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Offiziell wird der Bau mit dem Strombedarf der Lötschbergbasislinie begründet

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I 016/2005 BVE 22. Juni 2005 49C Interpellation

2016 Burkhalter, Rümligen (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 26.01.2005

Wohin fliesst der Atomstrom über den Längenberg effektiv?

Die BKW plant seit längerer Zeit die umstrittene Verstärkung der Hochspannungsleitung Mühleberg-Wattenwil über den Längenberg. Offiziell wird der Bau mit dem Strombedarf der Lötschbergbasislinie begründet.

Der Netzplan der BKW legt jedoch die Vermutung nahe, dass die Leitung primär dem Transport von Bandenergie ins Grimselgebiet zur Umwandlung in teuren Spitzenstrom dienen soll.

Ich bitte den Regierungsrat die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welchem Ziel dient die Hochspannungsleitung Mühleberg-Wattenwil effektiv?

2. Ist die Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels in Frage gestellt, wenn die Leitung nicht rechtzeitig erstellt werden kann?

3. Wie sieht der Zeitplan für die Planung, Projektierung und Bau dieser Hochspannungsleitung aus?

4. Dient das Argument der Versorgung das Basiseisenbahntunnels dazu, die Akzeptanz des Leitungsneubaus zu erhöhen?

5. Ist mit dieser Leitung ein Transport von Bandenergie ab AKW Mühleberg zu den Grimselkraftwerken möglich und vorgesehen?

6. Werden im Bewilligungsverfahren für Hochspannungsleitungen, die lediglich der Gewinnmaximierung von privatrechtlichen Unternehmungen dienen, strengere Anforderungen gestellt (z.B. bezüglich Landschaftsschutz, Beeinträchtigung von Wohnquartieren), als bei Leitungen, die der allgemeinen Versorgungssicherheit dienen?

Antwort des Regierungsrates

Die Bewilligung von Hochspannungsleitungen ist Sache des Bundes, welcher diese an das eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI delegiert hat. Dabei wird jeweils ein Auflage- verfahren durchgeführt, an welchem sich die betroffenen Gemeinden und Privaten zum Vorhaben äussern können. Der Kanton gibt zuhanden des ESTI eine Stellungnahme ab.

Zu Frage 1:

Mit dem Ausbau des Alp Transit-Tunnels Lötschberg müssen die Sicherheit der Bahn- stromversorgung erhöht und die Unterstation Wimmis mindestens an eine zweite 220 kV- Leitung angeschlossen werden. Damit wird der Bahnbetrieb auch bei einer einfachen Stö-

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rung gewährleistet. Zudem muss die Energie aus dem Ausbauprojekt KWO-plus zuverläs- sig und mit möglichst wenigen Übertragungsverlusten abtransportiert werden können.

Der Regierungsrat ist an einer guten Qualität des Verteilnetzes interessiert: Unsere Volk- wirtschaft ist auf eine zuverlässige Stromversorgung angewiesen. Der Spitzenstrom aus unseren Gebirgskraftwerken muss gut vermarktet und dort eingesetzt werden, wo er be- nötigt wird. Ohne gutes Netz müssten im Mittelland mehr Kraftwerke gebaut werden, um die Nachfrage zu allen Zeiten befriedigen zu können.

Zu Frage 2:

Ohne zusätzliche Leitung ist ein Betrieb zwar möglich, die Zuverlässigkeit der Stromver- sorgung wäre aber ungenügend (vgl. dazu den Ausfall Lausanne-Genf vom 18. Januar 2005). Das Ausfallrisiko nimmt mit dem steigenden Bedarf durch den Alp Transit gegen- über heute zu.

Zu Frage 3:

Das Bewilligungsverfahren ist eingeleitet. Der Baubeginn ist für Ende 2005 vorgesehen.

Sofern im Bewilligungsverfahren keine Verzögerungen eintreten, sollte die Leitung recht- zeitig auf Ende 2007 in Betrieb genommen werden können.

Zu Frage 4:

Nein.

Zu Frage 5:

Nein. Für den Abtransport von Energie aus dem Kernkraftwerk Mühleberg reichen die heutigen Kapazitäten aus. Eine zweite Leitung erhöht die Netzsicherheit und verkleinert die Übertragungsverluste.

Zu Frage 6:

Die eidgenössische Elektrizitäts- und Umweltschutzgesetzgebung unterscheidet nicht zwi- schen verschiedenen Zwecken von Infrastrukturen.

Mit zunehmender Liberalisierung könnte der Druck zum Bau von mehr Leitungen steigen.

Der Regierungsrat verfolgt diese Problematik und wird beim Bund wenn nötig koordinierte Massnahmen beantragen.

An den Grossen Rat

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