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Ausgabe Nr. 20 | 17. Oktober 2020

Rauf und Runter

Mehr dazu auf Seite 15

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LKJ Nr. 20 | 2020

Corona-Testzentrum

481 Testungen in vier Wochen in Neustadt a.d.Aisch

Innerhalb kürzester Zeit hatte die Koordi- nierungsgruppe Corona des Landratsam- tes die Infrastruktur für das Corona-Test- zentrum am Gesundheitsamt in Neustadt a.d.Aisch aufgebaut. Am 7. September 2020 ist es an den Start gegangen und läuft seit- dem reibungslos. Bis Stand Freitag, 30.

September 2020 konnten 481 Abstriche abgenommen werden, von den Befunden bis zu diesem Tag war ein Testergebnis positiv, alle übrigen Tests waren glücklicher- weise negativ.

Anfahrt zum Testzentrum

Das Testzentrum befindet sich am Gesund- heitsamt in Neustadt a.d.Aisch, Konrad- Adenauer-Str. 2, 91413 Neustadt a.d.Aisch.

Die zu testenden Personen müssen zur Entnahme der Probe kein Gebäude betreten, die Abstriche für die Tests werden in einem

„walk through“, sozusagen im Vorbeigehen genommen. Der Durchlauf durch die Test- station ist als Einbahnstraße organisiert, dies ist vor Ort entsprechend gekennzeich- net. Die Anfahrt ist mit dem Auto über die Comeniusstraße möglich, erst in Richtung Schulzentrum fahren, dann der Beschilde- rung „Testzentrum“ bei der ersten Rechts- abzweigung folgen. Die Parkplätze an der Markgrafenhalle können mit Parkscheibe genutzt werden.

Anmeldung erforderlich – bei Symptomen Kontakt mit Hausarzt aufnehmen

Es ist zwingend erforderlich, dass sich die zu testenden Per- sonen, bevor sie zum Testzen- trum kommen, unter der Tele- fonnummer 09161 92-6060 anmelden. Ohne Anmeldung kann nicht getestet werden. Zu- dem sind der Personalausweis sowie die Krankenversiche- rungskarte zur Testung mitzu- bringen. Beim Durchlaufen der Teststation bis zur Abstrichnah- me ist eine Mund-Nase-Bede- ckung zu tragen und die Ab- standsregeln sind einzuhalten.

Die Personen müssen darüber

hinaus asymptomatisch sein. Bei Sympto- men wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Schnupfen, Hals- schmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen oder allgemeine Schwäche ist bezüglich einer Testung zuerst der eigene Hausarzt zu kontaktieren. Personen mit den vorge- nannten Symptomen können im Testzen- trum nicht auf das Corona-Virus getestet werden und müssen sich telefonisch an ihren Hausarzt wenden.

Unterstützung von ASB und BRK Landrat Helmut Weiß dankt allen, die mit großem Einsatz ihren Beitrag dazu geleistet haben, damit das Corona-Testzentrum in dieser Form so schnell aufgebaut und or- ganisiert werden konnte. „Mein besonderer Dank gilt dem örtlichen Arbeiter-Samariter- Bund und dem örtlichen Bayerischen Roten Kreuz, die mit ihrer unkomplizierten und schnellen Unterstützung den täglichen Be- trieb des Testzentrums ermöglichen“, stellt Landrat Helmut Weiß heraus.

Die Zufahrt zum neuen Testzentrum erfolgt über die Comenius-Stra- ße (rote Pfeile). Der Zugang zu Fuß zu den „Testschaltern“ erfolgt über eine „Einbahnstraße“ (blaue Pfeile).

Gegen Grippe impfen lassen

Influenza vorbeugen durch Impfung und Hygienemaßnahmen

Der Winter steht vor der Tür und mit ihm auch die jährliche Grippesaison. Die ersten Fälle können bereits ab Oktober auftreten, in der Regel ist die Haupterkrankungszeit aber erst im Januar und Februar zu erwar- ten. Doch gegen Influenza gibt es – aktuell im Gegensatz zu SARS-CoV-2 – die Mög- lichkeit der Impfung, die von der STIKO (Ständige Impfkommission) vor allem für Risikogruppen und bestimmte Personen- gruppen empfohlen wird.

Impfempfehlung für Risikogruppen Als Risikogruppen für eine Influenzaerkran- kung zählen, ähnlich wie bei Covid-19, äl- tere Menschen ab 60 Jahren sowie Men- schen mit Grunderkrankungen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ge- sundheitssektor, Schwangeren sowie Be- wohnerinnen und Bewohnern von Pflege- einrichtungen rät die STIKO zur Impfung.

Darüber hinaus ergänzt das Robert-Koch- Institut, dass grundsätzlich auch anderen, nicht ausdrücklich genannten Personen- gruppen „eine Influenzaimpfung auf Basis individueller Erwägungen gegeben werden kann“.

Diesen Empfehlungen schließt sich Dr. San- dra Städtler vom Gesundheitsamt des Land-

kreises an und rät entsprechend zur Grippe- impfung: „Vor allem auch hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pan- demie allgemein und im Landkreis gilt es, das Gesundheitssystem so weit wie möglich zu entlasten.“

Hygienemaßnahmen beherzigen Dies kann neben der Grippeimpfung auch durch die konsequente Beherzigung der AHAL-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltags- maske, Lüften) unterstützt werden. Die Re- geln helfen Ansteckungen zu vermeiden, nicht nur im Hinblick auf SARS-CoV-2, son- dern auf alle Krankheitserreger, bei denen die Ansteckung durch Tröpfchen- oder Schmierinfektion erfolgt. Beispiele sind Noro- oder Rotaviren oder eben auch Influenza- viren. Deshalb gilt auch hier:

Abstand halten, Alltagsmaske tragen, Hän- dewaschen, Flächen desinfizieren, Räume regelmäßig lüften sowie den Kontakt zu Erkrankten möglichst vermeiden.

Symptomatik

Symptome für eine Influenza-Erkrankung können plötzlich auftretendes Fieber, Husten oder Halsschmerzen sowie Muskel- und/

oder Kopfschmerzen sein. Zudem können

zusätzlich allgemeine Schwäche, Schweiß- ausbrüche, eine laufende Nase, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auftreten. „Die Symptome für eine Covid-19-Erkrankung sind von Mensch zu Mensch sehr unterschied- lich und reichen von einem asymptomatischen Verlauf bis hin zu Verläufen mit Influenza- ähnlichen Symptomen oder schwerer“, er- läutert Dr. Sandra Städtler, „Prinzipiell gilt:

Bei Auftreten von Husten, erhöhter Tempe- ratur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Schnup- fen, Halsschmerzen, Kopf- und Glieder- schmerzen oder allgemeiner Schwäche ist es ratsam, sich telefonisch an seinen Haus- arzt oder an die Telefonnummer der Kassen- ärztlichen Vereinigung 116117 zu wenden.“

Foto: Alexander Raths/ stock.adobe.com

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Meldebogen für Reiserückkehrer

Personen aus Risikogebieten müssen in Quarantäne

Personen, die sich 14 Tage vor ihrer Ein- reise nach Bayern in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich gemäß der Einreise-Quarantäneverordnung beim Land- ratsamt melden. Das Formular steht unter www.kreis-nea.de/qr/coronavirus bereit. Die aktuelle Liste der Risikogebiete ist über die Internetseite des Robert-Koch-Instituts www.

rki.de abrufbar.

Einreisende aus Risikogebieten müssen sich bis zum Vorliegen eines negativen

Testergebnisses in häusliche Quarantäne begeben, sie dürfen also die eigene Woh- nung nicht verlassen und auch keinen Be- such empfangen. Die Quarantäne darf ausschließlich für den Corona-Test beim Arzt unterbrochen werden. Die verpflich- tend einzureichenden Meldebögen sind daher am besten per E-Mail an ordnungs- amt@kreis-nea.de oder auch per Fax an 09161 92-1060 an das Landratsamt zu übermitteln.

