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Sitzungstitel7 2017.RRGR.706 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Vormittag), 22. März 2018

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion

42 2017.RRGR.706 Kreditgeschäft GR

Gemeinde Büren an der Aare: Sanierung der Ey-Brücke über den Nidau-Büren-Kanal. Kan- tonsbeitrag an die Ausführung

Präsidentin. Wir kommen zum Traktandum 42: «Gemeinde Büren an der Aare: Sanierung der Ey- Brücke über den Nidau-Büren-Kanal. Kantonsbeitrag an die Ausführung». Dieses Kreditgeschäft wurde von der BaK vorberaten. Als Kommissionssprecher hat Grossrat Rüegsegger das Wort.

Hans Jörg Rüegsegger, Riggisberg (SVP), Kommissionssprecher der BaK. Die Ey-Brücke in Bü- ren an der Aare wurde 1971 gebaut. Die Brücke überspannt den Büren-Nidau-Kanal und gewähr- leistet die Erschliessung des Quartiers Ey/Häftli auf der linken Seite des Nidau-Büren-Kanals. Die Brücke weist allerdings Schäden auf und muss darum saniert werden. Für die Kosten der Sanierung muss der Kanton aufkommen, aber die Bauherrschaft – das ist das Spezielle – muss die Gemeinde übernehmen. Das steht in der Nachfolgschaft der Juragewässerkorrektion, zu der ein Rechtsgut- achten dies so befunden hatte. Ich komme noch darauf zurück. Der beantragte Kredit, der hier vor- liegt, beträgt 1,389 Mio. Franken. Die Sanierung soll im Jahr 2018 erfolgen. Gleichzeitig soll die Brücke verbreitert werden, damit der bestehende Gehweg, der neu aufgearbeitet wird, sauber abge- trennt werden kann. Die Kosten für die zusätzlichen Bauarbeiten gehen zulasten der Gemeinde.

Die heutige Ey-Brücke wurde gegen Ende der zweiten Juragewässerkorrektion 1971 gebaut. Sie ist 89 Meter lang. Sie ist sehr stark frequentiert und kann in Bezug auf den Verkehr nicht mehr mit da- zumal verglichen werden, weil heute Lastwagen bis zu 40 Tonnen über die Brücke fahren und fast nicht durch die Kurve hindurchfahren können. Die Strassenführung ist verkehrstechnisch sehr schwierig zu gestalten. Die BVE liess 2012 wegen der Kostentragungspflicht zur Sanierung der Brücke ein Gutachten von Herrn Prof. Dr. Pierre Tschannen von der Universität Bern erstellen. Da- bei stellte sich heraus, dass die Gemeinde die Kosten beziehungsweise die Verbreiterungskosten tragen muss und der Kanton, weil er Besitzer an erster Stelle der Brücke ist, ebenso zur Sanierung beitragen muss.

Wir haben gehört, dass die Zustandsanalyse 2012 gemacht wurde und schon damals Mängel und Schäden ausgewiesen hat. Es kam klar zu Ausdruck, dass die Brücke rasch und komplett saniert werden muss. Nun werden Sie vielleicht fragen: 2010: Zustandsanalysebericht, 2012: Gutachten und jetzt, im Jahr 2018: Sanierung. Weshalb erst jetzt? – Es gibt verschiedene Gründe, die wir in mündlich nachgefragten und teilweise auch in einigen schriftlichen Begründungen genannt erhiel- ten. Die Verzögerungen sind vielfältiger Natur. Einerseits musste die Verantwortlichkeit geklärt we r- den: Wer übernimmt was? Das durfte ich bereits ausführen. Andererseits besteht auch ein Zusa m- menhang mit der Safnernbrücke, weil diese weiter oben auch saniert werden musste. Somit müs- sen für beide Brücken und beide Seiten die Lösungen für Umfahrungsmöglichkeiten gewährt sein.

Zudem gab es in der Gemeinde Büren an der Aare Diskussionen an der Gemeindeversammlung.

Die Bürger beauftragten die Gemeinde, eine Verbreiterung der Brücke zu prüfen. Diese wird jetzt auch ausgeführt.

Noch ein kleiner Hinweis: Im Vortrag wird die Frage der Nutzungsdauer ausgewiesen. Diese beträgt 25 Jahre. Die weitere Betreibung wird auf 40 Jahre vorhergesagt. Man konnte klären, wie die Ab- schreibungsdauer und so weiter beim Kanton gehandhabt wird. Die Antworten haben uns befriedigt.

Der zu bewilligende Kredit beträgt – noch einmal ausgeführt – 1,398 Mio. Franken. Die BaK emp- fiehlt Ihnen, dem Kredit zuzustimmen.

Präsidentin. Das Wort ist bei den Fraktionen. – Es wird nicht gewünscht. Möchte die Regierungsrä- tin sprechen? – Sie möchte nicht.

Dann sind wir bei der Abstimmung angelangt: Traktandum 42: «Gemeinde Büren an der Aare: Sa- nierung der Ey-Brücke». Wer den Antrag annimmt, stimmt Ja, wer diesen ablehnt, stimmt Nein.

(2)

Märzsession 2018 2017.RRGR.706 2

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 129

Nein 0

Enthalten 0

Präsidentin. Sie haben auch diesen Antrag angenommen mit 129 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung. Damit haben wir den Block mit den Kreditgeschäften beendet.

Referenzen

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