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Kapitalmarktkommunikation durch den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft

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Academic year: 2022

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(1)

Einleitung 25 Einführung in die Thematik

A. 25

Rechtspolitische Relevanz der Fragestellung

B. 28

Gang der Untersuchung

C. 30

Rechtspolitische und rechtsökonomische Einordnung der Kommunikation des Aufsichtsrats mit

(institutionellen) Investoren Kapitel 1

32 Der Prinzipal-Agenten-Konflikt als Problem der Corporate

Governance in Publikumsgesellschaften A.

32 Der Investorendialog als Stewardship-Aktivität (institutioneller)

Investoren B.

36 Die Bedeutung institutioneller Investoren für die Abmilderung

des Problems der rationalen Apathie der Aktionäre C.

38 Zwischenergebnis

D. 41

Die Kompetenz des Aufsichtsrats zur Kapitalmarktkommunikation Kapitel 2

43 Einleitende Ausführungen

A. 43

Darstellung des grundsätzlichen Kompetenzgefüges im dualistischen System der Aktiengesellschaft

I.

43 Die grundlegende Bedeutung der Verortung der

Zuständigkeit für die Kapitalmarktkommunikation II.

45 Überblick über den Meinungsstand im Schrifttum

III. 46

Die Organkompetenz des Aufsichtsrats zur Kapitalmarktkommunikation

B.

48 Grundsatz: Zuständigkeit des Vorstands für Maßnahmen

der Geschäftsführung beziehungsweise -leitung I.

49 Der Begriff der Geschäftsführungsmaßnahme i. S. d.

§ 77 Abs. 1 AktG 1.

50 Qualifizierung der Kapitalmarktkommunikation als

2.

(2)

Exkurs: die Kapitalmarktkommunikation als Leitungsaufgabe

3.

53 Die Möglichkeit der systemkohärenten Herleitung einer

(themenspezifischen) Kompetenz des Aufsichtsrats zur Kapitalmarktkommunikation im Organisationsgefüge der Aktiengesellschaft

II.

53 Der Aufsichtsrat als janusköpfiges Organ mit

mitunternehmerischem Charakter 1.

55 Die Entwicklung der Aufsichtsratstätigkeit im

Wandel der Zeit a)

55 Systematische Bedenken gegen die Annahme

einer Kapitalmarktkommunikationskompetenz des Aufsichtsrats vor dem Hintergrund des

Geschäftsführungsverbotes des § 111 Abs. 4 S. 1 AktG b)

61 Zustimmungsvorbehalte des § 111 Abs. 4

S. 2 AktG aa)

62 Sonderfall: Die Einbeziehung des Aufsichtsrats

in die Geschäftsführungen in Krisenzeiten bb)

66

§ 32 MitbestG

cc) 70

Personalkompetenz des Aufsichtsrats

dd) 71

Bestellung und Abberufung des Vorstands

(1) 72

Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern

(2)

74 Einbindung des Aufsichtsrats in die

Rechnungslegung der Gesellschaft ee)

75 Feststellung des Jahresabschlusses durch

Vorstand und Aufsichtsrat (1)

75 Prüfung durch den Aufsichtsrat

(2) 76

Erteilung des Prüfungsauftrags

(3) 77

Die Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat

ff)

78 Sonstige Mittwirkungs- und

Einflussnahmemöglichkeiten des Aufsichtsrats auf die Geschäftsführung der Gesellschaft gg)

80 Zwischenergebnis

c) 81

Der Aufsichtsrat als (partielles) Außenorgan der Gesellschaft

2.

82 Zur Eigenschaft des Vorstands als Vertretungsorgan der Gesellschaft

a)

84 Kommunikationsbefugnisse des Aufsichtsrats

b) 85

(3)

Vertretungsbefugnisse des Aufsichtsrats

aa) 85

Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

bb) 86

(Inhaltliche) Abweichungskompetenz der Organe zur Entsprechenserklärung des jeweils anderen Organs

(1)

86 Die Abgabe der vergangenheitsbezogenen

Entsprechenserklärung als Wissenserklärung über die Befolgung der

Verhaltensempfehlungen (2)

90 Zwischenergebnis

(3) 91

Aufsichtsratsbericht auf der Hauptversammlung:

Erläuterung des Prüfungsberichts nach

§ 171 Abs. 2 beziehungsweise § 176 Abs. 1 S. 1 AktG

cc)

