• Keine Ergebnisse gefunden

Der der Öffentlichkeit zugängliche Teil des Protokolls über die endgültige Annahme von Rechtsakten des Rates ist in Addendum 1 enthalten.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Der der Öffentlichkeit zugängliche Teil des Protokolls über die endgültige Annahme von Rechtsakten des Rates ist in Addendum 1 enthalten."

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

RAT DER

EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 2. Februar 2000 (09.02) (OR. en)

14172/99

LIMITE

PV/CONS 87 PECHE 270

ENTWURF EINES PROTOKOLLS 1

Betr.: 2237. Tagung des Rates (Fischerei) am 16. und 17. Dezember 1999 in Brüssel

1 Der der Öffentlichkeit zugängliche Teil des Protokolls über die endgültige Annahme von

(2)

INHALT

Seite

1. Annahme der Tagesordnung...3

2. Annahme der Liste der A-Punkte ...3

3. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen für das Jahr 2000 in den Gewässern der Gemeinschaft und - für Gemeinschaftsschiffe - in anderen Gewässern, in denen Fangbeschränkungen gelten ...3

4. Marokko: Künftige Fischereibeziehungen ...3

5. Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates mit Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik ...4

6. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur fünften Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/98 zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren ...4

7. Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit den allgemeinen Regeln für ein System der obligatorischen Etikettierung von Rindfleisch ...4

8. Sonstiges a) Regionale Besprechungen ...5

b) Wiederabtretung einer der Gemeinschaft im Rahmen der NAFO zugewiesenen Quote für Amerikanische Kliesche an St. Pierre und Miquelon ...5

c) WTO-Verhandlungen in Seattle ...5

d) Gestaltung der künftigen Arbeit...5

Anlage...6

o o o

(3)

1. Annahme der Tagesordnung 13992/99 OJ/CONS 87 PECHE 259

Der Rat nahm die Tagesordnung in der Fassung des obengenannten Dokuments mit der Maß- gabe an, daß der folgende Punkt aufgenommen wird:

"7. Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit den allgemeinen Regeln für ein System der obligatorischen Etikettierung von Rindfleisch".

2. Annahme der Liste der A-Punkte 14026/1/99 PTS A 73 REV 1

+ REV 1 ADD 1

+ REV 1 ADD 1 COR 1 + REV 1 ADD 2

+ REV 1 ADD 3

Der Rat nahm die in Dokument 14026/1/99 PTS A 73 REV 1, REV 1 ADD 1, REV 1 ADD 1 COR 1, REV 1 ADD 2 (mit Ausnahme des Punktes 69), REV 1 ADD 3 aufgeführten

A-Punkte an.

Informationen zu den Punkten 1, 2, 3, 4, 5, 10, 11, 12, 40, 46, 47, 48, 49, 56, 57, 60, 61 und 73 dieser Liste sind in Addendum 1 enthalten.

3. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen für das Jahr 2000 in den Gewässern der Gemeinschaft und - für Gemeinschaftsschiffe - in anderen Gewäs- sern, in denen Fangbeschränkungen gelten

13674/99 PECHE 251 + COR 1 + ADD 1 13258/99 PECHE 241

Der Rat nahm die obengenannte Verordnung in der Fassung des Dokuments 14039/99 PECHE 265 (Rechtsgrundlage: Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung Nr. 3760/92 des Rates:

qualifizierte Mehrheit) gegen die Stimme der französischen Delegation an und kam überein, die in Addendum 1 und in der Anlage enthaltenen Erklärungen in dieses Protokoll aufzu- nehmen.

4. Marokko: Künftige Fischereibeziehungen

Der Rat nahm die Pläne des Mitglieds der Kommission Herrn Fischler hinsichtlich der Auf- nahme von Verhandlungen mit Marokko über die künftigen Fischereibeziehungen mit diesem Land zur Kenntnis. Der Rat erklärte, er unterstütze uneingeschränkt die Bemühungen der Kommission um eine möglichst baldige Aufnahme dieser Verhandlungen.

(4)

5. Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik

10074/99 PECHE 144 13675/99 PECHE 252

Der Rat nahm bei Enthaltung der portugiesischen Delegation die obengenannte Verordnung in der Fassung des Dokuments 13677/1/99 PECHE 254 REV 1 (Rechtsgrundlage:

Artikel 37 EGV) an und kam überein, die in Addendum 1 enthaltenen Erklärungen in dieses Protokoll aufzunehmen.

6. Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur fünften Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/98 zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren

13670/99 PECHE 247

Der Rat nahm Kenntnis von den Ausführungen der Kommission zu ihrem Vorschlag für eine Verordnung zur fünften Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/98 zur Erhaltung der Fische- reiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren und von den ersten Reaktionen einiger Delegationen. Der Rat ersuchte den Ausschuß der Ständigen Vertreter, mit der technischen Prüfung des Vorschlags zu beginnen, damit der Rat diesen so bald wie möglich annehmen kann.

7. Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit den allgemeinen Regeln für ein System der obligatorischen Etikettierung von Rindfleisch

Mangels Einvernehmens zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament über den Vor- schlag - auf der Grundlage von Artikel 152 Absatz 4 Buchstabe b EGV -, den die Kommis- sion im Oktober 1999 vorgelegt hatte (12030/99), unterbreitete die Kommission dem Rat auf der heutigen Tagung einen neuen Vorschlag - auf der Grundlage von Artikel 19 der Verord- nung (EG) Nr. 820/97 des Rates - für eine Verordnung des Rates mit den allgemeinen Regeln für ein System der obligatorischen Etikettierung von Rindfleisch (5118/00).

