Einleitung 25 Einführung in die Thematik
A. 25
Rechtspolitische Relevanz der Fragestellung
B. 28
Gang der Untersuchung
C. 30
Rechtspolitische und rechtsökonomische Einordnung der Kommunikation des Aufsichtsrats mit
(institutionellen) Investoren Kapitel 1
32 Der Prinzipal-Agenten-Konflikt als Problem der Corporate
Governance in Publikumsgesellschaften A.
32 Der Investorendialog als Stewardship-Aktivität (institutioneller)
Investoren B.
36 Die Bedeutung institutioneller Investoren für die Abmilderung
des Problems der rationalen Apathie der Aktionäre C.
38 Zwischenergebnis
D. 41
Die Kompetenz des Aufsichtsrats zur Kapitalmarktkommunikation Kapitel 2
43 Einleitende Ausführungen
A. 43
Darstellung des grundsätzlichen Kompetenzgefüges im dualistischen System der Aktiengesellschaft
I.
43 Die grundlegende Bedeutung der Verortung der
Zuständigkeit für die Kapitalmarktkommunikation II.
45 Überblick über den Meinungsstand im Schrifttum
III. 46
Die Organkompetenz des Aufsichtsrats zur Kapitalmarktkommunikation
B.
48 Grundsatz: Zuständigkeit des Vorstands für Maßnahmen
der Geschäftsführung beziehungsweise -leitung I.
49 Der Begriff der Geschäftsführungsmaßnahme i. S. d.
§ 77 Abs. 1 AktG 1.
50 Qualifizierung der Kapitalmarktkommunikation als
2.
Exkurs: die Kapitalmarktkommunikation als Leitungsaufgabe
3.
53 Die Möglichkeit der systemkohärenten Herleitung einer
(themenspezifischen) Kompetenz des Aufsichtsrats zur Kapitalmarktkommunikation im Organisationsgefüge der Aktiengesellschaft
II.
53 Der Aufsichtsrat als janusköpfiges Organ mit
mitunternehmerischem Charakter 1.
55 Die Entwicklung der Aufsichtsratstätigkeit im
Wandel der Zeit a)
55 Systematische Bedenken gegen die Annahme
einer Kapitalmarktkommunikationskompetenz des Aufsichtsrats vor dem Hintergrund des
Geschäftsführungsverbotes des § 111 Abs. 4 S. 1 AktG b)
61 Zustimmungsvorbehalte des § 111 Abs. 4
S. 2 AktG aa)
62 Sonderfall: Die Einbeziehung des Aufsichtsrats
in die Geschäftsführungen in Krisenzeiten bb)
66
§ 32 MitbestG
cc) 70
Personalkompetenz des Aufsichtsrats
dd) 71
Bestellung und Abberufung des Vorstands
(1) 72
Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern
(2)
74 Einbindung des Aufsichtsrats in die
Rechnungslegung der Gesellschaft ee)
75 Feststellung des Jahresabschlusses durch
Vorstand und Aufsichtsrat (1)
75 Prüfung durch den Aufsichtsrat
(2) 76
Erteilung des Prüfungsauftrags
(3) 77
Die Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat
ff)
78 Sonstige Mittwirkungs- und
Einflussnahmemöglichkeiten des Aufsichtsrats auf die Geschäftsführung der Gesellschaft gg)
80 Zwischenergebnis
c) 81
Der Aufsichtsrat als (partielles) Außenorgan der Gesellschaft
2.
82 Zur Eigenschaft des Vorstands als Vertretungsorgan der Gesellschaft
a)
84 Kommunikationsbefugnisse des Aufsichtsrats
b) 85
Vertretungsbefugnisse des Aufsichtsrats
aa) 85
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
bb) 86
(Inhaltliche) Abweichungskompetenz der Organe zur Entsprechenserklärung des jeweils anderen Organs
(1)
86 Die Abgabe der vergangenheitsbezogenen
Entsprechenserklärung als Wissenserklärung über die Befolgung der
Verhaltensempfehlungen (2)
90 Zwischenergebnis
(3) 91
Aufsichtsratsbericht auf der Hauptversammlung:
Erläuterung des Prüfungsberichts nach
§ 171 Abs. 2 beziehungsweise § 176 Abs. 1 S. 1 AktG
cc)
91 Adressatenkreis des Aufsichtsratsberichts
und Außenfunktion (1)
92 Berichtsinhalt und
Kommunikationsbefugnis des Aufsichtsrats (2)
93 Zwischenergebnis und Rückschlüsse für den Untersuchungsgegenstand
(3)
97 Stellungnahme der Verwaltung zu einem
Übernahmegebot, § 27 Abs. 1 WpÜG dd)
97 Zwischenergebnis
c) 101
Zusammenfassung
3. 102
Die Zulässigkeit des Investorendialogs aufgrund ungeschriebener Kommunikationskompetenzen des Aufsichtsrats
III.
