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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln. 6. Planänderung Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich Würselen-Merzbrück

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Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln

Teilabschnitt Region Aachen

6. Planänderung

– Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich Würselen-Merzbrück –

NIEDERSCHRIFT ERÖRTERUNGSTERMIN

Stand: 12. Juni 2007

(2)

Herr Bleeker als Vertreter der Bezirksplanungsbehörde begrüßt die Erörterungsteilnehmer (vgl. Anwesenheitsliste im Anhang dieser Niederschrift).

Er gibt zunächst eine kurzen Abriss der bisherigen Verfahrensschritte und eine Übersicht über die eingegangenen Bendenken, Anregungen und Hinweise. Anschließend erfolgt die Erörterung anhand des Ausgleichsvorschlages (Stand: Mai 2007), der allen Verfahrensbeteiligten mit Schreiben vom 02.05.2007 zur Verfügung gestellt worden ist.

Von dem Termin wird eine Niederschrift erstellt, die den Teilnehmern der Erörterung vorab per mail zugesandt wird. Die endgültige Niederschrift wird anschließend allen Verfahrensbeteiligten per Post zugeleitet.

Die 6. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Aachen soll in der 11. Sitzung des Regionalrates am 07.09.2007 aufgestellt werden.

Ende der Veranstaltung: 14:45 Uhr

(3)

Thema BEDARF Beteiligter: 012 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW

Bedenken: 001

Die Regionalplanänderung wird abgelehnt, da es bereits zum jetzigen Zeitpunkt in der Region Aachen ein Überangebot an Gewerbeflächen gibt. Beispiele hierfür sind das Gewerbegebiet `Aachener Kreuz´, das grenzüberschreitende Gewerbegebiet `Avantis´, das durch die neue Autobahnzufahrt Broichweiden optimal mit dem Flugplatz Merzbrück verbunden ist und das nahe gelegene Gewerbegebiet `Propsteier Wald´. Vor diesem Hintergrund wird, auch unter Berücksichtigung der Flugplatznähe, kein Bedarf für ein zusätzliches Gewerbegebiet gesehen.

Dem Bedenken wird nicht gefolgt.

Für den Teilbereich nördlich der geplanten Landebahnen besteht ein aktueller Bedarf für gewerbliche Nutzungen, die überwiegend unmittelbar auf den Landeplatz ausgerichtet sind. Der GIB südlich des Flugplatzes stellt eine langfristige Konzeption dar.

Mit dieser Darstellung soll der Standort langfristig gesichert werden, in dem einerseits Nutzungen verhindert werden sollen, die eine Entwicklung zum Gewerbegebiet erschweren oder verhindern, andererseits können Maßnahmen im Hinblick auf die Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen vorbereitet werden.

Eine Abgrenzung von Gewerbeansiedlungen, die zwingend, weniger zwingend oder nicht auf die Nähe zum Landeplatz angewiesen sind, ist im Regionalplan nicht eindeutig vorausschauend zu definieren, sondern liegt in der Verantwortung der beteiligten Gebietskörperschaften.

Kein Einvernehmen.

Beteiligter: 100 Stadt Aachen Hinweis: 005

Die Stadt Aachen hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung, weist aber darauf hin, dass nach den Ergebnissen des Gewerbeflächenmonitorings das Flächenangebot in der Region die entsprechende Nachfrage langfristig abdecken wird.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, die Annahme trifft zu.

Einvernehmen gemäß Schreiben der Stadt Aachen vom 11.06.2007.

(4)

Beteiligter: 104 Stadt Eschweiler Anregung: 001

Die beabsichtigte Bündelung von Gewerbeflächen auf dem Stadtgebiet von Würselen und die Verteilung und Zweckbestimmung weiterer Gewerbeflächen sollten unter Berücksichtigung noch vorhandener Entwicklungsflächen der Stadt in einem regionalen Abgleich (räumlich funktionale Ordnung) vorgenommen werden. Die Einordnung des Standortes im Regionalen Leitbild sollte präzisiert werden, indem eine Differenzierung und Konkretisierung vorgenommen wird.

Der Anregung wird teilweise gefolgt.