Im Vergleich zu der in Dokument 14015/99 enthaltenen Arbeitsunterlage der Kommission, deren Inhalt von der großen Mehrheit der Delegationen (außer Frankreich) auf der Tagung des Rates (Landwirtschaft) am 14. Dezember 1999 angenommen worden war, würde der neue Vorschlag (in dem auch der Standpunkt des Europäischen Parlaments Berücksichtigung findet) das derzeitige in der Verordnung (EG) Nr. 820/97 festgelegte System der freiwilligen Etikettierung verlängern und den Beginn des Systems der obligatorischen Etikettierung um höchstens 8 Monate statt um ein Jahr verzögern.

(5)

Nach Prüfung des neuen Vorschlags stellte der Vorsitz fest, daß

− es eine qualifizierte Mehrheit zugunsten des Vorschlags der Kommission gab (nur Frankreich stimmte dagegen);

− der Rat damit einverstanden war, daß die vorgeschlagene Verordnung rasch ange- nommen werden sollte - vor dem 31. Dezember 1999 - und daß dies im Wege des schriftlichen Verfahrens erfolgen sollte, sobald der Text von den Rechts- und Sprach- sachverständigen überarbeitet worden ist.

8. Sonstiges

a) Regionale Besprechungen

Der Rat hörte eine Erläuterung der Kommission über die Grundzüge ihrer Mitteilung mit dem Titel "Bilanz und Perspektiven der zweiten Runde (1998/1999) regionaler Treffen zur Fischereipolitik".

b) Wiederabtretung einer der Gemeinschaft im Rahmen der NAFO zugewiesenen Quote für Amerikanische Kliesche an St. Pierre und Miquelon

Der Rat hörte einen Antrag der französischen Delegation auf Wiederabtretung der Gemeinschaftsquote für Amerikanische Kliesche im Regelungsbereich der NAFO an Saint-Pierre und Miquelon und kam überein, die in der Anlage enthaltene Erklärung in dieses Protokoll aufzunehmen.

c) WTO-Verhandlungen in Seattle

Der Rat hörte einen mündlichen Bericht der Kommission über die Fischereiaspekte der neuen WTO-Verhandlungsrunde, die kürzlich in Seattle stattgefunden hat.

d) Gestaltung der künftigen Arbeit

Der Rat nahm zur Kenntnis, daß die nächste Tagung des Rates (Fischerei) unter portu- giesischem Vorsitz am 3. April 2000 in Luxemburg stattfindet.

________________________

(6)

ANLAGE

Zu Punkt 3 der Tagesordnung

Erklärung der spanischen Delegation

"Die spanische Delegation erklärt, daß sie mit der Möglichkeit einer Übertragung eines Teils der Sardellenquote für diese Zone an die ICES-Zone VIII nicht einverstanden ist. Spanien erhält die Klagen aufrecht, die es beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gegen die Verord- nungen erhoben hat, mit denen diese Austauschmöglichkeit zwischen den Jahren 1996 und 1999 geschaffen wurde, und wird erneut Klage erheben, da das Urteil des Gerichtshofs in der Rechts- sache C-179/95 nach Ansicht der spanischen Delegation die Frage der relativen Stabilität nicht gelöst hat."

Zu Punkt 8 b der Tagesordnung

Erklärung der französischen Delegation

"Die Quote für Amerikanische Kliesche, über die die Europäische Gemeinschaft in dem

NAFO-Gebiet verfügt, wurde aufgrund früherer Rechte der Fischer von Saint-Pierre und Miquelon, das seinerzeit dem Gemeinschaftsgebiet angehörte, gewährt. Da diese Inselgruppe seit 1985 nicht mehr dem Gebiet der Gemeinschaft angehört, ist es rechtmäßig, die Quote für Saint-Pierre und Miquelon wieder an Frankreich abzutreten. Die Wiederabtretung dieser Quote führt zu keinerlei Nachteilen für die Fischereiflotte der Gemeinschaft, ist aber eine unverzichtbare Einnahmequelle für die Inselgruppe, die in besonderem Maße von der Fischerei abhängt.

Frankreich bittet die Kommission, dem Rat so bald wie möglich Verhandlungsrichtlinien vorzu- schlagen, um den Abschluß des aus formalen Gründen erforderlichen Abkommens über die Wiederabtretung dieser Quote zu ermöglichen".

________________________

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

a) Das Luftfahrtunternehmen des Vereinigten Königreichs kann im Rahmen einer Blocked-Space- oder eine Code-Sharing-Vereinbarung gegenüber einem ausführenden

(92) Die Auswirkungen der Höhe der tatsächlichen Dumpingspanne im UZ auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft werden im Rahmen dieser Überprüfungen nicht als

Juli 1995W setzte die Kommission (wie zuvor im Falle der DRAMs mit Ursprung in Japan und der Republik Korea' 21 ) den endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von EPROMs

„(1) Der Zweck des EFSD als integriertes Finanzpaket, das Finanzierungsmöglichkeiten in Form von Finanzhilfen, Garantien und sonstigen Finanzierungsinstrumenten

"(5) Erzeugnisse, auf die die besondere Versorgungsregelung anwendbar ist, dürfen nur unter den Bedingungen, die von der Kommission nach dem in Artikel 35 Absatz 2

(3) Zur Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP in seiner geänderten Fassung sollte diese Verordnung vorsehen, dass die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen

(12) Ferner ergab die Untersuchung, dass zwei andere ausführende Hersteller der Stichprobe die von ihnen oder den mit ihnen verbundenen Unternehmen hergestellte betroffene

Artikel 1 des ursprünglichen Vorschlags wird ebenfalls geändert, um eine Bezugnahme auf die neue Zielvorgabe für 2030 im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der Verordnung