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Pressemitteilung
München, 11.03.2004 PM 025/LFG Wald
Schwarzer Tag für Bayerns Wälder
Entscheidung der CSU-Landtagsfraktion ist erster Schritt zur Privatisierung der Staatswälder in Bayern
Die Zerschlagung der Bayerischen Forstverwaltung ist ein schwarzer Tag für Bayerns Wälder. Voraussetzung für die Erfüllung der Ziele des Bayerischen Waldgesetzes ist eine funktionsfähige Forstorganisation in der Fläche. Die Auflösung der bayerischen Forststruktur ist damit wesentlich mehr als nur eine Organisationsveränderung. Denn die Waldqualität erfordert
fachkundiges Personal vor Ort im Wald und nicht auf wenige Zentralen im Land verteilt. Die Erfüllung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes erfordert bei sinkenden Holzpreisen zusätzliche staatliche Gelder, um die vorbildliche Waldwirtschaft im öffentlichen Wald zu sichern.
Entgegen den Zusagen der CSU-Spitze, an der Substanz des Waldgesetzes werde nichts geändert, wird die vorbildliche Bewirtschaftung für Teile des Körperschaftswaldes (Kirchen- und Stiftungswälder) bereits gestrichen, weil die Staatsregierung die staatliche Beförsterung abschaffen will.
Die Finanzierung der Gemeinwohlfunktionen über gemeinsame
Förderprogramme bedeutet, dass in Zukunft Staatswald, Kommunal- und Privatwald bei immer kleineren Fördertöpfen um entsprechende Gelder betteln müssen. Damit wird das Waldgesetz im Kern ausgehöhlt, weil sich der Staat aus seiner direkten Verantwortung für seinen eigenen Wald
zurückzieht. Die Anstalt öffentlichen Rechts ist damit nur der Einstieg in die endgültige Privatisierung.
Die Expertenbefragung zur Kosten-Nutzen-Analyse ergab, dass bei 8 von 13 Kriterien die bisherigen Forstamtsstruktur besser bewertet wird. Die
Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse bestätigen den BN, dass es bei dieser Reform nicht um Einsparungen geht sondern um die Beseitigung der – waldschützenden Verwaltungsorganisation.
Der Bund Naturschutz wird eine eigene Vorlage für ein Waldgesetz als Grundlage für ein Volksbegehren ausarbeiten. Wenn sich an der von der CSU-Fraktion beschlossenen Anstalt öffentlichen Rechts nichts mehr
Entscheidendes zugunsten des Waldes ändert, bleibt als letzte Konsequenz nur der Einsatz der bayerischen Bevölkerung für ein Volksbegehren zur Rettung der Wälder Bayerns. Der BN-Landesvorstand und anschließen der BN-Beirat werden sich deshalb in ihren nächsten Sitzungen damit befassen.
Nach entsprechender Beschlussfassung wird dies zu einem Schwerpunkt der Delegiertenversammlung im Mai 2004 in Regensburg werden.
gez. Prof. Dr. Hubert Weiger Landesvorsitzender
für Rückfragen.
Dr. Ralf Straußberger BN-Waldreferent
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