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Vom interdisziplinären Lehrstuhl für Palliative Medizin, Pflege und Betreuung ist folgendes zu erwarten

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M 052/2009 ERZ 1. Juli 2009 ERZ C Motion

1236 Lemann, Langnau (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 20 Eingereicht am: 21.01.2009

Lehrstuhl für Palliative Medizin an der Universität Bern

Der Regierungsrat wird aufgefordert, an der Universität Bern darauf hinzuwirken, dass ein interdisziplinärer Lehrstuhl für Palliative Medizin, Pflege und Betreuung eingerichtet, und diesem eine Abteilung für akute Palliative Care mit eigenen Betten zugeordnet wird.

Definition: Palliative Medizin, Pflege und Betreuung sind die aktive und umfassende Behandlung, Pflege und Begleitung von Patientinnen und Patienten in Situationen, in welche ihre Krankheit nicht mehr auf eine heilungsorientierte Behandlung anspricht oder wenn von den Patientinnen und Patienten eine heilungsorientierte Behandlung ausdrücklich abgelehnt wird. Hauptziel der palliativen Medizin, Pflege und Betreuung ist die Erhaltung der bestmöglichen Lebensqualität für Patient und Angehörige.

Vom interdisziplinären Lehrstuhl für Palliative Medizin, Pflege und Betreuung ist folgendes zu erwarten:

• Leitung des interdisziplinären Kompetenzzentrums für Palliative Care am Universitätsspital;

• Fachkompetente Beratung und Unterstützung (Konsilien) im Universitätsspital und für weitere Einrichtungen und Dienste im Kanton Bern und gegebenenfalls in den Nachbarkantonen;

• Ausbildung und Weiterbildung von Ärzten, Pflegenden und Angehörigen weiterer Berufe in palliativer Medizin, Pflege und Betreuung;

• Forschung (Grundlagenforschung, Interventionsforschung);

• Erbringen von Dienstleistungen (wissenschaftliche Beratung im Aufbau von Strukturen, Evaluation von Angeboten und Methoden).

Der Lehrstuhl sollte interprofessionell und interdisziplinär, das heisst Fächer und Berufe übergreifend, wirken

Begründung

a) Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe vom 23.Juni 2006 sieht in Artikel 6a vor, dass Absolventinnen und Absolventen eines Studienganges für Humanmedizin am Ende ihrer universitären Ausbildung über wissenschaftliche Grundlagen verfügen, die für vorbeugende, diagnostische, therapeutische, palliative und rehabilitative Massnahmen erforderlich sind.

b) Im Kanton Bern ist eine zunehmende Nachfrage nach Leistungen der Palliativen Medizin, Pflege und Betreuung festzustellen.

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c) In der wissenschaftlichen Erkenntnis bezüglich der Möglichkeiten der Erhaltung best- möglicher Lebensqualität am Ende des Lebens sind bedeutende Fortschritte festzustellen.

d) Gerade in einem Universitätsspital, dessen Angebot für viele Schwerkranke und ihre Angehörigen oft eine letzte Hoffnung darstellt, ist es dringend erforderlich, in Ergänzung zu den kurativ ausgerichteten Fachdisziplinen ein qualitativ hochstehendes Angebot an Palliative Care anzubieten.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerrei- chung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Die Motion fordert die Errichtung einer ordentlichen Professur. Einleitend ist dazu Folgendes festzuhalten:

Zentrales Instrument für die Steuerung der Universität bildet der Leistungsauftrag des Regierungsrates an die Universität. Der Leistungsauftrag umfasst die von der Universität zu erbringenden Lehr- und Forschungsleistungen. Diese werden vornehmlich über die anzubietenden Studiengänge definiert. Mit welchen strukturellen und personellen Massnahmen die Universität den Lehr- und Forschungsauftrag erfüllt, liegt grundsätzlich in ihrem Ermessen. Die Universität ist dabei allerdings nicht völlig frei, denn durch die vorgeschriebene Akkreditierung wird die Einhaltung internationaler Standards in der Lehre und Forschung überprüft. Auch im Leistungsauftrag des Kantons sind grundsätzliche Vorgaben über die Art und Weise der Leistungserbringung enthalten (z.B. Prinzip der Nachhaltigen Entwicklung, Förderung des einheimischen Nachwuchses, Frauenanteil bei den Dozierenden). Grundsätzlich will der Regierungsrat an den beschriebenen Steuerungsmechanismen für die Universität festhalten und möchte deshalb in Zukunft nicht mit Aufträgen, eine bestimmte Professur zu schaffen oder aufzuheben, in die Lehr- und Forschungsfreiheit der Hochschule eingreifen. Dies entspricht auch dem Wunsch des Grossen Rates, welcher durch die Überweisung mehrerer Vorstösse eine Verstärkung der Selbstständigkeit der Hochschulen namentlich im personellen Bereich forderte.

