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Aufgrund des Angebotsbeschlusses ist die Region Huttwil und Umgebung eine der grossen Verliererinnen im öffentlichen Verkehr

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I 053/2005 BVE 3. August 2005 49C Interpellation

2326 Schürch, Huttwil (FDP)

Sägesser, Schwarzenbach (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 21.02.2005

Die Region Huttwil und Umgebung eine der grossen Verliererinnen im öffentlichen Verkehr.

Aufgrund des Angebotsbeschlusses 2005 – 2008 ist die Region Huttwil und Umgebung eine der grossen Verliererinnen im öffentlichen Verkehr. Obwohl Huttwil politisch zum Emmental gehört, setzte die RVK Emmental andere Prioritäten wie z.B. Langnau. Es kommt nun noch dazu, dass die RVK Oberaargau nur an der Linie Langenthal – Huttwil – Willisau – Wohlusen interessiert ist. Im weiteren müssen die Rufbusse erwähnt werden, die die seinerzeitigen Vorgaben mehrfach positiv übertroffen haben, leider nie einem Optimierungsversuch unterzogen wurden und am 12.12.2004 aus dem Angebot gestrichen wurden.

Der Slogan „ Der Bus zum Kunden“ welcher heute propagiert wird, gilt bei uns nur bedingt.

Die Vermutung liegt nahe, dass bereits heute die Weichen für den nächsten Angebotsbeschluss gestellt werden, d.h.

- S-Bahn nach Luzern ??? Langenthal?

- Wer betreibt in Zukunft den Bahnbetrieb RM – BLS oder SBB?

- Überprüfung Linienführung Ramsei – Weier bzw. bis nach Huttwil, eventuell Anschluss S-Bahn Luzern?

- usw.

Der Regierungsrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist man sich bewusst, dass mit dem Angebotsbeschluss 2005 – 2008 die Wirtschaftskraft unserer ländlichen Region einmal mehr geschwächt wurde? (PR Verlust mit der Bahnkarte in allen RM Zügen, Arbeitsplätze) Bei der Berufsschulreform vor einigen Jahren wurde versprochen, dass uns mindestens gute Verbindungen im öffentlichen Verkehr garantiert werden. Die Destination Langnau hat sich für uns aber verschlechtert.

2. Ist man bereit. die betroffenen Grossräte und Grossrätin rechtzeitig zu informieren?

Wir möchten nicht wieder erst zu fertig entworfenen Projekten Stellung nehmen.

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3. Im Kreis der Grossräte und Grossrätin des Amtes Trachselwald wünschen wir zum heutigen Zeitpunkt einen Gedankenaustausch mit der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:

Der Grosse Rat hat in der Novembersession 2003 mit dem Angebotsbeschluss 2005 – 2008 das Angebot im öffentlichen Verkehr festgelegt. Das Angebot wurde dabei auf den neuen Fahrplan des Fernverkehrs nach Inbetriebnahme der Bahn 2000 1. Etappe abge- stimmt. Der Fahrplan 2005 stützt sich auf die gesetzlichen Grundlagen, die bestehende Nachfrage und die Planungsergebnisse der Regionalen Verkehrskonferenzen (RVK).

In der Region Huttwil wurde das Angebot auf der Linie Langenthal – Huttwil – Wolhusen mit Ausnahme einzelner schlecht frequentierter Kurse am Abend und am Wochenende beibehalten. Mit der Umstellung des Regionalverkehrs von der Schiene auf die Strasse zwischen Affoltern – Weier und Huttwil wurden zwar verschiedene Reisezeiten verlängert, dafür konnte die örtliche Erschliessung von Huttwil und Dürrenroth sowie die Erschlies- sung von Wyssachen deutlich verbessert werden. Der Rufbusbetrieb in der Region Huttwil vermochte die Erwartungen und die Vorgaben der kantonalen Angebotsverordnung leider nicht zu erfüllen. Die kantonalen Beiträge pro transportierten Fahrgast waren bei weitem zu hoch, so dass sich eine Änderung des Erschliessungssystems aufdrängte.

Primäres Ziel des Angebotsbeschlusses ist es, die Regionen des Kantons nachfragege- recht und mit einem möglichst guten Kosten-/Nutzenverhältnis zu erschliessen. Die Er- schliessung der Region Huttwil durch den öffentlichen Verkehr wurde insgesamt nicht verschlechtert. Eine Auswirkung auf die Wirtschaftskraft des Raumes Huttwil ist deshalb nicht zu erwarten.

Zu Frage 2:

Gemäss Art. 16 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr sind die Regionalen Ver- kehrskonferenzen (RVK) für die Ausarbeitung von Angebotskonzepten zuständig. Die regionalen Angebotskonzepte werden von der Delegiertenversammlung (Vertretung sämt- licher Gemeinden) verabschiedet und bilden die Grundlage für die Erarbeitung des Ange- botsbeschlusses. Die Mitglieder des Grossen Rates können jederzeit Einblick in den Pla- nungsprozess der RVK verlangen.

Zu Frage 3:

Ein Gedankenaustausch zwischen den Grossrätinnen und Grossräten sowie der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion ist jederzeit möglich.

An den Grossen Rat

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