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Stadt Luzern

Kinder Jugend Familie

Stadt Luzern

Kinder Jugend Familie Vorschulalter

Kasernenplatz 3, Postfach 7860 6000 Luzern 7

Telefon:

E-Mail:

www.kinderbetreuung.stadtluzern.ch

Leitfaden Gefährdung von Kindern in Kitas Stadt Luzern 2020.docx

Vorgehen bei Gefährdung von Kindern

Leitfaden für Kindertagesstätten Juni 2020

AB Stadt Luzern

Kinder Jugend Familie

Stadt Luzern

Kinder Jugend Familie

Frühkindliche Bildung und Betreuung Kasernenplatz 3, Postfach 7860 6000 Luzern 7

Telefon: 041 208 87 00

www.kinderbetreuung.stadtluzern.ch

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© Stadt Luzern Seite 2

Ziel und Inhalt

Dieser Leitfaden hat zum Ziel, interessierten Kindertagesstätten aufzuzeigen, wie die Gefährdung eines Kindes erkannt werden kann und wie in einem solchen Fall vorgegangen wird. Im ersten Teil beschreibt er verschiedene Begriffe und Zusammenhänge der frühkindlichen Betreuung, Förde- rung, der Früherkennung und des Kinderschutzes.

Im Weiteren orientiert er über die wichtigsten Schritte bei einer möglichen Gefährdung. Der Leitfa- den vermittelt Zusatzinformationen zur Rolle und Verantwortung und zu wichtigen Schlüsselsituati- onen. Auf den Seiten 11-12 sind hilfreiche Adressen von spezialisierten Fachstellen zu finden.

Unser Vorgehen

Eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Kindertagesstätten aus der Stadt Luzern traf sich zum gemeinsamen Austausch und hielt Erfahrungen sowie Fragestellungen rund um die Gefährdung von Kindern in Kindertagesstätten fest. Diese wurden mit Experten der Fachstelle Kin- derschutz des Kantons Luzern und der Stadt Luzern bearbeitet. Daraus entstand dieser praxisori- entierte Leitfaden, der allen Kindertagesstätten zur Verfügung steht.

Dank

Wir bedanken uns bei den Kindertagesstätten Campus, Frohheim, St. Anna und Chenderloki für ihre grosse Offenheit und ihre hohe Sensibilität in diesem komplexen Thema. Wir danken ebenfalls der Fachstelle Kinderschutz für die fachliche Unterstützung und Mitarbeit.

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Seite 3

© Stadt Luzern

Inhalt

Grundlagen und Begriffe (S. 4–7)

Vorgehen im Verdachts- und Gefährdungsfall

Handeln (S. 11-12)

 Weiteres Vorgehen planen

 Eltern informieren

 Gefährdungsmeldung einreichen

 Neue Beobachtungen und Entwicklungen melden

 Strafanzeige

Vernetzen (S. 10-11)

 Gefährdung beurteilen mit Hilfe spezialisierter Fachstellen

 Wann soll sich die Kindertagesstätte mit spezialisierten Fachstellen vernetzen?

Nur ein reflektiertes, koordiniertes Vorgehen schützt das Kind

Beobachten und dokumentieren (S. 8)

Wie geht es dem Kind? (S. 8)

Situation einschätzen (S. 8–9)

 Austausch mit dem Team, der Trägerschaft

 Weitere Kommunikation mit den Eltern

 Fallbesprechung mit externen Fachpersonen

Bleibt ein ungutes Gefühl? Ist das Wohl des Kindes gefährdet? (S. 9)

Richtig dokumentieren

Das Wohl des Kindes ist möglicherweise gefährdet:

Wahrheitsfindung ist Sache der Behörde

Nie alleine entscheiden

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 Kindeswohl

 Professionelles Handeln zum Wohl des Kindes

 Kindeswohlgefährdung, Risikofaktoren

 Mögliche Gefährdungen und Misshandlungen

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© Stadt Luzern Seite 4

Grundlagen und Begriffe

Die Erziehung, Bildung und Betreuung orien- tiert sich am Wohl des einzelnen Kindes.