Bürgertelefon

Das Bürgertelefon Coronavirus des Landratsamtes ist unter Tel. 09161 92- 5050 erreichbar. Wichtige Informatio- nen zu Corona veröffentlicht der Land- kreis unter www.kreis-nea.de/qr/

coronavirus. Daneben informiert die Pressestelle des Landratsamtes lau- fend die lokale Presse (Tageszeitungen) über die aktuelle Situation in Frankens Mehrregion. Häufige Fragen sind außer- dem auf den Internetseiten der Staats- ministerien beantwortet.

„Quarantäne“ einfach erklärt

Maßnahmen und Regelungen bei Corona-Fällen

Auch im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim sind immer wieder Bildungs- einrichtungen und Kindergärten von Co- rona-Fällen betroffen. Deshalb werden in verschiedenen Fällen häusliche Quaran- tänemaßnahmen bzw. eine Isolierung sowohl für die infizierte Person als auch für die Personen erforderlich, die mit ihr Kontakt hatten. Doch was heißt nun Iso- lierung, was Quarantäne? Wen betrifft die Quarantäne und wer muss welche An- weisungen befolgen? Im Folgenden werden wichtige Begriffe und Regelungen dazu erklärt:

Isolierung: Die Isolierung ist eine behörd- lich angeordnete Maßnahme bei einer posi- tiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person. Die Isolierung kann je nach Gesundheitszustand der Person häuslich oder stationär erfolgen.

Die Dauer der Isolierung wird vom Gesund- heitsamt festgelegt je nach Verlauf der Krankheit. Bei allen Verläufen beträgt sie mindestens zehn Tage, bei schweren Ver- läufen kann sie durchaus auch länger dau- ern.

Quarantäne: Eine Quarantäne ist die Pflicht zur zeitlich befristeten Absonderung und betrifft folgende Personengruppen:

Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP1):

KP 1 ist, wer engen Kontakt zu einer Per- son mit einer laborbestätigten COVID- 19-Diagnose hatte. Als enger Kontakt wird definiert, wenn man mindestens 15 Minu- ten Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem Erkrankten hatte, bzw. ange- hustet, angeniest oder ähnliches wurde.

Die Dauer der Quarantäne beträgt in die- sem Fall 14 Tage.

Personen, die aus Risikogebieten heim- kehren: Die Dauer der Quarantäne beträgt in diesem Fall grundsätzlich 14 Tage. Wenn die rückkehrende Person ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis nachwei- sen kann, ist sie aus der Quarantäne vor- zeitig „entlassen“.

Verdachtspersonen: Dies sind Personen, bei denen zum Beispiel ein Hausarzt auf-

grund eines begründeten Verdachts einen Coronatest veranlasst. Sie stehen bis zum Erhalt eines (negativen) Testergeb- nisses, maximal fünf Tage, unter Qua- rantäne.

Für all diese Fälle der Absonderung (Iso- lierung/Quarantäne) hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Allgemeinverfügung mit den aufgezeigten Absonderungsregeln erlas- sen. Das Landratsamt trifft hierüber also keine eigenen Entscheidungen, sondern ist mit seiner Abteilung Gesundheitsamt insbesondere für die fachliche Bewertung zuständig, welcher Kategorie eine Ver- dachtsperson unterfällt. Sollte das Ergeb- nis eine Verpflichtung zur Quarantäne sein, so wird die betroffene Person hierüber informiert. Das Gesundheitsamt wählt hier- für den Weg, der eine schnellstmögliche Absonderung am sichersten erwarten lässt.

Dies kann sowohl eine schriftliche oder elektronische Mitteilung als auch ein Anruf sein.

Regelungen während der Isolierung/

Quarantäne:

Die verordnete Absonderung soll dazu die- nen, dass die Krankheit nicht weiterver- breitet wird (Unterbrechung der Infektions- kette). Um dies zu erreichen, sind folgende Maßnahmen zu treffen:

• Die Wohnung bzw. das Haus dürfen nicht verlassen werden. Ausnahme: KP 1 dürfen sich alleine auf einem direkt an die Woh- nung angrenzenden Garten, einer Terras- se oder Balkon aufhalten.

• Die Anzahl der Kontakte zu anderen Per- sonen muss minimiert werden. Dazu ge- hören auch die Mitbewohner: Gemeinsa- mes Essen oder andere gemeinsame Aktivitäten müssen soweit wie möglich eingeschränkt werden. Besuch von Per- sonen eines anderen Hausstands zu be- kommen, ist nicht erlaubt.

• Die betroffenen Personen müssen in eige- nen Räumlichkeiten untergebracht sein, die gut belüftbar sind. Räume, die gemein- schaftlich genutzt werden, da zum Beispiel

nur ein Bad vorhanden ist, müssen nach der Nutzung mit haushaltsüblichen Putz- mitteln gut gereinigt werden.

• Lässt sich ein Kontakt nicht vermeiden, ist es wichtig, immer die AHAL-Regeln ein- zuhalten (Abstand, Hygiene, Alltagsmas- ke, Lüften).

• Wäsche separat sammeln und bei 60° Cel- sius mit handelsüblichen Waschmitteln waschen.

• Abfälle getrennt, in stabile Müllbeutel ver- packt, über die schwarze Tonne entsorgen (dies gilt auch für Wertstoffe, die normaler- weise in den Gelben Sack gehören und Biomüll). Die Abfallsäcke sind gut zu ver- schließen. Glas- und Elektroabfälle, Bat- terien etc. nicht in den Hausmüll geben, sondern nach der Gesundung und Auf- hebung der Quarantäne wie gewohnt ge- trennt entsorgen.

• Für KP 1 gilt: Der Gesundheitszustand muss beobachtet werden, so ist täglich zwei Mal Fiebermessen und das Führen eines Tagebuches zum körperlichen Be- finden, aber auch zu Aktivitäten und Kon- takten notwendig (Vorlage unter https://

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti- ges_Coronavirus/Kontaktperson/Tage- buch_Kontaktpersonen.html). Bei auftre- tenden Krankheitszeichen wie Husten, Fieber oder Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns oder Verschlechterung des Zustands, ist umgehend das Gesundheits- amt zu informieren.

Weitere Kontaktpersonen

Personen, die in den letzten zwei Wochen zwar Kontakt zu einem positiv Getesteten hatten, aber keinen engen Kontakt im Sin- ne einer KP 1, müssen nicht in Quarantä- ne. Dies gilt auch für Personen, die Kontakt mit einer KP 1 hatten (also zum Beispiel die Eltern von Kindern, die aufgrund eines Covid-19-Falls in ihrer Klasse als KP 1 ein- gestuft wurden). Hier gibt es keine gesetz- liche Verpflichtung zu Quarantänemaß- nahmen, es kann von amtlicher Seite bei diesen Personen keine Quarantäne an- geordnet werden.

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LKJ Nr. 20 | 2020

Psychische Gesundheit

Basis für ein zufriedenes Leben

Immer wieder werden in den Medien körper- liche Erkrankungen wie Krebs, Diabetes oder auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen thema- tisiert. Bei psychischen Erkrankungen hin- gegen, halten sich die meisten Menschen aus „Scham“ oftmals bedeckt. Dabei stellen laut BKK Gesundheitsreport 2019 die psy- chischen Erkrankungen die dritthäufigste Ursache für Krankheitstage im Beruf dar.

Doch was genau bedeutet psychische Ge- sundheit? Bei wie vielen Menschen ist die psychische Gesundheit beeinträchtigt und welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Die psychische Gesundheit stellt eine we- sentliche Voraussetzung für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe dar.

Sie ist die Basis für ein glücklicheres und zufriedeneres Leben.

Erkrankungen betreffen Viele

Beeinträchtigungen der psychischen Gesund- heit sind insbesondere in den Industriestaa- ten weit verbreitet. Diese können von leichten seelischen Einschränkungen des Wohlbefin- dens bis zu schweren psychischen Störungen reichen. Einige Beispiele für psychische Er- krankungen stellen unter anderem dar: De- pressionen, Psychosen, Alkohol- und Drogen- sucht, Angststörungen und Essstörungen wie Magersucht oder Bulimie. Wie man an- hand der Beispiele erkennen kann, können sich psychische Erkrankungen in den ver- schiedensten Weisen bemerkbar machen.

