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Archiv "Beizeiten in den Ruhestand" (06.04.1984)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aktuelle Politik

Die Rentenversicherung soll reformiert wer- den; das Vorhaben ist jahrealt. Eine Reform würde zumindest psychologisch auch auf die Alterssicherung der Ärzte via Versorgungs- werk ausstrahlen, wenngleich die Versor- gungswerke mit der gesetzlichen Rentenver- sicherung nicht zu vergleichen sind.

Parallel zu den Überlegungen, die Alterssiche- rungssysteme neu zu ordnen, läuft allgemein

die Diskussion über die Verkürzung der Le- bensarbeitszeit und innerärztlich, aus Furcht vor der „Ärzteschwemme", jene über eine Altersgrenze für niedergelassene Ärzte.

Beides mag nicht direkt zusammenhängen, für jeden Arzt besteht jedoch ein innerer Zusammenhang: Er wird um so beruhigter in den Ruhestand treten, je eindeutiger die Garantien für seine Alterssicherung sind.

E

ine „Pensionsgrenze" für niedergelassene Ärzte, spe- ziell für Kassenärzte, ist, wie man so sagt, im Gespräch. Exak- te Pläne dazu gibt es nicht, offe- ne Worte sind selten. Auf dem letzten Deutschen Ärztetag al- lerdings, im Mai 1983 in Kassel, fielen harte Worte. Seitdem schwelt die Frage vor sich hin.

Und nicht nur über 65 wird gere- det, sondern sogar über 62 und 63. Mit schöner Regelmäßigkeit steht bei berufspolitischen Ver- anstaltungen einer aus dem Publikum auf und fragt, ob tat- sächlich schon beschlossen sei, ihm mit 65 die Zulassung zu ent- ziehen.

Beschlossen ist überhaupt nichts, denkbar manches. Der niedergelassene Arzt ist Ange- höriger eines freien Berufes.

Zum Freiberufler gehört immer noch, daß er selbst bestimmen kann, wann er aufhört. Das wird beim niedergelassenen Arzt auch in Zukunft so sein. Gilt die- ses gute Recht, das dem freibe- ruflich tätigen Arzt allgemein zu- kommt, auch für den Kassen- arzt; gerade dessen Altersgren- ze ist doch „im Gespräch"?

Auch er ist Freiberufler, aber eingebunden in ein immer strenger werdendes öffentlich- rechtliches System. Wenn nun

Beizeiten in den

Ruhestand

der politische Druck, ausgelöst durch die „Ärzteschwemme", groß genug werden sollte, war- um sollte dann nicht dereinst der Gesetzgeber eine Alters- grenze in die Reichsversiche- rungsordnung hineinschreiben, lautet die spekulative Frage.

Das Vorfühlen in diese Richtung hat begonnen. Der neutrale Vor- sitzende eines gemeinsamen Ausschusses der Ärzte und Krankenkassen in einem Bun- desland hat die Frage aufgewor- fen, einstweilen aber wieder ver- worfen. Es ist ferner ein offenes Geheimnis, daß die gesetzlichen Krankenkassen eine Festschrei- bung der Kassenarztzahl auf dem Status quo heute gar nicht ungern sähen. Eine solche Fest- schreibung müßte aber letzten

Endes mit einer Altersgrenze verbunden werden, denn Fest- schreibung ohne Grenze hieße den Markt zementieren. Das aber würde wegen des Drucks der nachrückenden jungen Ärz- te katastrophale Folgen für die gesamte Ärzteschaft haben.

Der anrückende Nachwuchs wird in der Ärzteschaft das The- ma ohnehin nicht zur Ruhe kom- men lassen. Denn innerhalb von 10 Jahren dürfte die Zahl der be- rufsfähigen Ärzte um 40 000 bis 50 000 anwachsen. Und es gärt ja schon. Niemand sollte davor die Ohren verschließen. Er wür- de nur eine scheinbare Ruhe er- leben. Die Positionen stehen und werden „an der Basis" dis- kutiert. Da ist einmal die von Vertretern jüngerer Ärzte dezi- diert gestellte Forderung nach der Altersgrenze (freiwillig, heißt es), da sind zum anderen erste Abwehrreaktionen der be- reits Niedergelassenen. Da wer- den von namhaften Berufspoliti- kern bereits locker Lösungs- möglichkeiten ins Gespräch ge- worfen — als Denkmodelle.

