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Hausmüll – Gewinne für Private?

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DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Verantwortlich: Claus Matecki, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter Nr. 32/2011 15. September 2011

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Hausmüll – Gewinne für Private?

Müllvermeidung und Recycling haben zugenommen – und das ist gut so! Aber Müll ist nicht gleich Müll. Was Geld bringt, stinkt nicht. Und das Geschäft mit den Wertstoffen ist lukrativ: Betrug der Umsatz mit Sekun- därrohstoffen im Jahr 1995 nur rund 1,4 Mrd. Euro, stieg er bis zum Jahr 2009 auf fast 9 Mrd. Euro (Abb.).

Die Bundesregierung will das Kreislaufwirtschaftsrecht liberalisieren. Private Müllentsorger sollen gewinnträch- tige Wertstoffe aus dem privaten Haushaltsmüll sam- meln dürfen, während öffentlich-rechtlichen Entsorgern der wertlose Rest bliebe. Dreckige Rosinenpickerei.

Die Kommunen stehen in der „Gewährleistungspflicht“.

Im öffentlichen Interesse müssen sie auch unrentable Leistungen flächendeckend und zu jeder Zeit erbringen.

Nur wenn hier auflaufende Verluste mit Gewinnen aus rentablen Bereichen verrechnet werden können, sind Kommunen in der Lage, ihre Aufgaben wirtschaftlich ausgewogen zu erfüllen. Diese Möglichkeit der internen Quersubventionierung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab- gesegnet, weil es sich um „Dienstleistungen von allge- meinem wirtschaftlichen Interesse“ handelt.

Die Abfallentsorgung der privaten Haushalte ist Sache der Kommunen. Sie darf nicht durch die Hintertür ge- werblicher Sammlungen der kommunalen Entsorgungs- pflicht entzogen werden. Denn deren Zulassung verfolgt auch in der Abfallwirtschaft das neoliberale Prinzip

“Gewinne privatisieren – Verluste sozialisieren“.

Das ist ein Angriff auf die öffentliche Daseinsvorsorge.

Die kommunale Handlungsfähigkeit wird stark einge- schränkt. Und da Wertstofferlöse nicht mehr „gutge- schrieben“ werden, drohen den zahlenden Bürgern höhere Gebühren. Sichere Entsorgung und hochwertige Dienstleistungen werden so aufs Spiel gesetzt. Offenbar

sind zusätzliche Risiken für Bürger, Kommunen, kom- munale Betriebe und ihre Beschäftigten politisch ge- wollt.

Dabei gibt es reichlich schlechte Erfahrungen mit priva- ten Abfallentsorgern. Beispiel Landkreis Böblingen: Hier ging man Mitte der 90er Jahre den dualen Weg, um die Leistung von öffentlicher und privater Abfallentsorgung vergleichen zu können. In einigen Bezirken übertrug man die Müllabfuhr auf Private, in anderen wurde sie in öffentlicher Hand belassen. Das Fazit: Die öffentliche Müllabfuhr war unter dem Strich – trotz höherer Perso- nalkosten und Extra-Zulagen für die Beschäftigten – günstiger und qualitativ besser. Nicht selten mussten die öffentlichen Entsorger die lückenhafte Arbeit der Privaten nachbessern. Deshalb wurde der Vertrag mit den Privaten nicht verlängert. Danach konnten im Landkreis Böblingen die Müllgebühren sogar deutlich gesenkt werden.

Nicht jede Kommune muss die Müllabfuhr in die Obhut kommunaler Entsorgungsbetriebe geben. Aber sie muss gewährleisten, dass es nicht zu Umwelt- und Sozial- dumping kommt. Mit der Vergabeentscheidung müssen soziale Kriterien wie Tarifbindung umgesetzt und ge- werbliche Sammler am „Wildern“ im Hausmüll gehin- dert werden.

Umsatz der Sekundärrohstoffbranche

0 1 2 3 4 5 6 7 8 9

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

in Milliarden Euro

Quelle: IW K öln. Zahlen te ilwe ise geschätzt.

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