Allein in Deutschland sind innerhalb eines Jahres ca. 27,8 % der erwachsenen Bevöl- kerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Dies betrifft ca. 17,8 Millionen Menschen pro Jahr, von denen nur etwa ein Fünftel professionelle Hilfen in Anspruch nehmen. Zu den häufigsten psychischen Erkrankungen zählen Angststörungen, De-

pressionen sowie die Alkohol- und Medika- mentensucht. Doch welche Behandlungs- möglichkeiten bieten sich bei psychischen Beeinträchtigungen an?

Grundbausteine der Behandlung Ein wichtiger Grundbaustein bei der Behand- lung ist die medikamentöse Therapie. Unter den verordnungsstärksten Medikamenten- gruppen stehen in Deutschland die Psycho- pharmaka immerhin an vierter Stelle. Eine weitere sehr wichtige Behandlungsmethode stellt die Psychotherapie dar. Im Mittelpunkt steht meist das psychotherapeutische Ge- spräch, welches dazu dient, die Belastungen des Patienten zu erkennen und zu vermindern.

Gemeinsam mit dem Betroffenen werden Lösungen erarbeitet, wie die Belastungssi- tuationen reduziert oder besser verarbeitet werden können. Die Behandlung psychischer Erkrankungen kann sowohl ambulant als auch stationär in dafür vorgesehenen Ein- richtungen erfolgen.

Wird eine psychische Erkrankung auf Dauer nicht behandelt, so kann dies schwerwie- gende Folgen nach sich ziehen. Eine der möglichen Folgen einer nichtbehandelten psychischen Erkrankung stellt der Suizid dar.

In Deutschland versterben laut dem Statis- tischen Bundesamt jährlich ca. 10.000 Men- schen durch Suizid. Die Zahl der Suizidver- suche ist schätzungsweise 15 bis 20 Mal so hoch.

Pandemie verstärkt Erkrankungen Insbesondere die aktuelle Corona Pandemie hat enorme Auswirkungen auf den psychi- schen Zustand der Allgemeinbevölkerung genommen. Gründe hierfür sind unter ande- rem: Angst vor der Erkrankung, Existenz- ängste sowie Unsicherheiten bezüglich des

weiteren Verlaufs der Pandemie. Sowohl bei gesunden wie auch psychisch bereits vor- erkrankten Menschen können diese Faktoren zusammen zu Depressivität, Ängstlichkeit, Schlafstörungen und Stress führen.

Gesellschaft sensibilisieren

Es ist wichtig zu wissen, dass die psychischen Erkrankungen neben den kardiovaskulären - und Krebserkrankungen zu den häufigsten Krankheiten in Deutschland gehören. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, in der Gesellschaft auf dieses sensible The- ma aufmerksam zu machen. Häufig stehen die psychische und körperliche Gesundheit in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander.

Denn nur, wenn beides miteinander im Ein- klang ist, kann die Gesundheit dauerhaft er- halten und das allgemeine Wohlbefinden gefördert werden.

Eine Anlaufstelle bei Fragen zur psychischen Gesundheit, die auch einen Überblick über die Hilfeangebote im Landkreis geben kann, ist der Psychosoziale Beratungsdienst des Gesundheitsamtes, Tel. 09161 92-5305.

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Gesundheitsamt, Kon- rad-Adenauer-Str. 2, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Tel. 09161 92-5305

Gesundheit hat einen hohen Stellenwert – psychisch wie körperlich.

Foto: drubig-photo/ stock.adobe.com

700. Förderbescheid übergeben

Arzt lässt sich in Bad Windsheim nieder

Dr. Albrecht Kirchner-Zeitz, Facharzt für Psy- chiatrie und Psychotherapie ist seit 1. Okto- ber 2020 in Bad Windsheim tätig. Im Rahmen des Landarzt-Förderprogramms hat er den 700. Förderbescheid von Staatsministerin Melanie Huml im Gesundheitsministerium in Nürnberg erhalten.

Hans Herold, stellvertretender Landrat und Landtagsabgeordneter, freute es sehr, dass durch dieses Förderprogramm erfolgreich Anreize geschaffen werden, Haus- und Fach- ärzte in den ländlichen Raum zu holen. Er nahm gemeinsam mit Bad Windsheims Bür- germeister Jürgen Heckel an der feierlichen Übergabe teil. „Dies bedeutet eine weitere Stärkung der ärztlichen Versorgung im Land- kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim“, so der Abgeordnete. Doch gerade auch für den Gesundheitsstandort Bad Windsheim sei es eine wichtige Ergänzung, da waren

sich Hans Herold und Jürgen Heckel einig.

„Die Stadt Bad Windsheim und der Stadtrat freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit“, so Bürgermeister Jürgen Heckel.

Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in ganz Bayern ist die Kassen- ärztliche Vereinigung (KVB) zuständig, die dazu eigene Mittel einsetzt. Unabhängig davon hat das Bayerische Gesundheitsmi- nisterium ein eigenes Förderprogramm auf- gelegt, um Medizinerinnen und Mediziner für den ländlichen Raum zu gewinnen. Gefördert wird damit unter anderem die Niederlassung von Haus- und Fachärzten mit bis zu 60.000 Euro, Psychotherapeuten können eine För- derung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Vo- raussetzung ist grundsätzlich, dass sich Ärztinnen und Ärzte in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohner niederlassen, die nicht überversorgt sind. Bei Kinder- und Ju-

gendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern. Insgesamt wurden bislang mehr als 53 Millionen Euro für die Stärkung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum Bayerns zur Verfügung gestellt.

Staatsministerin Melanie Huml übergibt den 700. För- derbescheid an Dr. Albrecht Kirchner-Zeitz, gemeinsam mit dem stellvertretenden Landrat Hans Herold (hinten rechts) und Bürgermeister Jürgen Heckel (hinten links).

Foto: StMGP

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B üch erbu sfah rp lan C oro na -S on de rfah rp lan b is W eihna ch te n 2 02 0

