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TOP 11 - Corona-Mehrbedarfe im Zuständigkeitsbereich des Finanzressorts

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 1. Dezember 2020 beschlossene Fassung

Der Senator für Finanzen 19.11.2020

Vorlage für die Sitzung des Senats am 01.12.2020

Neufassung

„Corona-Mehrbedarfe im Zuständigkeitsbereich des Finanzressorts hier: Eigenbetrieb des Landes Bremen Performa Nord“

A. Problem

Der Senat hat in seiner Sitzung am 08.09.2020 im Zusammenhang mit der Finanzie- rung von corona-bedingten Mehrbedarfen im Zuständigkeitsbereich des Finanzres- sorts Mittel beschlossen. Darunter waren auch Bedarfe für die Performa Nord enthal- ten u.a. für die Bereitstellung eines ortsunabhängig funktionierenden Bürgertelefons in Höhe von insgesamt 107 T. € (davon 77 T. € konsumtiv und 30 T. € Personal).

Um die weiteren Folgen bzw. Herausforderungen im Zusammenhang der fortdauern- den Corona Pandemie zu bewältigen ist bei Performa Nord dazu im Bereich System- kritischer Betrieb der Corona-Hotline und der Corona-Ambulanz für den bremi- schen öffentlichen Dienst (BOS-Ambulanz) weiterer Handlungsbedarf im Haus- haltsjahr 2020 entstanden:

Zur grundsätzlichen Aufrechterhaltung bzw. zum grundsätzlichen laufenden Betrieb der systemkritischen Betriebsbereiche mit einem unmittelbaren Pandemiebezug (Corona-Hotline (115) beim Bürgertelefon Bremen (BTB), Corona-Ambulanz für den bremischen öffentlichen Dienst) sind Personal- und Sachmittelmehrbedarfe entstan- den. Durch deren Priorisierung und die dafür erforderliche Umsteuerung betrieblicher Ressourcen sind gleichzeitig z.B. Umsätze durch die zeitweise Deaktivierung der beim BTB beauftragten Servicenummern oder die Absage anderer medizinischer Untersu- chungen ausgeblieben. Die Mehraufwände sind insbesondere für die im Normalbetrieb des BTB nicht erforderliche Besetzung der Corona-Hotline auch an Wochenenden und weitere flankierende organisatorische Maßnahmen (Anlage). Während das Ziel dieser Senatsvorlage ist, den laufenden Betrieb in diversen Arbeitsfeldern aufzufangen, sind hiervon separat die Mehrbedarfe im Zusammenhang mit der geplanten Neuorganisa- tion der Corona-Hotline und der Beantwortung von 2nd und 3rd Level Anfragen durch die Dienststellen zu betrachten. Hierzu ist beabsichtigt zum 15.12.2020 eine Senats- vorlage einzubringen.

B. Lösung

Zur Lösung bestehen folgende sich auf das Jahresergebnis der Performa auswir- kende Handlungsbedarfe, für die eine Finanzierung erforderlich ist:

Die Erreichbarkeit der Corona-Hotline unter 115 und der Betrieb der Corona-Ambulanz ist im Auftrag des Landeskrisenstabes nur wegen der Corona-Pandemie aufzubauen und sicherzustellen gewesen. Somit sind die dazu erforderlichen Mehraufwendungen und Umsatzeinbußen des BTB und des AMD ausschließlich pandemiebedingt. Die Si- cherstellung der Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit der Dienste trägt unmittelbar

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zur Reduzierung nicht zwingend erforderlicher persönlicher Kontakte bei. Die Umsatz- einbußen durch die zeitweise Deaktivierung der beim BTB beauftragten Servicenum- mern resultieren aus der Priorisierung der corona-bedingten Dienstleistungen und den damit verbundenen Ressourcenumsteuerungen. Gleiches gilt für die zusätzlichen Be- lastungen, die aus der Berechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes für den Eigenbetrieb Performa Nord resultierten. Die Erreichbarkeit der Arbeitsmedizin des Zentrums für Gesunde Arbeit der FHB bei Performa Nord sowie der Betrieb der Corona-Ambulanz sind seit März 2020 ebenso zwingend erforderlich wie die Sicher- stellung der Erreichbarkeit der 115-Hotline mittels Priorisierung und tlw. auch über das Wochenende, damit die kritischen Infrastrukturen auch in dieser Phase auskunftsfähig sowie erreichbar sind und die Bürger*innen im Lande Bremen ihre Fragen adressieren können und Antworten bekommen.