Das Regionale Gewerbeflächenkonzept für die Region Aachen liegt als Leitbild den Darstellungen der GIB im Regionalplan zugrunde. Der Standort Merzbrück ist in diesem Konzept seit 1998 enthalten. Die Fortschreibung dieses Konzeptes im Jahr 2006 stellt den Standort als einen von zwei `potentiell für die Region bedeutsamen Gewerbeflächen´ dar. Nach den Zielsetzungen des Konzeptes soll die Sicherung des Standortes frühzeitig planerisch vorbereitet werden.

Die Inanspruchnahme des Standortes Merzbrück soll im Rahmen eines interkommunal betriebenen Gewerbegebietes erfolgen und dient nicht der Deckung eines ausschließlich auf die Stadt Würselen bezogenen Bedarfs.

Der Kreis Aachen weist darauf hin, dass der Stadt Eschweiler angeboten werden soll, sich an der

`Aachener Kreuz Merzbrück GmbH´ zu beteiligen.

Die Entwurfsfassung des neuen Zieles für das Kapitel 1.2.2 `Regionale GIB-Ziele´ im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen wird daher wie folgt (unterstrichene Passage) ergänzt:

„Der GIB Merzbrück ist interkommunal von den Städten Aachen und Würselen sowie vom Kreis Aachen planerisch zu entwickeln und umzusetzen.

Eine Beteiligung weiterer Gebietskörperschaften ist möglich. Der Bereich soll dem Bedarf entsprechend abschnittsweise in Anspruch genommen werden.“

Einvernehmen.

Beteiligter: 104 Stadt Eschweiler Anregung: 003

Der Planentwurf ist um Aussagen darüber zu ergänzen, welche Auswirkungen der neue GIB

`Würselen-Merzbrück´ in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gewerbegroßstandort `Aachener Kreuz´ auf die benachbarten Kommunen, insbesondere auf die künftige gewerbliche Entwicklung von Eschweiler, hat.

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Der geplante GIB ist Bestandteil des – die Gesamtregion umfassenden – Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes (vgl. Stellungnahme zur Anregung 104-001).

Kein Einvernehmen.

(5)

Thema FLUGPLATZ Beteiligter: 012 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW

Bedenken: 002

Es wird befürchtet, dass eine vermehrte Lärmbelastung für die Würselener Bevölkerung durch den Flugplatz Merzbrück entsteht.

Dem Bedenken wird nicht gefolgt.

Die vorliegende Regionalplanänderung hat nur die Umwandlung der dargestellten Flugplatzfläche in GIB bei gleichzeitiger Reduzierung der Flugplatzfläche zum Inhalt. Eine vermehrte Lärmbelastung ergibt sich hierdurch nicht. Sämtliche in der Diskussion befindlichen Ausbauvarianten zum Flugplatz sind bereits mit der bestehenden Flugplatzdarstellung – also auch ohne die Änderung des Regionalplanes – möglich.

Mit der im Ausgleichsvorschlag vorgenommenen veränderten GIB-Darstellung wird allerdings eine

Verschwenkung der `verbleibenden´

Flugplatzdarstellung (vgl. Anregung Nr. 281-001) ermöglicht. Die Umsetzung dieser nunmehr seitens des Kreises Aachen vorgesehenen Variante (Landebahn 1085 m) hat gegenüber der ursprünglichen Planung hinsichtlich des Lärmschutzes positive Auswirkungen auf die Ortsteile Broichweiden und Aachen-Verlautenheide.

Kein Einvernehmen.

(6)

Waagerechte Schraffur: Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich Senkrechte Schraffur: Flugplatz

Beteiligter: 281 Industrie- und Handelskammer Aachen Anregung: 001

Die der Planung zugrunde liegende geplante Verlängerung der Start- und Landebahn auf 900 m am vorhandenen Flugplatz ist nicht ausreichend. Um das anspruchsvolle Konzept der Betreiber realisieren zu können, wird eine auf 1200 m verlängerte Landebahn präferiert, die langfristig die notwendigen Sicherheitsvorschriften (JAR OPS 1–Kriterien) erfüllt.

Der Anregung wird teilweise gefolgt.

In der zeichnerischen Darstellung wird die GIB- Darstellung so modifiziert, dass eine Verschwenkung der Landebahn und ihre Verlängerung auf 1085 m ermöglicht wird (vgl. Skizze Ausgleichsvorschlag unter Anregung 012-002).