103 Einleitende Ausführungen
1. 104
Die Kommunikationsbefugnis des Aufsichtsrats als Annexkompetenz
a)
104 Weiterer Gang der Untersuchung
b) 105
Die Annexkompetenz im Verfassungsrecht
2. 106
Einordung der Lehre von den ungeschriebenen oder implizierten Zuständigkeiten in ihren rechtshistorischen Kontext
a)
106 Stillschweigend mitgeschriebene oder
ungeschriebene Zuständigkeiten im deutschen Staatsorganisationsrecht
b)
109
Voraussetzungen und Verortung der
Annexkompetenz im System der stillschweigend mitgeschriebenen Zuständigkeiten
aa)
109 Erfordernis eines normativen
Anknüpfungspunktes bb)
112 Dogmatische Einordung der Figur der
Annexkompetenz im Verfassungsrecht c)
113 Annexkompetenzen als Ergebnis einer
teleologisch-funktionalen Gesetzesauslegung aa)
113 Abgrenzung von der Herleitung ungeschriebener Gesetzgebungskompetenzen im Wege der Analogiebildung
bb)
115 Verhältnis der funktional-teleologischen
Auslegung zu den übrigen Auslegungsmethoden cc)
117 Bedeutungsgehalt der tatbestandlichen
Umschreibung der Annexkompetenz in Rechtsprechung und Literatur
dd)
118 Exkurs: Zuständigkeitsüberschneidungen auf der
Ebene der Annexkompetenzen d)
120 Die Behandlung von Doppelzuständigkeiten
aa) 120
Methodische Einordnung des Kriteriums des stärkeren Sachzusammenhangs
bb)
121 Zwischenergebnis
e) 122
Allgemeines
aa) 122
Schlussfolgerungen für die Anerkennung und Begründbarkeit von Annexkompetenzen im Aktien- beziehungsweise
Kapitalgesellschaftsrecht bb)
123 (Strukturelle) Vergleichbarkeit der
Kompetenzabgrenzungsproblematik und Übertragbarkeit anerkannten Kriterien auf das Kapitalgesellschaftsrecht
3.
124 Die Herleitung von Annexkompetenzen des
Aufsichtsrats in Abgrenzung zum Zuständigkeitsbereich des Vorstands
4.
126 Methodische Verortung der Annexkompetenzen im Kapitalgesellschaftsrecht
a)
126 Sachgerechtigkeit einer teleologisch-funktionalen
Auslegung der geschriebenen Aufsichtsratskompetenzen b)
127
Geschriebene Kompetenztitel als Anknüpfungspunkt für die Herleitung von Annexkompetenzen
c)
127 Maßstäbe zur Kompetenzkonkretisierung im
Kapitalgesellschaftsrecht d)
128 Fehlendes Erfordernis einer notwendigen
Bedingung aa)
128 Die organschaftliche Funktionstrennung als
Grenze der Kompetenzbegründung bb)
130 Das Kriterium der Organadäquanz im
Aktienrecht cc)
131 Anwendung der gefundenen Maßstäbe zur Begründung einer Kapitalmarktkommunikationskompetenz des Aufsichtsrats
5.
