Strassenbeleuchtung - Kredit Fr. 229ꞌ000.-- Rainstrasse - Sanierung Randabschlüsse und Verkehrsberuhigungs-elemente - Kredit Fr. 70ꞌ000.-- Rebhölzli – Oberflächenbehandlung - Kredit Fr. 8ꞌ000.--

Reservoir Junggrüt – Abdichtungsarbeiten Kredit Fr. 25ꞌ000.--

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ALTERSWOHNBAUTEN, ALTERSFRAGEN A4 Alterssiedlungen, Alterswohnungen, Alters- und Pflegeheime A4.02

Einzelne Objekte A4.02.02

1. Interkommunale Anstalt Pflegezentrum Sonnenberg (IKA PZS) - Wahl BDO AG als Kontrollstelle

- Genehmigung Entschädigungsreglement Verwaltungsrat

119

Mit E-Mail vom 8. Mai 2020 unterbreitet der Verwaltungsrat Pflegezentrum Sonnenberg (PZS) gestützt auf Art. 7 Anstaltsvertrag IKA PZS den Gemeindevorständen der Träger- gemeinden folgende Anträge zur Beschlussfassung:

- Ernennung BDO AG, Aarau, als Kontrollstelle für IKA PSZ

- Genehmigung Entschädigungsreglement Verwaltungsrat IKA PSZ Antrag zur Wahl der Kontrollstelle

Der Verwaltungsrat Pflegezentrum Sonnenberg (PZS) beantragt die Ernennung der BDO AG, Aarau, als Kontrollstelle für die IKA Pflegezentrum Sonnenberg. Es ist vorge- sehen, dass auch die Spital Affoltern AG anlässlich der Gründungsversammlung die BDO als Revisionsstelle zur Wahl vorschlägt. Damit sollen Synergien für eine effiziente und kostengünstige Kontrolltätigkeit genutzt werden.

Für den Gemeinderat ist es fraglich, ob es sinnvoll ist, eine gemeinsame Lösung mit der gemeinnützigen AG Spital Affoltern zu suchen. Bei der Spital AG erfolgt die Rechnungs- legung nach Privatrecht, bei der IKA Pflegezentrum Sonnenberg nach öffentli- chem Recht. Wo somit Synergien genutzt werden können, ist nicht erkennbar. Weiter liegen keine Angaben vor, warum die BDO die kostengünstigste Variante sein soll. Diesbezüg- lich wird erwartet, dass zumindest eine Zweitofferte von einem anderen Anbieter einge- holt wird.

Antrag zur Genehmigung des Entschädigungsreglements

Der Verwaltungsrat Pflegezentrum Sonnenberg hat an der Sitzung vom 1. April 2020 das Entschädigungsreglement des Verwaltungsrates der Interkommunalen Anstalt Pfle- gezentrum Sonnenberg zur Genehmigung durch die Vorstände der Trägergemeinden verabschiedet.

Gemäss diesem Reglement sollen folgende Entschädigungen an den Verwaltungsrat für die Erfüllung der Aufgaben gemäss Art. 10 des Anstaltsvertrages ausgerichtet werden:

- Jährliche Pauschalentschädigung (Fixum) - Sitzungsgelder

- Entschädigung für zusätzliche Aufwendungen/Sonderleistungen - Spesen

Die jährliche Pauschalentschädigung beinhaltet nebst der Erfüllung der vorerwähnten Aufgaben auch die Teilnahme an vier Verwaltungsratssitzungen pro Jahr. Für zusätzlich notwendige Sitzungen sowie die Teilnahme an weiteren Sitzungen für die Mitarbeit in vom Verwaltungsrat eingesetzten permanenten Kommissionen oder Ausschüssen soll ein Sitzungsgeld ausbezahlt werden.

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08.06.2020

Der Gemeinderat erachtet es als angemessen, dass sämtliche Verwaltungsratssitzun- gen mit dem Fixum entschädigt werden (nicht nur 4) und Art. 3 (Sitzungsgelder) vollstän- dig gestrichen wird. Des Weiteren ist der Stundenansatz in Art. 4 auf Fr. 100.-- (statt Fr.