Bücher, Zeitschriften und DVDs: Der Bücherbus versorgt den ganzen Landkreis mit Lesestoff undMedien. Das Bücherbus-Team bittet die zum Zeit-punkt der Ausleihe geltenden Regeln zu beachten. So müssen aktuell im Bücherbus alle Personen, die sechs Jahre oder älter sind, einen Mund-Na-sen-Schutz tragen. Außerdem dürfen sich Besucheraus mehreren Haushalten nicht gleichzeitig imBücherbus aufhalten. Um flexibel auf die aktuelle Situation reagieren zu können, veröffentlicht dieKreisbücherei zunächst nur die Fahrten bis Weih-nachten.Strecke 1Montag, 26. Oktober 2020Montag, 23. November 2020Montag, 14. Dezember 2020Ulsenheim10:30-11:45 UhrOrtsmitteIppesheim13:20-14:00 UhrMarktplatzReusch 14:10-14:55 Uhr OrtsmitteWeigenheim15:00-15:45 UhrOrtsmitteUttenhofen 15:55-16:20 UhrBushaltestelleHerbolzheim16:30-16:50 Uhr KircheStrecke 2Dienstag, 27. Oktober 2020Dienstag, 24. November 2020Dienstag, 15. Dezember 2020Markt Erlbach 09:20-11:30 Uhr SchuleAltziegenrück 11:40-11:55 UhrOrtsmitteLimbach13:20-13:40 UhrOrtsmitteJobstgreuth13:50-14:35 Uhr FeuerwehrhausWilhelmsgreuth 14:40-14:50 Uhr OrtsmitteHaaghof 14:55-15:10 Uhr GasthausLinden 15:20-15:40 UhrOrtsmitteMarkt Erlbach 15:50-16:10 Uhr SchuleLosaurach16:20-16:35 Uhr BushaltestelleStrecke 3Mittwoch, 28. Oktober 2020Mittwoch, 25. November 2020Mittwoch, 16. Dezember 2020Pfahlenheim09:30-09:50 UhrDorfplatzLipprichhausen10:00-11:40 Uhr SchuleHemmersheim12:50-13:05 Uhr KindergartenSimmershofen 13:15-13:35 Uhr Pfahlenh. Str.Adelhofen 13:40-14:00 Uhr BushaltestelleWelbhausen14:15-14:40 UhrBushaltestelleBrackenlohr14:55-15:15 UhrBushaltestelleGollachostheim 15:25-15:35 Uhr KriegerdenkmalOberickelsheim 15:45-16:20 Uhr FestplatzGollhofen 16:25-16:50 Uhr Ortsmitte Strecke 4Donnerstag, 29. Oktober 2020Donnerstag, 26. November 2020Donnerstag, 17. Dezember 2020Sugenheim09:50-11:40 Uhr SchuleEzelheim13:00-13:15 UhrBushaltestelleKrassolzheim13:25-13:55 UhrOrtsmitteMarkt Nordheim 14:05-14:45 Uhr FeuerwehrhausLangenfeld15:00-15:15 Uhr FlößleinstraßeUnternesselbach 15:25-16:00 Uhr FeuerwehrhausHambühl16:15-16:50 UhrBürgerhausStrecke 5Freitag, 30. Oktober 2020Freitag, 27. November 2020Freitag, 18. Dezember 2020Scheinfeld10:00-11:30 Uhr SchulePrühl13:15-13:30 UhrOrtsmitteObertaschendorf 13:50-14:05 Uhr OrtsmitteMarkt Taschendorf 14:10-14:25 Uhr LindenstraßeFrankfurt 14:35-15:10 UhrBushaltestelleStrecke 6Montag, 9. November 2020 Montag, 30. November 2020Emskirchen 10:00-11:45 Uhr GrundschulePirkach 13:20-13:35 UhrOrtsmitteMausdorf 13:40-13:55 Uhr MilchhausGunzendorf 14:10-14:25 Uhr OrtsmitteWilhelmsdorf 14:30-14:55 Uhr KircheBrunn15:05-15:30 Uhr SchlossBirnbaum15:40-16:00 UhrBushaltestelleGerhardshofen 16:05-16:30 UhrMarktplatzStrecke 7Dienstag, 10. November 2020Dienstag, 1. Dezember 2020Ipsheim08:20-10:15 Uhr SchuleDietersheim10:30-12:00 Uhr SchuleHerrnneuses 13:30-13:45 Uhr BushaltestelleUnterschweinach 14:00-14:20 UhrOrtsmitteAltheim14:40-15:05 UhrBushaltestelleDottenheim15:15-15:45 UhrBushaltestelleIpsheim15:55-16:35 UhrBushaltestelleStrecke 8Mittwoch, 11. November 2020Mittwoch, 2. Dezember 2020Emskirchen 10:00-11:45 Uhr GrundschuleHagenbüchach13:15-13:35 UhrOrtsmitteNeidhardswinden 13:50-14:05 Uhr Bushaltestelle Dürrnbuch 14:15-14:35 Uhr Haus der BäuerinSiedelbach 14:40-15:00 Uhr FeuerwehrhausBuchklingen 15:10-15:25 UhrOrtsmitteSchauerberg15:35-16:05 UhrBushaltestelleEmskirchen 16:15-16:30 Uhr Am REWE-MarktStrecke 9Donnerstag, 12. November 2020Donnerstag, 3. Dezember 2020Burgbernheim09:30-09:55 UhrMarktplatzBurgbernheim10:00-11:40 Uhr SchuleMuna-Marktbergel 13:00-13:40 Uhr BushaltestelleMarktbergel13:50-14:30 Uhr RathausOttenhofen 14:35-14:55 Uhr OrtsmitteIllesheim15:05-15:25 Uhr KircheWiebelsheim15:40-15:55 UhrBushaltestelleErkenbrechtshofen 16:15-16:30 UhrOrtsmitteKrautostheim16:45-17:00 UhrBushaltestelleWaageStrecke 10Freitag, 13. November 2020Freitag, 4. Dezember 2020Markt Bibart08:00-09:30 Uhr SchuleObernzenn10:25-12:00 Uhr SchuleStrecke 11Montag, 19. Oktober 2020Montag, 16. November 2020Montag, 7. Dezember 2020Stübach09:20-10:00 UhrBushaltestelleDachsbach10:30-12:00 Uhr SchuleOberhöchstädt 13:25-13:45 Uhr BushaltestelleRauschenberg13:55-14:10 Uhr BushaltestelleReinhardshofen 14:25-14:45 UhrBushaltestellePahres14:50-15:10 UhrBushaltestelleBaudenbach 15:25-16:40 Uhr OrtsmitteStrecke 12Dienstag, 20. Oktober 2020Dienstag, 17. November 2020Dienstag, 8. Dezember 2020Neuhof a.d.Zenn 10:30-12:00 Uhr SchuleNeuhof a.d.Zenn 13:10-13:30 Uhr MarktplatzNeukatterbach 13:40-13:55 Uhr OrtsmitteTrautskirchen14:10-14:55 Uhr SparkasseBrachbach15:15-15:35 Uhr BushaltestelleHechelbach 15:50-16:05 Uhr OrtsmitteUnteraltenbernheim 16:15-16:30 Uhr Schwarzer Adler Strecke 13Mittwoch, 21. Oktober 2020Mittwoch, 18. November 2020: nur NachmittagMittwoch, 9. Dezember 2020Burghaslach10:30-12:00 UhrSchuleFreihaslach13:15-13:30 UhrOrtsmitteMünchhof 13:35-13:50 UhrOrtsmitteBurghöchstadt 14:00-14:20 Uhr BushaltestelleAppenfelden14:35-14:50 Uhr BushaltestelleKirchrimbach15:00-15:15 UhrOrtsmitteBreitenlohe15:30-15:45 Uhr KircheFürstenforst 16:00-16:15 UhrOrtsmitteBurghaslach16:20-16:40 UhrKircheStrecke 14Donnerstag, 22. Oktober 2020Donnerstag, 19. November 2020Donnerstag, 10. Dezember 2020Bad Windsheim 09:30-11:45 Uhr H.-Delp-SchuleGallmersgarten 13:20-13:45 UhrWirtsbuckSteinach/Bahnhof 13:55-14:10 Uhr BahnhofstraßeErmetzhofen 14:30-14:50 Uhr Gasthaus AdlerCustenlohr15:00-15:30 UhrBushaltestelleLangensteinach 15:45-16:30 Uhr GemeindehausSeenheim16:45-17:00 UhrBushaltestelleStrecke 15Freitag, 23. Oktober 2020Freitag, 20. November 2020Freitag, 11. Dezember 2020Uehlfeld10:00-11:40 Uhr SchuleSchornweisach 13:00-13:15 Uhr UntergasseAltershausen13:25-13:55 UhrOrtsmitteRoßbach14:05-14:20 UhrBushaltestelleMünchsteinach 14:30-14:45 UhrBushaltestelleKleinsteinach14:55-15:20 Uhr Ortseingang

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LKJ Nr. 20 | 2020

Kostenlos zur Schule

Landratsamt erstattet auf Antrag Fahrtkosten ab der 11. Klasse

Gymnasiasten, Berufsfachschüler, Fach- oberschüler und Berufsoberschüler ab der elften Klasse sowie Berufsschüler erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ihre Fahrtkosten zur Schule mit öffentlichen Ver- kehrsmitteln und Schulbussen zurückerstat- tet. Eine wesentliche Bedingung ist, dass dem Landratsamt der Antrag auf Fahrtkos- tenrückerstattung für das zurückliegende Schuljahr 2019/2020 bis spätestens 31.

Oktober 2020 vorliegt.

Hauptvoraussetzungen

Die Familienbelastungsgrenze für Schüler- beförderungskosten beträgt 440 Euro pro Familie und Schuljahr. Beträge, die diese

Grenze übersteigen, erstattet das Landrats- amt auf Antrag zurück. Stellen mehrere Kinder einer Familie einen Antrag, rechnet das Landratsamt nur einmal 440 Euro an.