Denkbar wären zum Beispiel

• Anreize seitens der Versor- gungswerke, die Kassenpraxis oder gar den gesamten Beruf schon mit 62 oder 63 zu been-

Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 14 vom 6. April 1984 (19) 1049

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Vertrauen in

die Versorgungs- werke

Nach der Vorlage des Berich- tes der Meinhold-Kommission

„Alterssicheru ngssysteme"

sind auch die berufsständi- schen und damit natürlich auch die ärztlichen Versorgungsein- richtungen Gegenstand von Diskussionen geworden. Die Kommission hat die Notwen- digkeit der berufsständischen

Versorgungseinrichtungen ausdrücklich anerkannt.

Dazu gehört auch die Anerken- nung der Vielfalt der Versor- gungswerke, die ja zu unter- schiedlichen Zeiten mit an- fangs unterschiedlicher Aufga- benstellung gegründet wurden und damit natürlich unter- schiedliche Ausgangslagen hatten. Gerade dies zwingt uns aber, unter Anerkennung der Eigenständigkeit jeder einzel- nen Einrichtung zu versuchen, im großen, d. h. in der Beitrags- und Rentengestaltung, Annä- herungen zu unternehmen, die aber natürlich längere Zeit be- nötigen und nicht mit dem heu- te üblichen Schlagwort der

„Harmonisierung" verglichen werden dürfen. Diese Aufgabe ist von den Versorgungswer- ken erkannt und wird zur Zeit bearbeitet.

Die Versorgungswerke sind keine Sozialversicherung im Sinne der Rentenversicherung.

Sie haben ein relativ eng begrenztes Aufgabengebiet, nämlich Sicherung der Berufs- unfähigkeit, Alterssicherung, Sicherung der Hinterbliebenen der Mitglieder und in noch nicht allen Werken Rehabilita- tion. Sie sichern zudem einen eng begrenzten Personenkreis ab, nämlich nur die betreffen- den Berufsangehörigen. Dies

alles läßt sich aber nicht mit den vielfältigen Aufgaben der Rentenversicherung verglei- chen, der vom Staat eine Viel- zahl zusätzlicher und nicht ren- tenspezifischer Aufgaben auf- erlegt worden sind.

Die ärztlichen Versorgungs- werke sind alle ohne staat- lichen Zuschuß entstanden. Sie haben bisher ihre Aufgaben voll erfüllt, und es ist nach den Äußerungen führender Sozial- politiker der Regierungskoali- tion nicht mit einer Änderung dieses Systems zu rechnen.

All dies entbindet uns aber nicht, mit allen Mitteln die Ei- genständigkeit dieser von uns selbst geschaffenen Einrich- tungen zu bewahren, sondern wir müssen auch an die kom- menden Zeiten denken, in de- nen sich die finanziellen Vor- aussetzungen der Ärzteschaft ändern können.

Nach meiner festen Überzeu- gung kann jeder Arzt auf seine Versorgungseinrichtung ver- trauen. Hoffen wir nur, daß der Staat uns unsere Freizügigkeit beläßt und nicht durch Teilha- be-Renten der Rentenreform 1984 unseren Mitgliedern eine zusätzliche Belastung aufer- legt, die keinesfalls berück- sichtigt, daß unsere Renten- ansprüche sowohl für uns wie für unsere Hinterbliebenen aus versteuerten Einkommen ent- standen sind.

Sanitätsrat Dr. med.

Herbert Micka*)

• Zum Thema „Versorgungswerke":

Lesen Sie auch die Beiträge von Dr.

med. dent. Gerhard Schütz auf Seite 1063 und von Rechtsanwalt Hans Hermann Reusch auf Seite 1065.

*) Der Verfasser, Präsident der Ärzte- kammer des Saarlandes, ist Vorsit- zender der bei der Bundesärzte- kammer eingerichteten Ständigen Konferenzen „Fürsorge und Ver- sorgung" sowie „Ärztliche Versor- gungswerke"

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Alterssicherung

den. Hier wird die allgemeine Diskussion über die Verkürzung der Lebensarbeitszeit an den Versorgungswerken nicht spur- los vorübergehen.

