Vorstand
Metalle und REACH – eine Zwischenbilanz
Informations- und Dialogveranstaltung der BAuA am 10. November in Dortmund
Petra Müller-Knöß
IG Metall Vorstand
Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz
Der Schutz der Beschäftigten
beim Umgang mit Metallen
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Für den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Umgang mit Metallen erforderlich sind- Informationen über die verwendeten Stoffe - Substitutionsprüfung
- Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen - Wirksamkeitsüberprüfung
Schutz der Gesundheit
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... das Arbeitsschutzrecht für den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz bietet dafür gute Grundlagen:- Gefahrstoffe sind einzustufen und zu
kennzeichnen, Sicherheitsdatenblätter sind zu erstellen und zur Verfügung zu stellen,
Gefährdungen sind zu ermitteln,
Schutzmaßnahmen festzulegen und auf ihre
Wirksamkeit hin zu überprüfen, Beschäftigte sind arbeitsmedizinisch-toxikologisch zu beraten usw.
Gute Grundlagen
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Motive für das Management aus deutschen Betrieben im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - in %*
90
80
77
64
62
59
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
Druck von der Arbeitsinspektion / Arbeitsschutzaufsicht
Forderung der Beschäftigten oder ihrer
Vertreter
Forderungen von Kunden / Sorge um den Ruf der
Organisation
Mitarbeiterbindung und Fehlzeitenmanagement Abnehmende Produktivität /
Einbußen in der Qualität
Quelle: Survey ESENER 2009
* Mehrfachnennungen
Wenn es das Gesetz verlangt ...
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... wird die Unternehmenssteuerung immer stärker an kurzfristigen Renditeerwartungen ausgerichtet.
… drohen Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Einkommen der Beschäftigten zur variablen Restgröße zu werden.Mit den Konsequenzen:
Physische und psychische Belastungen sind in Folge der neuen„Maßlosigkeit“ anhaltend hoch bzw. zum Teil sogar ansteigend,
die Gesundheit der Beschäftigten gerät immer stärker unter Druck.
Im Betrieb gewinnen Zielkonflikte zwischen Arbeitsschutz und unternehmerischen Rendite- und Kostenzielen zunehmend an BedeutungUnter dem Druck der Finanzmärkte ...
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In den Betrieben bestehen teilweise erhebliche Defizite, die zu anhaltend hohen Belastungen der Beschäftigten führen und Erkrankungen zur Folge haben(Berufskrankheiten, Todesfälle).
Gefährdungsbeurteilungen werden oft nicht oder unzureichend durchgeführt
Schutzmaßnahmen nicht angemessen abgeleitet und durchgeführt
Beschäftigte nur unzureichend informiert und unterwiesen
Besonders prekär Beschäftigte sind massiv gesundheitlich gefährdetDefizite bei der Umsetzung
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61 19
27 21 21 18
54 18
23 27 22 19
0 10 20 30 40 50 60 70
Arbeit im Stehen Zwangshaltungen Heben und Tragen schwerer Lasten Lärm Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft Öl, Fett, Schmutz, Dreck
2011/12 1998/99
Verbreitung körperlicher Belastungen – in %
Quelle: BIBB/IAB-Erwerbstätigenbefragung 1998/99; BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2011/12
Belastungen bleiben hoch
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51 %
98 % 90 %
70 %
41 %
Großbetriebe
> 250 MA
insgesamt
Betriebe 50 – 250 MA
Betriebe 10 - 49 MA
Betriebe
< 10 MA
Quelle: Dachevaluation GDA 2011 (n = 6.500 Betriebe), Suga 2011
Zu wenig Betriebe mit
Gefährdungsbeurteilung
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Kenntnisse über die verwendeten Stoffe und ihreAuswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten oft sehr gering. (Fehlende wissenschaftliche Erkenntnisse, mangelhafte Sicherheitsdatenblätter, etc.)
Veränderte Anforderungen an die Materialeigenschaften, Produkt- und Prozessinnovationen, verändernMaterialien und mögliche Expositionen. Informationen darüber kommen im Arbeitsschutz nicht an.
Problem: Arbeitsschutzkonzepte greifen in der Praxis oft nicht.Kenntnisdefizite
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Verbesserte Datenlage aus der Registrierung undRegulierung zur Prüfung der Substitutionsmöglichkeiten bzw. besserer Beschreibung von Schutzmaßnahmen und den Umgang mit Gefahrstoffen.
In den Betrieben könnten durch ReachArbeitsschutzthemen auf die Tagesordnung kommen (Impuls für den Arbeitsschutz).
Deshalb sind die Reach-Prozesse aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes positiv einzuschätzen.Chancen durch Reach
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Aktuelle Zulassungsverfahren:- Können dokumentierte/nachgewiesene
Arbeitsschutzmaßnahmen dazu beitragen den Nachweis zu erbringen, dass ein Gesundheitsrisiko beherrscht wird?
Würde die Anstrengungen im Arbeitsschutz „honorieren“.Chancen für Reach?
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Betriebsräte haben im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine zentrale Rolle:
Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Weitgehende Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung und Umsetzung
Im Aufgabenfeld des Schutzes vor Gefahrstoffen stellt dies besondere Anforderungen und ist eine hoheVerantwortung.
Mit den „neuen“ Reach-Prozessen ist ein weiteresAufgabenfeld hinzugekommen, dass es auszufüllen gilt.
Rolle der Betriebsräte
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