Bezieht eine Familie für mindestens drei Kinder Kindergeld, entfällt die Familienbe- lastungsgrenze ganz und alle Kosten für Wertmarken und Schulbuskarten werden zurückerstattet. Um auch für das neue Schul- jahr 2020/2021 eine Rückerstattung zu er- halten, sollten bereits jetzt die Erfassungs- bögen abgegeben werden, sofern noch nicht geschehen.

Vorlagen im Internet

Der Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung,

der Erfassungsbogen und weitere Informa- tionen zur Kostenfreiheit des Schulweges sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-nea.de > Service & Themen

> Auto & Mobilität > Schülerbeförderung/

ÖPNV oder direkt bei den Schulen erhältlich.

Bei Fragen stehen Evi Schmidt, Roswitha Cesinger und Armin Reuter vom Landrats- amt gerne zur Verfügung.

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, ÖPNV/Schülerbeförde- rung, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neu- stadt a.d.Aisch, Tel. 09161 92-3341, 92-3342 und 92-3340

Hallenbadsaison gestartet

Neues Bezahlsystem in Neustadt a.d.Aisch

Die unter der Trägerschaft des Landkreises stehenden Hallenbäder im Schulzentrum Neustadt a.d.Aisch und im Schulzentrum Bad Windsheim (nur für Schulen und Ver- eine) sind wieder geöffnet. In beiden Bädern gelten derzeit folgende Regeln: Den Abstand von 1,50 m einhalten sowie Maskenpflicht im Trockenbereich. Im Nassbereich entfällt die Maskenpflicht. Die Besucher des Hallen- bads in Neustadt müssen im Eingangsbe- reich ihre Kontaktdaten hinterlassen, die entsprechenden Formulare liegen dort aus.

Ganz neu wurde ein Bezahlsystem mit Dreh- kreuz und Kassenautomat am Eingang des Neustädter Hallenbads eingerichtet. Hier können Besucher bequem ihre Eintritts- tickets mit Barzahlung lösen. Die Preise ha-

ben sich nicht geändert: Erwachsene ab 16 Jahren zahlen 3 Euro (10-er Karte 25 Euro),

Kinder unter 16 Jahre 1,50 Euro (10-er Kar- te 12 Euro), Schwerbehinderte mit Nachweis ab 50 %, Rentner, Schüler, Studenten sowie Arbeitslose mit Nachweis 2 Euro. Kinder unter sechs Jahre haben freien Eintritt.

Die Öffnungszeiten in Neustadt a.d.Aisch sind wie gewohnt:

Montag: 17:00 bis 20:30 Uhr Dienstag: 17:00 bis 21:30 Uhr Mittwoch: geschlossen (Vereinetag) Donnerstag: 17:00 bis 20:30 Uhr Freitag: 17:00 bis 20:30 Uhr Samstag: geschlossen (Vereinetag) Sonntag: 09:00 bis 16:00 Uhr (Warmbadetag)

Tel. 09161 92-1203 (tagsüber), Tel.

09161 886934 (ab 17:00 Uhr und am Wochenende)

Das neue Bezahlsystem des Hallenbads in Neustadt a.d.Aisch wird kurz vor der Eröffnung der Badesaison noch einmal auf Herz und Nieren geprüft.

Flüssiges Gold aus Kaubenheim

Videoempfehlung: Kulinarisch durch Frankens Mehrregion

Auf seiner Reise durch Frankens Mehrre- gion hat Wolfgang Link, Genussbotschafter von Frankens Mehrregion, die Ölmühle Weinmann in Kaubenheim besucht. Der Biolandhof betreibt seit 2006 eine Raps- mühle und produziert dazu hochwertige Bioöle.

Das Rohmaterial für das Rapsöl stammt von Landwirten aus dem Aischgrund und die Saaten für die Bioöle werden überwie- gend auf dem eigenen Biolandbetrieb er- zeugt. In der Pressung zeigt Reinhard Wein- mann dem interessierten Fernsehkoch, welche Saaten verarbeitet werden und in- formiert, dass die Pressrückstände, der sogenannte Rapskuchen, wieder an die Landwirte als heimisches Eiweißfutter zu- rückgehen.

Die naturbelassenen Öle werden alle mittels Kaltpressung hergestellt. Reinhard Wein- mann und Larissa Berauscheck erklären, dass durch die schonende Aufbereitung

viele gesunde Inhaltsstoffe erhalten bleiben.

Wolfgang Link bekam auch Tipps zur Wir- kungsweise der Öle mit auf den Weg.

Familie Weinmann ist mit Begeisterung bei ihrer Arbeit. Sie vertreibt ihre Öle in aus- gewählten Lebensmittelläden und bei etli- chen Selbstvermarktern in der Region. Das Rapsöl und die Bioöle, darunter Sonnen- blumenöl, Lein-, Leindotter- und Schwarz- kümmelöl, finden in der Küche vielseitige Anwendung. Wolfgang Link verwendet die hochwertigen Öle in einem Gurken-Feta-, Paprika- und Tomaten-Pesto.

Das Genussvideo ist auf dem YouTube-Ka- nal Frankens Mehrregion und mit Rezept- angaben auf www.lust-auf-regionales.de zu sehen.

Regionalmanagement Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Tel.

09161 92-1440, E-Mail: regionalmanage-

ment@kreis-nea.de Genussbotschafter Wolfang Link (rechts) besucht die Familie Weinmann.

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LKJ Nr. 20 | 2020

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LKJ Nr. 20 | 2020

Landrat dankt Ehepaar Able

Leidenschaftlicher Einsatz für Pflegekinder

„Immer für die Kinder da“, „willensstark“, „en- gagiert“, „geradeheraus“, „humorvoll“ und

„leidenschaftlich“, so beschrieb Sigrid Mosé vom Pflegekinderfachdienst am Landratsamt mit großer Dankbarkeit die Eigenschaften der Pflegeeltern Lydia und Peter Able aus Gollhofen, die seit rund 20 Jahren im Land- kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim und darüber hinaus wirkten und viel erreich- ten. Sie wurden in einer kleinen Feierstun- de von Landrat Helmut Weiß verabschiedet, da die Familie den Landkreis in Richtung Oberbayern verlässt.

Das große Engagement des Ehepaars Able begann mit der Aufnahme ihres ersten Pfle- gekindes 1995. Durch die Erfahrungen, die im Laufe der Jahre dazu kamen (bis heute sechs Pflegekinder), merkte das Ehepaar, wie wichtig der Austausch mit Gleichgesinn- ten ist. Nicht nur durch ihr Engagement im Verein Pfad für Kinder im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, wo sich die bei- den zum Beispiel als Schriftführerin, Re- dakteurin, Webmaster, zweiter Vorsitzender und bei Veranstaltungen engagierten, be- stärkten sie andere Pflegeeltern in ihrem Handeln, den Kindern beste Entwicklungs- möglichkeiten zu geben. Peter Ables Mit- wirken im Jugendhilfeausschuss sowie sein Engagement in überregionalen Organisa- tionen wirkte sich ebenfalls sehr positiv auf das Pflege- und Adoptivwesen im Landkreis

aus. So war er beispielsweise acht Jahre der erste Vorsitzende des Landesverbandes Pfad für Kinder und seit 2015 erster Vor- sitzender der Stiftung Wohnstätten für Men- schen mit Behinderung sowie Mitinitiator des FASD-Netzwerk Nordbayern (Fetal-Al- cohol-Spectrum-Disorder).

„Das Engagement von Peter Able kennt kei- ne Grenzen, wenn es darum geht, Kindern ein verlässliches und liebevolles Zuhause zu geben und ihnen damit den Weg in eine gute Zukunft zu ebnen“, lobte Landrat Hel- mut Weiß. Peter und Lydia Able arbeiteten auch eng mit der Erziehungs- und Lebens- beratungsstelle und dem Kreisjugendamt zusammen und wirkten zum Beispiel beim Coaching-Projekt für Pflegefamilien mit al- koholgeschädigten Kindern oder den Vor- bereitungswochenenden für werdende

Adoptiv- und Pflegeeltern mit.