150.--) festzusetzen.

Folgende Änderungen des Entschädigungsreglements werden beantragt:

Ziffer 2 Abs. 2 soll wie folgt geändert werden: "… die Teilnahme an alle (statt 4) Verwal- tungsratssitzungen pro Jahr".

Art. 3 vollständig streichen.

Art. 4 Abs. 1 soll wie folgt geändert werden: "Die Entschädigung beträgt CHF 100.00 (statt 150.00) pro Arbeitsstunde."

Der Gemeinderat beschliesst:

1. Die Ernennung der BDO AG, Entfelderstrasse 1, 5001 Aarau, zur Kontrollstelle für die IKA Pflegezentrum Sonnenberg wird im Sinne der Erwägungen abgelehnt.

2. Das Entschädigungsreglement Verwaltungsrat IKA PZS vom 1. Januar 2020 wird abgelehnt. Folgende Änderungen werden beantragt:

2.1 Ziffer 2 Abs. 2: "… die Teilnahme an alle (statt 4) Verwaltungsratssitzungen pro Jahr".

2.2 Art. 3 vollständig streichen.

2.3 Art. 4 Abs. 1: "Die Entschädigung beträgt CHF 100.00 (statt 150.00) pro Arbeits- stunde."

3. Dieser Beschluss ist öffentlich.

4. Mitteilung an:

(4)

GESUNDHEITSWESEN G1

Spitäler, Kliniken, Krankenheime G1.08

Einzelne Betriebe und Institutionen G1.08.02

4. Umwandlung Zweckverband Spital Affoltern in die Spital Affoltern AG Umwandlungsversammlung vom 18. Juni 2020

122

In den Urnenabstimmungen vom 19. Mai 2019 haben sämtliche Zweckverbands- gemeinden der Auflösung des Zweckverbands Spital Affoltern und der Überführung in eine Aktiengesellschaft, der Spital Affoltern AG, sowie der interkomunalen Anstalt Pflegezentrum Sonnenberg zugestimmt. Die interkommunale Anstalt wurde bereits auf den 1. Januar 2020 aus dem Zweckverband ausgegliedert. Es geht nun darum, den verbleibenden Zweckverband in die Spital Affoltern AG umzuwandeln.

Mit Schreiben vom 13. Mai 2020 wurden den Gemeinden des Zweckverbandes Spital Affoltern die Umwandlungsunterlagen zugestellt und gestützt darauf aufgefordert, die notwendigen Umwandlungs- und Vertretungsbeschlüsse zu fassen.

Ausserdem werden die Gemeinden ersucht, im Falle einer unerwarteten Verhinderung der Durchführung der Umwandlungsversammlung (Coronavirus-Pandemie), Stefan Gysler oder Eduard Waldesbühl als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Gestützt auf Art. 99 ff i.V.m. Art 53 ff Fusionsgesetz (FusG, SR 221.301) legt der Liqui- dationsausschuss des Zweckverbandes Spital Affoltern den Umwandlungsplan vor. Die Umwandlung erfolgt aufgrund des Inventars per 1. Januar 2020 welches die Grundlage für die Umwandlungsbilanz per 1. Januar 2020 bildet. Inventar und Umwandlungsbilanz vom 1. Januar 2020 zeigen die Situation nach Übertragung der Vermögenswerte an die Interkommunale Anstalt Pflegezentrum Sonnenberg.

In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 stimmten die Zweckverbandsgemeinden der Auflösung des Zweckverbandes Spital Affoltern und der Überführung in eine gemeinnüt- zige AG (für den Spitalteil) und eine interkommunale Anstalt (für den Langzeitpflegebe- reich) zu. Die vorgesehenen neuen Statuten der Spital Affoltern AG wurden den Stimm- berechtigten in der Urnenabstimmung vom 19. Mai 2019 im Sinne einer Information un- terbreitet und seither geringfügig angepasst.