• Möglichkeiten des gleiten- den Übergangs von der aktiven Phase in den Ruhestand, indem beizeiten jüngere Partner aufge- nommen werden und die eigene Tätigkeit abgebaut wird. Hier steht das Beispiel der Rechtsan- walt-Sozietäten Pate.

Wie soll sich nun der Arzt, der beizeiten an seinen Ruhestand denkt, einrichten? Er wird eine nüchterne Faktorenanalyse be- treiben müssen. Und er dürfte — alles laute Geschrei aus dieser oder jener Richtung beiseite ge- lassen — zu dem Ergebnis kom- men, daß ihm, je mehr die Zeit fortschreitet, die frühe Pensio-

nierung immer dringender "na- hegelegt" wird. Dafür sollte er beizeiten vorsorgen — indem er sich nach einem Praxispartner oder Nachfolger umsieht, indem er seine Altersversorgung ent- sprechend ausrichtet.

Auf seine berufsständische Al- terssicherung wird er sich dabei, allen Zusicherungen seitens der Versorgungswerke zufolge, ver- lassen können; sie ist gut fun- diert. Und von politischer Seite sind den Versorgungswerken seit dem Regierungswechsel viele gute Worte zugeflossen.

Von der weitreichenden soge- nannten Harmonisierung — ein- mal der Versorgungswerke un- tereinander und dann der Ver- sorgungswerke mit der gesetzli- chen Rentenversicherung — scheint in Bonn heute nicht mehr die Rede zu sein. In frühe- ren Jahren noch hatten die Ver- sorgungswerke der Freien Beru- fe manchen Politiker zu begehr- lichen Gedanken verleitet. Diese gesunden Alterssicherungsein- richtungen wären willkomme- nes Material gewesen, um ein paar Löcher in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stopfen.

Das war der eine Grund, wes

1050 (20) Heft 14 vom 6. April 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Alterssicherung DER KOMMENTAR

halb manche Freiberufler über die Zukunft ihrer Versorgungs- werke nachzudenken began- nen. Ein weiterer Anlaß hätte die große Rentenreform („Reform '84") werden können, die von der sozialliberalen Koalition ins Auge gefaßt worden war und die vor allem die Gleichstellung von Mann und Frau vor der Renten- versicherung hätte bringen sol- len.

Von den großen Plänen ist nicht viel übriggeblieben. Die Gleich- stellung freilich wird, weil Auf- trag des Bundesverfassungsge- richtes, kommen müssen. Sie betrifft zunächst die gesetzliche Rentenversicherung. Das Pro- blem gilt aber auch für die Ver- sorgungswerke. Niemand wird zudem ausschließen können, daß im Rahmen der Bemühun- gen um Gleichstellung auch die Alterssicherungssysteme außer- halb der gesetzlichen Renten- versicherung politisch nochmals diskutiert werden. Die Freien Berufe könnten sich dann — nach heutigem Stand der Zusi- cherungen — darauf berufen, daß ihnen die Eigenständigkeit ihrer Versorgungseinrichtungen versprochen worden ist. Zuletzt hat die Meinhold-Kommission, die für den Bundesarbeitsmini- ster umfassend über die Alters- sicherungssysteme begutachtet hat, Eigenständigkeit und Viel- falt der Versorgungswerke aner- kannt.

Die Versorgungswerke selbst werden dennoch nicht nur auf- merksam die politischen Win- dungen verfolgen müssen, sie werden sich auch darauf richten müssen, grundlegende Refor- men der gesetzlichen Renten- versicherung, angepaßt an ihre eigenen Strukturen, nachzuvoll- ziehen — sei es die Gleichstel- lung, sei es die flexible Alters- grenze. Dazu bedürfte es nicht einmal politischer Vorgaben.

Liegt nicht zum Beispiel das frü- here Aufhören schon im Trend der Zeit, sich vom Leben beizei- ten etwas zu gönnen? NJ

Maßgebliche Kapazität .