91 Adressatenkreis des Aufsichtsratsberichts

und Außenfunktion (1)

92 Berichtsinhalt und

Kommunikationsbefugnis des Aufsichtsrats (2)

93 Zwischenergebnis und Rückschlüsse für den Untersuchungsgegenstand

(3)

97 Stellungnahme der Verwaltung zu einem

Übernahmegebot, § 27 Abs. 1 WpÜG dd)

97 Zwischenergebnis

c) 101

Zusammenfassung

3. 102

Die Zulässigkeit des Investorendialogs aufgrund ungeschriebener Kommunikationskompetenzen des Aufsichtsrats

III.

103 Einleitende Ausführungen

1. 104

Die Kommunikationsbefugnis des Aufsichtsrats als Annexkompetenz

a)

104 Weiterer Gang der Untersuchung

b) 105

Die Annexkompetenz im Verfassungsrecht

2. 106

Einordung der Lehre von den ungeschriebenen oder implizierten Zuständigkeiten in ihren rechtshistorischen Kontext

a)

106 Stillschweigend mitgeschriebene oder

ungeschriebene Zuständigkeiten im deutschen Staatsorganisationsrecht

b)

109

(4)

Voraussetzungen und Verortung der

Annexkompetenz im System der stillschweigend mitgeschriebenen Zuständigkeiten

aa)

109 Erfordernis eines normativen

Anknüpfungspunktes bb)

112 Dogmatische Einordung der Figur der

Annexkompetenz im Verfassungsrecht c)

113 Annexkompetenzen als Ergebnis einer

teleologisch-funktionalen Gesetzesauslegung aa)

113 Abgrenzung von der Herleitung ungeschriebener Gesetzgebungskompetenzen im Wege der Analogiebildung

bb)

115 Verhältnis der funktional-teleologischen

Auslegung zu den übrigen Auslegungsmethoden cc)

117 Bedeutungsgehalt der tatbestandlichen

Umschreibung der Annexkompetenz in Rechtsprechung und Literatur

dd)

118 Exkurs: Zuständigkeitsüberschneidungen auf der

Ebene der Annexkompetenzen d)

120 Die Behandlung von Doppelzuständigkeiten

aa) 120

Methodische Einordnung des Kriteriums des stärkeren Sachzusammenhangs

bb)

121 Zwischenergebnis

e) 122

Allgemeines

aa) 122

Schlussfolgerungen für die Anerkennung und Begründbarkeit von Annexkompetenzen im Aktien- beziehungsweise

Kapitalgesellschaftsrecht bb)

123 (Strukturelle) Vergleichbarkeit der

Kompetenzabgrenzungsproblematik und Übertragbarkeit anerkannten Kriterien auf das Kapitalgesellschaftsrecht

3.

124 Die Herleitung von Annexkompetenzen des

Aufsichtsrats in Abgrenzung zum Zuständigkeitsbereich des Vorstands

4.

126 Methodische Verortung der Annexkompetenzen im Kapitalgesellschaftsrecht

a)

126 Sachgerechtigkeit einer teleologisch-funktionalen

Auslegung der geschriebenen Aufsichtsratskompetenzen b)

127

(5)

Geschriebene Kompetenztitel als Anknüpfungspunkt für die Herleitung von Annexkompetenzen

c)

127 Maßstäbe zur Kompetenzkonkretisierung im

Kapitalgesellschaftsrecht d)

128 Fehlendes Erfordernis einer notwendigen

Bedingung aa)

128 Die organschaftliche Funktionstrennung als

Grenze der Kompetenzbegründung bb)

130 Das Kriterium der Organadäquanz im

Aktienrecht cc)

131 Anwendung der gefundenen Maßstäbe zur Begründung einer Kapitalmarktkommunikationskompetenz des Aufsichtsrats

5.