Das Aktienkapital beträgt CHF 25‘906‘000.-- und ist eingeteilt in 25‘906 Namenaktien zu CHF 1‘000.-Die Aktien werden den zustimmenden Zweckverbandsgemeinden im Ver- hältnis ihrer finanziellen Beteiligungen am Zweckverbandsvermögen per 1. Januar 2020 (nach Übertragung der Vermögenswerte an die Interkommunale Anstalt Pflegezentrum Sonnenberg) zugeteilt. Der Anteil der Gemeinde Stallikon beträgt demnach 1‘934 Aktien (7.47 %).

Der Liquidationsausschuss des Zweckverbandes Spital Affoltern, als oberstes Leitungs- und Verwaltungsorgan, hat den vorliegenden Umwandlungsplan an der Sitzung vom 7. Mai 2020 genehmigt.

Antrag zur Genehmigung des Entschädigungsreglements:

Gemäss dem beantragten Entschädigungsreglement sollen den sieben Verwaltungs- ratsmitgliedern jährliche Pauschalentschädigungen (Fixum) in der Höhe von insgesamt Fr. 180'000.-- ausgerichtet werden. Werden die damit abgegoltenen sechs Verwaltungs- ratssitzungen, eine Generalversammlung und eine zweitägige Klausurtagung pro Ge- schäftsjahr überschritten, so werden Sitzungsgelder, abgestuft nach Sitzungsdauer von

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08.06.2020

Fr. 200.-- bis zu Fr. 800.-- zusätzlich ausbezahlt. Ausserdem werden vorgängig erteilte Aufträge des Verwaltungsrates an einzelne Mitglieder als zusätzliche Aufwendun- gen/Sonderleistungen zu einem Stundenansatz von Fr. 100.-- entschädigt und es wer- den Spesenpauschalen von 10 % des Fixums ausgerichtet.

Der Gemeinderat erachtet es als angemessen, dass sämtliche Verwaltungsratssitzun- gen mit dem Fixum entschädigt werden (nicht "maximal sechs") und Art. 3 (Sitzungsgel- der) vollständig gestrichen wird. Mit dem Stundenansatz gemäss Art. 4 ist der Gemein- derat einverstanden.

Von der Erteilung einer Vollmacht an einen Stimmrechtsvertreter wird abgesehen. Auf- grund der jüngsten bundesrätlichen COVID-19-Verordnung 2 wird davon ausgegangen, dass die Versammlung physisch stattfinden wird.

Der Gemeinderat beschliesst

1. Dem Umwandlungsplan vom 7. Mai 2020 mit Übertragungsinventaren und Um- wandlungsbilanz sowie dem Umwandlungsbeschluss vom 7. Mai 2020 wird zuge- stimmt.

2. Der Wahl der Revisionsstelle BDO AG wird zugestimmt.

3. Der Zuteilung des Aktienkapitals und der Zuteilung der Aktien wird zugestimmt.

4. Das Entschädigungsreglement wird abgelehnt. Folgende Änderungen werden be- antragt:

4.1 Art. 1 Abs. 2 ergänzen mit: Die Pauschalen für die Entschädigung enthalten keine Spesenentschädigung. Diese werden separat abgegolten gemäss Artikel 5.

4.2 Art. 2 Abs. 3 "Das Fixum beinhaltet alle (statt "maximal sechs") Verwaltungsrats- sitzungen, …".

4.3 Art. 3 vollständig streichen.

4.4 Das Entschädigungsreglement soll zum Zeitpunkt der Wahl des Verwaltungsrates (alle zwei Jahren) überprüft und angepasst werden.

5. Den Statuten wird zugestimmt.

(6)

6. Weiter werden folgende Anträge an den Liquidationsausschuss gestellt:

6.1. Der Aktionärsbindungsvertrag ist wie folgt zu korrigieren:

Ziff. V. 15: Der Hinweis auf das Organisationsreglement ist falsch, es müsste Art. 18 und Art. 20 Abs. 2 Ziff. 2 der Statuten heissen.

6.2. Statutenabnahme: Traktandum 4 soll unter 3.1. abgehandelt werden und zwar vor der Abstimmung über die Statuten. Traktandum 4 behandelt die Anpassung der Amtsdauer auf 2 Jahre (Anm. Artikel 17 Abs. 1, nicht Art. 18 Abs.1). Ansonsten beträgt die Amtsdauer der gewählten VR nur 1 Jahr in dieser Periode und erst danach 2 Jahre.

