SPEK TRUM LESERBRIEFE / FERNSEH-TIP
chlorid bekannt sind, ist im Einzelfalle wichtig, daß ein gesetzlich anerkanntes Prüf- zertifikat beigefügt wird.
Wie in dem Beitrag er- wähnt, hatte das ZL zur Ver- einheitlichung der Rezeptu- ren Anfang 1994 vorläufig ei- ne einfach zusammengesetzte Lösung mit einer Konzentra- tion von 0,5 Prozent (m/V) Methadonhydrochlorid vor- geschlagen. Diese Zuberei- tung erfüllt zwar die betäu- bungsrechtlichen Vorschrif- ten und die pharmazeuti- schen Qualitätsforderungen, ist aber wegen der Instabilität des enthaltenen Himbeersi- rups nur für vier bis sechs Wo- chen haltbar. Auch zum Teil bereits nach wenigen Stun- den auftretende, äußerlich wahrnehmbare Veränderun- gen können den Patienten verunsichern. Gleiches gilt nach eigenen Befunden lei- der ebenso für die seitens der Autoren vorgeschlagene, un- ter Verwendung von Kirsch- sirup analog hergestellte Re- zeptur.
Zwischenzeitlich sind zwei Lösungen auf der Basis einer standardisierten syn- thetischen Saftgrundlage ent- wickelt und mehrere Monate lang geprüft worden. Metha- donchlorid-Lösung 0,5 Pro- zent (NRF 29.1.) wurde be- reits mit der Ergänzungslie- ferung 1994 in der von der ABDA herausgegebenen pharmazeutischen Vorschrif- tensammlung Neues Rezep- tur-Formularium (NRF) ver- öffentlicht. Die Zubereitung enthält solubilisiertes Pfeffer- minzöl zur Aromatisierung und den Lebensmittelfarb- stoff Patentblau V. Die dop- pelt so hoch konzentrierte Methadonhydrochlorid-Lö- sung 1 Prozent wird zur deut- lichen Unterscheidung mit ei- nem gelben Lebensmittel- farbstoff und einem speziell für bittere Arzneistoffe ge- eigneten Aroma hergestellt.
Sie hat ihre Berechtigung bei hohen Methadon-Tagesdo- sen, mit denen sich unter Ver- wendung der 0,5prozentigen Lösung zu große Flüssigkeits- volumina ergeben würden.
Möglicherweise wird die
höher konzentrierte Zuberei- tung in der Praxis die größere Bedeutung erhalten. Deshalb wird die NRF-Monographie 29.1. in einem Nachtrag zur NRF-Ergänzung 1994 um die einprozentige Rezeptur er- weitert. Die Bekanntma- chung erfolgte in der 51. Ka- lenderwoche 1994 in der Pharmazeutischen Zeitung.
Die „Zweigleisigkeit" bei der Konzentrationsfestle- gung widerspricht eigentlich dem Ziel der Standardisie- rung, berücksichtigt aber den starken Wunsch der Praxis nach einer höher konzen- trierten, pharmazeutisch ge- prüften und anwendungssi- cheren Rezeptur. Künftig kann auch Methadonhydro- chlorid-Lösung 1 Prozent
Blutprodukte
Zu dem „Seite eins"-Beitrag in Heft 46/1994 „Schwere Schuld" von Nor- bert Jachertz:
Kein Konsens:
Verharmlosende Sonderstellung
Zutreffend kommentiert Norbert Jachertz den Ab- schlußbericht des AIDS-Un- tersuchungsausschusses und weist kritisch auf die darin den seinerzeitigen Bundesge- sundheitsministern pauscha- liter erteilten Persilscheine hin.
Wer als Arzt die deutsche Aidspolitik der letzten zehn Jahre miterlebt hat, wird es begrüßen, daß die Verant- wortlichkeit für die politisch durchgesetzte einseitige
„Psychosozialtherapie" der heimtückischen Seuche auf den Prüfstand kommt sowie die Schulmedizin zu Wort.