Einvernehmen gemäß Schreiben der Industrie- und Handelskammer Aachen vom 18.05.2007.

(7)

Thema GEWERBE- UND INDUSTRIEANSIEDLUNGSBEREICH Beteiligter: 100 Stadt Aachen

Anregung: 006

Es muss sichergestellt werden, dass in dem GIB nur flugplatzaffines Gewerbe zugelassen wird sowie großflächiger Einzelhandel einschließlich Fachmärkte und Betriebe des Wellness- und Gesundheitsbereichs ausgeschlossen werden.

Der Anregung wird teilweise entsprochen.

Die GIB dienen der Ansiedlung solcher gewerblicher Betriebe, die wegen ihres Flächenbedarfs, ihrer Emissionen oder ihrer besonderen Standortanforderungen nicht in den Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) integriert werden können.

Entsprechend ist die Ansiedlung von Handelsbetrieben im Sinne von § 11 Absatz 3 Bau NVO ausdrücklich ausgeschlossen.

Eine Abgrenzung für `flugplatzaffines´ Gewerbe ist im Regionalplan nicht eindeutig vorausschauend zu definieren, sondern liegt in der Verantwortung der beteiligten Gebietskörperschaften.

Einvernehmen gemäß Schreiben der Stadt Aachen vom 11.06.2007.

Beteiligter: 104 Stadt Eschweiler Anregung: 002

Im Text zu der Regionalplanänderung fehlt der Verweis darauf, dass es sich um ein auf die luftverkehrliche Nutzung bezogenes Gewerbegebiet handelt. Dies ist lediglich in der `regionalplanerischen Bewertung´ enthalten.

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Es trifft zu, dass der Aspekt der luftverkehrlich bezogenen gewerblichen Nutzung ein wesentlicher Bestandteil der Begründung zur Planänderung ist.

Eine Abgrenzung für dieses `flugplatzaffine´ Gewerbe ist im Regionalplan nicht eindeutig vorausschauend zu definieren, sondern liegt in der Verantwortung der am interkommunalen Gewerbegebiet beteiligten Gebietskörperschaften (vgl. Stellungnahmen zu Anregungen 012-001 und 100-006).

Einvernehmen.

(8)

Beteiligter: 104 Stadt Eschweiler Anregung: 004

Die Stadt Eschweiler fordert einen Nachweis, dass ausgewiesene GIB nicht in Sondergebiets-Flächen umgesetzt werden.

Der Anregung ist bereits entsprochen.

Der Regionalplan enthält bereits das entsprechende Ziel (Ziel 1, Kapitel 1.2.1 `Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche´).

Einvernehmen.

Thema VERKEHR Beteiligter: 017 Landesbetrieb Straßenbau NRW - Betriebssitz Köln

Hinweis: 001

Es wird darauf hingewiesen, dass keine weiteren Anbindungen an die B 264 zugelassen werden und vorhandene Anbindungen bei Nutzungsänderungen geprüft werden müssen. Weiterhin wird auf die Planung eines Mitfahrerparkplatzes in dem Dreieck A 44/B 26/Osttangente (K 34) hingewiesen.

Der Hinweis richtet sich an die Bauleit- bzw.

Fachplanung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW unterstreicht gemäß Schreiben vom 15.05.2007 noch einmal seinen Hinweis.

Einvernehmen.

Beteiligter: 100 Stadt Aachen Anregung: 001

Die Ortskerne des Stadtbezirkes Aachen-Haaren und Aachen-Verlautenheide werden bereits jetzt erheblich durch Verkehrsströme zum Gewerbegebiet `Aachener Kreuz´ belastet. Es wird angeregt, die GIB- Neudarstellung im Zusammenhang mit der L 23n (Ortsumgehung Verlautenheide) zu betrachten und die im Integrierten Gesamtverkehrsplan in der 2. Bedarfsstufe aufgelistete Straße in der zeichnerischen Darstellung des Regionalplanes als

`sonstige regionalplanerisch bedeutsame Straße (Bedarf und Planung)´ aufzunehmen.

Die angesprochene Straßenplanung steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Regionalplanänderung am Flugplatz Merzbrück. Sie kann u.U. bei einer künftigen Überarbeitung des Regionalplanes bzw. der Straßendarstellungen berücksichtigt werden.

