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Selbstbestimmung bis zum Lebensende

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Academic year: 2022

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Bayerisches Ärzteblatt 10/2015

Palliativversorgung, der die Finanzierung von ACP-Programmen, die individuelle Gesprächs- begleitungen durch qualifiziertes Personal ermöglichen, in Einrichtungen der Senioren- pflege vorsieht. Der Bedarf bei Bewohnern von Pflegeheimen sei hier am größten. Aller- dings sollte ACP langfristig nicht auf diesen Personenkreis beschränkt bleiben. „Es macht auch bei gesunden jüngeren Personen Sinn, vorauszuplanen, etwa für den Fall eines Un- falls, vor allem aber bei Menschen, die das Rentenalter erreicht haben und unter be- stimmten Umständen eine Maximaltherapie mit dem Ziel der Lebensverlängerung kritisch sehen“, so der Medizinethiker. Langfristiges Ziel sei, durch ACP das Instrument der Patien- tenverfügung zu stärken. „Künftig werden im- mer mehr Menschen am Lebensende nicht für sich selbst entscheiden können, da die Zahl der Älteren steigt und auch die Verbreitung von Demenzerkrankungen zunehmen wird“, konstatierte Marckmann.

Sophia Pelzer (BLÄK) in einer Gesellschaft des langen

Lebens in Verbindung mit fast un- erschöpflichen Möglichkeiten ei- ner modernen medizinischen Be- handlung ist es wichtig, dass jeder von uns qualifiziert beraten seine Betreuung am Lebensende unter Berücksichtigung seiner indivi- duellen Situation plant“, schloss Kaplan.

Vernetzung und Rahmenbedingungen

Stellvertretend für die parla- mentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz sprach Till-Christian Hiddemann, Refe- rat Grundsatzfragen der gesetz- lichen Krankenversicherung, aus dem Bundesministerium für Ge- sundheit. Er mahnte an, dass im Rahmen der geplanten Verbes- serungen der Hospiz- und Pallia- tivversorgung in Deutschland die Grundlagen geschaffen werden müssten, ACP auch in Deutsch- land zu etablieren und zu nutzen.

„Es geht darum, die Strukturen unseres Gesundheitswesens so zu verändern, dass gründlich über-

legte und aussagekräftige Vorausplanungen in Klinik und Praxis auch zuverlässig wahr- genommen werden und Beachtung finden“, betonte Hiddemann. Er mahnte, vor allem auf eine bessere Vernetzung der Menschen an den unterschiedlichen Orten im Gesundheitswesen hinzuarbeiten. „Die Politik kann nur Rahmen- bedingungen setzen. Es sind die Verantwortli- chen vor Ort in den Städten und Regionen, die die neuen Regelungen mit Leben füllen und ausgestalten“, so Hiddemann.

„ACP hilft Menschen, die schwer erkrankt sind, insbesondere in der letzten Lebenspha- se. Das Konzept ermöglicht, Patientenwün- sche für künftige medizinische Behandlung auch dann zu berücksichtigen, wenn sich die Patienten selbst nicht mehr äußern können“, sagte Professor Dr. Georg Marckmann, Vor- stand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der Ludwig-Maximi- lians-Universität München und Tagungsprä- sident des ACP-Kongresses. Er verwies auf den aktuellen Gesetzentwurf zur Hospiz- und

Aus über 15 Nationen kamen Wissen-

schaftler und Akteure aus dem Gesund- heitswesen Anfang September zur „5th International Conference on Advance Care Planning and End of Life Care“ (ACPEL) nach München. Der Kongress fand erst- mals in Europa statt und thematisierte die aktuellen Entwicklungen in der Hos- piz- und Palliativmedizin, mit dem Ziel, das in den USA entwickelte Advance Care Planning (ACP) länderübergreifend zu in- stallieren. Unter ACP ist die Selbstbestim- mung von Patientinnen und Patienten in der letzten Lebensphase zu subsumieren, die zukünftig gestärkt und vor allem aus- gebaut werden soll. Namhafte Referenten präsentierten Behandlungsmöglichkeiten für eine bessere und gezieltere Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden.

Anlässlich der Eröffnung sprachen Referenten, unter ihnen auch Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), über die aktuelle Situation der Versorgung von Schwerstkranken in ihren jeweiligen nationalen Gesundheitssystemen. Kaplan berichtete aus seiner über 30-jährigen Tätigkeit als Hausarzt.

Während dieser Zeit habe er über 500 Patien- ten in ihrer terminalen Lebensphase betreut, die sich ihm anvertraut und Beistand gesucht hatten. „Gerade angesichts der aktuellen Dis- kussion in Deutschland über die Sterbehilfe will ich betonen, dass die Sterbebegleitung eine ganz wesentliche Aufgabe von uns Ärztinnen und Ärzten ist, aber nie als Hilfe zum Sterben verstanden werden kann“, mahnte Kaplan.

Er berichtete auch von Situationen, in denen vor allem den Angehörigen und Pflegenden der mutmaßliche Wille des Patienten nicht klar gewesen sei und er sich eine schriftliche Festlegung gewünscht hätte. Kaplan begrüß- te die Regelung im Patientenrechtegesetz zur Patientenverfügung, wonach die getroffene Willenserklärung für alle nun eine gesetzliche Verbindlichkeit darstellt. Weiter appellierte der BLÄK-Präsident, mehr Patienten zur Anferti- gung einer Patientenverfügung zu ermuntern und sich rechtzeitig zu überlegen, wie eine ärztliche Behandlung am Ende ihres Lebens aussehen soll. Genauso wichtig sei es, den Pa- tientenwillen möglichst konkret zu dokumen- tieren. Kaplan lobte das Konzept des ACP, die darin enthaltene Vorausverfügung und das begleitende informierende Gespräch. „Gerade

Selbstbestimmung bis zum Lebensende

Der BLÄK-Präsident Dr. Max Kaplan im Gespräch mit Professor Dr.

Georg Marckmann und Till-Christian Hiddemann (v. re.).

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