Zur Forderung nach einer interdisziplinären ordentlichen Professur für Palliative Medizin, Pflege und Betreuung mit einer Abteilung für akute Palliative Pflege (mit eigenen Betten im Universitätsspital) im Besonderen nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Palliativen Medizin und Pflege ist das Anliegen der Motion verständlich und entspricht auch dem Wunsch vieler Fachpersonen.

Die Altersstruktur unserer Gesellschaft, der medizinische Fortschritt (längere Lebensdauer der Personen mit schweren Krankheiten) und die verstärkte gesellschaftliche Debatte über ein Sterben in Würde wird den Bedarf an ambulanten wie auch stationären Leistungen mit palliativem Charakter erhöhen und dürfte in den nächsten Jahrzehnten markant zunehmen.

An der Universität Bern wird das Lehr- und Forschungsgebiet der Palliativen Medizin nicht explizit abgedeckt. Die Schmerzbehandlung – ein zentraler Bereich der Palliativen Medizin – bildet aber Teil verschiedener medizinischer Fachbereiche, beispielsweise der Rheumatologie und der Anästhesie. Ein eigenständiges Lehr- und Forschungsgebiet der Palliativen Medizin gibt es heute grundsätzlich nicht. Tatsächlich ist für die Palliative Care in der Schweiz davon auszugehen, dass Lücken in Lehre und Forschung bestehen. Die Westschweiz verfügt aber am Centre Hospitalier Universitaire Vaudois (CHUV) seit 2006 über einen Lehrstuhl für Palliative Medizin. Dieser Lehrstuhl wird angesichts des hohen

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Interesses unserer Gesellschaft an der Forschung in diesem Bereich von einer Stiftung finanziert.

Bei der Schaffung von Lehrstühlen stehen die Lehre und die Forschung im Vordergrund;

Lehrstühle benötigen jedoch auch eine klinische Basis. Eine Professur für Palliative Medizin müsste für den klinischen Teil am Inselspital angesiedelt werden. Dies wäre namentlich angesichts der sehr breit tätigen medizinischen Onkologie und Radio- Onkologie von Vorteil. Auch die Universitätsklinik für Allgemeine Innere Medizin (KAIM) würde sich für die Ansiedlung der Palliativen Medizin, Pflege und Betreuung bestens eignen. Die KAIM führt bereits heute einen Konsiliar- und Liaisondienst für Palliative Care, der die Versorgung palliativer Patientinnen und Patienten am Inselspital gewährleistet. Für die Schaffung einer spezifischen Abteilung für Palliative Care, wie die Motion sie erwähnt, muss ein ausgewiesener Bedarf an entsprechenden Leistungen bestehen, die nur am Inselspital erbracht werden können. Gestützt auf die Versorgungsplanung 2007–2010 gemäss Spitalversorgungsgesetz ist die Palliativpflege Teil der Grundversorgung. Die Abdeckung des Bedarfs und der Aufbau entsprechender Organisationseinheiten werden entsprechend den Regionalen Spitalzentren zugeordnet. Grundversorgung ist am Inselspital nur soweit vorgesehen, wie Lehre und Forschung es zwingend notwendig machen; ob eine Palliative Abteilung dieser Anforderung entspricht, ist nicht erwiesen.

Zurzeit werden sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene Grundlagen zur Palliative Care erarbeitet. Dabei werden sowohl die Aspekte der Versorgung wie auch der Aus- und Weiterbildung erörtert, mit dem Ziel, interdisziplinäre und interprofessionelle Kurse aufzubauen, an welchen die Gesamtheit der betroffenen Berufsgruppen in der Palliativmedizin (Ärzteschaft, Pflegepersonal, aber auch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Seelsorgerinnen und Seelsorger etc.) teilnehmen können. Auf kantonaler Ebene wird die Notwendigkeit von spezialisierten Versorgungsstrukturen für den Kanton Bern evaluiert und dabei auch die Rolle des Inselspitals in der Palliativen Versorgung vertieft geprüft. Zusätzlich wird die Forschungssituation genauer beleuchtet und nach Lösungsansätzen für die Problematik der noch nicht genügend ausgebauten Forschung in der Palliative Care gesucht. Es ist sinnvoll, die Ergebnisse dieser umfassenden Arbeiten abzuwarten, bevor isolierte Lösungsansätze umgesetzt werden.

Der Regierungsrat wird im Rahmen des Leistungsauftrages 2010-2013 in Zusammenarbeit mit der Universität prüfen, ob bereits Lösungsansätze zugunsten einer verbesserten Lehre und Forschung in Palliative Care definiert werden können. Da eine interdisziplinäre Lehre und Forschung auch die Pflegewissenschaften und andere Fachgebiete mit einschliessen muss, soll die Berner Fachhochschule in die Diskussionen miteinbezogen werden. Die gewählten Lösungen werden indes auch von den finanziellen Ressourcen des Kantons und von den Möglichkeiten der Erschliessung privater Finanzierungsquellen abhängig sein.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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