7. Gemeindevertreterin der Gemeinde Stallikon an der Umwandlungsversammlung vom 18. Juni 2020 ist Gemeinderätin/Gesundheitsvorsteherin Valérie Battiston.

Bei einer allfälligen Abwesenheit von Valérie Battiston wird Gemeinderätin/Sozial- vorsteherin Monika Rohr als ihre Stellvertreterin ernannt. Von der Erteilung einer Vollmacht an einen Stimmrechtsvertreter wird abgesehen. Aufgrund der jüngsten bundesrätlichen COVID-19-Verordnung 2 wird davon ausgegangen, dass die Ver- sammlung physisch stattfinden wird.

8. Von der Gemeinde Stallikon werden als Gäste an der Umwandlungsversammlung weiter teilnehmen:

- Gemeindepräsident Werner Michel

- Gemeinderätin Monika Rohr (zugleich Stellvertreterin von Valérie Battiston)

9. Dieser Beschluss ist öffentlich.

10. Mitteilung an:

(7)

08.06.2020

STRASSEN S4

Einzelne Strassen und Wege S4.03

6. Loomattstrasse - Ersatz Deckbelag/Pflästerungen und Strassenbeleuchtung - Kredit Fr. 229ꞌ000.-- - Arbeitsvergabe

124

Projektvorlage

Auf der 5 m breiten Loomattstrasse zwischen Reppischtalstrasse und Massholderen- strasse sind für die Verkehrsberuhigung Verengungen und mehrere gepflästerte Flächen in der Fahrbahn eingebaut worden. Das Trottoir wurde bei den Zufahrten zu den Gara- gen und der Quartierstrasse "Im Gjuch" auch mit Pflästerungen realisiert. Mit der Zeit sind die Pflastersteine locker geworden und der Lärm, den die Fahrzeuge beim Befahren verursachen, wird von den Anwohnern zunehmend als störend empfunden. Die damals gewählten Porphyrsteine sind der Beanspruchung nicht mehr gewachsen und verfallen zunehmend. Die Aufwendungen für die Instandhaltung der Pflästerungen steigt, weil die Unfallgefahr bei mangelndem Unterhalt schnell grösser wird. Deshalb ist der Abbruch dieser Pflästerungen entschieden worden. Der Belag soll ca. 5 m vor und nach den Pflästerungen ebenfalls abgebrochen werden, damit eine grössere Fläche Tragschicht mit einem qualitativ besseren Ergebnis eingebaut werden kann. Die verbleibenden Fahr- bahnflächen sollen auf minus 3 cm gefräst werden, um einen neuen Deckbelag vollflä- chig einbauen zu können. Im Trottoir sollen 2.50 cm vom alten Belag gefräst werden und mit einem neuen, durchgehenden Deckbelag ersetzt werden. Alle Randabschlüsse aus Porphyr sollen durch Granitsteine ersetzt werden. Die Verengungen der Fahrbahn blei- ben mit der gleichen Geometrie bestehen.

Die bestehende Strassenbeleuchtung wird mit einem Leuchtwechsel auf LED umgerüs- tet und so den neuen Bedürfnissen angepasst. In welchem Umfang die LED-Beleuch- tung intelligent gesteuert wird, ist noch zu definieren.

Submission

Neben den Arbeiten an der Loomattstrasse ist auch der Ersatz von Pflästerungen und Randabschlüssen an der Rainstrasse sowie die Instandstellung diverser Belagsflicke im Gemeindegebiet vorgesehen. Es wurde eine Submission im Einladungsverfahren für alle Arbeiten durchgeführt. Von den fünf eingeladenen Unternehmern sind innert Frist vier Offerten eingegangen. Die BÜWE Tiefbau AG, Rotkreuz, weist das günstigste Angebot aus.

Für den Ersatz der Strassenbeleuchtung liegt eine erste Offerte der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich vor. Der genaue Umfang ist noch zu definieren.

Kosten

Der Kostenvoranschlag vom 4. Mai 2020 beläuft sich auf Fr. 229ꞌ000.--. Ein Teil der Kosten (ca. Fr. 9ꞌ500.--) ist bereits im letzten Jahr angefallen. Im Budget 2020 sind Fr. 200ꞌ000.-- enthalten.