132 Einblick in die Vorgehensweise

a) 133

Gang der weiteren Untersuchung

aa) 133

Ausklammerung rechtsvergleichender Aspekte in der folgenden

Untersuchung der organschaftlichen

Kommunikationszuständigkeiten innerhalb der dualistisch verfassten Aktiengesellschaft

bb)

134 Ablehnung einer umfassenden

und themenunabhängigen

Kommunikationszuständigkeit des Aufsichtsrats in Gesellschaftsangelegenheiten

b)

137 Zur fehlenden Begründbarkeit

einer themenunabhängigen

Kommunikationszuständigkeit des Aufsichtsrats im Wege der Analogiebildung

aa)

139 Gesamtanalogie der gesetzlich geregelten

Äußerungsbefugnisse des Aufsichtsrats (1)

139 Analoge Anwendung des § 27 WpÜG

(2) 140

Ablehnung einer thematisch unbeschränkten Äußerungsbefugnis als Annexkompetenz zu

§ 111 Abs. 1 AktG bb)

141 Die Kommunikationskompetenz des Aufsichtsrats zu aufsichtsratsspezifischen Themen

c)

143 Die Annexkompetenz als Korrelat zu den

gesetzlich normierten Sachzuständigkeiten des Aufsichtsrats

aa)

144

(6)

Wortlautgrenze: Auslegungsbedürftigkeit und -fähigkeit der aktienrechtlichen Zuständigkeitsnormen in Bezug auf die sachbezogene

Kommunikationszuständigkeit (1)

145 Systemkohärenz einer themenspezifischen

Kommunikationskompetenz (2)

146 Die Begründbarkeit einer

Kommunikationskompetenz unter

teleologisch-funktionalen Gesichtspunkten (3)

147 Funktionaler Zusammenhang

zwischen Kommunikations- und Sachzuständigkeit

(a)

147 Eigenverantwortlichkeit der

Aufgabenwahrnehmung durch den Aufsichtsrat

(aa)

148 Steuerung der Akzeptanz der

Aufsichtsratsarbeit durch den Kapitalmarkt

(bb)

149 Rechenschafts- und

Informationsfunktion des Gesprächsaustauschs (cc)

150 Vereinbarkeit einer

aufsichtsratsspezifischen

Kommunikationsbefugnis mit der aktienrechtlichen Funktionstrennung (b)

152 Zwischenergebnis

(4) 153

Die inhaltliche Reichweite der

Äußerungsbefugnisse des Aufsichtsrats bb)

154 Ausgangspunkt: Differenzierung nach

exklusiven und geteilten Zuständigkeiten im Aufgabenspektrum des Aufsichtsrats

(1)

154 Das Problem der Doppelzuständigkeiten im Bereich der Kapitalmarktkommunikation (2)

155 Ausgewählte, problematische Einzelfälle

(3) 158

Unternehmensstrategie

(a) 158

Vorstandsangelegenheiten

(b) 163

Die Personalkompetenz des Aufsichtsrats de lege lata (aa)

163

(7)

Exkurs: Auswirkungen der Say on Pay-Regulierung nach der geänderten

Aktionärsrechterichtlinie auf die aus der Personalkompetenz des Aufsichtsrats folgenden Kommunikationsbefugnisse (bb)

167 Finanzverantwortung

(c) 169

Der allgemeine Überwachungsauftrag als Anknüpfungspunkt für eine Äußerungsbefugnis des Aufsichtsrats (d)

171 Zustimmungsvorbehalte des § 111 Abs. 4 S. 2 AktG

(e)

172 Im Besonderen: Der Aufsichtsrat als

Informationsempfänger im Rahmen des Investorendialoges

d)

172 Zur Erforderlichkeit einer

vorstandsunabhängigen Information des Aufsichtsrats und der Differenzierung zwischen vorstandsabhängigen und -unabhängigen Informationen

aa)

173 Das Informationsbedürfnis des Aufsichtsrats

(1) 173

Die Information des Aufsichtsrats nach dem Aktiengesetz

(2)

174 Das Recht des Aufsichtsrats zur

themenunabhängigen Entgegennahme von Informationen

(3)

176 Zwischenergebnis

bb) 180

Zusammenfassung

e) 180

Auswirkungen der bisherigen Untersuchungsergebnisse auf noch offene Fragen der Aufsichtsratskompetenzen mit Außenbezug

IV.

181 Auskunftserteilung auf der Hauptversammlung

1. 181

Schlussfolgerungen in Bezug auf das Recht des Aufsichtsrats zur Stellungnahme zu aufsichtsratsspezifischen Fragestellungen a)

181 Erweiterung des Fragerechts der Aktionäre nach

§ 131 Abs. 1 S. 1 AktG auf den Aufsichtsrat b)

184

(8)

Zulässigkeit von Direktkontakten zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand nachgeordneten Unternehmensmitarbeitern

2.