132 Einblick in die Vorgehensweise
a) 133
Gang der weiteren Untersuchung
aa) 133
Ausklammerung rechtsvergleichender Aspekte in der folgenden
Untersuchung der organschaftlichen
Kommunikationszuständigkeiten innerhalb der dualistisch verfassten Aktiengesellschaft
bb)
134 Ablehnung einer umfassenden
und themenunabhängigen
Kommunikationszuständigkeit des Aufsichtsrats in Gesellschaftsangelegenheiten
b)
137 Zur fehlenden Begründbarkeit
einer themenunabhängigen
Kommunikationszuständigkeit des Aufsichtsrats im Wege der Analogiebildung
aa)
139 Gesamtanalogie der gesetzlich geregelten
Äußerungsbefugnisse des Aufsichtsrats (1)
139 Analoge Anwendung des § 27 WpÜG
(2) 140
Ablehnung einer thematisch unbeschränkten Äußerungsbefugnis als Annexkompetenz zu
§ 111 Abs. 1 AktG bb)
141 Die Kommunikationskompetenz des Aufsichtsrats zu aufsichtsratsspezifischen Themen
c)
143 Die Annexkompetenz als Korrelat zu den
gesetzlich normierten Sachzuständigkeiten des Aufsichtsrats
aa)
144
Wortlautgrenze: Auslegungsbedürftigkeit und -fähigkeit der aktienrechtlichen Zuständigkeitsnormen in Bezug auf die sachbezogene
Kommunikationszuständigkeit (1)
145 Systemkohärenz einer themenspezifischen
Kommunikationskompetenz (2)
146 Die Begründbarkeit einer
Kommunikationskompetenz unter
teleologisch-funktionalen Gesichtspunkten (3)
147 Funktionaler Zusammenhang
zwischen Kommunikations- und Sachzuständigkeit
(a)
147 Eigenverantwortlichkeit der
Aufgabenwahrnehmung durch den Aufsichtsrat
(aa)
148 Steuerung der Akzeptanz der
Aufsichtsratsarbeit durch den Kapitalmarkt
(bb)
149 Rechenschafts- und
Informationsfunktion des Gesprächsaustauschs (cc)
150 Vereinbarkeit einer
aufsichtsratsspezifischen
Kommunikationsbefugnis mit der aktienrechtlichen Funktionstrennung (b)
152 Zwischenergebnis
(4) 153
Die inhaltliche Reichweite der
Äußerungsbefugnisse des Aufsichtsrats bb)
154 Ausgangspunkt: Differenzierung nach
exklusiven und geteilten Zuständigkeiten im Aufgabenspektrum des Aufsichtsrats
(1)
154 Das Problem der Doppelzuständigkeiten im Bereich der Kapitalmarktkommunikation (2)
155 Ausgewählte, problematische Einzelfälle
(3) 158
Unternehmensstrategie
(a) 158
Vorstandsangelegenheiten
(b) 163
Die Personalkompetenz des Aufsichtsrats de lege lata (aa)
163
Exkurs: Auswirkungen der Say on Pay-Regulierung nach der geänderten
Aktionärsrechterichtlinie auf die aus der Personalkompetenz des Aufsichtsrats folgenden Kommunikationsbefugnisse (bb)
167 Finanzverantwortung
(c) 169
Der allgemeine Überwachungsauftrag als Anknüpfungspunkt für eine Äußerungsbefugnis des Aufsichtsrats (d)
171 Zustimmungsvorbehalte des § 111 Abs. 4 S. 2 AktG
(e)
172 Im Besonderen: Der Aufsichtsrat als
Informationsempfänger im Rahmen des Investorendialoges
d)
172 Zur Erforderlichkeit einer
vorstandsunabhängigen Information des Aufsichtsrats und der Differenzierung zwischen vorstandsabhängigen und -unabhängigen Informationen
aa)
173 Das Informationsbedürfnis des Aufsichtsrats
(1) 173
Die Information des Aufsichtsrats nach dem Aktiengesetz
(2)
174 Das Recht des Aufsichtsrats zur
themenunabhängigen Entgegennahme von Informationen
(3)
176 Zwischenergebnis
bb) 180
Zusammenfassung
e) 180
Auswirkungen der bisherigen Untersuchungsergebnisse auf noch offene Fragen der Aufsichtsratskompetenzen mit Außenbezug
IV.
181 Auskunftserteilung auf der Hauptversammlung
1. 181
Schlussfolgerungen in Bezug auf das Recht des Aufsichtsrats zur Stellungnahme zu aufsichtsratsspezifischen Fragestellungen a)
181 Erweiterung des Fragerechts der Aktionäre nach
§ 131 Abs. 1 S. 1 AktG auf den Aufsichtsrat b)
184
Zulässigkeit von Direktkontakten zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand nachgeordneten Unternehmensmitarbeitern
2.
