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TOP 7 - Klatschen reicht nicht - Corona-Prämien in der Sozialen Arbeit

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 23. Februar 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

19. Februar 2021 L 4

Neufassung

Vorlage für die Sitzung des Senats am 23.02.2021

„Klatschen reicht nicht - Corona-Prämien in der Sozialen Arbeit“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag))

A. Problem

Die Fraktion DIE LINKE hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) folgende Anfrage an den Senat gestellt:

„Wir fragen den Senat:

1. Wäre der Senat grundsätzlich bereit, eine tarifvertraglich vereinbarte Corona-Prämie in systemrelevanten Bereichen z.B. der Sozialen Arbeit, die bisher keine solche Prämie erhalten haben, zu finanzieren bzw. den freien Trägern zu refinanzieren?“

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Dem Senat sind die zusätzlichen Belastungen der Mitarbeitenden in den systemrelevanten Bereichen bewusst, und er ist dankbar für die Leistungen und das Engagement, das derzeit dort erbracht wird.

Im Bereich der entgeltfinanzierten Sozialleistungen werden tarifvertragliche Regelungen grundsätzlich anerkannt. Dies gilt auch für tarifvertraglich vereinbarte Prämienzahlungen.

Selbiges gilt für den Zuwendungsbereich. Zusätzlich ist hier das Besserstellungsverbot zu beachten. Grundsätzlich darf das über eine Zuwendung finanzierte Personal nicht bessergestellt werden als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Sofern jedoch die Zahlung von Corona-Prämien tarifvertraglich geregelt ist, ist das Besserstellungsverbot nicht anzuwenden. In diesem Falle gilt, dass die dadurch entstehenden Mehrausgaben über Zuwendungen refinanziert werden können, sofern im öffentlichen Dienst für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenfalls derartige Corona-Prämien gezahlt werden. Ansonsten sind die Mehrausgaben durch Eigenmittel oder durch Mehreinnahmen/Minderausgaben des Zuwendungsempfängers aufzufangen.

Nach Auffassung des Senats ist es damit unter den beschriebenen Voraussetzungen sowohl im entgelt- als auch im zuwendungsfinanzierten Bereich grundsätzlich möglich, die von freien Trägern gezahlten tarifvertraglich vereinbarten Corona-Prämien als Ausdruck der Anerkennung für die Leistungen und das Engagement der Mitarbeitenden zu refinanzieren.

C. Alternativen

Werden nicht empfohlen.

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D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Aus der Beantwortung ergeben sich keine finanz-/personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Im sozialen Bereich sind mehrheitlich Frauen beschäftigt, sodass Frauen stärker von Lohnerhöhungen profitieren und der Gender Pay Gap reduziert wird.

E. Beteiligung / Abstimmung

Der Antwortentwurf ist mit dem Senator für Finanzen abgestimmt.

F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 19. Februar 2021 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) zu.

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