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Academic year: 2022

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Kreisverwaltung : Sprechzeiten Bankverbindung:

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K REIS P LÖN

D

I E

L

A N D R Ä T I N

Amt für Gesundheit

Kreisverwaltung Plön  Postfach 7  24301 Plön

Rückfragen an:

Frau Dr. Anke Fischenbeck/

Frau Dr. Christina König

Telefon 04522 / 743 –640/-286 Fax 04522 / 743 95 -640/-286 anke.fischenbeck@kreis-ploen.de christina.koenig@kreis-ploen.de

Plön - für das Schuljahr 2016/2017

Sehr geehrte Eltern,

in einigen Monaten wird Ihr Kind schulpflichtig, sodass es gemäß § 27 Abs. 1 des Schulgesetzes wie alle Schüler und Schülerinnen zum Beginn der Schulpflicht vom schulärztlichen Team untersucht werden muss. Diese Untersuchung besteht aus 2 Teilen, einer Untersuchung durch die Arzthelferin, die alle Kinder betrifft, und bei ca.

35-40% der Kinder auch aus einer (meist zu einem anderen Termin stattfindenden) schulärztlichen Untersuchung.

Bei allen Schulanfängern wird eine Arzthelferin im Kindergarten einen Seh- und Hörtest und eine kurze Entwicklungsdiagnostik (Screening) durchführen, Größe und Gewicht feststellen sowie Vorsorgeheft, Impfausweis und den diesem Schreiben beiliegenden Fragebogen Schuleingangsuntersuchung auf Vollständigkeit durchsehen. Die Erzieherinnen werden Sie über den jeweiligen Termin informieren. Wenn Sie möchten, können Sie an der Untersuchung teilnehmen, jedoch ist Ihre Anwesenheit hierfür nicht erforderlich. Vergessen Sie bitte nicht, Ihrem Kind zum genannten Termin das Vorsorgeheft, den Impfausweis und den ausgefüllten sowie unterschriebenen Entwicklungsfragebogen mitzugeben. Sollten sich auffällige Befunde beim Hören oder Sehen ergeben, erhalten Sie sowie die Schule eine schriftliche Mitteilung.

In manchen Kindergärten kann aus Platzgründen der Seh- und Hörtest nicht durchgeführt werden, sodass auf die wohnortnahe Schule ausgewichen werden muss.

Lesen Sie sich bitte den beigefügten Fragebogen Schuleingangsuntersuchung aufmerksam durch und füllen Sie diesen sorgfältig aus.

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Hinsichtlich des anstehenden Schulbesuches Ihres Kindes ist die Einschätzung der Erzieher/innen für uns von Bedeutung. Mit ihrer Erfahrung unterstützen sie uns bei der Auswahl der Kinder, die wir uns zusätzlich schulärztlich ansehen.

Meinungsverschiedenheiten darüber sind nichts Ungewöhnliches. Auf jeden Fall muss eine schulärztliche Untersuchung erfolgen, wenn Sie eine Beurteilung von Seiten des Kindergartens nicht wünschen.

Es werden alle Kinder schulärztlich untersucht, bei denen Sie als Eltern oder die Erzieher/innen eine schulärztliche Untersuchung wünschen, außerdem alle Kinder, die keinen Kindergarten besuchen oder die nicht an der letzten Vorsorgeuntersuchung (U9) teilgenommen haben, und Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen oder die im vergangenen Jahr vom Schulbesuch beurlaubt worden sind. Weiterhin untersuchen wir alle Kinder, die eine heilpädagogische Frühförderung (ambulant oder z.B. in Form eines I-Platzes) erhalten. Sollten sich im Entwicklungsscreening, das die Arzthelferin bei Ihrem Kind durchführt, Besonderheiten oder Fragen unsererseits ergeben, werden wir Schulärztinnen Ihr Kind ebenfalls noch zusätzlich untersuchen. Wir führen dabei eine ausführlichere Diagnostik in schulrelevanten Entwicklungsbereichen durch und beraten Sie anschließend.

Diese schulärztlichen Untersuchungen finden in der Regel im Amt für Gesundheit in Plön und in Ausnahmefällen auch in Kindergärten statt. Die Anwesenheit eines Elternteils ist dann wünschenswert.

Nach Durchsicht des uns vorliegenden Fragebogens und der Untersuchungsunterlagen der Arzthelferinnen werden wir Schulärztinnen, wenn aus unserer Sicht erforderlich, mit Ihnen einen Vorstellungstermin Ihres Kindes bei uns im Amt für Gesundheit vereinbaren. Aber auch Sie selbst können auf uns zukommen. Je früher Sie bei Fragen Ihrerseits Ihr Kind bei uns vorstellen, desto eher besteht die Möglichkeit, noch entsprechende Fördermöglichkeiten (Heilpädagogik, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) einzuleiten.

Die so genannten „Kann-Kinder“ können ab Mai 2016 vorgestellt werden.

Ein Teil des beigefügten Fragebogens dient der Gesundheitsberichterstattung in Schleswig-Holstein (als freiwillige Angabe gekennzeichnet). Die Daten werden ohne Angaben der Personalien (anonymisiert) zur zentralen Auswertung an die Kinderklinik der Medizinischen Universität Lübeck weitergegeben. Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Ihren Angaben dazu beitragen, dass in Schleswig-Holstein ein Überblick über die gesundheitliche und soziale Situation der Schulkinder möglich wird. Alle Angaben sind freiwillig und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Sollten Sie an einer Auswertung interessiert sein, besuchen Sie bitte die homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung

http://www.schleswig-

holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/Service/Broschueren/Broschueren_VIII/Gesundhe it/schuleinguntber2012.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Dr. Anke Fischenbeck Dr. Christina König

Ärztin im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin

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