Das Kindeswohl, insbesondere in den ersten Lebensjahren, ist abhängig von zwei ver- schiedenen begünstigenden Faktoren: den

Lebensumständen und dem Verhalten der ganzen Familie und den individuellen Voraussetzungen des Kindes selbst. Ziel dabei ist eine gesunde Entwicklung (= psychisch, physisch, sozial). Dazu gehören elementare Dinge wie ausreichende Ernährung, dem Wetter angemessene Kleidung und ein Dach über dem Kopf – sowie liebevolle Zuwendung, verlässliche Beziehungen, Lob, Anerken- nung, Respekt, Achtung und Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt.

Mitarbeitende von Kindertagesstätten müssen verschiedenen Ansprüchen gerecht werden:

Die Trägerschaften verlangen Wirtschaftlichkeit; Eltern1 machen Ansprüche geltend, damit für sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich wird; Aufsichtsorgane prüfen verschiedene bauli- che, hygienische, pädagogische und personal- sowie führungsspezifische Voraussetzungen. Auch in der frühen Förderung, Früherkennung, Integration von benachteiligten Kindern oder Kindern mit besonderen Bedürfnissen fällt der familienergänzenden Kinderbetreuung eine entscheidende Rolle zu.

Eine Kindeswohlgefährdung ist häufig ein Zusammenspiel verschiedener schwieriger und belasten- der Umstände, die dazu führen, dass sich ein Kind körperlich, psychisch, intellektuell und/oder so- zial nicht gesund entwickeln kann.

Die Summe mehrerer Belastungen und Risikofaktoren kann zu einer Überforderung der Betreu- ungspersonen führen. Überforderung wiederum kann zu einer tieferen Toleranz, zu Kontrollverlust und mangelnder oder fehlender Feinfühligkeit führen, sodass die kindlichen Bedürfnisse nicht er- fasst und adäquat befriedigt werden können.

1 Mit ‘Eltern’ sind immer auch weitere Erziehungsberechtigte gemeint

Wohl des Kindes

Das Kindeswohl steht über den Bedürfnissen der Eltern, der Betreuenden und weiterer Anspruchsgruppen.

Kindeswohl

Vertiefung

Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung. Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz und UNESCO Kommission

Richtiges Handeln zum Wohl des Kindes

Kindeswohlgefährdung

(5)

© Stadt Luzern Seite 5 Das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) schreibt vor, dass ab 1. Januar 2019 Mitarbeitende von Kindertagesstätten zur einer Gefährdungsmeldung verpflichtet sind, wenn der Verdacht oder konkrete Hinweise bestehen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet ist. Eine Meldung ist dann nötig, wenn diese Fachpersonen der Gefährdung nicht im Rahmen ihrer Tätigkeit Abhilfe verschaffen können.2

Unerwünschte Schwangerschaft Sehr frühe Mutterschaft

Rasche Geburtenfolge Mehrlinge

Extrem frühgeborene Kinder Sensible, reizoffene Babys

Chronisch kranke Kinder Kinder / Geschwister mit Behinderung Kinder mit Schlafstörungen Kinder mit problematischem Essverhalten Körperstrafe als Erziehungsmittel Soziale Isolation, Ausgrenzung

Häusliche Gewalt Suchtmittelabhängigkeit

Psychische Krankheit / Auffälligkeit Straffälligkeit eines Elternteils Paarkonflikte, Trennung, Scheidung Eigene Missbrauchserfahrung Unangemessen hoher Erwartungsdruck der

Eltern

Chronische Krankheit eines Elternteils (zum Beispiel postpartale Depression) Soziale und/oder emotionale

Verunsicherung der Bezugsperson

Finanzielle Schwierigkeiten (Arbeits-/Wohnsituation)

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Gefährdungen ergeben sich oft durch eine Kumulation verschiedener Faktoren.

2 Gesetzestext einsehen: www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2017/7903.pdf

Informationen Kanton Luzern: https://kinderbetreuung.lu.ch/Angebotstypen/at_kita/rechtliche_grundlagen

Mögliche Risikofaktoren für eine Kindeswohlgefährdung

Gesetzliche Grundlage / Meldepflicht

(6)

© Stadt Luzern Seite 6 Beschreibung

Mangelnde Fürsorge und Betreuung, Verwahrlosung, akut auftretend oder sich über einen langen Zeitraum entwickelnd. Andere Lebensbereiche können intakt sein.

