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ENTWURF EINES PROTOKOLLS

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(1)

Rat der

Europäischen Union

Brüssel, den 22. Dezember 2017 (OR. en)

15701/17

LIMITE PV/CONS 77

ENTWURF EINES PROTOKOLLS1

Betr.: 3588. Tagung des Rates der Europäischen Union (Allgemeine Angelegenheiten) vom 12. Dezember 2017 in Brüssel

PUBLIC

(2)

INHALT

Seite

1. Annahme der Tagesordnung ... 3

2. Annahme der Liste der A-Punkte ... 3

a) Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden Tätigkeiten b) Liste der Gesetzgebungsakte Nicht die Gesetzgebung betreffende Tätigkeiten 3. Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 14. Dezember 2017: Entwurf von Schlussfolgerungen ... 4

4. Maßnahmen im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates ... 4

5. Planung von Gesetzgebungsinitiativen – Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten ... 4

6. Europäisches Semester 2018 – Jahreswachstumsbericht ... 5

7. Sonstiges ... 5

ANLAGE – Erklärungen für das Ratsprotokoll ... 6

*

* *

(3)

1. Annahme der Tagesordnung

Der Rat nahm die in Dokument 15549/1/17 REV 1 wiedergegebene Tagesordnung an.

2. Annahme der Liste der A-Punkte

a) Liste der nicht die Gesetzgebung betreffenden

Tätigkeiten 15551/17

Der Rat nahm die in Dokument 15551/17 enthaltene Liste der A-Punkte an.

In Bezug auf die folgenden Punkte müssen die entsprechenden Dokumentenangaben wie folgt lauten:

Delegierte Rechtsakte/Durchführungsrechtsakte

7. Delegierte Verordnung (EU) .../... der Kommission vom 14.11.2017 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf

technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Kriterien im Zusammenhang mit der Methode zur Bewertung der

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Instituten oder Unternehmen

Absicht, keine Einwände gegen den delegierten Rechtsakt zu erheben

vom AStV (2. Teil) am 6.12.2017 gebilligt

14905/17 14379/17 + COR 1 (fi)

8. Delegierte Verordnung (EU) .../... der Kommission vom 17.11.2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards zur Handelspflicht für bestimmte Derivate

Absicht, keine Einwände gegen den delegierten Rechtsakt zu erheben

vom AStV (2. Teil) am 6.12.2017 gebilligt

14909/17 14544/17 + COR 1 + ADD 1

Auswärtige Angelegenheiten

9. Unterstützung der Sanierungsmaßnahmen in der ehemaligen Lagerstätte für chemische Waffen in Libyen – Beschluss Annahme

vom AStV (2. Teil) am 6.12.2017 gebilligt

15215/17 14467/17 + COR 1 (hr)

10. Unterstützung bei der Vernichtung syrischer Chemiewaffen – Beschluss

Annahme

vom AStV (2. Teil) am 6.12.2017 gebilligt

15219/17 14914/17 + COR 1 (it) + COR 2 (sv) Eine Erklärung zu diesen Punkten ist in der Anlage wiedergegeben.

(4)

b) Liste der Gesetzgebungsakte (Öffentliche Beratung gemäß Artikel 16 Absatz 8 des Vertrags über die Europäische Union)

15552/17

Der Rat nahm die in Dokument 15552/17 enthaltene Liste der A-Punkte an.

In Bezug auf den folgenden Punkt müssen die entsprechenden Dokumentenangaben wie folgt lauten:

2. Sachstandsbericht des Vorsitzes bezüglich der "Anpassung betreffend das Regelungsverfahren mit Kontrolle"

vom AStV (2. Teil) am 6.12.2017 gebilligt

14916/17

10170/17 + COR 1 5623/17

+ REV 1 (hu) + ADD 1 REV 1 Einzelheiten zur Annahme dieser Punkte sind im Addendum enthalten.

Nicht die Gesetzgebung betreffende Tätigkeiten 3. Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am

14. Dezember 2017: Entwurf von Schlussfolgerungen Gedankenaustausch

13863/17

Der Rat prüfte den Entwurf von Schlussfolgerungen für die bevorstehende Tagung des

Europäischen Rates am 14. Dezember 2017. Eine überarbeitete Fassung wird im Anschluss an die Beratungen des Rates erstellt.

4. Maßnahmen im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates

Sachstand

Die Delegationen wurden über den Stand der Umsetzung der Orientierungen, die der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vorgegeben hatte, informiert.

5. Planung von Gesetzgebungsinitiativen – Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten Billigung

15546/17

Der Rat billigte die gemeinsame Erklärung über die interinstitutionelle Programmplanung für 2018 und den Anfang des Jahres 2019 und kam überein, die in der Anlage

(5)

6. Europäisches Semester 2018 – Jahreswachstumsbericht

Vorstellung durch die Kommission 14826/17

Der Rat nahm die Erläuterungen der Kommission zum Jahreswachstumsbericht zur Kenntnis.

7. Sonstiges

Unter diesem Punkt wurden keine Fragen zur Sprache gebracht.