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die Stadt Aachen weist gemäß Schreiben vom 11.06.2007 darauf hin, dass es unbedingt notwendig ist, bei einer künftigen Überarbeitung der Regionalplanes die genannte Straßendarstellung zu berücksichtigen.

Einvernehmen.

(9)

Beteiligter: 101 Kreis Aachen Hinweis: 005

Auf der Fläche zwischen der BAB A 44 und der K 34, direkt an der B 264 soll ein Mitfahrerparkplatz gleichzeitig mit der K 34 hergestellt werden, dessen Planung der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Aachen betreibt.

Der Hinweis richtet sich an die weitere Umsetzung der Planung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Einvernehmen.

Beteiligter: 101 Kreis Aachen Hinweis: 006

Die Alternativroutenplanung für das Kreisradwegenetz muss mit dem Kreis Aachen abgestimmt werden.

Der Hinweis richtet sich an die weitere Umsetzung der Planung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Einvernehmen.

Beteiligter: 104 Stadt Eschweiler Anregung: 005

Es muss nachgewiesen werden, dass das Gewerbegebiet im Hinblick auf die Anbindung an die BAB A 4 in Fahrtrichtung Köln nicht zu einer höheren Verkehrsbelastung für die Ortsdurchfahrt Eschweiler- Röhe führt.

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Ein entsprechender Nachweis kann nur im Rahmen der konkreteren Fach- und Bauleitplanung erbracht werden, da er von zahlreichen Faktoren abhängt, die z. Zt. nicht absehbar sind.

Kein Einvernehmen.

Beteiligter: 441 Aachener Verkehrsverbund GmbH Anregung: 001

Es sollte, wie bislang im Regionalplan vorgesehen, eine Bahnverbindung (zweigleisig, incl. Haltepunkt und P+R Parkplatz) diagonal durch den GIB verlaufen. Es wird angeregt, sowohl die diagonale Trasse durch den GIB als auch die neue Trassenführung als alternative Möglichkeiten darzustellen und die zugehörigen Textpassagen in Begründung und Umweltbericht

Der Anregung wird teilweise gefolgt.

Da die Trassenführung durch den GIB derzeit nicht hinreichend konkret absehbar ist, wird folgende Erläuterung in den Textband des Regionalplanes, Teilabschnitt Region Aachen aufgenommen:

Der Kreis Aachen und die Stadt Würselen unterstützen die im Ausgleichsvorschlag formulierte Erläuterung.

Der Text wird als Erläuterung (11) in das Kapitel 3.1.2

`Schienen- und Linienverkehr´ des Regionalplanes

(10)

entsprechend anzupassen. „Zur Erschließung des GIB am Flugplatz Merzbrück wird ein Anschluss an den schienengebundenen ÖPNV angestrebt. Dieser kann über die im Regionalplan zeichnerisch dargestellten Schienenstrecken erfolgen oder alternativ durch eine den GIB querende Trasse.“

Köln, Teilabschnitt Region Aachen eingefügt.

Einvernehmen.

Thema KOMPENSATION Beteiligter: 006 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Bedenken: 001

Durch die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen für den GIB und darüber hinaus für Kompensationsflächen entsteht im Hinblick auf das bei der Erarbeitung des Regionalplanes Region Aachen festgelegte Verhältnis der unterschiedlichen Nutzungen ein Ungleichgewicht zuungunsten der landwirtschaftlichen Produktionsflächen.

Dem Bedenken wird nicht gefolgt.

Die für den GIB in Anspruch genommenen Flächen sind im Regionalplan nicht als `Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche´ dargestellt, sondern mit der Zielsetzung `Flugplatz´ belegt. Ihre Inanspruchnahme für andere als landwirtschaftliche Zwecke ist demnach aus regionalplanerischer Sicht auch ohne Änderung des Regionalplanes möglich.

Die konkrete Lage, der Umfang der Ausgleichsflächen und die vorgesehenen Maßnahmen sind Gegenstand der bauleitplanerischen Umsetzung. Erst bei der späteren Konkretisierung der Planung ist die Betroffenheit landwirtschaftlicher Produktionsflächen für die Eingriffskompensation absehbar.