Mögliche Merkmale/Symptome

 Plötzlicher oder schleichender Entwicklungsrückstand

 Keine adäquate (nicht der Witterung angepasste) oder ungewaschene, zerschlissene Kleidung

 Mangelhafte Hygiene, zum Beispiel bezüglich Haare, Zähne, Windelbereich

 Nicht angemessene Versorgung mit Nahrung

 Geschwister schauen oft dem Kind, da Eltern nicht zeitlich angemessen verfügbar sind

 Mangelnde oder unangemessene Pflege im Krankheitsfall

 Unentschuldigtes Wegbleiben

 Auffälliges Beziehungsverhalten Betreuungsperson – Kind

 Mangelhafter Schutz vor Gefahren wie Verletzungen, Unfällen, Krankheiten

Beschreibung

Beispiele von körperlicher Gewalt sind Schläge, Verbrennungen, Verbrühungen, Quetschungen sowie Schütteln des Kindes, gewaltsam füttern, verbrühen, verbrennen, Kind frieren lassen, geni- tale Beschneidung und andere, einmalig oder regelmässig. Körperliche Gewalt kann zu erhebli- chen Verletzungen führen.

Mögliche Merkmale/Symptome

Einmalig und ausserordentlich, gelegentlich oder systematisch:

 Blaue, dunkle Flecken (Hämatome), Wunden, Schürfungen, Rötungen

 Kind reagiert auf Ermahnung eingeschüchtert, schützt eventuell seinen Kopf

 Kind wirkt blockiert, wenn es am Arm gehalten wird

 Entwicklungsverzögerungen, Angstzustände

 Manchmal Rückzug des Kindes

 Schwieriges Temperament des Kindes

Beschreibung

Unter psychischer Gewalt wird die Beeinträchtigung und Schädigung der Entwicklung von Kindern verstanden. Unterformen: feindselige Ablehnung und Abwertung, ständiges Drohen, Isolieren und Korrumpieren sowie Verweigerung emotionaler Resonanz und Zuwendung.

Physische Gewalt (Körperstrafen)

Psychische/seelische Misshandlung)

Mögliche Gefährdungen und Misshandlungen

Vernachlässigung

(7)

© Stadt Luzern Seite 7 Auch massive Manipulation (z.B. wenn Kinder in Erwachsenenkonflikte wie Ehestreit oder Tren- nung unnötig stark involvieren oder instrumentalisiert werden), massive Forderungen, unangemes- sene, überzogene Erwartungen an das Kind gehören dazu. Psychische und seelische Misshand- lungsformen sind häufig mit weiteren Misshandlungsformen verbunden.

Mögliche Merkmale / Symptome

 Aggressive Reaktionen der Eltern auf das Kind, keine oder wenig Reaktion auf das Kind, auf seine Fragen und Äusserungen beim Bringen und Abholen in der Kindertagesstätte

 Wenig bis kein Körperkontakt, keine Aufmerksamkeit und Anerkennung, wenig Reaktion und Feinfühligkeit der Bezugsperson

 Schlafstörungen

 Konzentrationsstörungen

 Ausgeprägte Schreckhaftigkeit

 Entwicklungsrückschritte

 Einnässen, einkoten (wenn medizinische Gründe ausgeschlossen werden können)

 Stottern

 Aggressives, impulsives Verhalten

 Sozialer Rückzug

Beschreibung

Alle Handlungen einer erwachsenen Person mit Kindern zu ihrer bewussten sexuellen Erregung und Befriedigung: Berührungen zur eigenen sexuellen Befriedigung, Exhibitionismus, mit Kindern Pornos schauen, sie zum Zuschauen von Masturbation und Geschlechtsverkehr zwingen und Ge- schlechtsverkehr jeglicher Form.

Mögliche Merkmale/Symptome

 Konkrete Aussagen des Kindes

 Das Kind zeigt sexualisiertes Verhalten (zum Beispiel in Zeichnungen, beim Puppenspiel mit deutlich sexuellem Bezug)

 Plötzliches und unerklärliches verändertes Verhalten des Kindes

 Unerklärlicher sozialer Rückzug

 Starkes, gesteigertes Interesse an sexuellen Themen

 Distanzloses Verhalten gegenüber Bezugspersonen

 Körperliche Verletzungen Sexuelle Ausbeutung

(8)

© Stadt Luzern Seite 8

Vorgehen im Verdachts- und Gefährdungsfall

Richtiges dokumentieren bei Besonderheiten hilft, Gefühle und tatsächliche Beobachtungen zu trennen und ist später von entscheidender Bedeutung, wie die Situation des Kindes und seine Ge- fährdung eingeschätzt werden müssen. Wer hat wie, wo, was, wann gesehen?