C. Alternativen

Werden nicht vorgeschlagen.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Der coronabedingte Mehrbedarf für 2020 beträgt 296.000 €, davon entfallen auf den Geschäftsbereich A (Abrechnungen der Bezüge/Personalservicecenter) 50.000 €, den Geschäftsbereich B (Bürgertelefon Bremen und Bürgerservice) 133.000 € sowie auf den Geschäftsbereich F (Zentrum für Gesunde Arbeit der FHB) 113.000 €.

Bei Performa Nord handelt es um einen Eigenbetrieb des Landes Bremen. Der Mehr- bedarf für die o. g. Ergebnisauswirkungen bezogen auf den prognostizierten Jahres- fehlbetrag besteht im Wesentlichen im Haushalt des Landes. Lediglich der Anteil für den Geschäftsbereich B „Bürgertelefon Bremen und Bürgerservice“ in Höhe von 133.000 € ist hälftig auf Land und Stadt zu verteilen. Von dem konsumtiven Gesamt- bedarf in Höhe von 296.000 € entfallen somit 229.500 € auf das Land und 66.500 € auf den Stadthaushalt. Mit diesen Mitteln werden dringend erforderliche Maßnahmen zur Abfederung des corona-bedingten Mehrbedarfs bei Performa Nord im Haushalt des Landes finanziert.

Es handelt sich um einen kurzfristig abzudeckenden Bedarf, um die grundlegende Ar- beitsfähigkeit der Dienstleistungen bei Performa Nord unter Pandemie-Bedingungen zu gewährleisten.

Eine Finanzierung des Mittelbedarfs durch Prioritätensetzung innerhalb des beste- henden Ressortbudgets ist nach derzeitiger Einschätzung nicht möglich. Die Produkt- pläne im Geschäftsbereich des Senators für Finanzen, die weitgehend aus gebunde- nen Mitteln bestehen, lassen derzeit keine Einsparmöglichkeiten erkennen. Die vor- handene Allgemeine Budgetrücklage im Produktplan 91 Finanzen/Personal im Haus- halt des Landes kann aufgrund anderweitiger Verpflichtungen ebenfalls nicht zur De- ckung des corona-bedingten Mehrbedarfs im Haushalt des Landes herangezogen werden.

Zum aktuellen Zeitpunkt stehen keine Bundes- oder EU-Mitteln zur Verfügung, die für die Finanzierung des Mittelbedarfs herangezogen werden können. Mögliche sich noch konkretisierende Mittel des Bundes aus dem Bundeskonjunkturprogramm bzw.

von der EU wären zur Finanzierung des Mittelbedarfs vorrangig heranzuziehen und würden den bremischen Mittelbedarf reduzieren.

Da zum aktuellen Zeitpunkt eine Finanzierung weder im Ressortbudget noch durch Bundes-/EU-Mittel dargestellt werden kann, wird der Finanzierungsbedarf 2020 des

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Landes aus dem Bremen-Fonds Land und der kommunale Mehrbedarf der Stadtge- meinde Bremen aus dem Bremen Fonds Stadt abgedeckt.

Der Senator für Finanzen wird anderweitige, sich ggf. zum Jahresende noch erge- bende Möglichkeiten zur Abdeckung des Mittelbedarfs innerhalb des Ressortbudgets sowie durch mögliche Bundes- und EU-Mittel im Rahmen des Controllings prüfen und darstellen. Diese sind vorrangig vor einer Kreditfinanzierung einzusetzen.

Die Durchführung der Maßnahmen berühren keine Genderaspekte. Männer und Frauen sind gleichermaßen betroffen.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Senatsvorlage wurde mit der Senatskanzlei abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz Geeignet.