Der Rheinische Landwirtschaftsverband e.V. schließt sich gemäß Schreiben vom 15.05.2007 vollinhaltlich dem Bedenken der Landwirtschaftskammer NRW an.

Die Landwirtschaftskammer macht noch einmal deutlich, dass durch die geplante deutlich intensivere Nutzung der Flächen auch mit einer Intensivierung der Kompensation auf Kosten der Landwirtschaft zu rechnen sei.

Der Kreis schließt sich der Stellungnahme der Bezirksplanungsbehörde an und verweist auf sein ökologisches Ausgleichskonzept (Ökokonto), in das die Kompensationsmaßnahmen integriert werden.

Aus diesem Grund kein Einvernehmen.

Beteiligter: 006 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Anregung: 002

Gegen einen Zugriff auf landwirtschaftliche Flächen bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen bestehen erhebliche Bedenken. Die Aussagen im Umweltbericht bezüglich eines Kompensationsbedarfs außerhalb des GIB (vgl. Verfahrensunterlage S. 4, 3.

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die konkrete Lage, der Umfang der Ausgleichsflächen und die vorgesehenen Maßnahmen sind Gegenstand der bauleitplanerischen Umsetzung. Gemäß den

Der Rheinische Landwirtschaftsverband e.V. schließt sich gemäß Schreiben vom 15.05. vollinhaltlich dem Bedenken der Landwirtschaftskammer NRW an.

(11)

Absatz, Satz 7 und S. 29, 2. Absatz, Satz 2) sind zu streichen. Es wird angeregt, das neue Ziel in Kapitel 1.2.2 `Regionale GIB-Ziele´ der textlichen Darstellungen um folgenden Satz zu ergänzen: „Der notwendige naturschutzfachliche Ausgleich erfolgt innerhalb der Grenzen des GIB.“

vorliegenden Unterlagen ist eine Kompensation der

Eingriffswirkungen innerhalb des GIB nicht möglich. Kein Einvernehmen.

Beteiligter: 007 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Hinweis: 001

Der Regionalplanänderung wird zugestimmt sofern Verluste von Waldfunktionen in angemessener Art und Weise im Nordkreis Aachen durch Neuanlage von Wald kompensiert werden.

Durch die im Regionalplanänderungsverfahren vorgenommene GIB-Darstellung wird kein Wald in Anspruch genommen. Sofern sich in der Umsetzung Beeinträchtigungen durch die veränderte Bahnliniendarstellung ergeben, sind diese entsprechend der fachgesetzlichen Regelungen auszugleichen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Um die Problematik eventueller Einschränkungen der Waldfunktionen auch für die nachfolgenden Genehmigungsverfahren besonders zu verdeutlichen, bittet der Landesbetrieb Wald und Holz NRW gemäß Schreiben vom 11.06.2007 darum, den Ausgleichsvorschlag wie folgt umzuformulieren (Ergänzungen / Streichung):

„Durch die im Regionalplanänderungsverfahren vorgenommene GIB-Darstellung wird kein Wald in Anspruch genommen. Es wird allerdings in der Prognose der zu erwartenden Auswirkungen nicht ausgeschlossen, dass sich Beeinträchtigungen der Waldfunktionen durch die Umsetzung der veränderten Bahnliniendarstellung ergeben können. Diese Beeinträchtigungen Sofern sich in der Umsetzung Beeinträchtigungen durch die veränderte Bahnliniendarstellung ergeben, sind diese entsprechend der fachgesetzlichen Regelungen auszugleichen.“

Einvernehmen.

(12)

Beteiligter: 626 Biologische Station im Kreis Aachen e.V.

Hinweis: 001

Im Hinblick auf die beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen sollte klargestellt werden, dass zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die in Kapitel III.3 des Umweltberichtes beschriebenen Tierarten die Schaffung von Offlandbiotopen notwendig ist. Geeignete Maßnahmen sind hierfür beispielsweise die Extensivierung von Ackerstreifen und die Anlage von Kurzzeitbrachen.

Der Hinweis richtet sich an die weitere Umsetzung der Planung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Einvernehmen.

Thema ARTENSCHUTZ Beteiligter: 022 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Hinweis: 001

Auch wenn aktuell keine Feldhamsterbauten im betroffenen Bereich gefunden wurden, wird darauf hingewiesen, dass dies bei der späteren konkreten Inanspruchnahme der Flächen zu überprüfen ist und nicht auf entsprechende Untersuchungen verzichtet werden kann.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Einvernehmen.