 Beobachtungen zum Kind, zur Bezugsperson, zur Interaktion zwischen Bezugsperson und Kind genau beschreiben, nicht interpretieren (was habe ich gesehen, gehört?)

 Aussehen von körperlichen Symptomen beim Kind mit konkreten Angaben wie Datum, Zeit, Umfang und Häufigkeit, Farbe, Form, Grösse, Charakter, Eigenschaften (keine Fotografien!) genauestens beschreiben

 Aussagen des Kindes und der Eltern oder weiterer Bezugspersonen möglichst wort- getreu festhalten (auch eigene Aussagen)

 Eigene Gefühle und Hypothesen klar als solche benennen

Bei ungutem Gefühl, Besonderheiten und Auffälligkeiten jeglicher Art muss in jedem Fall zusam- men mit der Leitungsperson der Kindertagesstätte die Situation reflektiert und eingeschätzt wer- den. Hierfür helfen Zusatzinformationen über die Familie und das familiäre Umfeld.

Ein gut strukturierter Austausch hilft, eigene persönliche Werte zu überprüfen, Beobachtungen von Interpretationen zu unterscheiden sowie die Rollen und Verantwortlichkeiten und das weitere Vor- gehen zu klären (z.B. angepasste Betreuung und Förderung für das Kind in der Kita oder ein El- terngespräch).

Faktor Zeit

Überstürztes Handeln kann dem Kind schaden und es zu- sätzlich

gefährden. Das gilt auch in al- len weiteren Schritten. Die Praxis zeigt jedoch, dass ins- besondere

bei Vernachlässigungen oft zu lange gewartet wird!

Beobachten und dokumentieren

Situation einschätzen

Austausch im Team und Vorgesetzten Wie geht es dem Kind?

Wahrnehmungen im Team, der Träger- schaft oder mit anderen Fachpersonen reflektieren.

(9)

© Stadt Luzern Seite 9 Geht es darum, das Verhalten und die Entwicklung des Kin-

des besser verstehen zu können, kann ein Austausch mit den Eltern weiter Klarheit bringen.

 Machen Eltern dieselben Beobachtungen wie die Kitaleitenden?

 Wie verhält sich das Kind zu Hause?

 Teilen Eltern die Einschätzung der Kitaleitenden?

In der Arbeit mit den Eltern ist ein respektvoller, empathi- scher und transparenter Umgang von zentraler Bedeutung.

Dies gilt auch dann, wenn Meinungsverschiedenheiten, un-

terschiedliche Vorstellungen oder missfallende Verhaltensweisen den Dialog mit den Eltern er- schweren. Wenn jedoch Eltern bei Entwicklungsgefährdungen kein Problembewusstsein zeigen oder das Gespräch verweigern, wenn es nicht gelingt, gemeinsam mit den Fachstellen dem Kind Hilfe zukommen zu lassen, vernetzten Sie sich mit spezialisierten Kinderschutz-Stellen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Bei Fragen zum Entwicklungstand des Kindes (Ist das normal?) sollte das Gespräch mit speziali- sierten Stellen wie der Mütterberatung, dem Heilpädagogischen Früherziehungsdienst oder der Logopädie gesucht werden. Dies kann in anonymisierter Form geschehen, ohne den Namen des Kindes oder der Eltern zu nennen.

Vertrauen ist das Wichtigste!

Ein guter Kontakt mit den Eltern dient in erster Linie dem Interesse und dem Schutz des Kindes.

Gespräche mit Eltern dürfen das Kind nicht zusätzlich gefährden!

Weitere Kommunikation mit den Eltern

Bleibt ein ungutes Gefühl?

