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Faktenblatt für Pilot- und Demonstrationsprojekte: Herstellung von biogenen Treibstoffen

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE Sektion Cleantech

1. April 2016

15. September 2016

Faktenblatt für Pilot- und Demonstrationsprojekte:

Herstellung von biogenen Treibstoffen

Ausgearbeitet durch die Programmleitungen Pilot- und Demonstration sowie Forschung und Markt des BFE im Bereich der Biomasse

1. Hintergrund

Am 1. Januar 2016 ist die Verordnung vom 4. Dezember 20151 über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm ab 2026 für alle ARA (Abwasser-Reinigungs-Anlagen) zur Pflicht wird. Zusammen mit der Energiestrategie 2050 des Bundes ist dies ein starker Impuls für eine effizientere Nutzung von organischen Reststoffen. Entsprechend steigt die Anzahl an Projektgesuchen im Rahmen des Pilot- und Demonstrationsprogrammes des BFE.

Das vorliegende Faktenblatt zeigt die aktuellen Innovationsschwerpunkte im Bereich der Herstellung von biogenen Treibstoffen. Weiter erklärt es die Voraussetzungen für die Unterstützung von P+D- Projekten und die thematische Orientierung künftiger P+D-Gesuche in diesem Bereich.

2. Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprojekte durch das BFE

Der Bund kann Pilot- und Demonstrationsprojekte unterstützen, welche die Kriterien gemäss Energiegesetz vom 26. Juni 19982 und Energieverordnung vom 7. Dezember 19983 sowie der darauf basierenden Vollzugsweisung zur Einreichung und Evaluation von Gesuchen4 erfüllen. Gemäss dieser Vollzugsweisung müssen unterstützungswürdige Projekte u.a. einen ausreichenden Innovationsgehalt sowie ein hohes Anwendungspotential aufweisen. Die Unterstützung des BFE erfolgt dabei nach dem Subsidiaritätsprinzip und dem Bottom-up-Ansatz. Die Einreichung von Gesuchen ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Projekte, welche die Anforderungen für eine Unterstützung nicht erfüllen (insbesondere tiefes Anwendungspotential, tiefe Erfolgswahrscheinlichkeit, und/oder tiefer Innovationsgrad), werden vom BFE abgewiesen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Finanzhilfen.

1 SR 814.600

2 Art. 12, 14, 23 EnG; SR 730.0.

3 Art. 14, 18-20 EnV; SR 730.01.

4 Vollzugsweisung zur Einreichung und Evaluation von Gesuchen um Finanzhilfen des Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprogramms des BFE, Bundesamt für Energie, 2015.

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3. Standortbestimmung Innovationsprojekte und thematische Ausrichtung künftiger P+D- Projekte im Bereich Herstellung von biogenen Treibstoffen

Projektideen in diesem Themenbereich basieren nicht immer auf soliden und nachvollziehbaren Grundlagen. So wird zum Beispiel oft auf patentierte Verfahren verwiesen, ohne dass die grundlegende technische/chemische Funktionsweise des Verfahrens bekannt und geprüft ist.

Das BFE kann in solchen Fällen die Erfolgschancen des Projekts nicht beurteilen, da die dafür notwendigen Grundlagen (technischer/chemischer Beschrieb und Charakterisierung des Verfahrens) nicht vorhanden sind. Meist bleibt gerade in solchen Fällen auch eine unabhängige Literatur-Recherche erfolglos, so dass die Plausibilität eines bestimmten Verfahrens nicht überprüft werden kann und berechtigte Zweifel über die Effektivität, Wiederholbarkeit und Steuerbarkeit eines solchen Verfahrens aufkommen.

Die in einem Verfahren vorgesehenen Prozesse und Schritte müssen im Unterstützungsgesuch in einem vernünftigen Ausmass dokumentiert werden, um dem BFE eine Beurteilung des Arbeits- und Budgetplans zu ermöglichen (wissenschaftlich bzw. technisch belastbare Daten zu den verfahrenstechnischen Grundvorgängen, Massen- und Energiebilanzen etc.). Bei Projekten, welche auf eine Optimierung des Verfahrens hin zielen, ist zudem eine fundierte Übersicht der im Prozess steuerbaren Grössen und Parameter sowie eine systematische Planung der vorgesehenen Testreihen unerlässlich. Diese Elemente sind für die Erfolgswahrscheinlichkeit des Projektes zentral.

Das BFE lehnt eine Unterstützung von Projekten mit unzureichenden Beschrieben der involvierten Prozesse ab. Weiter behält sich das BFE in einzelnen Fällen vor, die Durchführung von Vorstudien zur Erarbeitung von technischen Grundlagen vorzuschlagen, bevor die Unterstützung eines eigentlichen Pilot- oder Demonstrationsprojekts in Erwägung gezogen werden kann.

4. Weitere Informationen

Ihre Fragen zur Einreichung von P+D-Gesuchen richten Sie bitte an:

pilot-demo@bfe.admin.ch

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