Beteiligter: 022 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Hinweis: 002

Die Aussagen im Umweltbericht, dass die zu erwartenden erheblichen Auswirkungen auf Brutreviere der schutzwürdigen Feld-Vogelarten, insbesondere des streng geschützten Kiebietzes, durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden können, darf nicht dazu führen, dass die Auswirkungen auf die betroffenen Arten im nachfolgenden Verfahren als unbedenklich eingestuft werden. Sie sollte dahingehend ergänzt werden, dass

Unabhängig von der Einschätzung im Rahmen des Regionalplanverfahrens muss in den nachfolgenden Verfahren auf der Basis der fachgesetzlichen Regelungen den artenschutzrechtlichen Problemen konkret nachgegangen werden.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Einvernehmen.

(13)

dies bei der konkreten Planung in detaillierten Untersuchungen bewertet werden muss.

Beteiligter: 109 Stadt Stolberg Hinweis: 001

Im Umweltbericht wird dargelegt, dass ein Teil der geschützten Vogelarten wie bisher die Randzonen der stillgelegten Bahntrassen als Lebensraum nutzen kann. Durch den Wegfall der diagonal durch den GIB verlaufenden Bahnlinie ist zu erwarten, dass bei Inbetriebnahme der vorhandenen Trassen die Voraussetzungen für den Erhalt der Arten entfallen.

Dies muss bei den Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden. Funktionsfähige Ersatzlebensräume sollten vor Aufnahme des Bahnbetriebes zur Verfügung stehen.

Die angesprochenen vorhandenen Bahnlinien sind im gültigen Regionalplan Region Aachen dargestellt und werden nicht geändert, ihre Inbetriebnahme ist unabhängig von der vorgesehenen Änderung des

Regionalplanes möglich. Potenzielle Umweltauswirkungen sind in dem entsprechenden

fachplanerischen Verfahren zu betrachten.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Einvernehmen gemäß Schreiben der Stadt Stolberg vom 06.06.2007.

Thema UMWELT Beteiligter: 100 Stadt Aachen

Hinweis: 002

Der Regionalplanänderung wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der Grundwasserleiter unterhalb des Plangebietes nicht in engerem Zusammenhang mit dem des Trinkwasserschutzgebietes `Reichswald´ steht und damit eine negative Beeinflussung dieses Wasserschutzgebietes ausgeschlossen ist. Hierzu sollte zu gegebener Zeit ein hydrogeologisches Gutachten vorgelegt werden.

Der Hinweis richtet sich an die weitere Umsetzung der Planung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Einvernehmen gemäß Schreiben der Stadt Aachen vom 11.06.2007.

(14)

Beteiligter: 100 Stadt Aachen Hinweis: 003

Die Aussagen im Umweltbericht zum `Schutzgut Klima/Lufthygiene´ werden nicht geteilt. Die klimatisch lufthygienische Bedeutung des Landschafts- und Siedlungsraumes wird nicht als `gering´, sondern als als `gering bis mäßig´ eingestuft. In Zusammenhang mit der Entwicklung des Gewerbegebietes `Camp Astrid´ kann es infolge des Zusammenwachsens von Würselen, Broichweiden, Eschweiler und Stolberg durchaus zu merklichen negativen klimaökologischen Auswirkungen kommen.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Es liegen keine Daten oder Erkenntnisse vor, die eine gegenüber den Schlussfolgerungen abweichende Beurteilung im Umweltbericht begründen würden.

Einvernehmen gemäß Schreiben der Stadt Aachen vom 11.06.2007.

Beteiligter: 100 Stadt Aachen Hinweis: 004

Die Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Lärmsituation werden im Umweltbericht nicht hinreichend betrachtet. Durch Zunahme von Gewerbe- und Industrieanlagen und des Verkehrsaufkommens wird die Lärmsituation die Wohn- und Lebensqualität der Region erheblich beeinflussen.

Die Hinweis wird im Rahmen der Abwägung berücksichtigt und zur Kenntnis genommen.

Einvernehmen gemäß Schreiben der Stadt Aachen vom 11.06.2007.