Sigrid Mosé erzählte bei der Verabschiedung, dass Peter Able bei den Vorbereitungswo- chenenden zwar gnadenlos ehrlich über den Alltag von Pflegeeltern referierte, mit seiner humorvollen Leidenschaft für die Pflegekinder die zukünftigen Pflegeeltern aber immer anstecken und begeisterten konnte. Landrat Helmut Weiß dankte dem Ehepaar Able herzlich für die intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in all den Jahren und sprach seine persönliche An- erkennung und Wertschätzung für ihren herausragenden Einsatz für Adoptiv- und Pflegekinder aus.

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Pflegekinderfachdienst, Tel. 09161 92-2530

Landrat Helmut Weiß (rechts) und das Kreisjugendamt danken dem Ehepaar Able für ihren Einsatz für Adoptiv- und Pflegekinder im Landkreis.

Erste physisch-digitale Integrationskonferenz

Kooperation mit Friedrich-Alexander-Universität macht es möglich

Die Integrationskonferenz ist eine etablier- te Veranstaltung für den gemeinsamen Aus- tausch von Haupt- und Ehrenamtlichen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim. Sie fand kürzlich als physisch-digita- le Integrationskonferenz statt – und zwar an vier Standorten gleichzeitig: in der Ge- meinschaftsunterkunft Burghaslach, der Schneiderscheune in Bad Windsheim, dem Sitzungssaal des Landratsamts in Neustadt a.d.Aisch und im Kleinen Treff in Uffenheim.

Nicht zu vergessen die zahlreichen Wohn- zimmer und Terrassen von Teilnehmenden, die sich digital von zuhause zugeschaltet hatten.

Chancen und Grenzen

Nach der Begrüßung durch Landrat Helmut Weiß und einem Einblick zum Sozial- sowie Personenstands- und Ausländerwesen durch die Sachgebietsleiter des Landrats- amtes erörterten die Konferenzteilnehmer aktuelle Themen. Ein besonderer Schwer- punkt galt dabei den Chancen und Grenzen der Integrationsarbeit mithilfe von digitalen Methoden. Die Diskussion zeigte, dass die digitale Kommunikation im Bereich Bildung/

Spracherwerb eine große Bedeutung hat, wohingegen persönliche Treffen zur Sprach-

praxis unabdingbar sind. Exemplarisch mussten Frauencafés oder offene Treffs pandemiebedingt eingestellt werden.

Im zweiten Teil des Nachmittags boten „di- gitale“ Marktstände Informationen zu den Themen Arbeitsmarkt und migrantische Vereine im Landkreis. Anne Güller-Frey vom IQ-Netzwerk Bayern stellte Beratungsan- gebote im Bereich Arbeitsmarktintegration für Unternehmen und Kommunen vor und warb dafür, eine individuelle Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Migrations-Vereine suchen Mitglieder Die Vielfalt von Migration bildet sich auch in den Vereinen ab, die im Anschluss ihre Integrationsarbeit vorstellten: Pfarrer Da- niel Pintea von der rumänisch-orthodoxen Pfarrei Uffenheim-Bad Windsheim-Rothen- burg ob der Tauber, der Türkisch-Kurdische Verein Bad Windsheim e.V. sowie Josef Merrath und Ivan Romaker vom Verein in- tegra e.V. Die Pfarrei bzw. die Vereine haben zwar jeweils unterschiedliche Zielgruppen, wollen sich aber in Zukunft stärker vernetzen.

Besonders wurde die Suche nach weiteren Mitgliedern betont.

Vernetzung im Landkreis

Die Integrationskonferenz fördert den Aus- tausch und die Vernetzung im gesamten Landkreis, womit die Integrationsarbeit vor Ort unterstützt werden kann. Die physisch- digitale Variante wurde gemeinsam mit dem Integrationsbeauftragen des Landkreises Tanju Cetinkaya sowie den Integrations- lotsinnen Veronika Polok (Caritas) und Son- ja Schneider-Rasp (Diakonie) mit Dr. Stefan Kordel und Tobias Weidinger vom Institut für Geographie der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg und seinem Team entwickelt.

Digitaler Kontakt von Bad Windsheim ins Landratsamt.

Foto: Alice Belych

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LKJ Nr. 20 | 2020

30 Jahre Beratung

Anlaufstelle bei Suchtproblemen im Landkreis

Seit 30 Jahren besteht im Landkreis Neu- stadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Beratung rund um das Thema Sucht. Dies würdigt die Diakonie mit einem kleinen Rückblick.

Anstoß durch Elterninitiative

Am 1. Oktober 1980 öffnete die erste Sucht- beratungsstelle im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim ihre Türen. Noch unter der Trägerschaft der Inneren Mission Ansbach wurde die Außenstelle mit einem Sozialpädagogen in der Riemenschneider- gasse 2 in Bad Windsheim besetzt. Die Gründung der Suchtberatung ging auf eine Initiative der „Elterngemeinschaft aller Bad Windsheimer Volksschulen“ zurück, die durch die ansteigende Zahl der Heroinkonsumen- ten im Landkreis sowohl alarmiert als auch persönlich betroffen war. Seit dem 1. Okto- ber 1998 ist der Träger der Suchtberatungs- stelle das Diakonische Werk der Dekanats- bezirke Bad Windsheim, Markt Einersheim, Neustadt a.d.Aisch und Uffenheim.

Breiter Beratungsumfang

Die Beratungsstelle steht für alle Anliegen zum Thema Sucht offen. Ob Probleme mit Alkohol, Drogen, Medikamenten, Glücks- spiel, Essstörungen oder in jüngerer Zeit häufiger auch mit exzessivem Medienkon- sum (zum Beispiel Handy- und Computer- spiele, Surfen, Onlinekauf): Grundsätzlich sind alle Beratungsgespräche kostenfrei und vertraulich. Bei Bedarf werden die Ge- spräche auch in englischer Sprache an- geboten. Die Hauptstelle in Bad Windsheim wird mittlerweile durch Außensprechtage in Neustadt a.d.Aisch, Uffenheim und Scheinfeld ergänzt.

Streetworker erreichen jeden Ort Besondere Bedeutung obliegt den Street- workern: Zusätzlich zu Workshops zum Thema Sucht, zum Beispiel in Schulen und Firmen, werden Betroffene und Angehöri- ge in ihrer häuslichen Umgebung oder auch im Krankenhaus aufgesucht. Somit haben alle Bewohner des Landkreises – gerade bei Führerscheinverlust und ländlichem Wohnort – Zugang zu professioneller Hilfe bei substanz- und verhaltensbezogenen Süchten sowie bei Essstörungen.

Genauso wichtig wie die Arbeit mit Be- troffenen ist die Arbeit mit Bezugspersonen.

Sucht betrifft die ganze Familie, bzw. das gesamte Umfeld. Daher können sich zum Beispiel auch nahestehende Personen, Angehörige oder Lehrpersonal an die Be- ratungsstelle wenden. Daneben werden die Gesprächsgruppen in Bad Windsheim und Neustadt a.d.Aisch sehr gut besucht.

Die Teilnehmenden bestätigen immer wie- der, wie wichtig der Austausch mit Gleich- gesinnten ist.

Herausforderndes Jubiläumsjahr Der Corona-Virus stellte das 30-jährige Jubiläumsjahr vor besondere Herausfor- derungen. Die Beratungsarbeit konnte aber durchgängig aufrechterhalten werden. Zu- nächst telefonisch, dann im Freien und schließlich wieder vor Ort unter Beachtung der geltenden Bestimmungen. Das gesam- te Team der Beratungsstelle dankt ihrem unterstützenden Personenkreis sowie allen Menschen, Fachinstitutionen und Ämtern, die ihre Leistungen in den letzten 30 Jah- ren direkt unterstützt bzw. in der Klienten- betreuung mitgewirkt haben. „Vor allem

geht unser besonderer Dank an unsere Klientinnen und Klienten für ihr entgegen- gebrachtes Vertrauen“, so Stellenleiterin Yvonne Munro.

