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Hansestadt Bremen
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An die
Schulleitungen der Grundschulen des Landes Bremen
nachrichtlich:
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Auskunft erteilt Herr Dr. Daniel Kneuper Zimmer 717
Tel. 0421 361-59818 Fax 0421 496-59818 E-Mail: daniel.kneuper
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Bremen, 01.10.2020
Mitteilung Nr.273/2020
quop – Fortsetzung der Erprobung eines Instruments zur Lernverlaufsdiagnose im Bereich Lesekompetenz im Schuljahr 2020/21
Sehr geehrte Damen und Herren,
quop ist ein von der Universität Münster entwickeltes, computergestütztes Diagnoseinstru- ment für die Jahrgangsstufen 1 bis 6, mit dem die Lernentwicklung im Verlaufe eines Schul- jahres festgestellt werden kann. Dabei orientiert sich quop an dem Prozess des Lesekompe- tenzerwerbs und liefert Hinweise, welche Teilkompetenzen und -fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler bereits erreicht haben und wie der Entwicklungsverlauf aussieht.
Für die in quop getesteten Teilkompetenzen gibt es spezifische Förderansätze und –metho- den. Daher werden neben einer Einführung in die Diagnose mit quop weitere Fortbildungen zur Leseförderung angeboten.
Genauere Informationen über das Instrument und das Fortbildungsangebot entnehmen Sie bitte der Anlage.
Da sich quop als vielversprechendes Instrument darstellt, das in anderen Bundesländern ge- winnbringend eingesetzt wird, wurde im vergangenen Schuljahr mit der Erprobung von quop im Land Bremen begonnen. Ziel der Erprobung ist zu klären, ob und inwieweit quop unter den spezifischen Bedingungen im Land Bremen ein hilfreiches und praxistaugliches Instrument ist, und wie gut es mit den bereits vorhandenen Instrumenten kombiniert werden kann. Infolge der Corona-Pandemie konnte die Erprobung jedoch nicht beendet werden. Erste Befragungser- gebnisse der beteiligten Lehrkräfte vom März 2020 stimmen jedoch positiv.
Aus diesem Grund soll die Erprobung fortgeführt werden, jedoch mit einer ergänzenden Per- spektive: Die Pandemie hat einmal mehr deutlich gemacht, dass Schülerinnen und Schüler, die gegen Ende der Grundschulzeit erst geringe Lesekompetenzen erworben haben, vor be- sonderen Herausforderungen beim Übergang in die Sekundarstufe I stehen. Es ist davon aus- zugehen, dass vor dem Übergang in die Sekundarstufe I trotz intensivster Förderbemühungen der Kolleginnen und Kollegen in den ersten Jahrgängen der Grundschulen weiterhin ein sub- stanzieller Anteil von Schüler*innen einer besonderen Leseförderung bedarf. Aus diesem Grund soll bei der weiteren Erprobung ergänzend zum bisherigen Vorgehen ein Schwerpunkt
auf die Frage gelegt werden, ob und ggf. wie quop zum Ende der Grundschulzeit für eine in- tensive Leseförderung insbesondere an solchen Schulen genutzt werden kann, in denen z.B.
aufgrund der Kumulation hoher sozialer Risikolagen in der Schülerschaft ein hoher Anteil le- seschwacher Schüler*innen zu verzeichnen ist.
Um diese ergänzende Perspektive angemessen berücksichtigen zu können, wurde die Zahl der Schüler*innen, für die quop genutzt werden kann, erhöht. Neben den im Schuljahr
2019/20 an der Erprobung beteiligten Schulen können daher ggf. weitere Schulen mit Klassen der Jahrgangsstufe 4 und ggf. auch 3 an der Erprobung teilnehmen.
Die Teilnahme an der Erprobung ist freiwillig. Die Mitbestimmung für die Erprobung wurde ein- geleitet. Voraussetzung für die Teilnahme ist daher die Zustimmung der zuständigen schuli- schen Gremien und insbesondere auch der an der Erprobung beteiligten Lehrkräfte.
Wenn Sie sich mit Ihrer Schule an der Erprobung von quop beteiligen wollen, bitte ich Sie um Anmeldung bis Fr. 30.10.2020, Dienstschluss
mit dem Formular zur Interessenbekundung (siehe Anlage) an folgende Mail-Adresse: sprachstand@bildung.bremen.de
Betreff: quop-Teilnahme Schule Nr. ###
Diese Mitteilung ist auch notwendig, wenn Ihre Schule bereits im Schuljahr 2019/20 an der Erprobung beteiligt war.
Die Auswahl der beteiligten Schulen und ggf. Klassen erfolgt in der Reihenfolge folgender Kri- terien:
1. Im Schuljahr 2019/20 beteiligte Klassen und Lehrkräfte
2. Klassen der Jahrgangsstufe 4 (oder jahrgansübergreifend organisierte Klassen mit Schüler*innen der Jahrgangsstufe 4)
a. Von bereits beteiligten Schulen, wobei jeweils Schulen bevorzugt werden, bei denen sich alle Klassen der Jahrgangsstufe 4 beteiligen
b. weiterer Schulen, wobei jeweils Schulen bevorzugt werden, i. bei denen sich alle Klassen der Jahrgangsstufe 4 beteiligen
ii. deren Anteil von Risikoleser*innen vermutlich hoch ist (z.B. ungünstige VERA-3-Ergebnisse, ungünstige BSLR-Ergebnisse, hoher Anteil BLIK- Schüler*innen, ungünstiger Sozialindex der Schule)
3. Klassen der Jahrgangsstufe 3 (weitere Kriterien analog zu 2.)
Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag
gez. Daniel Kneuper