185 Einleitende Ausführungen
(1) 185
Begründbarkeit eines allgemeinen Auskunftsanspruchs des Aufsichtsrats gegenüber Unternehmensangestellten auf Grundlage der aktienrechtlichen Kompetenzordnung
(2)
187 Unternehmensangestellte als
Auskunftspersonen in der Aufsichtsratssitzung (a)
187 Direktkontakte als Ausfluss der Personal- und Überwachungskompetenz des Aufsichtsrats
(b)
190 Grenzen eines Initiativrechts des
Aufsichtsrats zur Informationsbeschaffung (3)
192 Der Kontakt mit außenstehenden Dritten
3. 193
Die Kompetenz des Aufsichtsrats zur
Selbstbefreiungsentscheidung und Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen
4.
195 Innerorganschaftliche Zuständigkeit des
Aufsichtsratsvorsitzenden zur Führung des Investorendialogs C.
198 Zur fehlenden exklusiven Zuständigkeit des
Aufsichtsratsvorsitzenden für die aufsichtsratsspezifische Kapitalmarktkommunikation
I.
200 Die Rechtsstellung des Aufsichtsratsvorsitzenden im
Organisationsgefüge der Aktiengesellschaft 1.
200 Zur Repräsentationsfunktion des
Aufsichtsratsvorsitzenden a)
202 Die Mitwirkung des Aufsichtsratsvorsitzenden
bei Handelsregisteranmeldungen aa)
203 Der Aufsichtsratsvorsitzende als
Versammlungsleiter bb)
203 Erläuterung des Aufsichtsratsberichts auf der
Hauptversammlung durch den Vorsitzenden cc)
204 Bestätigung der vorangegangenen Erkenntnisse
dd) 206
Zwischenergebnis
ee) 207
Der Aufsichtsratsvorsitzende als Bindeglied zwischen Aufsichtsrat und Vorstand
b)
207
Das kompetenzielle Zusammenspiel zwischen Aufsichtsratsvorsitzenden und den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats in Fragen der Kapitalmarktkommunikation
c)
210 Der Aufsichtsrat als Kollegialorgan
aa) 210
Die Beschlussbedürftigkeit von Maßnahmen der Kapitalmarktkommunikation
(1)
212 Anforderungen an den Detailierungsgrad des zu fassenden Beschlusses
(2)
214 Die Ausführung von Beschlusses nach
§ 108 Abs. 1 AktG bb)
215 Zwischenergebnis
2. 220
Zur Möglichkeit einer innerorganschaftlichen Übertragung der Verantwortlichkeit für die aufsichtsratsspezifische Kapitalmarktkommunikation auf einen gesonderten Ausschuss oder einzelne Aufsichtsratsmitglieder II.
223 Übertragbarkeit der Kapitalmarktkommunikation auf
den Aufsichtsratsvorsitzenden 1.
224 Das Verhältnis von Satzungs- und
Geschäftsordnungsregelungen über die Zuständigkeit für die aufsichtsratsspezifische Kapitalmarktkommunikation
a)
225 Zur Zulässigkeit einer die
Kommunikationsbefugnisse auf den Aufsichtsratsvorsitzenden übertragenden Satzungsregelung
b)
226 Die Übertragung der Kommunikationsbefugnisse
auf den Aufsichtsratsvorsitzenden durch das Gesamtgremium kraft Geschäftsordnung c)
230 Zwischenergebnis
d) 232
Die Übertragung der aufsichtsratsspezifischen Kapitalmarktkommunikation auf einen Ausschuss 2.
233 Zwischenergebnis
3. 236
Pflicht der Aufsichtsratsmitglieder zur Weiterleitung relevanter Informationen an das Gesamtorgan und die übrigen Mitglieder
III.
236 Grundsätzliche Zuständigkeit des
informationsempfangenden Mandatsträgers für die Informationsweitergabe an das Gesamtgremium 1.
236
Einschaltung des Aufsichtsratsvorsitzenden in die Koordination der Informationsweiterleitung und -verarbeitung durch die Aufsichtsratsmitglieder 2.
238 Zwischenergebnis
3. 240
Die (freiwillige) Einbindung des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder in die außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegende Kapitalmarktkommunikation durch den Vorstand D.