Kurz vor der März-Sitzung der

„Konzertierten Aktion im Gesund- heitswesen" setzte es Prügel vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesbildungsministerium, Anton Pfeifer; sie sollten die Ärzte in Praxis und Klinik, aber mit ih- nen auch all jene Sachverständi- gen aus Bund und Ländern tref- fen, die nicht zuletzt in der „Kon- zertierten Aktion" vom Dezember 1983 zur Sicherung der Qualität der ärztlichen Ausbildung eine Reform der „Kapazitätsverord- nung" gefordert hatten, die maß- geblich ist für die Zahl der Zulas- sungen zum Medizinstudium.

Mit erschreckendem Unverständ- nis für die wirklichen Probleme der praktischen Ausbildung der angehenden Ärzte machte der Staatssekretär eine Rechnung auf, die offenbar die verfehlte Bil- dungspolitik eines verflossenen Jahrzehnts zum Erfolg für das heutige Bundesbildungsministeri- um umfunktionieren sollte. Origi- naltext Pfeifer: „Bei einem Anteil von rd. 7% Medizinstudenten an den Studenten insgesamt betru- gen die Bauinvestitionen von Bund und Ländern nach dem Hochschulbauförderungsgesetz für Medizinbauten 1982 fast die Hälfte der Mittel für alle Hoch- schulbauten (über 1 Mrd. DM). Im Rahmen des Hochschulbaus sind von Bund und Ländern bis ein- schließlich 1982 mehr als 12 Mrd.

DM für Investitionen in den medi- zinischen Forschungs- und Aus- bildungsstätten — bei einem Ge- samtaufwand von rd. 31 Mrd. DM für den Hochschulbau insgesamt

— zur Verfügung gestellt worden."

Ein stolzer Aufwand fürwahr, den Anton Pfeifer einer politischen Konstellation dankte, an der er und seine Partei — zumindest im Bund — „bis einschließlich 1982"

nicht teilhatten. Im übrigen bein- haltet dieser Aufwand die lnvesti-

tionen für die ganze Intensiv- und Hochleistungsmedizin und nicht zuletzt für die Bettenbauten der Universitätskliniken, die beileibe nichtallein dem Lehrbetrieb die- nen. Gerade die undifferenzierte Aufführung solcher altbekannten Fakten verrät die Unkenntnis der wirklichen Probleme, wie Dr. Kar- sten Vilmar, der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, dem Bil- dungs-Staatssekretär vorwarf.

Mit seiner Aufzählung der Lei- stungen der Vergangenheit schien sich der Staatssekretär ge- radezu mit den gescheiterten Zie- len der verflossenen Bundesre- gierung zu identifizieren. Auf das wahre Problem, dem das Votum der „Konzertierten Aktion im Ge- sundheitswesen" für eine Reform der Kapazitätsverordnung galt, ging der Staatssekretär überhaupt nicht ein: daß nämlich die Bemes- sung von Ausbildungskapazität sich nicht am allerletzten Klapp- sitz in der allerletzten Reihe riesi- ger Vorlesungssäle orientieren kann, sondern ihre Grenze an ei- ner nicht beliebig vermehrbaren Zahl zur Lehre geeigneter Patien- ten finden muß. Oder meint Pfei- fer etwa, Patienten könnte man schaffen, wenn man nur weitere Milliardenbeträge in neue Klinika pumpe? Seine Ministerin scheint da doch anderer Meinung zu sein, siehe Klinikum Aachen (Seite 1033).

Es scheint Pfeifer völlig verborgen geblieben zu sein, wo also in Wirklichkeit — in der klinischen Ausbildung — der nicht zu beseiti- gende „Engpaß" der Kapazität liegt, eine Erkenntnis, die allen Fachleuten gemeinsam ist und die zu den intensiven Bemühun- gen um eine Neuberechnung der in den Kapazitätsverordnungen festgelegtem Richtwerte durch die Länder geführt hat.

In einer Stellungnahme zu den Pfeiferschen Äußerungen vor der Bonner Presse hat Dr. Karsten Vil- mar noch einmal deutlich auf die Sachlage hingewiesen, wie sie Ausgabe A 81. Jahrgang Heft 14 vom 6. April 1984 (21) 1051

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