185 Einleitende Ausführungen

(1) 185

Begründbarkeit eines allgemeinen Auskunftsanspruchs des Aufsichtsrats gegenüber Unternehmensangestellten auf Grundlage der aktienrechtlichen Kompetenzordnung

(2)

187 Unternehmensangestellte als

Auskunftspersonen in der Aufsichtsratssitzung (a)

187 Direktkontakte als Ausfluss der Personal- und Überwachungskompetenz des Aufsichtsrats

(b)

190 Grenzen eines Initiativrechts des

Aufsichtsrats zur Informationsbeschaffung (3)

192 Der Kontakt mit außenstehenden Dritten

3. 193

Die Kompetenz des Aufsichtsrats zur

Selbstbefreiungsentscheidung und Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen

4.

195 Innerorganschaftliche Zuständigkeit des

Aufsichtsratsvorsitzenden zur Führung des Investorendialogs C.

198 Zur fehlenden exklusiven Zuständigkeit des

Aufsichtsratsvorsitzenden für die aufsichtsratsspezifische Kapitalmarktkommunikation

I.

200 Die Rechtsstellung des Aufsichtsratsvorsitzenden im

Organisationsgefüge der Aktiengesellschaft 1.

200 Zur Repräsentationsfunktion des

Aufsichtsratsvorsitzenden a)

202 Die Mitwirkung des Aufsichtsratsvorsitzenden

bei Handelsregisteranmeldungen aa)

203 Der Aufsichtsratsvorsitzende als

Versammlungsleiter bb)

203 Erläuterung des Aufsichtsratsberichts auf der

Hauptversammlung durch den Vorsitzenden cc)

204 Bestätigung der vorangegangenen Erkenntnisse

dd) 206

Zwischenergebnis

ee) 207

Der Aufsichtsratsvorsitzende als Bindeglied zwischen Aufsichtsrat und Vorstand

b)

207

(9)

Das kompetenzielle Zusammenspiel zwischen Aufsichtsratsvorsitzenden und den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats in Fragen der Kapitalmarktkommunikation

c)

210 Der Aufsichtsrat als Kollegialorgan

aa) 210

Die Beschlussbedürftigkeit von Maßnahmen der Kapitalmarktkommunikation

(1)

212 Anforderungen an den Detailierungsgrad des zu fassenden Beschlusses

(2)

214 Die Ausführung von Beschlusses nach

§ 108 Abs. 1 AktG bb)

215 Zwischenergebnis

2. 220

Zur Möglichkeit einer innerorganschaftlichen Übertragung der Verantwortlichkeit für die aufsichtsratsspezifische Kapitalmarktkommunikation auf einen gesonderten Ausschuss oder einzelne Aufsichtsratsmitglieder II.

223 Übertragbarkeit der Kapitalmarktkommunikation auf

den Aufsichtsratsvorsitzenden 1.

224 Das Verhältnis von Satzungs- und

Geschäftsordnungsregelungen über die Zuständigkeit für die aufsichtsratsspezifische Kapitalmarktkommunikation

a)

225 Zur Zulässigkeit einer die

Kommunikationsbefugnisse auf den Aufsichtsratsvorsitzenden übertragenden Satzungsregelung

b)

226 Die Übertragung der Kommunikationsbefugnisse

auf den Aufsichtsratsvorsitzenden durch das Gesamtgremium kraft Geschäftsordnung c)

230 Zwischenergebnis

d) 232

Die Übertragung der aufsichtsratsspezifischen Kapitalmarktkommunikation auf einen Ausschuss 2.

233 Zwischenergebnis

3. 236

Pflicht der Aufsichtsratsmitglieder zur Weiterleitung relevanter Informationen an das Gesamtorgan und die übrigen Mitglieder

III.

236 Grundsätzliche Zuständigkeit des

informationsempfangenden Mandatsträgers für die Informationsweitergabe an das Gesamtgremium 1.

236

(10)

Einschaltung des Aufsichtsratsvorsitzenden in die Koordination der Informationsweiterleitung und -verarbeitung durch die Aufsichtsratsmitglieder 2.

238 Zwischenergebnis

3. 240

Die (freiwillige) Einbindung des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder in die außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegende Kapitalmarktkommunikation durch den Vorstand D.