240 Die aktienrechtlichen Voraussetzungen für
eine Delegierbarkeit von Maßnahmen der
Kapitalmarktkommunikation vom Vorstand auf den Aufsichtsrat und seine Mitglieder
I.
242 Zur fehlende Delegierbarkeit von Maßnahmen der
Kapitalmarktkommunikation vor dem Hintergrund des
§ 76 Abs. 1 AktG 1.
244 Die Kapitalmarktkommunikation als
Leitungsaufgabe des Vorstands a)
244 Umfang des durch § 76 Abs. 1 AktG vermittelten
Delegationsverbotes b)
245 Delegationsverbot des § 111 Abs. 4 S. 1 AktG als
Grenze der Einbindung des Aufsichtsrats in die vorstandsspezifische Kapitalmarktkommunikation 2.
248 Korrektur der vorherigen Ergebnisse unter
teleologischen Gesichtspunkten 3.
250 Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse zur
freiwilligen Einbindung des Aufsichtsrats in die Investor Relations-Arbeit des Vorstands
a)
250 Möglichkeit einer inhaltlich beschränkten
Einbindung des Aufsichtsrats b)
251 Exkurs: Bestehen eines passiven Teilnahmerechts von
Aufsichtsratsmitgliedern an vom Vorstand initiierten Investor Relations-Maßnahmen
II.
253 (Äußere) Grenzen der Kapitalmarktkommunikation
durch den Aufsichtsrat Kapitel 3
254 Verschwiegenheitspflicht der §§ 116 S. 1 u. S. 2,
93 Abs. 1 S. 3 AktG A.
254 Inhalt und Reichweite der Verschwiegenheitspflicht
I. 255
Entscheidungshoheit über die Offenlegung vertraulicher Informationen
II.
256
Praktische Auswirkungen für die Aufsichtsratsarbeit
III. 258
Die organschaftliche Treuepflicht als Grenze der
Kommunikationsbefugnisse und als Anknüpfungspunkt einer sog. one-voice-policy
B.
259 Gleichbehandlungsgrundsatz der Aktionäre
C. 262
Grundlagen
I. 264
Zum Prüfungsmaßstab des § 53a AktG:
Der Gleichbehandlungsgrundsatz als Verhältnismäßigkeitsprüfung 1.
264 Das Verhältnis von § 53a AktG zu § 131 Abs. 4 S. 1 AktG
2. 267
Keine Legitimationswirkung für eine generelle Vorabinformation bestimmter Aktionäre a)
267 Fehlende Verbotswirkung des § 131 Abs. 4 S. 1 AktG
b) 269
Durchbrechungen des Grundsatzes der informationellen Gleichbehandlung nur in Ausnahmefällen
c)
271 Zwischenergebnis
3. 272
Zur sachlichen Rechtfertigung einer priorisierenden Informationspolitik des Aufsichtsrats anhand des Verhältnismäßigkeitsmaßstabs
II.
273 Das berechtigte Gesellschaftsinteresse an der
Durchführung vertraulicher Investorengespräche und der selektiven Weitergabe von Informationen
1.
273 Geeignetheit und Erforderlichkeit einer selektiven
Informationsweitergabe zur Verwirklichung des Gesellschaftsinteresses
2.
275 Zur Angemessenheit einer informationellen
Ungleichbehandlung von Aktionären im Rahmen selektiver Investorengespräche
3.
278 Anlassbezogene, zur Vorbereitung von
hauptversammlungspflichtigen Maßnahmen erforderliche Vorabunterrichtung ausgewählter Aktionäre
a)
279 Zulässigkeit einer anlass- und
situationsunabhängigen Vorabinformation ausgewählter Aktionäre
b)
282 Meinungsstand im Schrifttum
aa) 283
Stellungnahme
bb) 285
Ausgangspunkt: Kein generelles Sonderprivileg im Bereich der Aktionärsinformation aufgrund der
Eigenschaft als institutioneller Investor oder Großaktionär
(1)
285 Keine Rechtfertigung eines
privilegierten Informationsstatus institutioneller Investoren durch die Aktionärsrechterichtlinie beziehungsweise deren Umsetzung im Rahmen des ARUG II (2)
287 Beschränkung der Pflicht zur
informationellen Gleichbehandlung nach Art der gewährten Information
(3)
288 Zur etwaigen
Rechtfertigungsmöglichkeit einer selektiven Informationspolitik zu nicht-kurserheblichen oder öffentlich- bekannten Informationen
(a)
290 Das Kriterium der
Kurserheblichkeit als ungeeignetes Differenzierungsmerkmal
(aa)
292 Öffentlich bekannte Informationen als Gegenstand des
Investorendialoges (bb)
294 Zwischenergebnis: Zulässigkeit der
näheren Erläuterung und Vertiefung bereits öffentlich bekannter
Informationen im persönlichen Gespräch
(b)
296 Kriterien für eine sachgerechte und den
Gleichbehandlungsgrundsatz der Aktionäre respektierende Auswahl der Dialogpartner c)
297 Auskunftsansprüche der Aktionäre gegenüber dem
Aufsichtsrat III.