Beteiligter: 101 Kreis Aachen Hinweis: 001

Das Gewässer im südöstlichen Teil des Untersuchungsgebiets sollte erhalten werden.

Der Hinweis entzieht sich der regionalplanerischen Regelungsmöglichkeit und muss bei der weiteren Umsetzung berücksichtigt werden.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Einvernehmen.

(15)

Beteiligter: 101 Kreis Aachen Hinweis: 002

Das südlich angrenzende Wasserschutzgebiet

`Reichswald´ darf nicht beeinträchtigt werden.

Inwieweit eine Beeinträchtigung des Wasserschutzgebietes zu befürchten ist, kann erst im Rahmen vertiefender Untersuchungen bei der weiteren Umsetzung geprüft werden (vgl. 100-002).

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Einvernehmen.

Beteiligter: 101 Kreis Aachen Hinweis: 003

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Altlastenverdachtsfläche Nr. 5103/0239 des Altlastenkatasters. Nach Recherche des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW ist das gesamte ehemalige Flughafengelände Aachen-Merzbrück als Altlastenverdachtsfläche registriert worden. Im Vorfeld von Baumaßnahmen oder eines Bebauungsplanverfahrens werden entsprechende Bodenuntersuchungen gefordert. Darüber hinaus ist auch der Kampfmittelräumdienst einzubeziehen.

Der Hinweis richtet sich an die weitere Umsetzung der Planung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Einvernehmen.

Beteiligter: 101 Kreis Aachen Hinweis: 004

Gemäß § 1 Absatz 1 des Landesbodenschutzge- setzes NRW soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Es ist daher zu prüfen ob und wie die Versiegelung auf ein unbedingt notwendiges Maß beschränkt werden kann.

Der Hinweis richtet sich an die weitere Umsetzung der Planung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Einvernehmen.

(16)

Beteiligter: 250 Wasserverband Eifel-Rur Hinweis: 001

Es sollte überprüft werden, wie die Ableitung der Oberflächenwässer aus den versiegelten Flächen erfolgen kann und ob für den Ansiedlungsbereich der Bau einer Rückhaltemaßnahme notwendig ist.

Der Hinweis richtet sich an die weitere Umsetzung der Planung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Der Wasserverband Eifel-Rur bittet gemäß Schreiben vom 29.05.2007 darum, dass die gewünschten Untersuchungen – wie im Ausgleichsvorschlag dargestellt – beim weiteren Planungsprozess Berücksichtigung finden.

Einvernehmen.

Thema LEITUNGEN Beteiligter: 002 Wehrbereichsverwaltung III

Hinweis: 001

Der geplante GIB wird von militärisch genutzten Pipelines (Würselen-Geilenkirchen und Würselen- Altenrath) durchschnitten. Diese genießen Bestandsschutz und wurden technisch auf den Verlauf in unbebautem Gebiet ausgelegt. Dies bedeutet, dass zur Bebauung ausgewiesene Flächen nicht dort einzuplanen sind, wo sich eine Fernleitung befindet bzw. dort, wo dies nicht möglich ist bauliche Maßnahmen zur Pipelinesicherung vorzunehmen sind.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Verlegung außerhalb des Plangebietes, wobei die Kosten vom Veranlasser zu tragen sind.

Der Hinweis richtet sich an die weitere Umsetzung der Planung.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Wehrbereichsverwaltung erklärt gemäß Schreiben vom 15.05.2007 ihr Einvernehmen.

Beteiligter: 604 Energie- und Wasserversorgung GmbH Hinweis: 001

Gegen die Planung bestehen keine Bedenken. Es wird jedoch auf die vorhandenen Versorgungsleitungen hingewiesen, deren Schutz bei der Planung zu beachten ist.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Energie- und Wasserversorgung GmbH unterstreicht gemäß Schreiben vom 09.05.2007 noch einmal ihren Hinweis. Einvernehmen.

(17)

ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG

Thema LEITUNGEN Beteiligter: 604 Energie- und Wasserversorgung GmbH

Hinweis: 001

Gegen die Planung bestehen keine Bedenken. Es wird jedoch auf die vorhandenen Versorgungsleitungen hingewiesen, deren Schutz bei der Planung zu beachten ist.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

(18)
(19)

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