240 Die aktienrechtlichen Voraussetzungen für

eine Delegierbarkeit von Maßnahmen der

Kapitalmarktkommunikation vom Vorstand auf den Aufsichtsrat und seine Mitglieder

I.

242 Zur fehlende Delegierbarkeit von Maßnahmen der

Kapitalmarktkommunikation vor dem Hintergrund des

§ 76 Abs. 1 AktG 1.

244 Die Kapitalmarktkommunikation als

Leitungsaufgabe des Vorstands a)

244 Umfang des durch § 76 Abs. 1 AktG vermittelten

Delegationsverbotes b)

245 Delegationsverbot des § 111 Abs. 4 S. 1 AktG als

Grenze der Einbindung des Aufsichtsrats in die vorstandsspezifische Kapitalmarktkommunikation 2.

248 Korrektur der vorherigen Ergebnisse unter

teleologischen Gesichtspunkten 3.

250 Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse zur

freiwilligen Einbindung des Aufsichtsrats in die Investor Relations-Arbeit des Vorstands

a)

250 Möglichkeit einer inhaltlich beschränkten

Einbindung des Aufsichtsrats b)

251 Exkurs: Bestehen eines passiven Teilnahmerechts von

Aufsichtsratsmitgliedern an vom Vorstand initiierten Investor Relations-Maßnahmen

II.

253 (Äußere) Grenzen der Kapitalmarktkommunikation

durch den Aufsichtsrat Kapitel 3

254 Verschwiegenheitspflicht der §§ 116 S. 1 u. S. 2,

93 Abs. 1 S. 3 AktG A.

254 Inhalt und Reichweite der Verschwiegenheitspflicht

I. 255

Entscheidungshoheit über die Offenlegung vertraulicher Informationen

II.

256

(11)

Praktische Auswirkungen für die Aufsichtsratsarbeit

III. 258

Die organschaftliche Treuepflicht als Grenze der

Kommunikationsbefugnisse und als Anknüpfungspunkt einer sog. one-voice-policy

B.

259 Gleichbehandlungsgrundsatz der Aktionäre

C. 262

Grundlagen

I. 264

Zum Prüfungsmaßstab des § 53a AktG:

Der Gleichbehandlungsgrundsatz als Verhältnismäßigkeitsprüfung 1.

264 Das Verhältnis von § 53a AktG zu § 131 Abs. 4 S. 1 AktG

2. 267

Keine Legitimationswirkung für eine generelle Vorabinformation bestimmter Aktionäre a)

267 Fehlende Verbotswirkung des § 131 Abs. 4 S. 1 AktG

b) 269

Durchbrechungen des Grundsatzes der informationellen Gleichbehandlung nur in Ausnahmefällen

c)

271 Zwischenergebnis

3. 272

Zur sachlichen Rechtfertigung einer priorisierenden Informationspolitik des Aufsichtsrats anhand des Verhältnismäßigkeitsmaßstabs

II.

273 Das berechtigte Gesellschaftsinteresse an der

Durchführung vertraulicher Investorengespräche und der selektiven Weitergabe von Informationen

1.

273 Geeignetheit und Erforderlichkeit einer selektiven

Informationsweitergabe zur Verwirklichung des Gesellschaftsinteresses

2.

275 Zur Angemessenheit einer informationellen

Ungleichbehandlung von Aktionären im Rahmen selektiver Investorengespräche

3.

278 Anlassbezogene, zur Vorbereitung von

hauptversammlungspflichtigen Maßnahmen erforderliche Vorabunterrichtung ausgewählter Aktionäre

a)

279 Zulässigkeit einer anlass- und

situationsunabhängigen Vorabinformation ausgewählter Aktionäre

b)

282 Meinungsstand im Schrifttum

aa) 283

Stellungnahme

bb) 285

(12)

Ausgangspunkt: Kein generelles Sonderprivileg im Bereich der Aktionärsinformation aufgrund der

Eigenschaft als institutioneller Investor oder Großaktionär

(1)

285 Keine Rechtfertigung eines

privilegierten Informationsstatus institutioneller Investoren durch die Aktionärsrechterichtlinie beziehungsweise deren Umsetzung im Rahmen des ARUG II (2)

287 Beschränkung der Pflicht zur

informationellen Gleichbehandlung nach Art der gewährten Information

(3)