Der Gemeinderat beschliesst:

1. Das Projekt des Ingenieurbüros Solka + Partner AG vom 1. Oktober 2019 über die Instandstellung der Loomattstrasse wird genehmigt.

(8)

2. Für den Ersatz des Deckbelags/der Pflästerungen sowie der Strassenbeleuchtung an der Loomattstrasse wird ein Kredit zulasten der Investitionsrechnung (INV00075, Kto. 6150.5010.00) von Fr. 229'000.--, inkl. MwSt., bewilligt. Die An- schaffung ist der Anlagekategorie „Strassen Erneuerungsunterhaltsinvestitionen“

mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren zuzuordnen. Die Kapitalfolgekosten (Ab- schreibungen) betragen demnach jährlich Fr. 22ꞌ900.--.

3. Die Strassenbauarbeiten werden gemäss Offerte vom 4. Februar 2020 an die BÜWE Tiefbau AG, Rotkreuz vergeben. Die Submissionsteilnehmer sind über das Ergebnis und die Arbeitsvergaben gemäss § 38 Submissionsverordnung (SVO, LS 720.11) durch Verfügung zu informieren.

4. Mit der Bauleitung wird gemäss Offerte vom 19. Mai 2020 das Ingenieurbüro Ho- linger AG, Zürich, beauftragt.

5. Dieser Beschluss ist öffentlich.

6. Mitteilung an:

(9)

08.06.2020

STRASSEN S4

Einzelne Strassen und Wege S4.03

7. Rainstrasse - Sanierung Randabschlüsse und Verkehrsberuhigungsele- mente - Kredit Fr. 70ꞌ000.-- - Arbeitsvergabe

125

Projektvorlage

In der Rainstrasse sind Flächenpflästerungen, Rampen und Strassenverengungen er- stellt worden, die Teil der Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf der Rainstrasse für Tempo 30 bilden. Die Flächenpflästerungen und Rampen verursachen infolge Alterung zunehmenden Aufwand für den Werkdienst. Werden Unterhaltsmassnahmen ungenü- gend und/oder zu spät ausgeführt erhöht sich die Unfallgefahr, insbesondere für Rad- fahrer und Fussgänger. Haftpflichtansprüche an die Gemeinde könnten daraus resultie- ren. Zudem empfinden Anwohner den Lärm, den die Fahrzeuge beim Befahren der Pflästerungen verursachen als störend. Deshalb sollen alle diese gepflästerten Flächen mit einem bituminösen Belag ersetzt werden.

Die Randabschlüsse an der Rainstrasse, insbesondere zwischen Weidelacherstrasse und Rainächer, befinden sich stellenweise in schlechten Zustand. Betroffen sind vor al- lem die Abschlüsse, die aus einem Randstein und zwei Reihen Schalensteinen aus Porphyr ausgebildet sind. Projektgemäss sollen die Randabschlüsse gemäss der heute gültigen Norm des kantonalen Tiefbauamtes ausgebildet werden. Die angrenzenden Flächen sollen auf 80 cm Breite abgefräst werden, damit ein Deckbelag eingebaut und korrekt verdichtet werden kann.

Submission

Neben den Arbeiten an der Rainstrasse ist auch der Ersatz des Deckbelags und der Pflästerungen an der Loomattstrasse sowie die Instandstellung diverser Belagsflicke im Gemeindegebiet vorgesehen. Es wurde eine Submission im Einladungsverfahren für alle Arbeiten durchgeführt. Von den fünf eingeladenen Unternehmern sind innert Frist vier Offerten eingegangen. Die BÜWE Tiefbau AG, Rotkreuz, weist das günstigste Angebot aus.

Kosten

Der Kostenvoranschlag vom 12. Februar 2020 beläuft sich auf Fr. 70ꞌ000.--. Im Budget 2020 sind Fr. 65ꞌ000.-- enthalten.

Der Gemeinderat beschliesst:

1. Das Projekt des Ingenieurbüros Solka + Partner AG vom 1. Oktober 2019 über die Instandstellungen an der Rainstrasse wird genehmigt.