Psychosoziale Beratungsstelle – Suchtberatung, Rothenburger Stra- ße 42, 91438 Bad Windsheim, Tel. 09841 2859

Die Türen zur Suchtberatungsstelle sind wieder ge- öffnet.

Herzensangelegenheit: Altersmedizin

Chefarzt Dr. Wolfgang Anderer verabschiedet

Dr. Wolfgang Anderer stand über 16 Jahre im Dienste der Kliniken des Landkreises und hat nun seinen Ruhestand angetreten.

An der offiziellen Abschiedsfeier in der Kli- nik Bad Windsheim nahmen Landrat Helmut Weiß, zahlreiche Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken teil.

Der Chefarzt, der sein Medizinstudium in Erlangen absolvierte, blickt auf ein ereignis- reiches berufliches Leben zurück. 1993 bekam er die Facharztanerkennung zum Internisten, baute ein Schlaflabor auf und führte die nichtinvasive Beatmung im Klini- kum Fürth ein. Ab 1996 gründete er als Oberarzt die Abteilung für geriatrische Re- habilitation am Klinikum Fürth. 1998 trat Dr.

Wolfang Anderer seine erste Stelle als Chef- arzt der Klinik für Geriatrische Rehabilita- tion am Bezirksklinikum Ansbach an. Ab 2004 wurde er zusätzlich Chefarzt der Ge-

riatrischen Rehabilitation an der Klinik Uffen- heim. Seit 2011 bis zum Eintritt in den Ruhe- stand leitete Dr. Wolfgang Anderer die Abteilung für Akutgeriatrie, seit 2013 die Medizinische Klinik 4 (Innere & Geriatrie) in der Klinik Bad Windsheim. Er etablierte und prägte die Altersmedizin im Landkreis.

Neben Klinikvorstand Stefan Schilling und

dem ärztlichen Leiter der Klinik Bad Winds- heim Dr. Mathias Bender dankte Landrat Helmut Weiß dem scheidenden Arzt für seine Arbeit, der gemeinsam mit seinem Mitarbeiterteam maßgeblich dazu beitrug, dass der Landkreis seinen Bürgerinnen und Bürgern eine qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung anbieten kann.

Von links: Vorstand Stefan Schilling, Dr. Wolfgang Anderer und Landrat Helmut Weiß.

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LKJ Nr. 20 | 2020

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Inhaltsverzeichnis

Kreisamtsblatt

Landratsamt

Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

• Manöverbekanntmachung der ameri- kanischen Streitkräfte vom 1. bis 30.

November 2020 in den Gemeinde- gebieten Trautskirchen, Gerhards- hofen, Burgbernheim, Bad Windsheim, Dachsbach, Markt Taschendorf, Markt Nordheim

Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Ansbach

• Hinweis auf Haushaltssatzung 2020 Fernwasserversorgung Franken

• Werkausschusssitzung, 13.11.2020

• Verbandsversammlung, 13.11.2020 Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

• Aufgebot Sparkassenbuch Nr. 4822038545 (622038545)

• Aufgebot Sparkassenbuch Nr. 3245018902 (1018902)

• Aufgebot Sparkassenbuch Nr. 3006423739 (2423739)

Das Amtsblatt des Landkreises steht zum Down- load auf www.kreis-nea.de bereit, wird über E-Mail verteilt (zur Aufnahme in den Verteiler kurze Nachricht an amtsblatt@kreis-nea.de), bei Bedarf kostenlos postalisch versandt (Tel. 09161 92-1006) und liegt im Foyer des Land- ratsamtes aus.

Wir gratulieren den

Jubilaren

Am 19.10.2020 zum 90. Geburtstag Ingeburg Finster, Burghaslach Am 19.10.2020 zum 100. Geburtstag Anna Eßel, Ickelheim

Am 20.10.2020 zum 90. Geburtstag Anna Graf, Burghaslach

Am 22.10.2020 zur Diam. Hochzeit Kunigunda und Paul Ruhl, Ipsheim Am 22.10.2020 zur Eisernen Hochzeit Martha und Rudolf Frömmel, Dachsbach

Am 23.10.2020 zum 90. Geburtstag Mathilda Wolf, Langenfeld

Am 25.10.2020 zum 90. Geburtstag Ziri Hauser, Bad Windsheim Am 28.10.2020 zum 90. Geburtstag Barbara Stillkrieg, Grieshof Am 29.10.2020 zur Diam. Hochzeit Paulina und Georg Haegele, Hemmersheim

Am 29.10.2020 zum 90. Geburtstag Hildegard Schüler, Ermetzhofen Am 30.10.2020 zum 90. Geburtstag Sara Härtlein, Ergersheim

Erich Hillenbrand, Ulsenheim

Sitzungstermin

Im Sitzungssaal des Landratsamtes in Neu- stadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1 findet folgende Sitzung statt:

Kreisausschuss

Montag, 26. Oktober 2020, 14:00 Uhr Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil der Sitzung freundlich eingeladen. Die Ta- gesordnung wird rechtzeitig im Landratsamt und in den Dienststellen aushängen sowie unter www.kreis-nea.de veröffentlicht.

Kein Job? Kein Plan? Kein Geld?

Die Beratungsstelle für berufsbezogene Jugendhilfe bietet Hilfe und Unterstützung für Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahren) an, die keine Arbeit haben, einen Ausbildungsplatz suchen oder ratlos über ihre berufliche Zukunft sind. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Bera- tungstermine sind auch in Bad Windsheim und Uffenheim möglich.

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Lena Herzog, Tel. 09161 92-2552, E-Mail: lena.herzog@kreis-nea.de

Offene Sprechstun- de der KoKi

Bereits seit Juni 2020 findet als Ersatz für die „Zwergenbude“ eine offene Sprechstun- de der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen (KoKi) im Jugendtreff Lazarett, Nürnberger Str. 41 in Neustadt a.d.Aisch statt. In dieser haben junge Familien die Möglichkeit, offe- ne Fragen rund um das Thema Familie, Baby und Kleinkind zu stellen. Die beiden Fach- kräfte Sylvia Fichtelmann und Manuela Stern sowie eine Familienhebamme oder Familien- gesundheitspflegerin stehen dafür am Diens- tag, 27. Oktober und Dienstag, 24. No- vember 2020, 09:30 bis 11:30 Uhr zur Verfügung. Da aufgrund der geltenden Hygieneregelungen nur immer einzelne Familien den Jugendtreff betreten dürfen, gibt es eine Anmeldung vor Ort.

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, KoKi – Koordinierungs- stelle Frühe Hilfen, Tel. 09161 92-2540 oder -2541

Familienzeit

Ausstellung in der Kreisbücherei

In der Kreisbücherei Bad Windsheim findet vom Dienstag, 27. Oktober bis Freitag, 27. November 2020 die Ausstellung „Fa- milienzeit“ statt. Die ausgestellten Medien beleuchten alle Facetten des Familienlebens von Büchern zum Vorlesen, über Erziehung, Partnerschaft bis zum Spielen, Basteln oder Kochen mit Kindern. Öffnungszeiten: Di-Fr 10:00-13:00 Uhr, Di+Do 14:00-19:00 Uhr, Mi 14:00-17:00 Uhr. In den Ferien nur nach-

mittags geöffnet.

Schmetterlings- kinder

Unter dem Titel „Zeit für Stille – Zeit für Schmetterlingskinder“ findet am Montag, 2. November 2020, 19:30 Uhr, im Mutter- Kind-Zentrum in Bad Windsheim, Hainser- wall 3, ein Workshop statt. Schmetterlings- kinder sind Kinder, die gar nicht oder nur für kurze Zeit das Licht der Welt erblickt haben. Der Workshop unter Leitung von Dipl.-Psych. Karin Lenz hilft Müttern abzu- schließen, hilft Kinder zu begleiten und hilft neu anzufangen. Anmeldungen unter Tel.

09841 6898180.

Kess erziehen

Elternkurs

Die Erziehungsberatungsstelle der Diakonie bietet einen Elternkurs an: „KESS erziehen - Mehr Freude, weniger Stress“. Mütter und Väter mit Kindern im Altern von drei bis zwölf Jahren erhalten hier eine praktische, ganz- heitlich orientierte Erziehungshilfe.