288 Zur etwaigen

Rechtfertigungsmöglichkeit einer selektiven Informationspolitik zu nicht-kurserheblichen oder öffentlich- bekannten Informationen

(a)

290 Das Kriterium der

Kurserheblichkeit als ungeeignetes Differenzierungsmerkmal

(aa)

292 Öffentlich bekannte Informationen als Gegenstand des

Investorendialoges (bb)

294 Zwischenergebnis: Zulässigkeit der

näheren Erläuterung und Vertiefung bereits öffentlich bekannter

Informationen im persönlichen Gespräch

(b)

296 Kriterien für eine sachgerechte und den

Gleichbehandlungsgrundsatz der Aktionäre respektierende Auswahl der Dialogpartner c)

297 Auskunftsansprüche der Aktionäre gegenüber dem

Aufsichtsrat III.

299 Beschränkung des Nachinformationsanspruchs auf die

Auskunftserteilung durch den Vorstand – Kritische Würdigung der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 16.02.2016 – 3–05 O 132/15, NJW- RR 2016, 739

1.

301 Sachverhaltszusammenfassung

a) 301

(13)

Wiedergabe der Entscheidungsgründe unter kritischer Würdigung der tatbestandlichen

Begrenzung des Auskunftsrechts auf vom Vorstand erteilte Informationen

b)

302 Die Konkretisierungspflichten der Aktionäre als

in der Praxis problematische Einschränkung des Auskunftsrechts der Aktionäre

2.

303 Ziffer 6.1 S. 2 DCGK (sog. Regulation Fair

Disclosure) a)

305 Einbeziehung der Investorengespräche durch

Ziffer 6.1 S. 2 DCGK aa)

306 Die Regulation Fair Disclosure der United States Securities and Exchange Commission

bb)

307 Adaptionspotential der Regulation FD und

Anpassung der Ziffer 6.1 S. 2 DCGK cc)

310 Abgabe einer Erklärung zur Dialogpraxis

b) 311

Zwischenergebnis

c) 313

Begrenzung des Nachauskunftsanspruchs auf die Hauptversammlung

3.

314 Die Herleitung eines unmittelbar auf § 53a AktG

beruhenden Auskunftsanspruchs a)

315 Zwischenergebnis

b) 316

Das Verbot der Weitergabe von Insiderinformationen gem. Art. 14 lit. c MAR als insiderrechtliche Schranke des Investorendialoges

D.

317 Grundlagen

I. 317

Zulässigkeit einer selektiven Weitergabe von Insiderinformationen durch den Aufsichtsrat nur im Ausnahmefall

II.

319 Nachgelagerte Ad-hoc-Publizitätspflichten

III. 321

Zur Gesetzmäßigkeit eines dem Investorendialog nachgelagerten und von den Empfehlungen der Aktionäre beeinflussten

Handelns des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder E.

322 Kommunikationsordnung für den Aufsichtsrat

Kapitel 4 327

Denkbare Inhalte einer Kommunikationsordnung für den Aufsichtsrat

A.

328 Funktionale Ausgestaltung der Kommunikationsordnung

B. 331

(14)

Mehrheitserfordernis

II. 334

Muster für eine Kommunikationsordnung des Aufsichtsrats

C. 335

Haftungsrisiken und Klagemöglichkeiten bei einer Überschreitung der Kommunikationskompetenzen durch Aufsichtsratsmitglieder

Kapitel 5

341 Haftungsrisiken kommunikativ tätig werdender

Aufsichtsratsmitglieder A.

341 Allgemeines

I. 341

Ausgewählte Einzelfälle im Zusammenhang mit

Kommunikationsaktivitäten von Organmitgliedern einer Aktiengesellschaft

II.

342 Kreditgefährdende Äußerungen eines Mitglieds des

Aufsichtsrats – OLG Stuttgart, Urt. vom 29.02.2012 – 20 U 3/11, ZIP 2012, 625 (sog. Sardinien-Urteil) 1.

342 Haftung bei der fehlenden Weiterleitung von

Informationen 2.

345 Eigenhaftung aus culpa in contrahendo bei

Falschangaben zu für eine Anlagenentscheidung wesentlichen Umständen

3.