Könnte eine Gefährdung vorliegen? Vernetzten Sie sich mit spezialisierten Stellen für Kinderschutzfragen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wahrheitsfindung und Ermittlungen ist Sache der Behörden

Befragungen der Eltern, weiteren Erziehungsberechtigten oder anderen Ver- dächtigen (z.B. Mitarbeitende) zu Missbrauch/Misshandlung gehören nicht zu den Aufgaben der Kitaleitenden. Die Erfahrungen zeigen, dass sich der Druck auf das Kind erhöht und das Vertrauen zwischen den Mitarbeitenden der Kitaleitung und den Eltern erschüttert werden kann.

Fallbesprechung mit externen Fachpersonen

(10)

© Stadt Luzern Seite 10 Die Gefährdung eines Kindes frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen ist schwierig und manch- mal sehr komplex. Mithilfe von spezialisierten Fachstellen kann eine mögliche Gefährdung genau analysiert werden, ohne dass die Kindertagesstätte bereits Namen von Kindern oder Eltern preis- geben müssen. Zudem können die weitere Zusammenarbeit, Verantwortlichkeiten und das weitere Vorgehen zur Entlastung der Kindertagesstätten geklärt werden.

Die Fachstelle Kinderschutz berät bereits niederschwellig in der frühen Phase einer Vermutung oder eines Verdachts (grundsätzlich auch ohne Nennung von Kindernamen). Fachpersonen wer- den unter Berücksichtigung des bereits involvierten Hilfssystems fallspezifisch angeleitet. Sie berät und begleitet Institutionen auch in längeren Prozessen, in der Gestaltung von Elterngesprächen oder Gesprächen mit Mitarbeitenden. Sehr komplexe Fragestellungen wird die Fachstelle in die kantonale Kinderschutzgruppe einbringen. Die Fachstelle kann die hilfesuchenden Institutionen beim Entscheid über eine Gefährdungsmeldung unterstützen und begleiten. Die Kindertagesstätte entscheidet letztendlich selber, ob sie die Empfehlung umsetzen wird.

Wann soll sich die Kindertagesstätte mit spezialisierten Fachstellen vernetzen?

 Beobachtungen oder Aussagen eines Kindes deuten auf eine Gefährdung hin

 Das Kind hat sich einer Mitarbeitenden der Kindertagesstätte anvertraut und sie gebeten zu versprechen, dass sie niemandem etwas sagt

 Ein ausserordentliches oder aussergewöhnliches Ereignis mit dem Kind hat stattgefunden – eines genügt!

 Es besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter einen Übergriff auf ein Kind beging

 Es bestehen Unsicherheiten bezüglich des weiteren Vorgehens, der Rollen und/oder der Verantwortung

 Zwischen den Eltern und dem Personal ist Misstrauen entstanden. Zum Beispiel wenn Mitarbeitende befürchten, den Kontakt zu den Eltern zu verlieren und dann niemand mehr für das Kind da ist

 Ein schwieriges Elterngespräch ist geplant

 Die Eltern zeigen bei Entwicklungsgefährdungen kein Problembewusstsein und verweigern die Gesprächsbereitschaft

 Drohungen wurden ausgesprochen. Zum Beispiel: Die Eltern setzen Mitarbeitende unter Druck: „Wenn sie etwas sagen, dann ...“

Vernetzen

Gefährdung beurteilen mit Hilfe spezialisierter Fachstellen für Kinderschutz

(11)

© Stadt Luzern Seite 11 Fachstelle Kinderschutz des Kantons Luzern

Dienststelle Soziales und Gesundheit – Fachberatung Kinderschutz Rösslimattstrasse 37, 6002 Luzern

041 228 58 96, www.disg.lu.ch/themen/Fachberatung_Kinderschutz

Vernetzung und Beratung bei bereits laufenden Kinderschutzmassnahmen:

Kinder- und Jugendschutz der Stadt Luzern Kasernenplatz 3, 6000 Luzern 7

041 208 87 00, www.kinderschutz.stadtluzern.ch

Ist ein Kind in irgendeiner Form gefährdet, muss das weitere Vorgehen genau geplant werden.

Unreflektiertes und unkoordiniertes Vorgehen kann das Kind zusätzlich gefährden. Lassen Sie sich deshalb unbedingt von der Fachstelle Kinderschutz beraten (Adresse  siehe oben). Mit ihr kann besprochen werden, ob eine Gefährdungsmeldung oder andere Massnahmen angezeigt sind.

