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TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behäl- tern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

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Academic year: 2022

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Bek. zu TRGS 509 – Seite 1 von 1 (Fassung 02.10.2020) GMBl 2020, S. 817 v. (02.10.2020) [Nr. 38]

- Ausschuss für Gefahrstoffe - AGS-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Berichtigung von Technischen Regeln

hier: – TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behäl- tern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“

– Bek. d. BMAS v. 9.9.2020 – IIIb 3 – 35125 – 5 –

Die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“, Ausgabe September 2014, GMBl 2014 S. 1346-1400 [Nr. 66-67] (v. 19.11.2014), zuletzt berichtigt, geändert und ergänzt: GMBl 2020, S. 368-370 v. 5.6.2020 [Nr. 19], wird wie folgt berichtigt:

In Abschnitt 12 wird Absatz 3 gestrichen.

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