299 Beschränkung des Nachinformationsanspruchs auf die
Auskunftserteilung durch den Vorstand – Kritische Würdigung der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 16.02.2016 – 3–05 O 132/15, NJW- RR 2016, 739
1.
301 Sachverhaltszusammenfassung
a) 301
Wiedergabe der Entscheidungsgründe unter kritischer Würdigung der tatbestandlichen
Begrenzung des Auskunftsrechts auf vom Vorstand erteilte Informationen
b)
302 Die Konkretisierungspflichten der Aktionäre als
in der Praxis problematische Einschränkung des Auskunftsrechts der Aktionäre
2.
303 Ziffer 6.1 S. 2 DCGK (sog. Regulation Fair
Disclosure) a)
305 Einbeziehung der Investorengespräche durch
Ziffer 6.1 S. 2 DCGK aa)
306 Die Regulation Fair Disclosure der United States Securities and Exchange Commission
bb)
307 Adaptionspotential der Regulation FD und
Anpassung der Ziffer 6.1 S. 2 DCGK cc)
310 Abgabe einer Erklärung zur Dialogpraxis
b) 311
Zwischenergebnis
c) 313
Begrenzung des Nachauskunftsanspruchs auf die Hauptversammlung
3.
314 Die Herleitung eines unmittelbar auf § 53a AktG
beruhenden Auskunftsanspruchs a)
315 Zwischenergebnis
b) 316
Das Verbot der Weitergabe von Insiderinformationen gem. Art. 14 lit. c MAR als insiderrechtliche Schranke des Investorendialoges
D.
317 Grundlagen
I. 317
Zulässigkeit einer selektiven Weitergabe von Insiderinformationen durch den Aufsichtsrat nur im Ausnahmefall
II.
319 Nachgelagerte Ad-hoc-Publizitätspflichten
III. 321
Zur Gesetzmäßigkeit eines dem Investorendialog nachgelagerten und von den Empfehlungen der Aktionäre beeinflussten
Handelns des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder E.
322 Kommunikationsordnung für den Aufsichtsrat
Kapitel 4 327
Denkbare Inhalte einer Kommunikationsordnung für den Aufsichtsrat
A.
328 Funktionale Ausgestaltung der Kommunikationsordnung
B. 331
Mehrheitserfordernis
II. 334
Muster für eine Kommunikationsordnung des Aufsichtsrats
C. 335
Haftungsrisiken und Klagemöglichkeiten bei einer Überschreitung der Kommunikationskompetenzen durch Aufsichtsratsmitglieder
Kapitel 5
341 Haftungsrisiken kommunikativ tätig werdender
Aufsichtsratsmitglieder A.
341 Allgemeines
I. 341
Ausgewählte Einzelfälle im Zusammenhang mit
Kommunikationsaktivitäten von Organmitgliedern einer Aktiengesellschaft
II.
342 Kreditgefährdende Äußerungen eines Mitglieds des
Aufsichtsrats – OLG Stuttgart, Urt. vom 29.02.2012 – 20 U 3/11, ZIP 2012, 625 (sog. Sardinien-Urteil) 1.
342 Haftung bei der fehlenden Weiterleitung von
Informationen 2.
345 Eigenhaftung aus culpa in contrahendo bei
Falschangaben zu für eine Anlagenentscheidung wesentlichen Umständen
3.
345 Abwehr- und Sanktionsmöglichkeiten der Verwaltungsorgane
bei einem unzulässigen kommunikativen Tätigwerden eines Aufsichtsratsmitglieds
B.