Das Wir-Gefühl wird gestärkt, ein respekt- voller Umgang miteinander aufgebaut und die Selbstverantwortung des Kindes ge- fördert. Der Kurs unterstützt Eltern auch darin, störendes Verhalten besser zu ver- stehen und gelassener darauf zu reagieren.

Es werden Wege aufgezeigt, notwendige Grenzen durchzusetzen, drohende Konflik- te kreativ zu entschärfen und wichtige Oa- sen für sich selbst zu schaffen.

Der Kurs startet am Montag, 26. Oktober 2020 in der Ansbacher Straße 2, 91413 Neu- stadt a.d.Aisch. Geplant sind weitere Treffen an den vier darauffolgenden Montagen, jeweils von 19:30 bis 21:30 Uhr. Die Arbeits- materialen kosten 10 Euro. Auf die geltenden Abstands- und Hygieneregeln wird Rücksicht genommen. Anmeldung unter Tel. 09161 2577 oder per E-Mail eb@dw-nea.de.

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LKJ Nr. 20 | 2020

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

eine/n

Sachbearbeiter/in (m/w/d)

für den Fachbereich Personalverwaltung in Teilzeit mit 26,75 Wochenstunden Ihre berufliche Qualifikation:

abgeschlossene Ausbildung zum/r Ver- waltungsfachangestellten (m/w/d) (Fach- richtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunal- verwaltung) oder Verwaltungswirt/in (Beamter/in (m/w/d) mit Laufbahnbefä- higung der 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst) oder Verwaltungs- angestellte/r (m/w/d) mit abgeschlosse- nem Beschäftigtenlehrgang I (BL I) oder abgeschlossene kaufmännische Aus- bildung mit Erfahrungen im Bereich Zeitwirtschaft (idealerweise im Bereich des öffentlichen Dienstes)

eine/n

Sachbearbeiter/in (m/w/d)

für den Bereich Organisation für den Fachbereich Hauptverwaltung in Teilzeit (50 %)

Ihre berufliche Qualifikation:

Dipl. Verwaltungswirt/in FH (Beamter/in (m/w/d) mit Laufbahnbefähigung der 3.

Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwal- tungsdienst) oder Verwaltungsfachwirt/

in (m/w/d) mit abgeschlossenem Be- schäftigtenlehrgang II (BL II)

Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 19. Oktober 2020 ausschließlich über unser Bewerberportal unter www.kreis- nea.de (Amt & Verwaltung > Veröffent- lichungen > Stellenangebote). Hier finden Sie auch ausführliche Informa- tionen zu den Voraussetzungen, den Konditionen und die Kontaktdaten zu diesen Stellen.

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim sucht, vorbehaltlich der Zu- stimmung der Förderbehörde, zum 1. Januar 2021 eine/n

Klimaschutz- manager/in (m/w/d)

für die Kreisentwicklung des Landkrei- ses. Die Projektlaufzeit ist zunächst bis 31. Dezember 2023 befristet (Option auf zweijährige Verlängerung).

Ihre berufliche Qualifikation:

abgeschlossenes (Fach-)Hochschul- studium möglichst mit Schwerpunkt in den Bereichen Umwelttechnik, Umwelt- schutz, Klimaschutz oder Klimaanpas- sung oder vergleichbare Ausbildung Bitte bewerben Sie sich bis spätestens 26. Oktober 2020 ausschließlich über unser Bewerbungsportal unter www.

kreis-nea.de (Amt & Verwaltung > Ver- öffentlichungen > Stellenangebote). Hier finden Sie auch ausführliche Informa- tionen zu den Voraussetzungen, den Konditionen und die Kontaktdaten zu dieser Stelle.

Online-Beratung

Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren und Eltern mit Kindern im Alter von null bis sechs Jahren können auf der Internetseite www.bke-beratung.de völlig anonym und rund um die Uhr Fragen oder Probleme mit Fachkräften „besprechen“. Die virtuelle Be- ratungsstelle ist ein ergänzendes Angebot zur Erziehungs- und Lebensberatung der Diakonie vor Ort, Tel. 09161 2577.

Obstankauf 2020

Die 2014 gegründete Genossenschaft

„Streuobst Mittelfranken-West eG“ kauft im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Winds- heim Äpfel und Birnen (keine Mostbirnen) auf. EinHeimischer ist ein Zusammenschluss von Kommunen, Obst- und Gartenbauver- einen sowie vieler Unternehmen, Gastro- nomen und Privatpersonen. Die nächsten Annahmetermine sind am Samstag, 24.

Oktober 2020 und Samstag, 31. Oktober 2020 jeweils von 09:00 bis 15:00 Uhr in Burgbernheim (Steinbacher Mühle am Bahn- hof), Uffenheim (Agrarhandel Schilling am Bahnhof), Trautskirchen (Bauhof) und Gu- tenstetten (Blumenstraße, Ortsende Rich- tung Stübach). Die Genossenschaft bittet nur ausgereiftes und faulstellenfreies Obst aus nicht gespritzten und nicht gedüngten Streuobstbeständen oder gleichwertig an- zuliefern. Die Ankaufspreise betragen 14 Euro je 100 kg für Mitglieder der Genos- senschaft und 10 Euro je 100 kg für Nicht- mitglieder.

im landkreis neustadt an der aisch bad windsheim täglich von 08:00 - 24:00 Uhr erreichbar

frauennot ruf

09161

1213

Ehrenamtspreis

Unter dem Schwerpunkt „Stadt – Land – Lebenswert“ schreibt die Versicherungs- kammer Stiftung einen Ehrenamtspreis 2021 aus. Gesucht werden erfolgreiche Projekte und Initiativen die in enger Zusammenarbeit mit der Kommune durchgeführt werden in der Kategorie „Wir starten digital durch“ oder

„Wir gestalten vor Ort“. Die Siegerprojekte erhalten ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro. Weitere Informationen und Online-Be- werbung unter www.versicherungskam- mer-stiftung.de. Einsendeschluss ist der 30.

November 2020.

Blut spenden

Die nächsten Blutspendetermine im Land- kreis sind am:

Dienstag, 20. Oktober 2020, 16:30 bis 20:30 Uhr in der NeuStadtHalle am Schloss in Neustadt a.d.Aisch,

Mittwoch, 21. Oktober 2020, 17:00 bis 20:30 Uhr, Sportzentrum in Diespeck,

Mittwoch, 28. Oktober 2020, 17:00 bis 20:30 Uhr, Veit vom Berg Halle in Uehlfeld.

Grundsätzlich kann jeder gesunde Erwach- sene mit einem Mindestgewicht von 50 kg Blut spenden. Nähere Informationen unter der kostenlosen Hotline des Blutspende- dienstes 0800 1194911 oder www.blutspen- dedienst.com.

Kriegsgräber

Die Haus- und Straßensammlung des Volks- bundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.

V. findet vom 16. Oktober bis 1. November 2020 statt. Mit dem Bau und der Erhaltung der Kriegsgräberstätten bewahrt der Volks- bund das Gedenken an die Toten. Gleich- zeitig werden die Lebenden an die Folgen von Krieg und Gewalt erinnert. Die Samm- lung dient dazu, den Bau und die Pflege dieser Mahnmale zum Frieden zu ermög- lichen.

Trauergruppe

Neben der Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden ist für den Hospiz Verein Neustadt a.d.Aisch e. V. die Begleitung Trauernder ein besonderes Anliegen. In einer geschützten und von gegenseitigem Respekt getragenen Atmosphäre wird Raum für Erinnerungen und Abschied, aber auch für Erneuerung und Kraft geschaffen. Die Gruppen umfassen sechs Treffen im zwei- wöchentlichen Rhythmus mit festen Teil- nehmern von sechs Personen. Die Gruppe 1 beginnt am Donnerstag, 5. November 2020, 16:30 bis 18:00 Uhr. Die Gruppe 2 startet am Dienstag, 12. Januar 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr. Anmeldung unter Tel. 09161

62909.

Referenzen

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