Der Gesichtspunkt „Com- pliance" — gemessen am per- sonalen und öffentlichen Um- gang mit der Krankheit — kann nach meiner Meinung rückblickend Versäumnisse aufdecken und vorausschau- end Fehlentwicklungen ver- meidbar machen.. .
Ganz kurz gefaßt:
• Ein Konsens in der
leichter verschrieben werden:
Der Hinweis auf die NRF- Rezeptur 29.1. ersetzt die an- dernfalls betäubungsmittel- rechtlich notwendige Angabe aller sonstigen Rezepturbe- standteile. Die genaue Zu- sammensetzung und weitere Hinweise liegen mit dem NRF in jeder Apotheke vor.
Wegen der komplexen Zu- sammensetzung dieser neuen standardisierten Methadon- Rezepturen wird allerdings empfohlen, die Erstver- schreibung mit dem Apothe- ker vor Ort abzustimmen
Literatur beim Verfasser.
Dr. rer. nat. Holger Reimann, Zentrallaboratorium Deut- scher Apotheker, Ginnhei- mer Straße 20, 65760 Eschborn
Aidsprävention ist bis heute nicht gelungen. Legale seu- chenhygienische Vorschläge der Schuldmedizin wurden von der gegnerischen Seite als gefährlicher Rückfall in nazistische, „für überwunden
Nach der Fitneß- und Wellness-Welle, die von den USA importiert wurde, hat jetzt viele Bundesbürger ein fast krankhafter Schönheits- wahn erfaßt. Schon ist die Re- de von einem „Attraktivitäts- Terror", der Männern und Frauen in jedem Alter zu schaffen macht.
In der Sendereihe „Zei- chen der Zeit" bringt die ARD am 1. Februar in der Zeit von 21.45 bis 22.30 Uhr
gehaltene Denkweisen" 1987 von höchster Stelle denun- ziert.
• AIDS wird bis heute durch Sonderrechte privile- giert, nicht ins Gesetz zur Bekämpfung der Ge- schlechtskrankheiten über- nommen, wohin es analog zur Syphilis gehört. Wie kann bei derartiger verharmlosender Sonderstellung Gefahrenbe- wußtsein bestehen?
• Die flotten Sprüche
„gib AIDS keine Chance"
oder „AIDS bekommt man nicht, AIDS holt man sich"
signalisieren ausschließlich die egozentrische Vorsicht.
Die permissive Strategie des freundlichen Laissez-faire, die wir seit vielen Jahren in Wort, Bild und Druckerzeug- nissen vorgesetzt bekommen, preist nichts anderes als die Ideologie einer falsch ver- standenen sexuellen Befrei- ung. Damit allein ist AIDS nicht beizukommen.
Dr. med. Hans Gött, Nelli- Schmithals-Straße 21a, 55543 Bad Kreuznach
einen Beitrag unter dem Titel
„Aufgegeilt und unbefrie- digt. Deutschlands Absturz in die Körperfalle". In der Re- portage von Gero Gemballa, für die der WDR verantwort- lich zeichnet, werden Schöne und Häßliche, Heimsportler und Körperfallensteller be- sucht.
Das Filmteam war auch an der amerikanischen Westkü- ste, um aktuelle Eindrücke aus dem „Land der unbe- grenzten Möglichkeiten" ein- zufangen. Der Filmautor stellt ernüchternd fest: „Im Körperwahn sehen Experten das Abbild einer Welt der ein- samen Singles. Wer auf sich vertraut, hofft, daß Attrakti- vität ihn rettet. Eine ganze In- dustrie bedient den Minder- wertigkeitskomplex. Doch die Ubersexualisierung der Öffentlichkeit trifft auf Frust.
Wir sind aufgegeilt und unbe- friedigt...".
Zeichnung: Reinhld Löffler, Dinkelsbühl
Der Schönheitswahn
A-172 (10) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 4, 27. Januar 1995