Die Schutzstufen nach BioStoffV im Gesundheitsdienst
Dr. Ulrike Swida
Amt für Arbeitsschutz Hamburg
ABAS und KRINKO im Dialog
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
BioStoffV
allgemeine Schutzmaßnahmen
spezifische Schutzmaßnahmen
gefährdungsabhängig zugeordnet zu Schutzstufen
Eine Schutzstufe umfasst die technischen, organisatorischen und
persönlichen Sicherheitsmaßnahmen, die für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen entsprechend ihrer Gefährdung zum Schutz der Beschäftigten festgelegt oder empfohlen sind.
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Die Schutzstufenzuordnung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
x Es gibt 4 Schutzstufen
x Mit steigendem (Infektions-) Gefährdungspotential erhöht sich die Schutzstufe
x Schutzstufen werden tätigkeitsbezogen, in bestimmten Arbeitsbereichen auch raumbezogen (z. B.
Laboratorien) festgelegt.
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Festlegung der Schutzstufen
Prinzip
• Gezielte Tätigkeit
Die Schutzstufe korreliert mit der Risikogruppe des Biologischen Arbeitsstoffes.
• Nicht gezielte Tätigkeit Schutzstufenzuordnung
entsprechend der Beurteilung der Gesamtgefährdung
x Stand der Technik
¾ bewusst auf den biologischen Arbeitsstoff ausgerichtet
¾ Spezies bekannt
¾ Expositionim Normalbetrieb bekannt / abschätzbar
¾ eines der o. g. Kriterien ist nicht erfüllt
(Die biologischen Arbeitsstoffe sind nicht Objekt der Tätigkeit, sondern treten als Begleiterscheinung auf).
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Konkretisierung für den Gesundheitsdienst
TRBA 250 / BGR 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“
¨ Einrichtungen zur medizinischen Versorgung
• Krankenhäuser,
• Zahn-, Arzt und Tierarztpraxen
• Not- und Rettungsdienste
• Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen …….
¨ Einrichtungen zur Pflege / Betreuung
• Pflegeheime, Pflegedienste, Hospize
• Einrichtungen für Behinderte ……..
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 250
• Im Gesundheitswesen erfolgen nicht gezielte Tätigkeiten
• Die Schutzstufenzuordnung erfolgt tätigkeitsbezogen (Betrachtung der konkreten Expositionssituation)
• Ein wesentliches Kriterium: Kontakt zu potenziell infektiösem Material
Potenziell infektiöses Material ist Material, das biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 oder höher enthalten und bei entsprechender
Exposition zu einer Infektion führen kann.
z.B.• Körperflüssigkeiten
• Ausscheidungen
• Gewebe
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Tätigkeiten der Schutzstufe 1
 kein Umgang oder sehr seltener geringfügiger Kontakt zu potentiell infektiösem Material
 keine offensichtliche Ansteckungsgefahr durch Aerosolinfektion
z.B. t Röntgen-, Ultraschall-Untersuchungen t EKG- und EEG-Untersuchungen
t Körperliche Untersuchungen wie Abtasten t Augenprüfungen
t betten, lagern (klinisch unauffällige Person)
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Tätigkeiten der Schutzstufe 2
 regelmäßig und in größerem Umfang Kontakt zu potentiell infektiösem Material
z. B. t Blutentnahme, Injektionen, Infusionen t Operieren
t Wundversorgung
t Pflege inkontinenter Patienten t Geburtshilfe
t Obduktionen und Sektionen
t Waschen kontaminierter Wäsche
t Entsorgung potentiell infektiöser Abfälle t Desinfektion kontaminierter Flächen
t Reparatur, Wartung, Instandhaltung kontaminierter Geräte
……
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Tätigkeiten der Schutzstufe 3
 beim Auftreten biologischer Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3
x sofern das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung eine entsprechende Gefährdung bestätigt z.B. bei
• hoher Expositions- oder Verletzungsgefahr
• hohe Infektionsgefährdung aufgrund einer niedrigen Infektionsdosis
z. B.