345 Abwehr- und Sanktionsmöglichkeiten der Verwaltungsorgane

bei einem unzulässigen kommunikativen Tätigwerden eines Aufsichtsratsmitglieds

B.

347 Klagebefugnis einzelner Mandatsträger bei Kompetenz- und Pflichtverletzungen anderer Aufsichtsratsmitglieder

I.

348 Grundsätzlicher Vorrang der Beschlussfassung nach

§ 108 Abs. 1 AktG 1.

348 Abberufungsmöglichkeiten durch das Gesamtorgan

2. 349

Gerichtliche Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds

a) 349

Vorliegen eines wichtigen Grundes

aa) 350

(Innerorganschaftliche)

Kompetenzüberschreitungen im Verhältnis zum Aufsichtsratsgremium

(1)

350 Eingriffe in den Zuständigkeitsbereich des

Vorstands (2)

351 Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht

(3) 352

Abberufungsbeschluss durch den Aufsichtsrat

bb) 353

Prozessuales, insbesondere Passivlegitimation im gerichtlichen Verfahren

cc)

354

(15)

Sonderfall: Abberufung des

Aufsichtsratsvorsitzenden aus seinem Amt als Vorsitzendem

b)

355 Klageweises Vorgehen einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Wege des Intraorganstreits

3.

356 Unterlassungsklagen einzelner

Aufsichtsratsmitglieder bei

Kompetenzüberschreitungen anderer Mandatsträger a)

357 Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des

Aufsichtsratsbeschlusses b)

359 Ausnahmsweise Zulässigkeit einer

Unterlassungsklage im Aufsichtsrat c)

362 Leistungsklage auf Erfüllung der dem

Investorendialog nachgelagerten Informationsrechte der Aufsichtsratsmitglieder

d)

364 Sanktionsmöglichkeiten des Vorstands bei

Kompetenzüberschreitungen des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder

II.

366 Zulässigkeit einer Kompetenzschutzklage des Vorstands

1. 367

Nichtigkeitsfeststellungsklage durch den Vorstand

2. 369

Zwischenergebnis

III. 370

Analyse der Regelung des Deutschen Corporate Governance Kodex zum Investorendialog durch den Aufsichtsrat unter besonderer Berücksichtigung rechtsvergleichender Aspekte

Kapitel 6

372 Einleitende Ausführungen

A. 372

Überblick über die weitere Vorgehensweise

I. 373

Zur Vergleichbarkeit der in den Corporate Governance Kodizes enthaltenen Regelungen zum Investorendialog II.

374 Erneut: Berücksichtigung der durch das dualistische

System vorgegebenen organschaftlichen Trennung von Aufsichtsrat und Vorstand

1.

374 Weitere Regelungsinhalte der Kodizes

2. 375

Exkurs: Annäherung des dualistischen und monistischen Systems

3.

376 Ziffer 5.2 Abs. 2 DCGK zum Investorendialog durch den

Aufsichtsrat B.

378

(16)

Der Investorendialog in Großbritannien nach dem UK Corporate Governance Code

C.

379 Die Struktur des boards nach dem UK Corporate

Governance Code I.

381 Der Investorendialog nach dem UK Corporate Governance Code in seine Fassung von Juli 2018

II.

383 Die regulatorischen Rahmenbedingungen des Investorendialogs

in den Vereinigten Staaten von Amerika D.

386 Die “Principles of Corporate Governance” des Business

Roundtables I.

386 Listed Company Manual der NYSE und Regulation S-K der SEC

II.

389 Rückschlüsse für die Ausgestaltung des Deutschen Corporate

Governance Kodex E.

390 Die Fokussierung der Gesprächsinitiative auf einzelne

Mitglieder I.

391 Plädoyer für den Verzicht auf einen umfassenden

Regelungsabschnitt zum Investorendialog im Deutschen Corporate Governance Kodex

II.

392 Lösungsvorschlag für eine Änderung des Deutschen

Corporate Governance Kodex III.

397 Aufnahme einer Anregung zum Erlass einer

Kommunikationsordnung durch den Aufsichtsrat 1.

397 Änderung von Ziffer 5.2 DCGK zugunsten einer das

Gremium betreffenden Regelung 2.

398 Verzicht auf weitere Regelungsinhalte

3. 399

Vorschlag für eine Anpassung des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017

F.

399

Fazit 401

Thesenartige Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 404

Literaturverzeichnis 417

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