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Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

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Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Informationen für Ehrenamtliche, Vereine und Organisationen

Was ist die Bayerische Ehrenamtskarte?

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives ehrenamtli- ches Engagement. Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim möchte mit der Ehrenamtskarte allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern danken, die sich in besonderem Ma- ße zum Wohle der Gemeinschaft engagieren.

Die Ehrenamtskarte, eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, ermöglicht den Karteninhabern sowohl im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als auch im gesamten Freistaat Bay-

ern zahlreiche Vergünstigungen und Angebote unterschiedlichster Art. Öffentliche und private Partner geben beispielsweise Rabatte, ermäßigte Eintritte, Freikarten oder bieten unbezahlbare Gelegenheiten.

Die Liste der aktuellen Vergünstigungen ist unter www.kreis-nea.de/qr/ehrenamtskarte und www.lbe.bayern.de oder über die kostenlose App „Ehrenamtskarte Bayern“ einsehbar.

Wer kann die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten?

Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige beantragen. Das Antragsformular ist unter anderem im Inter- net unter www.kreis-nea.de/qr/ehrenamtskarte abrufbar. Der Verein bzw. die Organisation, in der die/der Eh- renamtliche tätig ist, bestätigt die Erfüllung der Voraussetzungen mit Unterschrift und Stempel. Die Anträge werden im Landratsamt gesammelt, geprüft und anschließend die Karten zugesandt.

Folgende Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen:

 mindestens 16 Jahre alt sein,

 sich wöchentlich mindestens fünf Stunden (durchschnittlich) gemeinwohlorientiert engagieren bzw.

250 Stunden/Jahr,

 mindestens seit zwei Jahren aktiv in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiative eingebun- den sein,

 im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wohnen,

 keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgeht.

Außerdem können Inhaber einer Juleica (Jugendleiter-Card), aktive FSJler, FÖJler und BFDler, aktive Feuer- wehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung), aktive Ein- satzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung und aktive Re- servisten für ihren jeweiligen Einsatzbereich die blaue Ehrenamtskarte beantragen.

Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen- Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) oder dem Gesetz über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsi- denten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern erhalten die goldene Ehrenamtskarte.

Auch Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten 5 Stunden pro Woche oder 250 Stun- den pro Jahr ehrenamtlich tätig waren oder Reservisten, die seit 25 Jahren aktiv sind.

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Stand 09/2020

Wie lange ist die Bayerische Ehrenamtskarte gültig?

Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit muss sie erneut beantragt werden.

Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Die Ehrenamtskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Sie gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.

Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig.

Wie werde ich Akzeptanzpartner?

Um die Ehrenamtskarte für das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger besonders attraktiv zu machen, haben öffentliche und private An- bieter die Möglichkeit, sich an der Ehrenamtskarte als Akzeptanzstelle zu betei- ligen. Sie drücken damit ein aktives Zeichen für besonderes ehrenamtliches Engagement aus. Art und Umfang der Aufmerksamkeit für die Ehrenamtlichen, kann völlig frei und ganz individuell bestimmt werden. Um sich als Partner an- zumelden, steht unter www.kreis-nea.de/qr/ehrenamtskarte ein Anmeldeformu- lar bereit.

Vorteile als Partner der Bayerischen Ehrenamtskarte:

 Die Beteiligung ist mit keinerlei zusätzlichen Kosten verbunden.

 Aufnahme in das Akzeptanzpartnerverzeichnis: Veröffentlichung auf der Homepage des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Flyer und App „Ehrenamtskarte Bayern“.

 Sichtbare Solidarzeichen (Aufkleber "Engagement anerkennen: Wir machen mit!", Bildvorlagen für Werbezwecke, Anerkennungsurkunde).

 Erschließung neuer Kundenkreise auch außerhalb des Landkreises durch bayernweite Gültigkeit der Ehrenamtskarte.

Kontakt:

Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim - Büro des Landrats -

Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch Tel. 09161 92-1006

E-Mail: buerodeslandrats@kreis-nea.de Internet: www.kreis-nea.de

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