t Behandlung eines Patienten mit offener Lungentuberkulose
t im veterinärmedizinischen Bereich, z.B. bei der Behandlung Q - Fieber erkrankter Tiere
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Tätigkeiten der Schutzstufe 4
 Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten,
welche mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 4 infiziert sind
(Sonderisolierstation)
z.B. auch
t Entsorgung von entsprechenden Abfällen t Desinfektionsmaßnahmen
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Tätigkeiten der Schutzstufen 1 und 2
Allgemeine Mindeststandards:
• Bauliche / technische Maßnahmen
- leicht zu reinigende Oberflächen, beständig gegen Reinigungs- und ggf. Desinfektionsmittel
- Händewaschplätze mit Desinfektionsmittelspender, Seifen-, Handtuch- und Hautschutzspendern
- gesonderte Toiletten für die Beschäftigten - Aerosol mindernde Verfahren
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Allgemeine Mindeststandards:
• organisatorische und hygienische Maßnahmen / PSA
- Aufgabenübertragung nur an fachlich geeignete Personen - Festlegung von Hygienemaßnahmen (Hygieneplan)
- keine Nahrungsaufnahme an Arbeitsplätzen mit Kontaminationsgefahr
- Schutzkleidung, ggf. Handschuhe
- Getrennte Aufbewahrung getragener Schutzkleidung - kein Betreten der Pausenräume mit Schutzkleidung
• Unterrichtung
- Unterweisung
- Betriebsanweisung
- ggf. spezielle Arbeitsanweisungen
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Schutz vor Stich- und Schnittverletzungen
• Stich- und bruchsichere Abfallbehälter
• Verwendung sicherer Instrumente - generell soweit technisch möglich - h - bei Patienten, die mit einem Erreger der RG 3**, 3 oder 4
infiziert sind
- bei Behandlung fremdgefährdender Personen
- bei Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme - Tätigkeiten in Gefängniskrankenhäusern
h grundsätzlich, wenn Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können
- Blutentnahmen
- sonstige Punktionen zur Entnahme v. Körperflüssigkeiten h Herkömmliche Instrumente nur, wenn das Infektionsrisiko
vernachlässigt werden kann (Patient ist HIV-, HBV-, HCV
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Zusätzlich bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2:
• Oberflächen zusätzlich wasserdicht und beständig gegen Desinfektionsmittel
• Armaturen von Handwaschbecken ohne Handberührung bedienbar
• Zusätzlich zur Schutzausrüstung:
- flüssigkeitsdichte Handschuhe, ggf. mit Stulpen / Unterziehhandschuhen
- flüssigkeitsdichte Schürzen
- flüssigkeitsdichte Fußbekleidung - Augen- und Gesichtsschutz
Bei Erkrankungen mit Luft übertragbaren Erregern (ab RG 2) - Mund-Nasen-Schutz (mit vergleichbarer Qualität einer
FFP1 Maske)
• Zutrittsbeschränkung bei Arbeitsbereichen der Schutzstufe 2
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Zusätzlich bei Tätigkeiten der Schutzstufe 3
• Anzahl der betroffenen Beschäftigten minimieren
• Arbeitsbereiche durch einen Vorraum / Schleuse abtrennen
• Atemschutz bei möglicher aerogener Übertragung:
- Partikel filtrierende Halbmaske FFP2 (ggf. FFP3)
Tätigkeiten der Schutzstufe 4
Verweis auf Maßnahmenkatalog, der vom ABAS erarbeitet wird
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Sonderisolierstation (Schutzstufe 4)
x TRBA „Arbeitsschutz in biologischen Gefahrenlagen“ (Entwurf liegt vor) x vorgesehene Schutzmaßnahmen u.a.
- Schleusensystem zwischen Patientenbereich und Außenbereich - Desinfektionsdusche (innere Schleusenkammer), Autoklav
- gestaffelter Unterdruck, autarke Zu- und Abluft - Notstromversorgung
- Überwachungseinrichtungen, Kommunikationssysteme - PSA (Einmalschutzanzüge / Respiratorhauben TH3P,
Handschutz…)
- Organisatorische Maßnahmen u.a. Anforderungen an
Management der Inbetriebnahme, Notfallplanung
Arbeitsanweisungen
Hygienemaßnahmen
Schutzstufen im Gesundheitsdienst
Medizinische Versorgung von Patienten, die mit biologischen Arbeitsstoffen der RG 4 infiziert sind
Krankentransport
B Sonderisolierstationen (Behandlungszentrum) K Kompetenzzentrum
Aus: Biologische Gefahren
Hrsg. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe / Robert-Koch-Institut