2. Für die Sanierung Randabschlüsse und Verkehrsberuhigungselemente an der Rainstrasse wird ein Kredit zulasten der Investitionsrechnung (INV00076, Kto. 6150.5010.00) von Fr. 70'000.--, inkl. MwSt., bewilligt. Die Anschaffung ist der Anlagekategorie „Strassen Erneuerungsunterhaltsinvestitionen“ mit einer Nut- zungsdauer von 10 Jahren zuzuordnen. Die Kapitalfolgekosten (Abschreibungen) betragen demnach jährlich Fr. 7ꞌ000.--.

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3. Die Strassenbauarbeiten werden gemäss Offerte vom 4. Februar 2020 an die BÜWE Tiefbau AG, Rotkreuz vergeben. Die Submissionsteilnehmer sind über das Ergebnis und die Arbeitsvergaben gemäss § 38 Submissionsverordnung (SVO, LS 720.11) durch Verfügung zu informieren.

4. Mit der Bauleitung wird gemäss Offerte vom 19. Mai 2020 das Ingenieurbüro Ho- linger AG, Zürich, beauftragt.

5. Dieser Beschluss ist öffentlich.

6. Mitteilung an:

(11)

08.06.2020

STRASSEN S4

Einzelne Strassen und Wege S4.03

8. Rebhölzli – Oberflächenbehandlung Kredit Fr. 8ꞌ000.-- - Arbeitsvergabe

126

Die Zufahrt Rebhölzli befindet sich in einem schlechten Zustand und muss instand ge- stellt werden. Vorgesehen ist eine einfache Oberflächenbehandlung.

Es liegt die Offerte der Euphalt AG, Basel, vor. Die Kosten belaufen sich auf Fr. 5'768.60, exkl. MwSt.

Um die Lichtemissionen ausserhalb des Siedlungsgebietes auf ein Minimum zu reduzie- ren ist die Demontage der beiden bestehenden Kandelaber im unteren Bereich der Reb- hölzlistrasse vorgesehen. Die Anwohner wurden über den geplanten Rückbau der Stras- senbeleuchtung informiert. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Für die Demon- tage liegt die Offerte der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) vor. Die Kosten belaufen sich auf Fr. 1'513.51, exkl. MwSt.

Mit Mehrwertsteuer und Reserven ergibt sich ein Kreditbedarf von Fr. 8ꞌ000.--. Im Budget 2020 sind für diese Arbeiten Fr. 18ꞌ000 vorgesehen. Ursprünglich war im unteren Ab- schnitt eine doppelte Oberflächenbehandlung vorgesehen. Nun erfolgt nur eine einfache Oberflächenbehandlung, was die Kosten reduziert.

Der Gemeinderat beschliesst:

1. Für die Instandstellung der Strasse Rebhölzli wird ein Kredit zulasten der Erfolgs- rechnung (Kto. 6150.3141.40) von Fr. 8'000.--, inkl. MwSt., bewilligt.

2. Die Belagsarbeiten werden aufgrund der Offerte vom 20. April 2020/20. Mai 2020 an die Euphalt AG, Basel, vergeben. Mit dem Rückbau der Strassenbeleuchtung wird die EKZ gemäss Offerte vom 13. Mai 2020 beauftragt.

3. Der Leiter Werkdienst wird mit der Koordination der Arbeiten beauftragt.

4. Dieser Beschluss ist öffentlich.

5. Mitteilung an:

(12)

WASSERVERSORGUNG W1

Anlagen des Ortsnetzes W1.01

Einzelne Bauten, Leitungen und Anlagen, Schutzzonen W1.01.02

9. Reservoir Junggrüt - Abdichtungsarbeiten Kredit Fr. 25ꞌ000.-- - Arbeitsvergabe

127

Ausgangslage

Die Abdichtung des Reservoirs Junggrüt ist defekt. So dringt Wasser zwischen der Kup- pel und dem südlichen Wasserbehälter und der aufbetonierten Wand im Technikraum ein. Bei der durchgeführten Inspektion wurden zudem Wassereinbrüche in beiden Kam- mern festgestellt. Die Wassereinbrüche sind durch entsprechende Massnahmen zu be- heben da ansonsten Folgeschäden im Technikraum und Verunreinigungen im Trinkwas- ser nicht ausgeschlossen werden können.

