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Motionen Extrait

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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll Canton de Berne j g s Regierungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

29. August 2012 JGK C

12 4 0 Fristverlängerungen für den Vollzug übenviesener Motionen und Postulate

Gestützt auf Artikel 67 Absatz 2 der Geschäftsordnung vom 9. Mai 1989 für den Grossen Rat stimmt der Regierungsrat dem Antrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zu und beantragt dem Grossen Rat die Verlängerung der Vollzugsfristen für die üben/viesenen

Motionen und Postulate.

An den Grossen Rat

Für getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber:

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