347 Klagebefugnis einzelner Mandatsträger bei Kompetenz- und Pflichtverletzungen anderer Aufsichtsratsmitglieder
I.
348 Grundsätzlicher Vorrang der Beschlussfassung nach
§ 108 Abs. 1 AktG 1.
348 Abberufungsmöglichkeiten durch das Gesamtorgan
2. 349
Gerichtliche Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds
a) 349
Vorliegen eines wichtigen Grundes
aa) 350
(Innerorganschaftliche)
Kompetenzüberschreitungen im Verhältnis zum Aufsichtsratsgremium
(1)
350 Eingriffe in den Zuständigkeitsbereich des
Vorstands (2)
351 Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht
(3) 352
Abberufungsbeschluss durch den Aufsichtsrat
bb) 353
Prozessuales, insbesondere Passivlegitimation im gerichtlichen Verfahren
cc)
354
Sonderfall: Abberufung des
Aufsichtsratsvorsitzenden aus seinem Amt als Vorsitzendem
b)
355 Klageweises Vorgehen einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Wege des Intraorganstreits
3.
356 Unterlassungsklagen einzelner
Aufsichtsratsmitglieder bei
Kompetenzüberschreitungen anderer Mandatsträger a)
357 Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des
Aufsichtsratsbeschlusses b)
359 Ausnahmsweise Zulässigkeit einer
Unterlassungsklage im Aufsichtsrat c)
362 Leistungsklage auf Erfüllung der dem
Investorendialog nachgelagerten Informationsrechte der Aufsichtsratsmitglieder
d)
364 Sanktionsmöglichkeiten des Vorstands bei
Kompetenzüberschreitungen des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
II.
366 Zulässigkeit einer Kompetenzschutzklage des Vorstands
1. 367
Nichtigkeitsfeststellungsklage durch den Vorstand
2. 369
Zwischenergebnis
III. 370
Analyse der Regelung des Deutschen Corporate Governance Kodex zum Investorendialog durch den Aufsichtsrat unter besonderer Berücksichtigung rechtsvergleichender Aspekte
Kapitel 6
372 Einleitende Ausführungen
A. 372
Überblick über die weitere Vorgehensweise
I. 373
Zur Vergleichbarkeit der in den Corporate Governance Kodizes enthaltenen Regelungen zum Investorendialog II.
374 Erneut: Berücksichtigung der durch das dualistische
System vorgegebenen organschaftlichen Trennung von Aufsichtsrat und Vorstand
1.
374 Weitere Regelungsinhalte der Kodizes
2. 375
Exkurs: Annäherung des dualistischen und monistischen Systems
3.
376 Ziffer 5.2 Abs. 2 DCGK zum Investorendialog durch den
Aufsichtsrat B.
378
Der Investorendialog in Großbritannien nach dem UK Corporate Governance Code
C.
379 Die Struktur des boards nach dem UK Corporate
Governance Code I.
381 Der Investorendialog nach dem UK Corporate Governance Code in seine Fassung von Juli 2018
II.
383 Die regulatorischen Rahmenbedingungen des Investorendialogs
in den Vereinigten Staaten von Amerika D.
386 Die “Principles of Corporate Governance” des Business
Roundtables I.
386 Listed Company Manual der NYSE und Regulation S-K der SEC
II.
389 Rückschlüsse für die Ausgestaltung des Deutschen Corporate
Governance Kodex E.
390 Die Fokussierung der Gesprächsinitiative auf einzelne
Mitglieder I.
391 Plädoyer für den Verzicht auf einen umfassenden
Regelungsabschnitt zum Investorendialog im Deutschen Corporate Governance Kodex
II.
392 Lösungsvorschlag für eine Änderung des Deutschen
Corporate Governance Kodex III.
397 Aufnahme einer Anregung zum Erlass einer
Kommunikationsordnung durch den Aufsichtsrat 1.
397 Änderung von Ziffer 5.2 DCGK zugunsten einer das
Gremium betreffenden Regelung 2.
398 Verzicht auf weitere Regelungsinhalte
3. 399
Vorschlag für eine Anpassung des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017
F.
399
Fazit 401
Thesenartige Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 404
Literaturverzeichnis 417