__________________

erste Lesung

Punkt auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags

(6)

ANLAGE

ERKLÄRUNGEN FÜR DAS RATSPROTOKOLL

Zu B-Punkt 5: Planung von Gesetzgebungsinitiativen – Gemeinsame Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten

Billigung ERKLÄRUNG DES RATES

"Was die Bezugnahme auf die Vollendung der Bankenunion in der gemeinsamen Erklärung anbelangt, so wird an die Schlussfolgerungen des Rates (Wirtschaft und Finanzen) zu einem Fahrplan zur Vollendung der Bankenunion vom 17. Juni 2016 erinnert. Der Rat steht weiter zu diesem Fahrplan und betont, dass die Bankenunion, wie in den Schlussfolgerungen ausgeführt, im Sinne einer Risikominderung und Risikoteilung im Finanzsektor – und zwar in der richtigen Reihenfolge – vollendet werden muss."

° °

(7)

Zu A-Punkt 11: Energiegemeinschaft – Abstimmung des Standpunkts der EU Annahme

ERKLÄRUNG LITAUENS

"Einer der Punkte auf der Tagesordnung für die Tagung des Ministerrates der Energiegemeinschaft am 14. Dezember 2017, für die der im Namen der Europäischen Union zu vertretende Standpunkt festgelegt werden muss, ist die Zustimmung zu dem Beschluss des Ministerrates der

Energiegemeinschaft zur Gewährung eines Beobachterstatus für die Republik Belarus in der Energiegemeinschaft.

Litauen möchte die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf den Kontext hinweisen, der im Zusammenhang mit dem Ersuchen von Belarus um einen Beobachterstatus in der

Energiegemeinschaft von Bedeutung ist; dabei geht es insbesondere um die Frage, ob Belarus beim Bau des Kernkraftwerks Ostrovets, das direkt an der Grenze zu Litauen und zur EU liegt, die höchsten Standards für die nukleare Sicherheit einhält.

Dieser Prozess war bislang nicht transparent, und die zuständigen Stellen der Übereinkommen von Espoo und von Aarhus haben auf Verstöße gegen die internationalen Übereinkommen über die Beteiligung der Öffentlichkeit und über die Umweltverträglichkeitsprüfung hingewiesen. Unter diesen Umständen liegt es auf der Hand, dass das Kernkraftwerk Ostrovets nicht nur für Litauen, sondern für die gesamte EU eine multidimensionale Bedrohung darstellt. Auch die Europäische Kommission hat dies in jüngster Zeit eingeräumt.

Belarus hat sich zwar schon im Jahr 2011 zur Durchführung der EU-Stresstests verpflichtet, doch wurden diese Tests immer wieder verschoben. Erst nach langem und anhaltendem Druck aus Litauen und der EU hat Belarus schließlich Anfang November 2017 der Europäischen Kommission seinen nationalen Bericht vorgelegt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Vorlage des

nationalen Berichts nur der erste Verfahrensschritt und eine Voraussetzung für die Einleitung der

"Peer Review" durch eine Gruppe von Sachverständigen aus EU-Mitgliedstaaten ist, die den nationalen Bericht prüfen, Fragen stellen, eine Besichtigung vor Ort durchführen und schließlich Empfehlungen an Belarus richten. Die Tatsache, dass der nationale Bericht vorgelegt wurde, gibt keinen Aufschluss über die Sicherheitsaspekte. Daher halten wir nachdrücklich an unserem Standpunkt fest, dass rein verfahrenstechnische Fortschritte nicht ausreichen, um eine Zusammenarbeit der EU mit Belarus in bilateralen oder multilateralen Formaten einzuleiten.

Litauen fordert nach wie vor, dass jede Zusammenarbeit und jeder Dialog mit Belarus im

Energiebereich von seinen Fortschritten bei der Umsetzung der höchsten Standards für die nukleare Sicherheit abhängig gemacht werden müssen, und auch die Kommission hat stets diesen Standpunkt vertreten. Es liegt auf der Hand, dass die jüngsten verfahrenstechnischen Fortschritte nur aufgrund dieses an Bedingungen geknüpften Ansatzes möglich waren, was deutlich macht, dass dieser Ansatz beibehalten werden muss, wenn wir echte weitere Fortschritte im Hinblick auf die vollständige Durchführung der Stresstests und die Umsetzung künftiger Empfehlungen durch Belarus erzielen wollen. Beobachtern werden zwar keine Stimmrechte gewährt und sie haben auch keine

vergleichbaren Rechte und Pflichten wie die Vertragsparteien, die Gewährung des Beobachterstatus wäre jedoch ein eindeutiges und starkes politisches Signal der EU an Belarus in Bezug auf die Bereitschaft, Belarus in einer von der EU gegründeten internationalen Organisation willkommen zu heißen, womit die von Belarus betriebene Politik im Bereich Energie, einschließlich nuklearer Sicherheit, gebilligt würde.

Deshalb empfiehlt Litauen nachdrücklich die Streichung dieses Punkts von der Tagesordnung des Ministerrates. Die Frage der Gewährung des Beobachterstatus könnte auf der 16. Tagung des Ministerrates im Herbst 2018 erörtert werden, wenn im Frühjahr 2018 der Bericht bewertet wird und Empfehlungen formuliert werden."

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