G. Beschluss

1. Der Senat nimmt die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pande- mie bzw. deren Folgen oben genannten Handlungsbedarfe bei Performa Nord zur Kenntnis und stimmt der Finanzierung des erforderlichen Mittelbedarfs in Höhe von bis zu 296.000 € zu. Die Finanzierung des Bedarfs in Höhe von 229.500 € im Haus- halt des Landes Bremen soll aus dem Bremen-Fonds (Land) zur Bewältigung der Corona-Pandemie (im PPL 95) erfolgen. Die Finanzierung des erforderlichen Mit- telbedarfs in der Stadtgemeinde Bremen in Höhe von 66.500 € soll aus dem Bre- men Fonds (Stadt) erfolgen. Der Senator für Finanzen wird gebeten, anderweitige, sich ggf. bis zum Jahresende ergebende Möglichkeiten zur Abdeckung des Mittel- bedarfs innerhalb des Ressortbudgets sowie durch mögliche Bundes- und EU-Mit- tel im Rahmen des Controllings zu prüfen. Diese sind vorrangig vor einer Kreditfi- nanzierung einzusetzen.

2. Der Senator für Finanzen wird gebeten, sich ebenfalls für eine Finanzierbarkeit der Maßnahmen aus Bundes- und EU-Mitteln einzusetzen und eine Anrechenbarkeit einzufordern.

3. Der Senat bittet den Senator für Finanzen die haushaltsrechtlichen Ermächtigun- gen beim Haushalts- und Finanzausschuss einzuholen.

Anlagen

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Anlage Antrag Conona_Hotline_Ambulanz

Ressort Senator für Finanzen Datum 18.11.2020

Produktplan 92 Allgemeine Bewilligungen Kapitel 0990/3990

Neufassung

Antragsformular Bremen-Fonds

Senatssitzung: Vorlagennummer: Maßnahmenbezeichnung/Titel der Senatsvorlage:

Systemkritischer Betrieb der Corona- Hotline und der BOS-Ambulanz

Maßnahmenkurzbeschreibung:

Bitte beschreiben Sie in zwei bis drei Sätzen den Kern der Maßnahme.

Zur Aufrechterhaltung bzw. zum Betrieb der systemkritischen Betriebsbereiche mit einem unmittelbaren Pandemiebezug (Corona-Hotline (115) beim Bürgertelefon Bremen (BTB) - Geschäftsbereich B -, Corona-Ambulanz für den bremischen öffentlichen Dienst - Geschäftsbereich F -) sind Personal- und

Sachmittelmehrbedarfe entstanden. Durch deren Priorisierung und dafür erforderlicher Umsteuerung betrieblicher Ressourcen sind gleichzeitig z.B.

Umsätze durch die zeitweise Deaktivierung der beim BTB beauftragten Servicenummern oder die Absage anderer medizinischer Untersuchungen

ausgeblieben. Die Mehraufwände sind insbesondere für die im Normalbetrieb des BTB nicht erforderliche Besetzung der Corona-Hotline auch an Wochenenden und weitere flankierende organisatorische Maßnahmen (wie z.B. die erweiterte

Inanspruchnahme des im Rahmen des Herbsthelfer-Projektes entstandenen Formularversandservice an Bürger*innen) zwingend erforderlich gewesen. Hierzu gehören auch die im Geschäftsbereich A angefallenen und in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Pandemie stehenden zusätzlichen Belastungen

(Personalmittel) für die Berechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes.

Darüber hinausgehende allgemeine Personal- und Sachmittelmehrbedarfe zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes weiterer systemrelevanter Betriebsbereiche (u.a. Gehaltsabrechnung, Beihilfe, IT) sowie

pandemiebedingter Mindererträge werden in einem separaten Antrag vorgetragen.

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Maßnahmenzeitraum und –kategorie (Zuordnung Schwerpunktbereiche 1-4):

Beginn:

18. März 2020

voraussichtliches Ende:

31. Dezember 2020 Zuordnung zu (Auswahl):

1. Kurzfristige aktuelle Maßnahmen zur unmittelbaren Krisenbekämpfung

Zielgruppe/-bereich:

(Wer wird unterstützt?) Zielgruppe:

Unmittelbar Performa Nord,

mittelbar alle Bürger*innen Bremens und Bremerhavens, Gesundheitsamt Bremen und Landeskrisenstab

Bereich, Auswahl:

- Zivilgesellschaft

- Kritische Infrastrukturen - Öffentliche Verwaltung

Maßnahmenziel:

(Wie lautet das angestrebte Ziel im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie und deren Folgen?) Welche (nachhaltigen) Wirkungen sollen erreicht werden? Klimaschutzziele? Unterschiedliche Betroffenheiten der

Geschlechter?