Ob und wann Eltern oder weitere Erziehungsberechtigte über die Gefährdungsmeldung informiert werden, sollte unbedingt mit einer Fachstelle abgesprochen werden. Es gibt Gründe für die Vorin- formation, und dringende Gründe, die gegen eine Vorinformation sprechen.

Wenn die Leitung der Kindertagesstätte die Eltern über ihr Vorhaben informiert, sollte sie das zu ihrem Schutz nie alleine tun. Eine Gefährdungsmeldung wird von Eltern als ein grosser, bedrohli- cher Eingriff empfunden, weshalb ihre Reaktionen nicht voraussehbar sind.

Handeln

Weiteres Vorgehen planen

Eltern informieren

Bei Verdacht auf Misshandlungen kann eine vorgängige Information der El- tern/Erziehungsberechtigen als mögliche Täter kontraproduktiv sein.

Kindertagesstätten sollten sich deshalb dringend von Fachstellen Kinder- schutz (Adressen S. 11) beraten lassen.

(Adressen S. 10–11) beraten lassen

(12)

© Stadt Luzern Seite 12 Die Dokumentationen zum Kind und seiner Entwicklung, Protokolle zur Gefährdung usw. helfen den Kindertagesstätten bei der Formulierung der Meldung. Zu beachten ist, dass Angeschuldigte das Recht haben, die eröffnete Akte einzusehen. In der Regel wird der Verfasser der Meldung für Angeschuldigte somit erkennbar. Gefährdungsmeldungen werden schriftlich verfasst und sachlich geschrieben.

Vertiefung Hilfsmittel

Gefährdungsmeldung für Kinder und Jugendliche. Formular Gefährdungsmeldung, Leitfaden für Schulen und Institutionen. Kinder- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und Erwachsenenschutzbehörde Stadt Luzern. Download:

www.kesb.stadtluzern.ch www.kesb.stadtluzern.ch

Meldestellen für Gefährdungen

Kindertagesstätten wenden sich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Wohnge- meinde des Kindes. Mit der KESB kann das Vorgehen für eine Gefährdungsmeldung vorbespro- chen werden.

KESB Stadt Luzern Pilatusstrasse 22

6002 Luzern, Tel. 041 208 82 57 www.kesb.stadtluzern.ch

KESB Kreis Emmen, Gersag-Park Rüeggisingerstrasse 29

6021 Emmenbrücke, Tel. 041 268 04 25 kesb@emmen.ch

KESB Kriens-Schwarzenberg Luzernerstrasse 15

6011 Kriens, Tel. 041 329 63 91 kesb@kriens.ch

weitere KESB-Kreise:

www.kesb-lu.ch

Die Behörde wird der meldenden Stelle den Eingang der Meldung bestätigen, diese aber nicht über den Verlauf informieren. Aus diesem Grund muss die Kindertagesstätte neue Auffälligkeiten und Entwicklungen, die zu einer weiteren Verschlechterung der Situation des Kindes führen könnten, erneut der zuständigen Behörde melden.

Gefährdungsmeldung einreichen

Neue Beobachtungen und Entwicklungen melden

(13)

© Stadt Luzern Seite 13 Quellen

Brunner, Sabine /MMI: Früherkennung von Gewalt an kleinen Kindern Hrsg.: Stiftung Kinderschutz Schweiz, 2013

Kanton Luzern, Dienststelle Soziales und Gesellschaft und Dienststelle Volksschulbildung: Kindesmisshandlungen erkennen und reagieren - Merkblatt für Lehrpersonen, Schuldienste, Schulleitungen, Schulpflegen und Personen der Jugendarbeit, 2004/2013

Lips, Ulrich: Kindesmisshandlungen – Kindesschutz, Ein Leitfaden zu Früherfassung und Vorgehen in der ärztlichen Praxis. FMH und Stiftung Kinderschutz Schweiz, 2011

Orientierungsrahmen für frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz und UNESCO Kommission, 2012, 2. Auflage

Stadt Luzern, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde: Leitfaden für Institutionen, Gefährdungsmeldung für Kinder und Jugendliche, Leitfaden für Schulen und Institutionen, undatiert

Referenzen

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