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Schutzstufen im Gesundheitsdienst

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Academic year: 2022

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Die Schutzstufen nach BioStoffV im Gesundheitsdienst

Dr. Ulrike Swida

Amt für Arbeitsschutz Hamburg

ABAS und KRINKO im Dialog

(2)

Schutzstufen im Gesundheitsdienst

BioStoffV

allgemeine Schutzmaßnahmen

spezifische Schutzmaßnahmen

gefährdungsabhängig zugeordnet zu Schutzstufen

Eine Schutzstufe umfasst die technischen, organisatorischen und

persönlichen Sicherheitsmaßnahmen, die für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen entsprechend ihrer Gefährdung zum Schutz der Beschäftigten festgelegt oder empfohlen sind.

(3)

Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Die Schutzstufenzuordnung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

x Es gibt 4 Schutzstufen

x Mit steigendem (Infektions-) Gefährdungspotential erhöht sich die Schutzstufe

x Schutzstufen werden tätigkeitsbezogen, in bestimmten Arbeitsbereichen auch raumbezogen (z. B.

Laboratorien) festgelegt.

(4)

Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Festlegung der Schutzstufen

Prinzip

Gezielte Tätigkeit

Die Schutzstufe korreliert mit der Risikogruppe des Biologischen Arbeitsstoffes.

Nicht gezielte Tätigkeit Schutzstufenzuordnung

entsprechend der Beurteilung der Gesamtgefährdung

x Stand der Technik

¾ bewusst auf den biologischen Arbeitsstoff ausgerichtet

¾ Spezies bekannt

¾ Expositionim Normalbetrieb bekannt / abschätzbar

¾ eines der o. g. Kriterien ist nicht erfüllt

(Die biologischen Arbeitsstoffe sind nicht Objekt der Tätigkeit, sondern treten als Begleiterscheinung auf).

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Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Konkretisierung für den Gesundheitsdienst

TRBA 250 / BGR 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“

¨ Einrichtungen zur medizinischen Versorgung

Krankenhäuser,

Zahn-, Arzt und Tierarztpraxen

Not- und Rettungsdienste

Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen …….

¨ Einrichtungen zur Pflege / Betreuung

Pflegeheime, Pflegedienste, Hospize

Einrichtungen für Behinderte ……..

(6)

Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 250

Im Gesundheitswesen erfolgen nicht gezielte Tätigkeiten

Die Schutzstufenzuordnung erfolgt tätigkeitsbezogen (Betrachtung der konkreten Expositionssituation)

Ein wesentliches Kriterium: Kontakt zu potenziell infektiösem Material

Potenziell infektiöses Material ist Material, das biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 oder höher enthalten und bei entsprechender

Exposition zu einer Infektion führen kann.

z.B.• Körperflüssigkeiten

• Ausscheidungen

• Gewebe

(7)

Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Tätigkeiten der Schutzstufe 1

 kein Umgang oder sehr seltener geringfügiger Kontakt zu potentiell infektiösem Material

 keine offensichtliche Ansteckungsgefahr durch Aerosolinfektion

z.B. t Röntgen-, Ultraschall-Untersuchungen t EKG- und EEG-Untersuchungen

t Körperliche Untersuchungen wie Abtasten t Augenprüfungen

t betten, lagern (klinisch unauffällige Person)

(8)

Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Tätigkeiten der Schutzstufe 2

 regelmäßig und in größerem Umfang Kontakt zu potentiell infektiösem Material

z. B. t Blutentnahme, Injektionen, Infusionen t Operieren

t Wundversorgung

t Pflege inkontinenter Patienten t Geburtshilfe

t Obduktionen und Sektionen

t Waschen kontaminierter Wäsche

t Entsorgung potentiell infektiöser Abfälle t Desinfektion kontaminierter Flächen

t Reparatur, Wartung, Instandhaltung kontaminierter Geräte

……

(9)

Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Tätigkeiten der Schutzstufe 3

 beim Auftreten biologischer Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3

x sofern das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung eine entsprechende Gefährdung bestätigt z.B. bei

• hoher Expositions- oder Verletzungsgefahr

• hohe Infektionsgefährdung aufgrund einer niedrigen Infektionsdosis

z. B.

t Behandlung eines Patienten mit offener Lungentuberkulose

t im veterinärmedizinischen Bereich, z.B. bei der Behandlung Q - Fieber erkrankter Tiere

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Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Tätigkeiten der Schutzstufe 4

 Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten,

welche mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 4 infiziert sind

(Sonderisolierstation)

z.B. auch

t Entsorgung von entsprechenden Abfällen t Desinfektionsmaßnahmen

(11)

Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Tätigkeiten der Schutzstufen 1 und 2

Allgemeine Mindeststandards:

• Bauliche / technische Maßnahmen

- leicht zu reinigende Oberflächen, beständig gegen Reinigungs- und ggf. Desinfektionsmittel

- Händewaschplätze mit Desinfektionsmittelspender, Seifen-, Handtuch- und Hautschutzspendern

- gesonderte Toiletten für die Beschäftigten - Aerosol mindernde Verfahren

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Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Allgemeine Mindeststandards:

• organisatorische und hygienische Maßnahmen / PSA

- Aufgabenübertragung nur an fachlich geeignete Personen - Festlegung von Hygienemaßnahmen (Hygieneplan)

- keine Nahrungsaufnahme an Arbeitsplätzen mit Kontaminationsgefahr

- Schutzkleidung, ggf. Handschuhe

- Getrennte Aufbewahrung getragener Schutzkleidung - kein Betreten der Pausenräume mit Schutzkleidung

• Unterrichtung

- Unterweisung

- Betriebsanweisung

- ggf. spezielle Arbeitsanweisungen

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Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Schutz vor Stich- und Schnittverletzungen

• Stich- und bruchsichere Abfallbehälter

• Verwendung sicherer Instrumente - generell soweit technisch möglich - h - bei Patienten, die mit einem Erreger der RG 3**, 3 oder 4

infiziert sind

- bei Behandlung fremdgefährdender Personen

- bei Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme - Tätigkeiten in Gefängniskrankenhäusern

h grundsätzlich, wenn Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können

- Blutentnahmen

- sonstige Punktionen zur Entnahme v. Körperflüssigkeiten h Herkömmliche Instrumente nur, wenn das Infektionsrisiko

vernachlässigt werden kann (Patient ist HIV-, HBV-, HCV

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Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Zusätzlich bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2:

• Oberflächen zusätzlich wasserdicht und beständig gegen Desinfektionsmittel

• Armaturen von Handwaschbecken ohne Handberührung bedienbar

• Zusätzlich zur Schutzausrüstung:

- flüssigkeitsdichte Handschuhe, ggf. mit Stulpen / Unterziehhandschuhen

- flüssigkeitsdichte Schürzen

- flüssigkeitsdichte Fußbekleidung - Augen- und Gesichtsschutz

Bei Erkrankungen mit Luft übertragbaren Erregern (ab RG 2) - Mund-Nasen-Schutz (mit vergleichbarer Qualität einer

FFP1 Maske)

• Zutrittsbeschränkung bei Arbeitsbereichen der Schutzstufe 2

(15)

Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Zusätzlich bei Tätigkeiten der Schutzstufe 3

• Anzahl der betroffenen Beschäftigten minimieren

• Arbeitsbereiche durch einen Vorraum / Schleuse abtrennen

• Atemschutz bei möglicher aerogener Übertragung:

- Partikel filtrierende Halbmaske FFP2 (ggf. FFP3)

Tätigkeiten der Schutzstufe 4

Verweis auf Maßnahmenkatalog, der vom ABAS erarbeitet wird

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Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Sonderisolierstation (Schutzstufe 4)

x TRBA „Arbeitsschutz in biologischen Gefahrenlagen“ (Entwurf liegt vor) x vorgesehene Schutzmaßnahmen u.a.

- Schleusensystem zwischen Patientenbereich und Außenbereich - Desinfektionsdusche (innere Schleusenkammer), Autoklav

- gestaffelter Unterdruck, autarke Zu- und Abluft - Notstromversorgung

- Überwachungseinrichtungen, Kommunikationssysteme - PSA (Einmalschutzanzüge / Respiratorhauben TH3P,

Handschutz…)

- Organisatorische Maßnahmen u.a. Anforderungen an

 Management der Inbetriebnahme, Notfallplanung

 Arbeitsanweisungen

 Hygienemaßnahmen

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Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Medizinische Versorgung von Patienten, die mit biologischen Arbeitsstoffen der RG 4 infiziert sind

Krankentransport

B Sonderisolierstationen (Behandlungszentrum) K Kompetenzzentrum

Aus: Biologische Gefahren

Hrsg. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe / Robert-Koch-Institut

(18)

Schutzstufen im Gesundheitsdienst

Vielen Dank

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