Durch die Maßnahme wurden die Corona-Hotline (115) beim Bürgertelefon Bremen sowie die vom Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) betriebene Corona- Ambulanz für den bremischen öffentlichen Dienst (BOS) als systemkritische/

-relevante Bereiche / der FHB auf- bzw. ausgebaut und sichergestellt und damit die Erreichbarkeit der Pandemie-Hotline als kritische Infrastruktur der FHB gewahrt und die Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des bremischen öffentlichen Dienstes (hier: Formularservice) sichergestellt. Zudem wurde die Berechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes für die davon betroffenen bremischen Einrichtungen sichergestellt.

Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung [Ergänzungsfeld]

Einheit 2020 2021

Begründungen und Ausführungen zu

1. dem eindeutigen, nachweisbaren Bezug der Maßnahme zur Corona- Pandemie:

(Inwieweit dient die Maßnahme unmittelbar zur Bewältigung der Corona- Pandemie bzw. mittelbar für die Bewältigung der Folgen der Corona- Pandemie (Kausalität)?)

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Die Erreichbarkeit der Corona-Hotline unter 115 und der Betrieb der Corona- Ambulanz ist im Auftrag des Landeskrisenstabes nur wegen der Pandemie aufzubauen und sicherzustellen gewesen. Somit sind die dazu erforderlichen Mehraufwendungen und Umsatzeinbußen des BTB und des AMD ausschließlich pandemiebedingt. Die signifikant gestiegene Nutzung des Formularservice zeigt, dass es seitens der Bürger*innen einen entsprechenden Bedarf gibt. Die

Maßnahme zahlt unmittelbar auf die Reduzierung nicht zwingend erforderlicher persönlicher Kontakte ein. Die infolge der Priorisierung vorgenannter Maßnahmen entstandenen Umsatzeinbußen sind nur daraufhin entstanden. Gleiches gilt für die zusätzlichen Belastungen, die aus der Berechnung und Auszahlung des

Kurzarbeitergeldes für den Betrieb resultierten.

2. der Erforderlichkeit der Maßnahme im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie:

(Ist die Maßnahme erforderlich zur Bewältigung der Corona-Pandemie bzw.

deren Folgen?)

Die Erreichbarkeit der Arbeitsmedizin des Zentrums für Gesunde Arbeit der FHB bei Performa Nord sowie der Betrieb der Corona-Ambulanz ist seit März 2020 ebenso zwingend erforderlich wie die Sicherstellung der Erreichbarkeit der 115- Hotline mittels Priorisierung und tlw. auch über das Wochenende, damit die kritischen Infrastrukturen auch in dieser Phase auskunftsfähig sowie erreichbar sind und die Bürger*innen im Lande Bremen ihre Fragen adressieren können und Antworten bekommen. Der ausgeweitete Formularservice liegt im Interesse der Dienststellen der FHB, u.a. um aktuell die Besucherzahlen während der Corona- Pandemie zu reduzieren.

2.1. Dazu als Orientierung/ Information: Bestehen

ähnliche/vergleichbare Maßnahmen in anderen Bundesländer?

(Bundesländer und (Förder-)Maßnahme auflisten bzw. Verweis auf bundesweite Mehraufwendungen) [Ergänzungsfeld]

Alle Bundesländer und Städte haben Hotlines; gleichwohl ist Bremen eines der wenigen 115-Servicecenter, die auch die Corona-Hotline hierüber sicherstellen.

Andernorts werden hierfür vielfach neue temporäre Strukturen aufgebaut.

3. dem Schadensbewältigungscharakter der Maßnahme (Schadensbeseitigung, -minderung, -vermeidung):

(Handelt es sich um eine vorrangig temporär erforderliche Maßnahme zur Beseitigung/Minderung/Vermeidung von Schäden/negativen Folgen der Corona-Pandemie? Um welche Schäden handelt es sich?)

Die ergriffenen Maßnahmen dienen insbesondere zur Schadensvermeidung (Corona-Hotline/-Ambulanz). Zur Schadensbegrenzung wurden sie laufend

evaluiert und bedarfsabhängig justiert. So wurde mit Abnahme der Anrufvolumina

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am Wochenende die Besetzung zurückgefahren, dann ganz eingestellt und bei Bedarf auch wieder aufgenommen. Gleiches gilt für die von Dienststellen und Einrichtungen entgeltpflichtig zusätzlich beauftragten Telefonservices, die zwischenzeitlich zur Priorisierung der 115 eingestellt worden sind, dann im

Sommer wieder zur Verfügung gestellt worden sind und ab Spätherbst sukzessive wieder zurückgestellt werden.

4. anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten:

(Welche anderen öffentl. Finanzierungen z.B. bremische Programmmittel oder EU- oder Bundesmittel sind geprüft worden?)

Keine

5. Darstellung der Klimaverträglichkeit [Ergänzungsfeld]

6. Darstellung der Betroffenheit der Geschlechter [Ergänzungsfeld]

Ressourceneinsatz:

Betroffener Haushalt:

(Beträge in T €)

☒ LAND ☐ STADT Aggregat Betrag

2020

Betrag 2021

Aggregat Betrag 2020

Betrag 2021

Mindereinnahmen Mindereinnahmen

Personalausgaben Personalausgaben

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

VZÄ (plus Angabe Dauer in Monaten)

Konsumtiv 250

229,5

*)

Konsumtiv 87

66,5 *)

Investiv Investiv

Verrechnung/Erst.

an Bremen

Verrechnung/Erst.

an Bremerhaven

*) Aufteilung auf die Segmente/ Dienstleistungen:

(8)

- Geschäftsbereich B (Bürgertelefon Bremen und Bürgerservices): T€ 174133 - Geschäftsbereich F (Zentrum für Gesunde Arbeit der FHB): T€ 113 - Geschäftsbereich A (Abrechnung der Bezüge / Personalservicecenter): T€ 50

T€ 337296

Geplante Struktur:

Verantwortliche Dienststelle: Performa Nord

a) Im Rahmen der Regeltätigkeit Referat: Geschäftsbereich Zentralfunktionen b) Gesondertes Projekt:

Ansprechperson: Geschäftsbereichsleitung Thomas Börsch

Beigefügte Unterlagen:

WU-Übersicht ☒ ja ☐ nein

☐ ja ☐ nein

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Anlage: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungs-Übersicht (WU-Übersicht) Anlage zur Vorlage: Antrag A Corona_Hotline_Ambulanz

Datum: 18.11.2020

Seite 1 von 1 Benennung der(s) Maßnahme/-bündels

Systemkritischer Betrieb der Corona-Hotline und der BOS-Ambulanz

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Projekte mit einzelwirtschaftlichen

gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen Methode der Berechnung (siehe Anlage)

Rentabilitäts/Kostenvergleichsrechnung Barwertberechnung Kosten-Nutzen-Analyse Bewertung mit standardisiertem gesamtwirtschaftlichen Berechnungstool

Ggf. ergänzende Bewertungen (siehe Anlage)

Nutzwertanalyse ÖPP/PPP Eignungstest Sensitivitätsanalyse Sonstige (Erläuterung)

Anfangsjahr der Berechnung: 2020

Betrachtungszeitraum (Jahre): Unterstellter Kalkulationszinssatz:

Geprüfte Alternativen (siehe auch beigefügte Berechnung)

Nr. Benennung der Alternativen Rang

1 --- 1

2 --- 2

n

Weitergehende Erläuterungen

Zeitpunkte der Erfolgskontrolle:

1. 2. n.

Kriterien für die Erfolgsmessung (Zielkennzahlen)

Nr. Bezeichnung Maßeinheit Zielkennzahl

1 2 3

Baumaßnahmen mit Zuwendungen gem. VV 7 zu § 44 LHO: die Schwellenwerte werden nicht überschritten / die Schwellenwerte werden überschritten, die frühzeitige Beteiligung der zuständigen technischen bremischen

Verwaltung gem. RLBau 4.2 ist am erfolgt.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht durchgeführt, weil:

Ausführliche Begründung

Es handelt sich um Notfallmaßnahmen, die zur Schadensvermeidung bzw. -minderung und -beseitigung zwingend erforderlich gewesen sind bzw. um Umsatzeinbußen, die in deren Folge durch eine Umsteuerung von Ressourcen unvermeidbar waren. Um die für den Betrieb, insbesondere aber für die FHB systemkritischen und -relevanten Auf- gabenbereiche der Corona-Hotline und der Corona-Ambulanz aufbauen und gewährleisten zu können, waren/sind die Maßnahmen notwendig. Gleiches gilt für die zusätzlichen Belastungen aus der von Performa Nord vorgenomme- nen Berechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes. Es gab keine Alternative zur Durchführung der genannten Maßnahme. Vor diesem Hintergrund wurde auf die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verzichtet.

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