Projektvorlage

Das Projekt sieht vor, die Erdaufschüttung entlang des Technikraumes bis auf die Kup- pel des südlichen Wasserbehälters auf einer Breite von ca. 1.50 m zu entfernen. Danach ist der Kuppel-/Wandanschluss sauber zu reinigen und mit einem Combiflexband abzu- dichten. Bei der Rückfüllung der Erdaufschüttung soll entlang der Wand zum Technik- raum ein ca. 50 cm breiter Geröllstreifen angeschüttet werden, so dass an der Wand kein Wasserstau entstehen kann. Da die Reservoirbehälter nicht befahren werden kön- nen, sind die Erdarbeiten relativ aufwändig mit einem LKW-Kran und Greifer zu bewerk- stelligen. Um die dünne Betonkuppel nicht zu beschädigen, sind die letzten cm in Hand- arbeit freizulegen.

Die Wassereinbrüche im Trinkwasserbehälter können ebenfalls mit Combiflexbändern abgedichtet werden. Da jedoch in der Schweiz keine Trinkwasserzulassung für die Com- biflexbänder vorhanden sind, müssen die Reparaturstellen nach erfolgter Abdichtung mit SIKA 110 HD zusätzlich abgedeckt werden. Um eine technisch einwandfreie Ausführung zu gewährleisten sind die Abdichtungen im Behälterinneren in mehreren Schritten aus- zuführen. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten ist durch den Werkdienst ein Roll- gerüst im Trinkwasserbehälter zu installieren. Nach erfolgter Sanierung müssen die Trinkwasserbehälter gereinigt und desinfiziert werden. Im Technikraum soll nach erfolg- reicher Ausführung der Arbeiten der Farbanstrich teilweise erneuert werden.

Für die Ausführung der Arbeiten in den Trinkwasserbehältern steht für ca. eine Woche jeweils nur ein Behälter für die Trink- und Löschwasserversorgung zur Verfügung.

Kosten

Die Kosten für die geplanten Arbeiten belaufen sich auf Fr. 25ꞌ000.--. Im Budget 2020 sind Fr. 40ꞌ000.-- enthalten. Der Budgetbetrag fällt höher aus, da zum Zeitpunkt der Budgetplanung das genaue Ausmass des Schadens noch nicht bekannt war.

Der Gemeinderat beschliesst:

1. Das Projekt des Ingenieurbüros Solka + Partner AG vom 22. Mai 2020 über die Abdichtungsarbeiten im Reservoir Junggrüt wird genehmigt.

(13)

08.06.2020

2. Für die Ausführung wird ein Kredit zulasten der Investitionsrechnung (INV00163, Kto. 7101.5030.00) von Fr. 25'000.--, exkl. MwSt., bewilligt. Die Anschaffung ist der Anlagekategorie „Übrige Tiefbauten Erneuerungsunterhaltsinvestitionen“ mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren zuzuordnen. Die Kapitalfolgekosten (Ab- schreibungen) betragen demnach jährlich Fr. 1'250.--.

3. Die Aufträge werden aufgrund der eingereichten Offerten wie folgt vergeben:

3.1 Erdarbeiten

Peter Schmid Baudienstleistungen AG, Affoltern a.A.

zum Preis von Fr. 12'666.25, exkl. MwSt.

3.2 Abdichtungen

Otth + Partner, Affoltern a.A., zum Preis von Fr. 3'981.00, exkl. MwSt.

3.3 Malerarbeiten/Rollgerüst

Maler Osbahr, Zürich, zum Preis von Fr. 1ꞌ494.80, exkl. MwSt.

3.4 Desinfektion

Wagasan AG, Reiden-Reidermoss, zum Preis von Fr. 2ꞌ778.50, exkl. MwSt.

3.5 Technische Arbeiten

IB Solka + Partner AG, Stallikon, zum Preis von Fr. 3'500.--, exkl. MwSt.

4. Mitteilung an:

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